Du liebst es, Menschen zu helfen
und dabei ein Lächeln auf ihre
Gesichter zu zaubern? Dann bist du
bei uns genau richtig!
Wir sind ein dynamisches neues Team
in der Physiotherapie Praxis
Klöcker, das so seit Dezember 2023
zusammenarbeitet, und wir suchen
eine/n engagierte/n
Physiotherapeut/in, der/die mit
Leidenschaft, Empathie und einer
Prise Humor unser Team verstärkt.
Was dich bei uns erwartet:
• Ein herzliches Team: Bei uns
wird Teamarbeit großgeschrieben!
Wir unterstützen uns ...
und dabei ein Lächeln auf ihre
Gesichter zu zaubern? Dann bist du
bei uns genau richtig!
Wir sind ein dynamisches neues Team
in der Physiotherapie Praxis
Klöcker, das so seit Dezember 2023
zusammenarbeitet, und wir suchen
eine/n engagierte/n
Physiotherapeut/in, der/die mit
Leidenschaft, Empathie und einer
Prise Humor unser Team verstärkt.
Was dich bei uns erwartet:
• Ein herzliches Team: Bei uns
wird Teamarbeit großgeschrieben!
Wir unterstützen uns ...
es gab doch vor einiger Zeit die Info, dass es härtere Gesetze gegen eine Beteiligung von Ärzten oder sogar deren Ehefrauen an Praxen von Heilmittelerbringern geben soll. Konkret soll es nicht mehr möglich sein, dass der Arzt sich oder seiner Frau die Patienten in die eigene Physiopraxis schickt.
Das wollte ich gerne noch mal genauer nachlesen.
Hat da jemand zufällig einen Link? Das Netz habe ich schon durchforstet.
Ich dachte, es hätte mal in einem physio.de-Newsletter gestanden. Aber auch die habe ich noch mal überflogen.
Vielen Dank
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Marc84 schrieb:
Hallo zusammen,
es gab doch vor einiger Zeit die Info, dass es härtere Gesetze gegen eine Beteiligung von Ärzten oder sogar deren Ehefrauen an Praxen von Heilmittelerbringern geben soll. Konkret soll es nicht mehr möglich sein, dass der Arzt sich oder seiner Frau die Patienten in die eigene Physiopraxis schickt.
Das wollte ich gerne noch mal genauer nachlesen.
Hat da jemand zufällig einen Link? Das Netz habe ich schon durchforstet.
Ich dachte, es hätte mal in einem physio.de-Newsletter gestanden. Aber auch die habe ich noch mal überflogen.
Vielen Dank
Sie hier:
Antikorruptionsgesetz im Bundestag - Nachrichten - WDR
Bundesregierung beschließt Antikorruptionsgesetz
... und hier:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8810
Gruß Evi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Evemarie Kaiser schrieb:
Du meinst sicher das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen.
Sie hier:
Antikorruptionsgesetz im Bundestag - Nachrichten - WDR
Bundesregierung beschließt Antikorruptionsgesetz
... und hier:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8810
Gruß Evi
Alles andere ist ohne konkreten Fall nicht so leicht zu bewerten....
LG,
m.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
michael933 schrieb:
Das zentrale Wort ist "schicken."
Alles andere ist ohne konkreten Fall nicht so leicht zu bewerten....
LG,
m.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
Gefällt mir
Um das Thema ist es aber nun seit Monaten sehr still geworden.
Scheinbar wird es doch nicht so heiß gegessen, wie es anfangs gekocht wurde. :sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Rolf Jungbluth schrieb:
Gab es da nicht mal eine im Ruhrgebiet ansässige Physio-Kette mit diesem Modell?! :kissing_closed_eyes:
Um das Thema ist es aber nun seit Monaten sehr still geworden.
Scheinbar wird es doch nicht so heiß gegessen, wie es anfangs gekocht wurde. :sunglasses:
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
Die Vermutung liegt natürlich nahe wenn ein Arzt an einer PT-Praxis beteiligt ist,
lässt sich aber recht simpel durch ein Nachzählen der von dieser Praxis abgerechneten Verordnungen widerlegen (oder erhärten): Klar haben manche von uns 3-4 Ärzte mit denen sie eng kooperieren (ich bin viel in zwei Heimen von/für Menschen mit Behinderung unterwegs, da kommt fast alles von den jeweiligen Heimärzten...), es rutschen aber viele "fremde" VOs mit rein - wenn nun aber der Verdacht ausgerufen wird und der Testpatient der AOK wird vom Arzt genötigt eine bestimmte Praxis aufzusuchen _und_ dort werden übermäßig viele VOs vom beteiligten Arzt abgerechnet könnte der Arzt in Erklärungsnot kommen ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
hgb schrieb am 13.6.16 19:06:
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
Die Vermutung liegt natürlich nahe wenn ein Arzt an einer PT-Praxis beteiligt ist,
lässt sich aber recht simpel durch ein Nachzählen der von dieser Praxis abgerechneten Verordnungen widerlegen (oder erhärten): Klar haben manche von uns 3-4 Ärzte mit denen sie eng kooperieren (ich bin viel in zwei Heimen von/für Menschen mit Behinderung unterwegs, da kommt fast alles von den jeweiligen Heimärzten...), es rutschen aber viele "fremde" VOs mit rein - wenn nun aber der Verdacht ausgerufen wird und der Testpatient der AOK wird vom Arzt genötigt eine bestimmte Praxis aufzusuchen _und_ dort werden übermäßig viele VOs vom beteiligten Arzt abgerechnet könnte der Arzt in Erklärungsnot kommen ;)
das Modell geht doch offenbar von der Annahme aus, dass sich mit Physiotherapie nennenswerter Umsatz bzw. Gewinn generieren lässt. Wäre mir allerdings neu.
Zweitens würden sich die ärztlichen Hoffnungen viel eher mit rein apparativer Ausstattung auf weniger Fläche und noch schlechter bezahlten Hiwis erfüllen lassen.
Drittens fliegen diese Modelle schon bei den einfachen Prüfroutinen der KVen und/oder Kostenträger auf und lösen weitere Schritte aus.
Ergo, dringender Rat an ärztliche KollegInnen, nur zu, der Markt braucht dringend eine Kassenzulassungsentzugsbereinigung...
Hab ich heute meinen Satiretag?
Mit kollegialen Grüßen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
das Modell geht doch offenbar von der Annahme aus, dass sich mit Physiotherapie nennenswerter Umsatz bzw. Gewinn generieren lässt. Wäre mir allerdings neu.
Zweitens würden sich die ärztlichen Hoffnungen viel eher mit rein apparativer Ausstattung auf weniger Fläche und noch schlechter bezahlten Hiwis erfüllen lassen.
Drittens fliegen diese Modelle schon bei den einfachen Prüfroutinen der KVen und/oder Kostenträger auf und lösen weitere Schritte aus.
Ergo, dringender Rat an ärztliche KollegInnen, nur zu, der Markt braucht dringend eine Kassenzulassungsentzugsbereinigung...
Hab ich heute meinen Satiretag?
Mit kollegialen Grüßen
Auch hier reicht nicht der alleinige Verdacht. Werden dazu nicht auch Aussagen von Patienten benötigt, sollte es hart auf hart kommen ? Zum Beispiel... : "ich wollte wieder zu Ihnen kommen, aber die Arztpraxis xy teilte mir mit, daß Sie keine Termine frei haben... "
Die meisten klemmen da doch den Schwanz ein...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SuFi schrieb:
Zum Thema Antikorruptionsgesetz....
Auch hier reicht nicht der alleinige Verdacht. Werden dazu nicht auch Aussagen von Patienten benötigt, sollte es hart auf hart kommen ? Zum Beispiel... : "ich wollte wieder zu Ihnen kommen, aber die Arztpraxis xy teilte mir mit, daß Sie keine Termine frei haben... "
Die meisten klemmen da doch den Schwanz ein...
Allein, was sich Pat. schon wegen Ausfallrechnungen über uns beschwert haben... :yum:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michael933 schrieb:
Im Grundsatz gilt zum Glück auch hier die Unschuldsvermutung. Ansonsten könnten 99% aller Praxen einpacken, wenn jede Behauptung ohne Beweislast zur Schließung führen würde...
Allein, was sich Pat. schon wegen Ausfallrechnungen über uns beschwert haben... :yum:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
Mein Profilbild bearbeiten