Ich suche eine/ n nette/n, freundliche/en Physiotherapeuten/in in eine schöne, helle Physiotherapiepraxis in Köln Pulheim.Parkplatz vorhanden. Beste Bedingungen u sehr gutes Arbeitsklima. Gerne melden, ich freue mich 017643740800
Ich weiß wir hatten das schon vor kurzem im Forum ,aber nun ist ja offiziell .
Wie werdet ihr das jetzt Hand haben.
Zahlt ihr der Anmeldedame geringfügig dann auch mehr.
Sie hat doch Geld Cash brutto/netto.
Wie macht ihr das in Zukunft ?!.!
Oder sind die geringfügig Beschäftigten die Ausnahme.
Ich kenn mich nicht mehr aus....
:anguished: :flushed:
[bearbeitet am 02.04.14 21:06]
[bearbeitet am 02.04.14 21:07]
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Wie werdet ihr das jetzt Hand haben.
Zahlt ihr der Anmeldedame geringfügig dann auch mehr.
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mario29 schrieb:
Ich weiß wir hatten das schon vor kurzem im Forum ,aber nun ist ja offiziell .
Wie werdet ihr das jetzt Hand haben.
Zahlt ihr der Anmeldedame geringfügig dann auch mehr.
Sie hat doch Geld Cash brutto/netto.
Wie macht ihr das in Zukunft ?!.!
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Ja, klar , bei mir verdient ein physio auch weit über Mindestlohn .
Aber ich finde es ungerecht...
Die Abgaben zahlen müssen sind die gelackmeierten.
Was heißt IMO?
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Ja, klar , bei mir verdient ein physio auch weit über Mindestlohn .
Aber ich finde es ungerecht...
Die Abgaben zahlen müssen sind die gelackmeierten.
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mario29 schrieb:
Ja, klar , bei mir verdient ein physio auch weit über Mindestlohn .
Aber ich finde es ungerecht...
Die Abgaben zahlen müssen sind die gelackmeierten.
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Die bisherige Mindestlohnregelungen beziehen sich immer auf sozialversicherungspflichtige Brutto-Gehälter. Im Gesetzentwurf wird bislang lediglich vom Brutto 8,50 € gesprochen. Ich gehe daher davon aus, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren die Minijobber noch ausdrücklich ausgenommen werden. :unamused: :unamused:
[bearbeitet am 02.04.14 21:41]
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• mario29
Die bisherige Mindestlohnregelungen beziehen sich immer auf sozialversicherungspflichtige Brutto-Gehälter. Im Gesetzentwurf wird bislang lediglich vom Brutto 8,50 € gesprochen. Ich gehe daher davon aus, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren die Minijobber noch ausdrücklich ausgenommen werden. :unamused: :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die bisherige Mindestlohnregelungen beziehen sich immer auf sozialversicherungspflichtige Brutto-Gehälter. Im Gesetzentwurf wird bislang lediglich vom Brutto 8,50 € gesprochen. Ich gehe daher davon aus, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren die Minijobber noch ausdrücklich ausgenommen werden. :unamused: :unamused:
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Für jeden Minijobber zahlt der AG pauschal 30% an die Knappschaft, die müssen ja auch irgendwie mit berücksichtigt werden. Das sind bei 400,00 nochmal 120,00 obendrauf. Macht also ein "Bruttogehalt" ( ich nenne es jetzt mal so) von 520,00. Eine Rezikraft, die 12Std./ woche für 400,00 netto arbeitet, hätte einen "Bruttostundenlohn" von 10,00€, und ein "Nettostundenlohn" von 7,69€
gruß jytte
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• el jefe
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Für jeden Minijobber zahlt der AG pauschal 30% an die Knappschaft, die müssen ja auch irgendwie mit berücksichtigt werden. Das sind bei 400,00 nochmal 120,00 obendrauf. Macht also ein "Bruttogehalt" ( ich nenne es jetzt mal so) von 520,00. Eine Rezikraft, die 12Std./ woche für 400,00 netto arbeitet, hätte einen "Bruttostundenlohn" von 10,00€, und ein "Nettostundenlohn" von 7,69€
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Jytte schrieb:
Für jeden Minijobber zahlt der AG pauschal 30% an die Knappschaft, die müssen ja auch irgendwie mit berücksichtigt werden. Das sind bei 400,00 nochmal 120,00 obendrauf. Macht also ein "Bruttogehalt" ( ich nenne es jetzt mal so) von 520,00. Eine Rezikraft, die 12Std./ woche für 400,00 netto arbeitet, hätte einen "Bruttostundenlohn" von 10,00€, und ein "Nettostundenlohn" von 7,69€
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Also ich finde es plausibel, wenn es Netto ist.
Das ist doch für den AG am leichtesten nachzuvollziehen, da er sich ja von den ANs locker mal die Steuerbescheide zeigen lassen kann.
Dann rechnet der AG noch das Ehegattensplitting raus und berücksichtigt die Steuererstattung für Handwerkerleistung; schon weiß er, ob er Geld vom AN zurückfordern kann. :anguished:
LEUTE... Denkt doch mal nach!!!!!!!!!!!!! :point_up:
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• Lars van Ravenzwaaij
• Britt
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Also ich finde es plausibel, wenn es Netto ist.
Das ist doch für den AG am leichtesten nachzuvollziehen, da er sich ja von den ANs locker mal die Steuerbescheide zeigen lassen kann.
Dann rechnet der AG noch das Ehegattensplitting raus und berücksichtigt die Steuererstattung für Handwerkerleistung; schon weiß er, ob er Geld vom AN zurückfordern kann. :anguished:
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Wonderwoman schrieb:
Also ich finde es plausibel, wenn es Netto ist.
Das ist doch für den AG am leichtesten nachzuvollziehen, da er sich ja von den ANs locker mal die Steuerbescheide zeigen lassen kann.
Dann rechnet der AG noch das Ehegattensplitting raus und berücksichtigt die Steuererstattung für Handwerkerleistung; schon weiß er, ob er Geld vom AN zurückfordern kann. :anguished:
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Wonderwomans ironischen Beitrag finde ich guuuut! :smile:
Kurz mal ernst: Mindestlohn ist Brutto!
Wenn Du die Begründung weisst, gewinnst Du eine Tafel Schokolade von mir.
gruß jytte
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Kurz mal ernst: Mindestlohn ist Brutto!
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Jytte schrieb:
Wonderwomans ironischen Beitrag finde ich guuuut! :smile:
Kurz mal ernst: Mindestlohn ist Brutto!
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Sorry, aber dann kennst du die derzeitige Rechtslage zu den aktuellen gesetzlichen Mindestlöhne nicht. Da sind die Minijobber aufgrund der Bindung dieser Regelungen am sozialversicherungsplichtigen Lohn derzeit auch ausgenommen. Beim Minijob handelt es sich nähmlich nicht um ein sozialversicherungsplichtigen Einkommen. Daher gehe ich davon aus, dasd das im Gesetzgebungsverfahren noch klargestellt werden wird.
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Sorry, aber dann kennst du die derzeitige Rechtslage zu den aktuellen gesetzlichen Mindestlöhne nicht. Da sind die Minijobber aufgrund der Bindung dieser Regelungen am sozialversicherungsplichtigen Lohn derzeit auch ausgenommen. Beim Minijob handelt es sich nähmlich nicht um ein sozialversicherungsplichtigen Einkommen. Daher gehe ich davon aus, dasd das im Gesetzgebungsverfahren noch klargestellt werden wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Sorry, aber dann kennst du die derzeitige Rechtslage zu den aktuellen gesetzlichen Mindestlöhne nicht. Da sind die Minijobber aufgrund der Bindung dieser Regelungen am sozialversicherungsplichtigen Lohn derzeit auch ausgenommen. Beim Minijob handelt es sich nähmlich nicht um ein sozialversicherungsplichtigen Einkommen. Daher gehe ich davon aus, dasd das im Gesetzgebungsverfahren noch klargestellt werden wird.
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Wonderwoman schrieb:
Bei mir verdient JEDER wesentlich mehr als den Mindestlohn.
Und IMO gibt es keine Ausnahme außer Langzeitarbeitslose.
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mario29 schrieb:
Ich weiß wir hatten das schon vor kurzem im Forum ,aber nun ist ja offiziell .
Wie werdet ihr das jetzt Hand haben.
Zahlt ihr der Anmeldedame geringfügig dann auch mehr.
Sie hat doch Geld Cash brutto/netto.
Wie macht ihr das in Zukunft ?!.!
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Und IMO gibt es keine Ausnahme außer Langzeitarbeitslose.
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Aber ich finde es ungerecht...
Die Abgaben zahlen müssen sind die gelackmeierten.
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mario29 schrieb:
Ja, klar , bei mir verdient ein physio auch weit über Mindestlohn .
Aber ich finde es ungerecht...
Die Abgaben zahlen müssen sind die gelackmeierten.
Was heißt IMO?
Und Abgaben muss jeder zahlen... oder er arbeitet schwarz.
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Wonderwoman schrieb:
IMO = in my opinion
Und Abgaben muss jeder zahlen... oder er arbeitet schwarz.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die bisherige Mindestlohnregelungen beziehen sich immer auf sozialversicherungspflichtige Brutto-Gehälter. Im Gesetzentwurf wird bislang lediglich vom Brutto 8,50 € gesprochen. Ich gehe daher davon aus, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren die Minijobber noch ausdrücklich ausgenommen werden. :unamused: :unamused:
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mario29 schrieb:
Ich hoffe es sehr...
:sunglasses:
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Jytte schrieb:
Für jeden Minijobber zahlt der AG pauschal 30% an die Knappschaft, die müssen ja auch irgendwie mit berücksichtigt werden. Das sind bei 400,00 nochmal 120,00 obendrauf. Macht also ein "Bruttogehalt" ( ich nenne es jetzt mal so) von 520,00. Eine Rezikraft, die 12Std./ woche für 400,00 netto arbeitet, hätte einen "Bruttostundenlohn" von 10,00€, und ein "Nettostundenlohn" von 7,69€
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aber wird nun brutto oder netto gerechnet beim zukünftigen Minderstlohn :flushed: :confused:
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mario29 schrieb:
Ja schon,
aber wird nun brutto oder netto gerechnet beim zukünftigen Minderstlohn :flushed: :confused:
Das ist doch für den AG am leichtesten nachzuvollziehen, da er sich ja von den ANs locker mal die Steuerbescheide zeigen lassen kann.
Dann rechnet der AG noch das Ehegattensplitting raus und berücksichtigt die Steuererstattung für Handwerkerleistung; schon weiß er, ob er Geld vom AN zurückfordern kann. :anguished:
LEUTE... Denkt doch mal nach!!!!!!!!!!!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Also ich finde es plausibel, wenn es Netto ist.
Das ist doch für den AG am leichtesten nachzuvollziehen, da er sich ja von den ANs locker mal die Steuerbescheide zeigen lassen kann.
Dann rechnet der AG noch das Ehegattensplitting raus und berücksichtigt die Steuererstattung für Handwerkerleistung; schon weiß er, ob er Geld vom AN zurückfordern kann. :anguished:
LEUTE... Denkt doch mal nach!!!!!!!!!!!!! :point_up:
Kurz mal ernst: Mindestlohn ist Brutto!
Wenn Du die Begründung weisst, gewinnst Du eine Tafel Schokolade von mir.
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Jytte schrieb:
Wonderwomans ironischen Beitrag finde ich guuuut! :smile:
Kurz mal ernst: Mindestlohn ist Brutto!
Wenn Du die Begründung weisst, gewinnst Du eine Tafel Schokolade von mir.
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Chris12.73 schrieb:
ich denke nicht, denn der antidiskrimierungsgrundsatz gilt für alle teilzeitbeschäftigten gemäß tzbfg!
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Sorry, aber dann kennst du die derzeitige Rechtslage zu den aktuellen gesetzlichen Mindestlöhne nicht. Da sind die Minijobber aufgrund der Bindung dieser Regelungen am sozialversicherungsplichtigen Lohn derzeit auch ausgenommen. Beim Minijob handelt es sich nähmlich nicht um ein sozialversicherungsplichtigen Einkommen. Daher gehe ich davon aus, dasd das im Gesetzgebungsverfahren noch klargestellt werden wird.
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Bei mir verdient JEDER wesentlich mehr als den Mindestlohn.
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