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Was meint Ihr?
Habe einen säumigen Nicht-Zahler, Zuzahlung und 2 nicht wahrgenommenen Termine, Ausfallrechnungen, werden nun nach der 2. Mahnung (per Einschreiben) immer noch nicht bezahlt.
Telefonisch komischerweise nicht mehr erreichbar. Alles klar...
Hatte bisher in 10 Jahren noch keinen so resistenten Fall und wäre über Eure Meinung dankbar.
Soll ich die Ausfallrechnungen inkl. Bahngebühren weiter anmahnen (Zuzahlung kann ich ja über die KK bekommen)?
Es geht "nur" um ca 70 Euro, aber ich bin schon genervt von dieser ungezogenen Art und würde ungern jetzt einen Rückzieher machen, so aus Prinzip eher, als des Geldes wegen.
Mahnbescheid online, oder wie geht man vor?
Wer hat das schon durch, und funktioniert das auch? Möchte ungern noch mehr Kosten produzieren...auf denen ich dann evtl noch sitzen bleibe.
Patient hat Info unterschrieben, dass nicht abgesagt Termine in Rechnung gestellt werden.
Danke für Austausch und Hilfe, bin da total im Neuland.
Guten Abend
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Vor 7 Monaten
Nur Du kannst wissen, wie solvent der Patient wohl so ist. Und genau auf diesem Wissen würde ich entweder in das Mahnverfahren gehen oder nach einem dicken Balken die Sache ad acta legen.
Hatte mal eine Privatpatientin ( eine in der Hierarchie bereits ziemlich hoch gestiegene Tupperberaterin), die nach Angaben eines Gerichtsvollziehers keine pfändbaren Güter hätte. Nachdem ich ihm mitgeteilt habe, dass ich auch die Vorführtupper nehmen würde, war das Geld schnell auf dem Konto.
Viele Grüße
Monika
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Bin schon ein Jahe nicht mehr im Praxisgeschäft, aber letztes Jahr war es noch so, dass man sich bei Zahlungsverweigerung die Zuzahlung von der GKV erstatten lassen konnte. Die Ausfallgebühren allerdings nicht.
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Das mit dem telefonisch nicht erreichbar kenn ich. Manchmal rufe ich dann von meinem Handy aus an, und oh Wunder: es meldet sich doch jemand.
Hatte grade wieder so ein Fall: Patient war zwei mal da, , ist leider ohne Unterschrift durch gerutscht, Die mächstnen Termine hat er verstreichen lassen ohne sich zu melden. Schriftliche Aufforderung, die erhaltenen Behandlungen zu quittieren , blieben ergebnislos.Da ich diese Behandlungen ohne Unterschritt nicht abrechnen konnte, blieb mir nur die Privatrechnung. Da auch auf die Privatrechnung über die Behandlungen und die Ausfallrechnungen sowie ein Mahnschreiben keine Reaktion erfolgte, gab ich die Geschichte meinem Anwalt. Mir brachte es nach ca 3 Monaten neben meiner Hauptforderung den Ersatz meiner Auslagen plus ca 12,- Zinsen, den Schuldner kostete es knapp das Doppelte meiner Forderung. Wenn jetzt einer sagt, dafür sei ihm der Aufwand und Ärger zu groß, dem halte ich entgegen, daß es mir einmal auch um die Kohle ging, zum Andern aber darum, daß ich nicht den Hanswurscht aus mir machen lasse. Und das darf sich gerne herumsprechen.