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Herausforderung? Dann sind Sie bei
uns richtig!
Wir suchen ab sofort einen
Physiotherapeuten (m/w/d) für
unsere Physiotherapie im
Marienhospital
Gelsenkirchen zum nächstmöglichen
Termin.
Das dürfen Sie erwarten:
- eine Vergütung nach den
Richtlinien des Deutschen
Caritasverbandes (AVR) und
zusätzliche Sozialleistungen des
Kirchlic...
Herausforderung? Dann sind Sie bei
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Marienhospital
Gelsenkirchen zum nächstmöglichen
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zusätzliche Sozialleistungen des
Kirchlic...
Also wenn man eigentlich Montag und Freitag arbeitet und Freitag ein Feiertag auftritt, kann der Arbeitgeber dann Donnerstag antanzen lassen?
Oder wenn man sich eine Woche Urlaub genommen hat, also Montag und Freitag, das man dann Dienstag und Donnerstag arbeiten soll?
Urlaub macht so keinen Sinn.
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Philipp Morlock schrieb:
Kann der Arbeitgeber Feiertage und Urlaubstage bei Kurzarbeit umschiffen?
Also wenn man eigentlich Montag und Freitag arbeitet und Freitag ein Feiertag auftritt, kann der Arbeitgeber dann Donnerstag antanzen lassen?
Oder wenn man sich eine Woche Urlaub genommen hat, also Montag und Freitag, das man dann Dienstag und Donnerstag arbeiten soll?
Urlaub macht so keinen Sinn.
>>... Oder wenn man sich eine Woche Urlaub genommen hat, also Montag und Freitag, das man dann Dienstag und Donnerstag arbeiten soll?<<..
Damit wäre für mich der Urlaub adabsurdum gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Philipp,
>>... Oder wenn man sich eine Woche Urlaub genommen hat, also Montag und Freitag, das man dann Dienstag und Donnerstag arbeiten soll?<<..
Damit wäre für mich der Urlaub adabsurdum gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Das sollte er wissen. Freitag ist Feiertag . Und ich muss nicht extra abtanzen.
Falls ja dann sind das Überstunden.
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484 schrieb:
Bei darf er nicht , das wären dann plus Stunden für dich .
Das sollte er wissen. Freitag ist Feiertag . Und ich muss nicht extra abtanzen.
Falls ja dann sind das Überstunden.
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Du hast laut Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitstage? Dann kann dein AG die nicht nach Lust und Laune wechseln, nur weil diese auf Feiertage fallen.
Und wenn du Urlaub hast, hast du Urlaub. Wer kommt denn da auf die grandiose Idee, du könntest ja an zwei anderen Tagen arbeiten?
Also wenn das aus der Realität entsprungene Fragen sind, sollte dein Chef sich mal überlegen ob er da an richtiger Position sitzt. Lass dir mal von ihm die rechtlichen Grundlagen seiner Forderungen zeigen, dann dürfte es sehr still werden.
Und jetzt sag bitte, dass das eine verspätete 1. April-Frage war...
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Tolkinchen schrieb:
Ich hoffe das die Fragen rein hypothetischer Natur sind, da ich einfach nicht glauben möchte, dass es da draußen AG gibt, die auf solche Ideen kommen. :angry:
Du hast laut Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitstage? Dann kann dein AG die nicht nach Lust und Laune wechseln, nur weil diese auf Feiertage fallen.
Und wenn du Urlaub hast, hast du Urlaub. Wer kommt denn da auf die grandiose Idee, du könntest ja an zwei anderen Tagen arbeiten?
Also wenn das aus der Realität entsprungene Fragen sind, sollte dein Chef sich mal überlegen ob er da an richtiger Position sitzt. Lass dir mal von ihm die rechtlichen Grundlagen seiner Forderungen zeigen, dann dürfte es sehr still werden.
Und jetzt sag bitte, dass das eine verspätete 1. April-Frage war...
Die Argumentation ist, das ich auf meine Stundenzahl pro Woche kommen muss.
Urlaub ist völlig unabhängig vom KUG!
Im Urlaub kommt man logischerweise nie auf seine Stunden :wink:
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RoFo schrieb:
Philipp Morlock schrieb am 29.4.20 04:48:
Die Argumentation ist, das ich auf meine Stundenzahl pro Woche kommen muss.
Urlaub ist völlig unabhängig vom KUG!
Im Urlaub kommt man logischerweise nie auf seine Stunden :wink:
Feiertage ist Feiertag ! Und muss auch voll bezahlt werden.
Dein Chef hat ja Ideen.
Ich höre und lese im Moment sehr komische Sachen.
Wenn ich einen Tag voll da gewesen bin. Habe ich für diesem Tag volles Gehalt .
Mal eben so hoch und runter schieben wie dein Chef lustig ist ist auch nicht rechtens . Du kommst und gehts wieder . Das muss bezahlt werden.
Kurzarbeit 50 Prozent bedeutet das du nur 50 Prozent arbeiten von deine. 100 Prozent.
Wir Wechsel uns ab. Jeder bleibt mal zu Hause . Oder geht früher . Es bleibt bei den 50 Prozent.
Bei uns gibt es zum Glück keine Probleme. Der Betriebsrat schaut genau hin. Und steht jeder Zeit offen für fragen.
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484 schrieb:
Wenn du Urlaub hast ist das so als wenn du voll gearbeitet hast und musst voll bezahlt werden.
Feiertage ist Feiertag ! Und muss auch voll bezahlt werden.
Dein Chef hat ja Ideen.
Ich höre und lese im Moment sehr komische Sachen.
Wenn ich einen Tag voll da gewesen bin. Habe ich für diesem Tag volles Gehalt .
Mal eben so hoch und runter schieben wie dein Chef lustig ist ist auch nicht rechtens . Du kommst und gehts wieder . Das muss bezahlt werden.
Kurzarbeit 50 Prozent bedeutet das du nur 50 Prozent arbeiten von deine. 100 Prozent.
Wir Wechsel uns ab. Jeder bleibt mal zu Hause . Oder geht früher . Es bleibt bei den 50 Prozent.
Bei uns gibt es zum Glück keine Probleme. Der Betriebsrat schaut genau hin. Und steht jeder Zeit offen für fragen.
Der Wochenplan wird erst in der Woche davor festgelegt.
Den Urlaub habe ich schon letztes Jahr planen sollen, und die Feiertage sind fix.
Inzwischen habe ich auch Motivation den Mund zu halten, wie ich gerade gelesen habe wäre es, falls es Überstunden sein sollten, Leistungsbetrug. Dann bekäme ich kein Kurzarbeitergeld und wäre evtl. vorbestraft.
Unwissen schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.
Da es weder zusätzlich vergütet, noch abgefeiert wird, habe ich auch wohl eher für Lau gearbeitet. Insofern vielleicht doch straffrei.
Wäre ich nicht gekommen, wäre es Arbeitsverweigerung.
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Philipp Morlock schrieb:
Die Stundenzahl der Kurzarbeit wird dabei nicht überschritten.
Der Wochenplan wird erst in der Woche davor festgelegt.
Den Urlaub habe ich schon letztes Jahr planen sollen, und die Feiertage sind fix.
Inzwischen habe ich auch Motivation den Mund zu halten, wie ich gerade gelesen habe wäre es, falls es Überstunden sein sollten, Leistungsbetrug. Dann bekäme ich kein Kurzarbeitergeld und wäre evtl. vorbestraft.
Unwissen schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.
Da es weder zusätzlich vergütet, noch abgefeiert wird, habe ich auch wohl eher für Lau gearbeitet. Insofern vielleicht doch straffrei.
Wäre ich nicht gekommen, wäre es Arbeitsverweigerung.
.Auch wenn es keinen Tarifvertrag / Betriebsrat gibt, gibt es das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch und da sind auch viele Sachen geregelt .
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eim schrieb:
Keine Arbeitsverweigerung wenn deine Arbeitstage festgelegt sind und da hat dein Chef halt Pech wenn dann an dem Tag Feiertag ist
.Auch wenn es keinen Tarifvertrag / Betriebsrat gibt, gibt es das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch und da sind auch viele Sachen geregelt .
Die meisten hier sind Selbständig, freut euch doch über den kostenfreien Tipp, was man so machen kann!
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Philipp Morlock schrieb:
Es ist ne private Klinik-Kette und es gibt nen Betriebsrat und ich bin nicht der einzige Kollege dem das passiert.
Die meisten hier sind Selbständig, freut euch doch über den kostenfreien Tipp, was man so machen kann!
Bei denen ist das wichtigste, dass das Gehalt des GV gesichert ist!
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RoFo schrieb:
Bei einer privaten Klinikkette hätte ich als AN für derartige Machenschaften nun am wenigsten Verständnis!
Bei denen ist das wichtigste, dass das Gehalt des GV gesichert ist!
Dann sollte der Bertriebsrat doch wohl wissen das so was nicht rechtens ist.
Was soll der Satz mit dem Tip für Selbstständige????
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eim schrieb:
Phillip:
Dann sollte der Bertriebsrat doch wohl wissen das so was nicht rechtens ist.
Was soll der Satz mit dem Tip für Selbstständige????
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Philipp Morlock schrieb:
Die Argumentation ist, das ich auf meine Stundenzahl pro Woche kommen muss.
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