Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
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Hab ich noch die Möglichkeit die Patienten an die Zahlung zu erinnern / zu mahnen oder ist dies verjährt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Uns ist der Fehler nur bei der Betriebsprüfung aufgefallen. Drei Rechnungen von Privatpatienten wurden in der Vergangenheit nicht bezahlt. Zwei Rechnung von März 2015 und eine Rechnung von April 2016. Bitte keine Belehrungen, wie das passieren konnte - aber in unserer Buchhaltung wurden die Rechnungen nicht ausgebucht ,d a sie nicht bezahlt wurden und aufgefallen ist es uns leider erst jetzt.
Hab ich noch die Möglichkeit die Patienten an die Zahlung zu erinnern / zu mahnen oder ist dies verjährt?
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Papa Alpaka schrieb:
Sofern nichts anderes vereinbart tritt Verjährung ein nach Ablauf von drei Kalenderjahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist. Alles klar? ;)
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