Zur Verstärkung unseres Teams der
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
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Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
Bitte nicht falsch verstehen, der "Kollege" ist ein netter Kerl, aber ich sprach ihn auf das Thema direkt mal an und er sagte, dass er Nachweise/Zertifikate über einige Teil-Kurse MT (zwar ohne Prüfung), KG-Grundlagen (was immer das ist) und auch MTT hat und daher auch die vom Arzt geschickten Patienten behandeln dürfe, weil es eben keine GKV-Patienten sind - da war ich zuerst etwas sprachlos...
Meine Fragen dazu sind:
a) Darf er das denn (berufs-)rechtlich überhaupt?
b) Was sagen die Privatkassen/Beihilfestellen dazu?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo! Ein Masseur und med. Bad. betreibt gegenüber unserer Praxis schon seit einigen Jahren eine reine Privatpraxis. Neulich kam mir zu Ohren, dass er auch Patienten annimmt und behandelt, die mit einem ärztlichen Rezept über KG, MT und MTT zu ihm kommen.
Bitte nicht falsch verstehen, der "Kollege" ist ein netter Kerl, aber ich sprach ihn auf das Thema direkt mal an und er sagte, dass er Nachweise/Zertifikate über einige Teil-Kurse MT (zwar ohne Prüfung), KG-Grundlagen (was immer das ist) und auch MTT hat und daher auch die vom Arzt geschickten Patienten behandeln dürfe, weil es eben keine GKV-Patienten sind - da war ich zuerst etwas sprachlos...
Meine Fragen dazu sind:
a) Darf er das denn (berufs-)rechtlich überhaupt?
b) Was sagen die Privatkassen/Beihilfestellen dazu?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
(1) an Privatpraxen werden andere Anforderungen gestellt als an GKV-Praxen (insb. der Zertifikatszwang entfällt). Kauft ein Patient eine Leistung ein ist er selbst verantwortlich die nötigen Voraussetzungen zu klären - weil manche zu doof dazu sind bzw. in diese Situation gedrängt wurden, wurden die Bedingungen sich vollständig aus dem GKV-System zu lösen in den letzten Jahren immer wieder verschärft.
(2) in einigen Regionen zu einigen Zeiten war/ist es möglich das ein Masseur die Zulassung zur GKV-Erbringung von Manueller Therapie erhält.
Ob die Versicherer bzw. Beihilfestellen etwas dazu sagen ist Sache dessen der die Leistung eingekauft hat. Wenn's dumm läuft bleibt er auf der Rechnung deines Kollegen sitzen. Da sich dein Kollege nicht im GKV-Milieu tummelt ist das in Ordnung.
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zu 0) Der Masseur sagt, er hat den First Access/Contact und kein Arzt hat ihm vorzuschreiben, was er zu hätte, da er auch ohen ärztliche Anweisung bzw. Heilrapktikerlaubnis behandeln darf - hier habe ich ein Urteil vom BGH gefunden, wo das in der Tat steht. Na gut...
Aber: Mir war es einfach komisch, dass er z.B. MT und KG und MTT/KG-Gerät durchführt (mit oder ohne Verordnung, gelernt oder nicht gelernt), obwohl das nicht zu seinen originären Masseur-Tätigkeiten gehört. Irgendwo muss doch auch eine Abgrenzung zum "Physio" sein oder gibt es das im Grunde nicht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Papa Alpaka,
zu 0) Der Masseur sagt, er hat den First Access/Contact und kein Arzt hat ihm vorzuschreiben, was er zu hätte, da er auch ohen ärztliche Anweisung bzw. Heilrapktikerlaubnis behandeln darf - hier habe ich ein Urteil vom BGH gefunden, wo das in der Tat steht. Na gut...
Aber: Mir war es einfach komisch, dass er z.B. MT und KG und MTT/KG-Gerät durchführt (mit oder ohne Verordnung, gelernt oder nicht gelernt), obwohl das nicht zu seinen originären Masseur-Tätigkeiten gehört. Irgendwo muss doch auch eine Abgrenzung zum "Physio" sein oder gibt es das im Grunde nicht?
Im privaten Bereich ist die Abgrenzung zwischen Masseuren und PTs übrigens tatsächlich nicht so streng wie in der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Solange dein Kollege nicht durch Pfusch Patientenwohl gefährdet ("Immer kräftig in den Schmerz hineinarbeiten, dann ist's richtig!" - diese Aussage, mehrfach wiederholt, hat einen meiner Ausbilder ziemlich schnell den Job gekostet nachdem ich anscheinend der einzige war der's erst bei ihm und dann bei der FL angesprochen hat...) - und er dazu noch den einen oder anderen "passenden" Kurs belegt hat (ob es nun ein Qualitätsmerkmal "ohne Prüfung" ist oder nicht sei dahingestellt) und seine Tätigkeit einigermaßen einschätzen kann: Solange seine Behandlungen erfolgreich sind, lass ihn machen. Auch wenn ich verstehe das dir das mitunter sauer aufstoßen mag...
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Papa Alpaka schrieb:
Sehr gut, du hast den Direktzugang zu Tätigkeiten des Masseurs selbst gefunden :)
Im privaten Bereich ist die Abgrenzung zwischen Masseuren und PTs übrigens tatsächlich nicht so streng wie in der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Solange dein Kollege nicht durch Pfusch Patientenwohl gefährdet ("Immer kräftig in den Schmerz hineinarbeiten, dann ist's richtig!" - diese Aussage, mehrfach wiederholt, hat einen meiner Ausbilder ziemlich schnell den Job gekostet nachdem ich anscheinend der einzige war der's erst bei ihm und dann bei der FL angesprochen hat...) - und er dazu noch den einen oder anderen "passenden" Kurs belegt hat (ob es nun ein Qualitätsmerkmal "ohne Prüfung" ist oder nicht sei dahingestellt) und seine Tätigkeit einigermaßen einschätzen kann: Solange seine Behandlungen erfolgreich sind, lass ihn machen. Auch wenn ich verstehe das dir das mitunter sauer aufstoßen mag...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Okay, danke Dir. Im Grund scheint das ja zu heißen, dass der Masseur "mit oder ohne Privatrezept" alles (nichtinvasive) am Patienten machen kann, sofern er denn nicht mit der GKV in Berührung kommt... schon krass...
--> Häh?????
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Bernie schrieb:
" [ZVK-Mitglieder können das Heilpraktikergesetz mittels Haftpflichtversicherung mit integriertem erweiterten Strafrechtsschutz aushebeln] "
--> Häh?????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hmm, das passt thematisch irgendwie nicht hier zum Thread...
-> Aber nur, wenn er als Masseur tätig wird und ausschließlich das tut, was im MPhG gereglet ist.
Zum anderen geht es meines Wissens nicht um ein BGH Urteil, sondern um eine Urteil des VGH BW und der Revision beim BVerwG.
Kann das sein? Vielleicht täusche ich mch auch, dann bitte mit AZ. Danke!
MPhG: "Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie....." Abschnitt 2
KG gehört mithin nicht dazu. Zumal der Verordner (Arzt) darauf vertrauen darf, dass der Patient mit seinem KG Rezept zu einem PT geht und eben gerade nicht zu einem Masseur.
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Bernie schrieb:
" Der Masseur sagt, er hat den First Access/Contact und kein Arzt hat ihm vorzuschreiben, was er zu hätte, da er auch ohen ärztliche Anweisung bzw. Heilrapktikerlaubnis behandeln darf - hier habe ich ein Urteil vom BGH gefunden, wo das in der Tat steht. Na gut..."
-> Aber nur, wenn er als Masseur tätig wird und ausschließlich das tut, was im MPhG gereglet ist.
Zum anderen geht es meines Wissens nicht um ein BGH Urteil, sondern um eine Urteil des VGH BW und der Revision beim BVerwG.
Kann das sein? Vielleicht täusche ich mch auch, dann bitte mit AZ. Danke!
MPhG: "Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie....." Abschnitt 2
KG gehört mithin nicht dazu. Zumal der Verordner (Arzt) darauf vertrauen darf, dass der Patient mit seinem KG Rezept zu einem PT geht und eben gerade nicht zu einem Masseur.
" [ZVK-Mitglieder können das Heilpraktikergesetz mittels Haftpflichtversicherung mit integriertem erweiterten Strafrechtsschutz aushebeln] "
--> Häh?????
Der ZVK hat einen Versicherungskonzern beredet einen Tarif exklusiv für Vereinsmitglieder anzubieten nach dem ausdrücklich Behandlungen ohne VO versichert werden - Haftpflichtversicherung plus erweiterte Strafrechtsschutzversicherung.
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Papa Alpaka schrieb:
Bernie schrieb am 3.10.14 10:01:
" [ZVK-Mitglieder können das Heilpraktikergesetz mittels Haftpflichtversicherung mit integriertem erweiterten Strafrechtsschutz aushebeln] "
--> Häh?????
Der ZVK hat einen Versicherungskonzern beredet einen Tarif exklusiv für Vereinsmitglieder anzubieten nach dem ausdrücklich Behandlungen ohne VO versichert werden - Haftpflichtversicherung plus erweiterte Strafrechtsschutzversicherung.
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Bernie schrieb:
Schon klar, das hebelt aber nicht das HeilprG aus, sondern sichert denen eine Kostenerstattung zu. Eine eventuelle Verurteilung wird dadurch ja nicht verhindert, man muss halt nur die Kosten fürs Verfahren nicht zahlen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Okay, danke für Eure Einschätzungen!
Fakt ist: ohne HP oder sekt. HP keine Behandlung außerhalb der ärztlichen Vo..
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morpheus-06 schrieb:
in meiner Haftpflicht sind Behandlungen außerhalb der ärztlichen Vo. auch versichert, einen erweiterten Strafrechtsschutz habe ich auch. Dazu braucht der ZVK niemanden bereden, das gibt es von vielen Versicherungen. Nur setzt das alles das HPG und höchstrichterliche Urteile nicht außer Kraft.
Fakt ist: ohne HP oder sekt. HP keine Behandlung außerhalb der ärztlichen Vo..
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Papa Alpaka schrieb:
Das war auch mein Stand des Wissens, ohne ärztliche VO/Unbedenklichkeitsbestätigung bzw. HP-VO keine Behandlung außerhalb der originären Masseurstätigkeiten. Nur die Haftpflichtversicherung "inklusive Behandlung ohne VO inklusive erweitertem Strafrechtsschutz" war mir bisher neu - aber man lernt zum Glück nicht aus :)
LG
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Luciana schrieb:
auch ein Masseur darf nur auf ärztl.VO Leistungen erbringen,da er ansonsten Mwst hinterzieht,da er nicht mehr im med.-therap.Bereich tätig ist
LG
"Nicht auf ärztliche VO tätig" impliziert nicht automatisch Steuerhinterziehung! Was wäre denn dann eine Behandlung eines Selbstzahlers auf Grundlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung?
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Papa Alpaka schrieb:
Ist nicht aktueller Stand der steuerlichen Dinge das eine ärztliche VO ein guter Hinweis, aber nicht zwingend notwendig ist um einer heilenden (im Sinne von steuerbefreiend-humanmedizinisch) Tätigkeit nachzugehen? Konkret im Falle einer Podologin die ohne VO tätig wird, anwendbar im Grunde auch auf PT/KG/Ergo/Masseur? (-> UStG §4 Abs. 14a).
"Nicht auf ärztliche VO tätig" impliziert nicht automatisch Steuerhinterziehung! Was wäre denn dann eine Behandlung eines Selbstzahlers auf Grundlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung?
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Papa Alpaka schrieb:
(0) Die ärztliche/heilpraktische VO ist, bis auf wenige Ausnahmen, zwingende Voraussetzung zur Behandlung von Leiden will man nicht gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen [ZVK-Mitglieder können das Heilpraktikergesetz mittels Haftpflichtversicherung mit integriertem erweiterten Strafrechtsschutz aushebeln]
(1) an Privatpraxen werden andere Anforderungen gestellt als an GKV-Praxen (insb. der Zertifikatszwang entfällt). Kauft ein Patient eine Leistung ein ist er selbst verantwortlich die nötigen Voraussetzungen zu klären - weil manche zu doof dazu sind bzw. in diese Situation gedrängt wurden, wurden die Bedingungen sich vollständig aus dem GKV-System zu lösen in den letzten Jahren immer wieder verschärft.
(2) in einigen Regionen zu einigen Zeiten war/ist es möglich das ein Masseur die Zulassung zur GKV-Erbringung von Manueller Therapie erhält.
Ob die Versicherer bzw. Beihilfestellen etwas dazu sagen ist Sache dessen der die Leistung eingekauft hat. Wenn's dumm läuft bleibt er auf der Rechnung deines Kollegen sitzen. Da sich dein Kollege nicht im GKV-Milieu tummelt ist das in Ordnung.
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