Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Bin Masseur und da in der Praxis nicht mehr genügend Massagen vorhanden sind soll ich jetzt KG auf Rezept machen. Arbeitgeber rechnet auch KG ab. Welche Konsequenzen kommen auf mich zu wenn das auffliegt?
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Quin schrieb:
Hallo!
Bin Masseur und da in der Praxis nicht mehr genügend Massagen vorhanden sind soll ich jetzt KG auf Rezept machen. Arbeitgeber rechnet auch KG ab. Welche Konsequenzen kommen auf mich zu wenn das auffliegt?
sorry - mehr kann ich im Moment dazu nicht sagen. :unamused:
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christine81 schrieb:
Konsequenzen hat das natürlich in erster Linie für deinen AG. Aber ich bin mir nicht sicher, ob du als AN da ganz ungeschoren davonkommst.
sorry - mehr kann ich im Moment dazu nicht sagen. :unamused:
Nun auch vorsätzlich, da Du ja nun auch von mir darauf hingewiesen wurdest.
:stuck_out_tongue_winking_eye:
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Gibts da Quellen, bzw Gerichtsurteile darüber????
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Illdisposed schrieb:
Da würde mich mal interessieren ob es da schon Gerichtsurteile gab und in wie weit hier das Weisungsrecht des AG dem AN gegenüber gilt. Könnte mir schon vorstellen, dass es AG gibt, die einem AN, der sich dagegen wehrt solche Behandlungen unrechterweise durchzuführen, sehr schnell kündigen würde wegen Arbeitsverweigerung..
Gibts da Quellen, bzw Gerichtsurteile darüber????
Dazu braucht man keine Urteile... da es an einem entsprechenden Ausgang des Verfahrens aus meiner Sicht keine Zweifel gibt. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Niemand kann jemanden zu strafbaren Handlungen zwingen und dann Arbeitsverweigerung aus der Weigerung ableiten.
Dazu braucht man keine Urteile... da es an einem entsprechenden Ausgang des Verfahrens aus meiner Sicht keine Zweifel gibt. :wink:
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Illdisposed schrieb:
Das denke ich auch, mich hat einfach interessiert ob es so etwas schon mal gab, dass es zu einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht kam und dementsprechend ein Urteil vorhanden ist.
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Wonderwoman schrieb:
Da wäre der AG total dämlich... denn dann würde er damit belegen, dass er auch noch zum Betrug angestiftet hat. :smile:
Kann mir jedoch sehr gut vorstellen, dass beide Parteien verdonnert würden.
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RoFo schrieb:
Ob es ein Urteil gibt, weißß ich nicht.
Kann mir jedoch sehr gut vorstellen, dass beide Parteien verdonnert würden.
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Wonderwoman schrieb:
Das kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen... Du leistest evtl. Beihilfe zum Betrug.
Nun auch vorsätzlich, da Du ja nun auch von mir darauf hingewiesen wurdest.
:stuck_out_tongue_winking_eye:
" KG " als solches ist auch nicht etwa der PT- Berufsgruppe vorbehalten.
Insofern, was soll da " auffliegen " ?
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M+medBMs dürfen nur mit Zusatzausbildung KG abgeben.
webpt... ich lese hier so viel Unsinn von Dir, dass wir Dich hier langsam mal unter verschärfte Überwachung nehmen sollten... :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Wieder mal Unsinn!!!!
M+medBMs dürfen nur mit Zusatzausbildung KG abgeben.
webpt... ich lese hier so viel Unsinn von Dir, dass wir Dich hier langsam mal unter verschärfte Überwachung nehmen sollten... :point_up:
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Illdisposed schrieb:
So ein Unsinn, es ist doch klar geregelt, wer KG abgeben und abrechnen darf und wer nicht.....
Ein Masseur darf keine KG abgeben und Punkt.
Gruß Britt
[bearbeitet am 08.03.14 23:27]
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Britt schrieb:
Mensch, webpt, kannst du nicht endlich mal aufhören hier immer wieder den größten Schwachsinn zu verbreiten. Es gibt so gut wie keinen sinnvollen Beitrag von dir.
Ein Masseur darf keine KG abgeben und Punkt.
Gruß Britt
[bearbeitet am 08.03.14 23:27]
Hast du da dann offensichtlich tatsächlich eine Quelle ?
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webpt schrieb:
...Ein Masseur darf keine KG abgeben und Punkt...
Hast du da dann offensichtlich tatsächlich eine Quelle ?
Hast du da eine Quelle zur Hand ? ( z.B. was für eine Zusatzausbildung und woraufhin dann solche Zusatzausbildung nach welcher gesetzeskrfatentfaltenden Regelung sodann zu was berechtigt )
...webpt... ich lese hier so viel Unsinn von Dir,...
Ist doch etwas sehr allgemein formuliert. Hast du ein konkretes Beispiel oder lediglich pauschal eben einfach alles ?
...dass wir Dich hier langsam mal unter verschärfte Überwachung nehmen sollten...
Das tun bereits ua Verbände und Kassen. Von daher passe ich schon sehr sehr auf, was ich so schreibe usw. ( ist bei dir ja eher nicht so sehr gegeben ). Wenn das aus deiner Sicht nicht reicht, kannst du dich ja für das Ehrenamt " Zusatzüberwachungssoldat " z.B. selber vorschlagen. Meine Stimme hättest du.
[bearbeitet am 11.03.14 02:10]
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webpt schrieb:
...M+medBMs dürfen nur mit Zusatzausbildung KG abgeben...
Hast du da eine Quelle zur Hand ? ( z.B. was für eine Zusatzausbildung und woraufhin dann solche Zusatzausbildung nach welcher gesetzeskrfatentfaltenden Regelung sodann zu was berechtigt )
...webpt... ich lese hier so viel Unsinn von Dir,...
Ist doch etwas sehr allgemein formuliert. Hast du ein konkretes Beispiel oder lediglich pauschal eben einfach alles ?
...dass wir Dich hier langsam mal unter verschärfte Überwachung nehmen sollten...
Das tun bereits ua Verbände und Kassen. Von daher passe ich schon sehr sehr auf, was ich so schreibe usw. ( ist bei dir ja eher nicht so sehr gegeben ). Wenn das aus deiner Sicht nicht reicht, kannst du dich ja für das Ehrenamt " Zusatzüberwachungssoldat " z.B. selber vorschlagen. Meine Stimme hättest du.
[bearbeitet am 11.03.14 02:10]
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webpt schrieb:
Auf jeden Fall musst du dich behandlungsseitig innerhalb der Ausbildungsinhalte befinden. Vielerlei kg- seitiges ist bei den M+ med. BM- Ausbildungen enthalten.
" KG " als solches ist auch nicht etwa der PT- Berufsgruppe vorbehalten.
Insofern, was soll da " auffliegen " ?
Wenn der AG den AN kündigt wegen Arbeitsverweigerung einer KG die ich gar nicht tun darf ,wäre mein persönlicher Schritt das Arbeitsgericht. Denn wenn ich etwas verweigere zu behandeln was ich rein rechtlich nicht darf,dann mache ich nichts falsch.
Lasst doch nicht immer alles mit euch machen!
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Und sind wir doch mal ehrlich: wieviele AN lassen sich einschüchtern und machen das trotzdem, wenn ihnen mit Kündigung gedroht wird.
Natürlich gibt es momentan einen Fachkräftemangel, aber eben nicht in jeder Region in Deutschland. In meiner Gegend sieht es mit Stellen eher sehr dünn aus....
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Illdisposed schrieb:
Deshalb habe ich ja geschrieben ob es dazu schon Gerichtsurteile gibt.
Und sind wir doch mal ehrlich: wieviele AN lassen sich einschüchtern und machen das trotzdem, wenn ihnen mit Kündigung gedroht wird.
Natürlich gibt es momentan einen Fachkräftemangel, aber eben nicht in jeder Region in Deutschland. In meiner Gegend sieht es mit Stellen eher sehr dünn aus....
Wenn nicht genug Arbeit für Mass, dann eher Kurzarbeit oder weniger Stunden oder sogar Kündigung wg mangelnder Arbeit.
Da ist AN in der Zwickmühle. Ich würde vorher mit dem Arbeitsamt sprechen welche Möglichkeiten bestehen um den Job zu erhalten. Evtl. spielt der AG mit.
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sunkid639 schrieb:
ich kann AN verstehen.
Wenn nicht genug Arbeit für Mass, dann eher Kurzarbeit oder weniger Stunden oder sogar Kündigung wg mangelnder Arbeit.
Da ist AN in der Zwickmühle. Ich würde vorher mit dem Arbeitsamt sprechen welche Möglichkeiten bestehen um den Job zu erhalten. Evtl. spielt der AG mit.
> Deshalb habe ich ja geschrieben ob es dazu schon
> Gerichtsurteile gibt.
> Und sind wir doch mal ehrlich: wieviele AN lassen sich
> einschüchtern und machen das trotzdem, wenn ihnen mit Kündigung
> gedroht wird.
> Natürlich gibt es momentan einen Fachkräftemangel, aber eben
> nicht in jeder Region in Deutschland. In meiner Gegend sieht es
> mit Stellen eher sehr dünn aus....
Also ich würde mich schon weigern, egal ob Fachkräftemangel oder nicht. Man muss schon auch mal an seine Zukunft denken und wenn ich die Wahl hab zwischen mir Ärger einhandeln wegen Beihilfe zum Betrug oder weiterhin rechtens arbeiten ,wähle ich glaub Variante 2
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Athari schrieb:
kranich04 schrieb:
> Deshalb habe ich ja geschrieben ob es dazu schon
> Gerichtsurteile gibt.
> Und sind wir doch mal ehrlich: wieviele AN lassen sich
> einschüchtern und machen das trotzdem, wenn ihnen mit Kündigung
> gedroht wird.
> Natürlich gibt es momentan einen Fachkräftemangel, aber eben
> nicht in jeder Region in Deutschland. In meiner Gegend sieht es
> mit Stellen eher sehr dünn aus....
Also ich würde mich schon weigern, egal ob Fachkräftemangel oder nicht. Man muss schon auch mal an seine Zukunft denken und wenn ich die Wahl hab zwischen mir Ärger einhandeln wegen Beihilfe zum Betrug oder weiterhin rechtens arbeiten ,wähle ich glaub Variante 2
Wenn du da so ausdrücklich einen Punkt setzt, hast du dann eine Quelle zur Hand ? Zumindest irgendeine und vor allem eine Quelle, welche mit dem gesetzgrundlagenlosem Wunschdenken manch PT nichts zu tun hat ?
Etwas merkwürdig ist doch schon, dass " ihr " euch strikt wehrt ganz banal die Quelle solch rechts- und sachgrundloser Aussagen hinzuschreiben.
Ist die Quelle am Ende evtl. geheim ?
[bearbeitet am 11.03.14 01:20]
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webpt schrieb:
...Ein Masseur darf lediglich Übungsbehandlungen durchführen und keine KG,punkt!...
Wenn du da so ausdrücklich einen Punkt setzt, hast du dann eine Quelle zur Hand ? Zumindest irgendeine und vor allem eine Quelle, welche mit dem gesetzgrundlagenlosem Wunschdenken manch PT nichts zu tun hat ?
Etwas merkwürdig ist doch schon, dass " ihr " euch strikt wehrt ganz banal die Quelle solch rechts- und sachgrundloser Aussagen hinzuschreiben.
Ist die Quelle am Ende evtl. geheim ?
[bearbeitet am 11.03.14 01:20]
Da gibt es keine Krankengymnastik. Lediglich Übungsbehandlungen.
Ganz genau nennt sich das :
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und
anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren = 150 Stunden
Wohl bemerkt im Rahmen der Massage und anderer phys.-therap. Maßnahmen!
Bei den Physiotherapeuten nennt sich das wie folgt:
Krankengymastische Behandlungstechniken = >500 Stunden
Und da willst du mir erklären das ein Masseur eine KG genauso macht wie ein PT und laut der beschreibung sieht man deutlich das ein Masseur keine KG Zulassung hat,außer bei euch wird die Masseur Ausbildung mit anderen Lehrinhalten gelernt.
Ich hab nix gegen Masseure ,aber wenn die KG jetzt auch von Masseuren gemacht werden dürfte, könnten wir gleich die Berufe zusammen legen! Dann müssten aber auch Alle Fächer die bei der PT gelten ,bei den Masseuren gelehrt werden.
Abgesehen davon willst du immer alles Schriftlich belegt haben und Urteile sehen, wo sind denn deine Belege dafür das ein Masseur das auch darf ?
[bearbeitet am 11.03.14 07:46]
[bearbeitet am 11.03.14 08:07]
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Athari schrieb:
Ich glaub zwar das es nicht viel bringen wird,aber hast du dir schonmal die Berufsbezeichnung eines Masseurs bzw die Lehrinhalte der Masseurausbildung angeschaut.
Da gibt es keine Krankengymnastik. Lediglich Übungsbehandlungen.
Ganz genau nennt sich das :
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und
anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren = 150 Stunden
Wohl bemerkt im Rahmen der Massage und anderer phys.-therap. Maßnahmen!
Bei den Physiotherapeuten nennt sich das wie folgt:
Krankengymastische Behandlungstechniken = >500 Stunden
Und da willst du mir erklären das ein Masseur eine KG genauso macht wie ein PT und laut der beschreibung sieht man deutlich das ein Masseur keine KG Zulassung hat,außer bei euch wird die Masseur Ausbildung mit anderen Lehrinhalten gelernt.
Ich hab nix gegen Masseure ,aber wenn die KG jetzt auch von Masseuren gemacht werden dürfte, könnten wir gleich die Berufe zusammen legen! Dann müssten aber auch Alle Fächer die bei der PT gelten ,bei den Masseuren gelehrt werden.
Abgesehen davon willst du immer alles Schriftlich belegt haben und Urteile sehen, wo sind denn deine Belege dafür das ein Masseur das auch darf ?
[bearbeitet am 11.03.14 07:46]
[bearbeitet am 11.03.14 08:07]
Ja hab ich, auch kenne ich so manch M+ med BM. Genau deshalb frage ich ja nach der Quelle. Denn ganz einheitlich geben die M+ med BM an, dass sie regelrechte Hüft/ TEP- Behandlungsprogramme innerhalb der Ausbildung absolvierten.
Auch ist mir nicht im Ansatz klar, was KG von der Definition her ( und welcher eigentlich ) gegenüber der Übungsbehandlung ausbildungsbezogen- berechtigungsseitig zu was berechtigt.
...Bei den Physiotherapeuten nennt sich das wie folgt:
Krankengymastische Behandlungstechniken = >500 Stunden...
Hier sind aber ja auch die umpfangreichen Gebiete der MT, Bobath, Vojta, Trainingstherapie, PNF usw. usw. enthalten. Also genau die mehrere hundert stunden umfassenden PT- Ausbildungsinhalte, die die PT ohne Zertifikat gkv- seitig garnicht erbringen+ abrechnen dürfen. Also leistungserbringungsseitig " verbotene " Ausbildungsinhalte als Begründung, um sie den 150 Stunden gegenüber zu stellen ?
...Abgesehen davon willst du immer alles Schriftlich belegt haben und Urteile sehen, ...
Ja, zumindest wenn es um Berufsverbote geht, obwohl zu vielem entsprechender Ausbildungsinhalt vorhanden ist. Hingegen bei den PT es ja oft umgekehrt ist, denn MT, Bobath, Vojta usw. ist Ausbildungsinhalt und wurde und wird von allen Verbandsmitgliedern sozusagen per Verträgen verboten.
...wo sind denn deine Belege dafür das ein Masseur das auch darf ? ...
Die Frage lautet doch umgekehrt ? Wobei bereits aus dem sog. PNF- Urteil ( 2003 ) hervorgeht, dass selbst das BSG die dortigen Tätigkeiten nicht als den PT vorbehalten ansieht bzw. dies bezweifelt ( auch wenn es dort nicht darum ging ).
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webpt schrieb:
...bzw die Lehrinhalte der Masseurausbildung angeschaut. ...
Ja hab ich, auch kenne ich so manch M+ med BM. Genau deshalb frage ich ja nach der Quelle. Denn ganz einheitlich geben die M+ med BM an, dass sie regelrechte Hüft/ TEP- Behandlungsprogramme innerhalb der Ausbildung absolvierten.
Auch ist mir nicht im Ansatz klar, was KG von der Definition her ( und welcher eigentlich ) gegenüber der Übungsbehandlung ausbildungsbezogen- berechtigungsseitig zu was berechtigt.
...Bei den Physiotherapeuten nennt sich das wie folgt:
Krankengymastische Behandlungstechniken = >500 Stunden...
Hier sind aber ja auch die umpfangreichen Gebiete der MT, Bobath, Vojta, Trainingstherapie, PNF usw. usw. enthalten. Also genau die mehrere hundert stunden umfassenden PT- Ausbildungsinhalte, die die PT ohne Zertifikat gkv- seitig garnicht erbringen+ abrechnen dürfen. Also leistungserbringungsseitig " verbotene " Ausbildungsinhalte als Begründung, um sie den 150 Stunden gegenüber zu stellen ?
...Abgesehen davon willst du immer alles Schriftlich belegt haben und Urteile sehen, ...
Ja, zumindest wenn es um Berufsverbote geht, obwohl zu vielem entsprechender Ausbildungsinhalt vorhanden ist. Hingegen bei den PT es ja oft umgekehrt ist, denn MT, Bobath, Vojta usw. ist Ausbildungsinhalt und wurde und wird von allen Verbandsmitgliedern sozusagen per Verträgen verboten.
...wo sind denn deine Belege dafür das ein Masseur das auch darf ? ...
Die Frage lautet doch umgekehrt ? Wobei bereits aus dem sog. PNF- Urteil ( 2003 ) hervorgeht, dass selbst das BSG die dortigen Tätigkeiten nicht als den PT vorbehalten ansieht bzw. dies bezweifelt ( auch wenn es dort nicht darum ging ).
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Problem beschreiben
Athari schrieb:
Ein Masseur darf lediglich Übungsbehandlungen durchführen und keine KG,punkt!
Wenn der AG den AN kündigt wegen Arbeitsverweigerung einer KG die ich gar nicht tun darf ,wäre mein persönlicher Schritt das Arbeitsgericht. Denn wenn ich etwas verweigere zu behandeln was ich rein rechtlich nicht darf,dann mache ich nichts falsch.
Lasst doch nicht immer alles mit euch machen!
Dann werde ich mich mal auf den Weg zur Agentur für Arbeit machen.
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Illdisposed schrieb:
Weiterhin darfst du ihn , wenn du einen Job gefunden hast, gerne darauf hinweisen, dass er in dem Fall gegen geltendes Recht verstösst..
Es böte sich doch regelrecht an zumindest das insofernige geltende Recht zu benennen ? Denn wenn ein AN einem AG ( oder umgekehrt ) sagt, dass er gegen geltendes Recht verstösst, dürfte es auf der Hand liegen dies zumindest zu benennen ? Nicht das sich der AN selbst noch zum Schluss lächerlich macht.
" Geltendes Recht " als Plumppauschalargument hilflos aufzufahren reicht da doch eigentlich nicht ?
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webpt schrieb:
...Weiterhin darfst du ihn , wenn du einen Job gefunden hast, gerne darauf hinweisen, dass er in dem Fall gegen geltendes Recht verstösst...
Es böte sich doch regelrecht an zumindest das insofernige geltende Recht zu benennen ? Denn wenn ein AN einem AG ( oder umgekehrt ) sagt, dass er gegen geltendes Recht verstösst, dürfte es auf der Hand liegen dies zumindest zu benennen ? Nicht das sich der AN selbst noch zum Schluss lächerlich macht.
" Geltendes Recht " als Plumppauschalargument hilflos aufzufahren reicht da doch eigentlich nicht ?
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Quin schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.
Dann werde ich mich mal auf den Weg zur Agentur für Arbeit machen.
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