Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
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habe vor 5 Wochen meine neue Arbeitsstelle angetreten. Jedoch möchte ich schnellstmöglich wechseln. Nun die Frage an Euch. In meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigung drin "Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen".
Nun meine Frage: Kann ich Mitte des Monats meinen Arbeitsplatz wechseln oder muss ich grundsätzlich bis Anfang des Monats warten, um aus dem Vertrag auszuscheiden?
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
habe vor 5 Wochen meine neue Arbeitsstelle angetreten. Jedoch möchte ich schnellstmöglich wechseln. Nun die Frage an Euch. In meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigung drin "Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen".
Nun meine Frage: Kann ich Mitte des Monats meinen Arbeitsplatz wechseln oder muss ich grundsätzlich bis Anfang des Monats warten, um aus dem Vertrag auszuscheiden?
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja bin ich
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DeaDia schrieb:
Dann kannst Du in der regel innerhalb von 14 Tagen zum Monatsende kündigen - was steht dazu in Deinem Vertrag?`Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Angestellten beträgt je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 4 Wochen und 7 Monaten.
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britta109 schrieb:
Bist du in der Probezeit?
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die Kündigung kann damit, mit einer Frist von 14 Tagen zum 15 oder Monatsende umgesetzt werden.
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Shakespeare schrieb:
Fast richtig! Im Falle einer Probezeit gilt aber m.W. aber soweit nichts anderes vereinbart wurde, dass jederzeit also täglich, mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden darf. Gruß S.
Absatz 1 würde einen Rahmen vorgeben. Ist mal wieder eine gewisse auslegungssache. Mir wäre als AN oder AG die Kündigung zum 15 oder Monatsende lieber.
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Meitao schrieb:
Viele berufen sich auf die kombination aus Absatz 1 & 3.
Absatz 1 würde einen Rahmen vorgeben. Ist mal wieder eine gewisse auslegungssache. Mir wäre als AN oder AG die Kündigung zum 15 oder Monatsende lieber.
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Meitao schrieb:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die Kündigung kann damit, mit einer Frist von 14 Tagen zum 15 oder Monatsende umgesetzt werden.
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