Sie haben eine abgeschlossene
Ausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in oder Masseur/in?
Idealerweise sind Sie zusätzlich
in manueller Lymphdrainage
ausgebildet? Sie sind zuverlässig,
engagiert und arbeiten
eigenständig?
Perfekt. Dann sollten Sie sich bei
uns bewerben!
Auch Berufseinsteiger/innen sind
bei uns herzlich willkommen.
Ausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in oder Masseur/in?
Idealerweise sind Sie zusätzlich
in manueller Lymphdrainage
ausgebildet? Sie sind zuverlässig,
engagiert und arbeiten
eigenständig?
Perfekt. Dann sollten Sie sich bei
uns bewerben!
Auch Berufseinsteiger/innen sind
bei uns herzlich willkommen.
wer weiß, wie die Zahlungen an die o.g. Stelle praktisch ablaufen
Jeder, der eine künstlerische Arbeit beauftragt, z.B. Websites, Visitenkarten etc, muss den so genannten Arbeitgeberanteil zahlen.
Dieses Thema ist mir gänzlich neu und ich habe dort bisher, so weit ich das überblicke, nicht eingezahlt.
Wer von euch kennt sich da aus?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Hallo Kollegen,
wer weiß, wie die Zahlungen an die o.g. Stelle praktisch ablaufen
Jeder, der eine künstlerische Arbeit beauftragt, z.B. Websites, Visitenkarten etc, muss den so genannten Arbeitgeberanteil zahlen.
Dieses Thema ist mir gänzlich neu und ich habe dort bisher, so weit ich das überblicke, nicht eingezahlt.
Wer von euch kennt sich da aus?
Gefällt mir
Habe jetzt vernommen, dass die Auftraggeber, also wir z.B., auch so ca 5 Prozent auf die künstlerische Leistung zu zahlen haben.
Ich bin verwirrt.
Danke dir für deine Antwort!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Dass die Künstler bezahlen müssen ist mir schon klar.
Habe jetzt vernommen, dass die Auftraggeber, also wir z.B., auch so ca 5 Prozent auf die künstlerische Leistung zu zahlen haben.
Ich bin verwirrt.
Danke dir für deine Antwort!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Ein Freund ist selbständiger Fotograf . Soweit ich weiß muß er dort einzahlen und weist in seiner Rechnung an die Kunden diesen Betrag aus . D.h. der Auftraggeber sieht die Summe , die auf die Rechnung aufgeschlagen wird, einzahlen aber muß derjenige selber . So habe ich das in einer Diskussion mit ihm damals verstanden .
Gefällt mir
Das hab ich schon alles gelesen.
Ich möchte wissen, wie das praktisch abläuft und ob da jmd Erfahrung hat bzw bereits Abgaben geleistet hat?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Ja danke!
Das hab ich schon alles gelesen.
Ich möchte wissen, wie das praktisch abläuft und ob da jmd Erfahrung hat bzw bereits Abgaben geleistet hat?
Für's Meldeformular guckst du hier: Entgeltmeldung :: Künstlersozialkasse
Die Grundlage und Höhe wird hier erläutert: Künstlersozialabgabe :: Künstlersozialkasse (2016: 5,2%; 2017: 4,8%)
Ablauf: Du meldest dich an, bekommst einen Beitragsbescheid, zahlst. Und musst selbst an Änderungs- oder Abmeldung denken ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
In Ordnung, war ein Schnellschuss ob du nach deiner Einschätzung zum betroffenen Unternehmenskreis gehörst. Ärger steht erstmal nicht ins Haus, §32 enthält die Bedingung das eine Beitragsschätzung erst nach Aufforderung zur Anmeldung stattfindet ;)
Für's Meldeformular guckst du hier: Entgeltmeldung :: Künstlersozialkasse
Die Grundlage und Höhe wird hier erläutert: Künstlersozialabgabe :: Künstlersozialkasse (2016: 5,2%; 2017: 4,8%)
Ablauf: Du meldest dich an, bekommst einen Beitragsbescheid, zahlst. Und musst selbst an Änderungs- oder Abmeldung denken ;)
Aaaahhhhhhh
Nach so einem Satz hab ich gesucht!
Das heißt, ich muss erst einmal nichts machen.
Vielen Dank!!!
Wieso weißt bzw findest du du so etwas so schnell?
Ich danke euch beiden!
Schönen Sonntag noch!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
"§32 enthält die Bedingung das eine Beitragsschätzung erst nach Aufforderung zur Anmeldung stattfindet ;)"
Aaaahhhhhhh
Nach so einem Satz hab ich gesucht!
Das heißt, ich muss erst einmal nichts machen.
Vielen Dank!!!
Wieso weißt bzw findest du du so etwas so schnell?
Ich danke euch beiden!
Schönen Sonntag noch!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
...RoFo, ich muss gleich weiter aber ich glaube §24 Künstlersozialversicherungsgesetz ("Wer muss in die KSK einzahlen?") könnte eine Antwort für dich bergen :)
Aus dem Schreiben ging hervor, wenn man nur "unregelmäßig" mit Künstlern zusammenarbeitet, entfällt der Beitrag wegen Geringfügigkeit. Unregelmäßig heißt in dem Fall dreimal oder weniger in einem Zeitraum von fünf Jahren.
Hoffe, ich konnte helfen.
Schönen Sonntag noch :)
Gefällt mir
Genau so habe ich es auch gehört. Im Rahmen der DRV Prüfung.
Ist natürlich ganz schön ungerecht, da es nur Arbeitgeber betrifft.
Also ich muss erst einmal gar nichts tun und warten, bis ich aufgefordert werde.
Wieder ein Kostenfaktor mehr. ..
Die kleinen trifft es irgendwie immer.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Sehr hilfreich, vielen Dank!
Genau so habe ich es auch gehört. Im Rahmen der DRV Prüfung.
Ist natürlich ganz schön ungerecht, da es nur Arbeitgeber betrifft.
Also ich muss erst einmal gar nichts tun und warten, bis ich aufgefordert werde.
Wieder ein Kostenfaktor mehr. ..
Die kleinen trifft es irgendwie immer.
Weiterhin muss man, wenn man eine jur. Person (GmbH) beauftragt keine Abgaben für die Leistungen an die KSK zahlen.
Genaues weiß ich nicht, wenn du nicht zu viel hast, lass es sonst auf die Prüfung bei der DRV ankommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Also ich habe damals bei der DRV Prüfung erfahren, dass wohl Beträge bis um die 410€ nicht bei der KSK berücksichtigt werden (wohl zu viel aufwand) Hierbei geht es um Künstlerische Betätigung. Also Erstellung Website etc, NICHT WARTUNG!.
Weiterhin muss man, wenn man eine jur. Person (GmbH) beauftragt keine Abgaben für die Leistungen an die KSK zahlen.
Genaues weiß ich nicht, wenn du nicht zu viel hast, lass es sonst auf die Prüfung bei der DRV ankommen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physio0785 schrieb:
Ich hatte im letzten Jahr die obligatorische Prüfung der DRV. Da war dann ein Schreiben der KSK mit dabei, in dem erklärt wurde, welche Leistungen von Künstlern abgabepflichtig sind und welche nicht. In diesem Zusammenhang gibst Du dann an, welche Leistungen von Künstlern Du in Anspruch genommen hast. Daraus errechnet sich dann ein möglicher Beitrag. Den Bescheid erhältst Du im Rahmen Deiner DRV Prüfung (ob von der DRV oder direkt von der KSK weiß ich nicht).
Aus dem Schreiben ging hervor, wenn man nur "unregelmäßig" mit Künstlern zusammenarbeitet, entfällt der Beitrag wegen Geringfügigkeit. Unregelmäßig heißt in dem Fall dreimal oder weniger in einem Zeitraum von fünf Jahren.
Hoffe, ich konnte helfen.
Schönen Sonntag noch :)
Mein Profilbild bearbeiten