Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in mit
Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
Dana Quattrocchi
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in mit
Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
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Dana Quattrocchi
Papier hier auf dem Land momentan nicht erhältlich ....
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Susulo schrieb:
Habt ihr das schon mal übers Internet gemacht (hat bestimmt jemand) - muss ich auf was achten, kann ich das überall machen, wo mir Google sagt "Mahnbescheid online beantragen" ?
Papier hier auf dem Land momentan nicht erhältlich ....
mfg, viel Erfolg + guten Rutsch hgb :wink:
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hgb schrieb:
Ja! Schritt für Schritt.
mfg, viel Erfolg + guten Rutsch hgb :wink:
Dort das Bundesland auswählen. Der Rest ist beschrieben.
Danach die Vorlagen ausdrucken, unterschreiben, in einen DIN B4-Umschlag stecken und ab die Post.
Der Rest geht automatisch, wenn die Gebühr für den Mahnbescheid beglichen ist.
Ich bin schon bei der vorletzten Therapieeinheit bei Beihilfeberechtigten dabei, das Ding auszufüllen...
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.......
Ich bin schon bei der vorletzten Therapieeinheit bei Beihilfeberechtigten dabei, das Ding auszufüllen...
Warum das denn?
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RoFo schrieb:
LogoMijo schrieb am 28.12.15 16:20:
.......
Ich bin schon bei der vorletzten Therapieeinheit bei Beihilfeberechtigten dabei, das Ding auszufüllen...
Warum das denn?
Meine KollegInnen im Umfeld machen es fataler Weise oft unproblematischer. Zitat: "Überweisen Sie einfach das, was Sie erstattet bekommen."
Weshalb ich zunehmend an die KollegInnen verweise...
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LogoMijo schrieb:
Na schön, ich habe hier leicht übertrieben. Dennoch ist es so, dass ich zwar meine Preise vorab bekannt gebe - schon auf der Website - und auch nie ohne schriftlichen Behandlungsvertrag die Therapien beginne. Bei beihilfeberechtigten Patienten gibt es trotzdem in fast allen Fällen im Nachhinein die Ansicht, ich wäre viel zu teuer und man bekäme das nicht ersetzt und könne somit die Rechnung passend kürzen. Dabei habe ich im Vorfeld jedesmal erwähnt, dass auch rund 200,00 Euro bei 10 TE zu 45 min. selbst zu tragen wären.
Meine KollegInnen im Umfeld machen es fataler Weise oft unproblematischer. Zitat: "Überweisen Sie einfach das, was Sie erstattet bekommen."
Weshalb ich zunehmend an die KollegInnen verweise...
.......
Ich bin schon bei der vorletzten Therapieeinheit bei Beihilfeberechtigten dabei, das Ding auszufüllen...
Warum das denn?
Ich vermute, weil es ein Scherz war .... geboren aus leidvollen Erfahrungen.
warum nehmt ihr alles immer so tierisch ernst??
Bin immer wieder fasziniert, wie aus dem System "kurze Frage" - "kurze Antwort" eine ganze Welle in Bewegung gesetzt wird.
Wie auch immer: ich danke euch allen !!!
@ logomijo: das von dir geschriebene Zitat "überweisen Sie doch, was Sie erstattet bekommen" - hast du das wirklich 1:1 so gehört??? Ich meine, es gibt PKV Verträge, da sind die Heilmittel ganz draußen .... und dann ??
(oh, jetzt mach ich selber mit bei der Welle .... logomijo, du brauchst nicht antworten !!!) Thema beendet.
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Susulo schrieb:
RoFo schrieb am 28.12.15 20:01:
LogoMijo schrieb am 28.12.15 16:20:
.......
Ich bin schon bei der vorletzten Therapieeinheit bei Beihilfeberechtigten dabei, das Ding auszufüllen...
Warum das denn?
Ich vermute, weil es ein Scherz war .... geboren aus leidvollen Erfahrungen.
warum nehmt ihr alles immer so tierisch ernst??
Bin immer wieder fasziniert, wie aus dem System "kurze Frage" - "kurze Antwort" eine ganze Welle in Bewegung gesetzt wird.
Wie auch immer: ich danke euch allen !!!
@ logomijo: das von dir geschriebene Zitat "überweisen Sie doch, was Sie erstattet bekommen" - hast du das wirklich 1:1 so gehört??? Ich meine, es gibt PKV Verträge, da sind die Heilmittel ganz draußen .... und dann ??
(oh, jetzt mach ich selber mit bei der Welle .... logomijo, du brauchst nicht antworten !!!) Thema beendet.
Meine KollegInnen im Umfeld machen es fataler Weise oft unproblematischer. Zitat: "Überweisen Sie einfach das, was Sie erstattet bekommen."
Weshalb ich zunehmend an die KollegInnen verweise...
Wenn ich sowas höre, könnte ich :angry:
Und genau da liegt die Crux, solange es diese Praxen gibt, (auch die die im 20-25 Minuten Rhytmus KG therapieren) wird sich an unserer Bezahlung nichts ändern :sunglasses:
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Birgit88 schrieb:
LogoMijo schrieb am 29.12.15 08:58:
Meine KollegInnen im Umfeld machen es fataler Weise oft unproblematischer. Zitat: "Überweisen Sie einfach das, was Sie erstattet bekommen."
Weshalb ich zunehmend an die KollegInnen verweise...
Wenn ich sowas höre, könnte ich :angry:
Und genau da liegt die Crux, solange es diese Praxen gibt, (auch die die im 20-25 Minuten Rhytmus KG therapieren) wird sich an unserer Bezahlung nichts ändern :sunglasses:
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LogoMijo schrieb:
Kein Problem. online-mahnantrag bei Google eingeben, anklicken und schon geht es auf der richtigen Seite los.
Dort das Bundesland auswählen. Der Rest ist beschrieben.
Danach die Vorlagen ausdrucken, unterschreiben, in einen DIN B4-Umschlag stecken und ab die Post.
Der Rest geht automatisch, wenn die Gebühr für den Mahnbescheid beglichen ist.
Ich bin schon bei der vorletzten Therapieeinheit bei Beihilfeberechtigten dabei, das Ding auszufüllen...
dann ist das neue Jahr ja schon gerettet ....
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Nur, wenn Du folgende Seite benutzt, fallen nur die üblichen Gerichtskosten an:
Link
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Wonderwoman schrieb:
Es tummeln sich viele Anbieter im Netz, die dafür Geld haben wollen.
Nur, wenn Du folgende Seite benutzt, fallen nur die üblichen Gerichtskosten an:
Link
ich bin's nochmal ..... Asche auf mein Haupt, aber ich komme erst jetzt dazu, das Ding auszufüllen. Hatte mein Ex-Patient nochmal 2 Wochen länger Zeit - hat aber trotzdem nicht gezahlt. Es geht um eine Ausfallgebühr. Schreibe ich da jetzt
a) "der Anspruch hängt von einer Gegenleistung ab, die aber bereits erbracht ist" oder
b) "der Anspruch hängt nicht von einer Gegenleistung ab (Bsp. Schadensersatz)
Eigentlich hab ich ja bei Ausfall keine Leistung erbracht .... ist das dann Schadensersatz, weil ich sozusagen für die Leistung "zur Verfügung" stand?
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Susulo schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
ich bin's nochmal ..... Asche auf mein Haupt, aber ich komme erst jetzt dazu, das Ding auszufüllen. Hatte mein Ex-Patient nochmal 2 Wochen länger Zeit - hat aber trotzdem nicht gezahlt. Es geht um eine Ausfallgebühr. Schreibe ich da jetzt
a) "der Anspruch hängt von einer Gegenleistung ab, die aber bereits erbracht ist" oder
b) "der Anspruch hängt nicht von einer Gegenleistung ab (Bsp. Schadensersatz)
Eigentlich hab ich ja bei Ausfall keine Leistung erbracht .... ist das dann Schadensersatz, weil ich sozusagen für die Leistung "zur Verfügung" stand?
Eigentlich hab ich ja bei Ausfall keine Leistung erbracht .... ist das dann Schadensersatz, weil ich sozusagen für die Leistung "zur Verfügung" stand?
Richtig, so mache ich das auch immer
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Birgit88 schrieb:
Susulo schrieb am 6.1.16 15:51:
Eigentlich hab ich ja bei Ausfall keine Leistung erbracht .... ist das dann Schadensersatz, weil ich sozusagen für die Leistung "zur Verfügung" stand?
Richtig, so mache ich das auch immer
Schönen Abend noch.
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Susulo schrieb:
Oh, lese jetzt erst - danke, Birgit. Das war heute der Klassiker: Will das also endlich unter Dach und Fach bringen, in dem Moment kommt ein Anruf rein, selbige Patientin, sie wollte mir nur sagen, sie hätte das Geld jetzt überwiesen... Na gut, ich hoffe mal, spätestens übermorgen ist es da.... In jedem Fall weiß ich jetzt wie es geht und danke allen für die hilfreichen Infos!
Schönen Abend noch.
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Susulo schrieb:
Supi, vielen Dank euch beiden,
dann ist das neue Jahr ja schon gerettet ....
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