Unser herzliches Team braucht
Verstärkung, schnellstmöglich.
Eine Praxisübernahme in den
nächsten Jahren ist möglich.
Ich biete ein Gehalt, das auf
30.-€/Stunde basiert, für eine
Stelle in Deinem Traumberuf.
Alle Bedingungen sind optimal.
Die Behandlungszeiten gestalten wir
flexibel bis zu 60 Minuten. Unsere
Patienten sind supernett und
wertschätzend.
Es gibt ein täglich besetztes
Sekretariat, sodass Du Dich um die
Verwaltungsarbeiten kaum kümmern
musst.
Du findest einen T...
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Alle Bedingungen sind optimal.
Die Behandlungszeiten gestalten wir
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Ein etwas spezieller Fall, in der Hoffnung hier hatte das schonmal jemand.
Ich zahle in die GKV den Maximalbeitrag. Zusätzlich habe ich einen Minijob und mein AG zahlt in die Knappschaft. In der Summe beider Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze. Meine KK verweigert eine Beitragsreduktion und die Knappschaft eine Aussetzung. Ich kann die zuviel gezahlten Beiträge wahrscheinlich über die Steuererklärung zurückholen. Sicher weiß das aber keiner.
Wäre ich in der PKV, bin ich in der Knappschaft befreit. Hatte hier jemand diese Konstellation schonmal?
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JoKo28 schrieb:
Liebe Kollegen,
Ein etwas spezieller Fall, in der Hoffnung hier hatte das schonmal jemand.
Ich zahle in die GKV den Maximalbeitrag. Zusätzlich habe ich einen Minijob und mein AG zahlt in die Knappschaft. In der Summe beider Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze. Meine KK verweigert eine Beitragsreduktion und die Knappschaft eine Aussetzung. Ich kann die zuviel gezahlten Beiträge wahrscheinlich über die Steuererklärung zurückholen. Sicher weiß das aber keiner.
Wäre ich in der PKV, bin ich in der Knappschaft befreit. Hatte hier jemand diese Konstellation schonmal?
Wieso sollte etwas bei der Steuererklärung zurück geholt werden können, wenn du keine eigene Beiträge entrichtet hast?
Wenn aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, ist eigentlich die KK dafür zuständig, nicht das Finanzamt.
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von Anne schrieb:
Dein AG zahlt eine Pauschale für dich... Du hast aber keine Vorteile dadurch. Du hast im Minijob keine eigene Beiträge gezahlt.
Wieso sollte etwas bei der Steuererklärung zurück geholt werden können, wenn du keine eigene Beiträge entrichtet hast?
Wenn aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, ist eigentlich die KK dafür zuständig, nicht das Finanzamt.
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