Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Wir suchen ab sofort für unsere
Gemeinschaftspraxis in
Frechen-Buschbell bei Köln
Physiotherapeut/in (m/w/d) in
Teil/Vollzeit 25-38 Stunden. Unsere
Therapieschwerpunkte sind in der
Orthopädie, Chirugie und
Neurologie. Das Therapiespektrum
unserer Praxis umfasst:
Physiotherapie,
MLD,Massage,MT,Schmerztherapie,Stosswellentherapie,etc.
Weitere Infos auf unserer
Homepage:physiomed-mols@physiomed-frechen.de
.
Fortbildungen und Zertifikatskurse
wären erwünscht u...
Wir suchen ab sofort für unsere
Gemeinschaftspraxis in
Frechen-Buschbell bei Köln
Physiotherapeut/in (m/w/d) in
Teil/Vollzeit 25-38 Stunden. Unsere
Therapieschwerpunkte sind in der
Orthopädie, Chirugie und
Neurologie. Das Therapiespektrum
unserer Praxis umfasst:
Physiotherapie,
MLD,Massage,MT,Schmerztherapie,Stosswellentherapie,etc.
Weitere Infos auf unserer
Homepage:physiomed-mols@physiomed-frechen.de
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habe einen Arbeitsvertrag zum 15.09.13 in einer Praxis abgeschlossen.
Die Kündigung vor dem 15.09.13 (also vor Arbeitsantritt) ist laut Vertrag ausgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit: 14 Tage.
Kann ich am Montag, den 16.09.13 die Kündigung für den Austritt zum 30.09.13 einreichen? Oder gelten diese 14 Tage nach den gesetzlichen Kündigungsfristen?
Wer kennt sich da aus?
Grund meiner Kündigung: Besseres Angebot einer anderen Praxis.
Bitte um euere Hilfe.
Kollegiale Grüße
ML
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habe einen Arbeitsvertrag zum 15.09.13 in einer Praxis abgeschlossen.
Die Kündigung vor dem 15.09.13 (also vor Arbeitsantritt) ist laut Vertrag ausgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit: 14 Tage.
Kann ich am Montag, den 16.09.13 die Kündigung für den Austritt zum 30.09.13 einreichen? Oder gelten diese 14 Tage nach den gesetzlichen Kündigungsfristen?
Wer kennt sich da aus?
Grund meiner Kündigung: Besseres Angebot einer anderen Praxis.
Bitte um euere Hilfe.
Kollegiale Grüße
ML
Aber in solchen Fällen kann man sich mit Sicherheit auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Denn der Ag hat sich keine Lust dich 2 Wochen zu beschäftigen, dann könnt ihr es gleich sein lassen und du deinen anderen Job antreten.
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Stephen Ziegler schrieb:
Ich glaube es gibt dies bzgl. keine gesetzliche Bestimmung. Ggf eine vertragliche. Aber es ist irrelevant. Denn Du kannst (auch soch heute) zum 30.9. kündigen. Deine Kündigung wäre dann also am 15.9.13 wirksam (und somit vertragskonform).
Aber in solchen Fällen kann man sich mit Sicherheit auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Denn der Ag hat sich keine Lust dich 2 Wochen zu beschäftigen, dann könnt ihr es gleich sein lassen und du deinen anderen Job antreten.
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[bearbeitet am 11.09.13 21:39]
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SGBV schrieb:
Arbeitsrecht - ordentliche Kündigung
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[bearbeitet am 11.09.13 21:39]
War da kein nGespräch wg Verbesserung möglich?
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fragemax schrieb:
Komische Art sich so zu verabschieden. :confused:Was kann der nä. AG von Dir Erwarten?
War da kein nGespräch wg Verbesserung möglich?
Wenn ich als nächster AG das erfahren würde, würde ich dich niemals einstellen.
Sprich mit dem AG, bei dem du den Vertrag unterschrieben hast. Ich denke er legt in dem Fall auf dich sowieso keinen Wert.
Gruß Britt
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
- und sags ihm früh genug. Ich habe gerade für eine neue MA 20 neue Patienten aquiriert - die Anmeldungen kamen, wenn die Theapeutin nicht gekommen wäre, hätte ich ein kleines Problem damit gehabt. Unglaublich !
Wenigstens bleiben Sie Ihrer Linie treu...
Einfach mal "drüberbügeln"!
Super :clap:
Und sowas von "hilfreich"...... :sunglasses:
Kann man sich nicht einfach mal seinen Teil denken, anstatt immer gleich draufzuhauen?! :tired_face:
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Thaddeus schrieb:
Und wieder mal ein "typischer Beitrag"!
Wenigstens bleiben Sie Ihrer Linie treu...
Einfach mal "drüberbügeln"!
Super :clap:
Und sowas von "hilfreich"...... :sunglasses:
Kann man sich nicht einfach mal seinen Teil denken, anstatt immer gleich draufzuhauen?! :tired_face:
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crz schrieb:
...und es gibt doch noch PI die sich wundern kein personal zu finden??!!!
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Andreas216 schrieb:
Schon...aber auf "solches" Personal, wie den Anfrager kann man als PI auch getrost verzichten!
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Britt schrieb:
Ziemlich erbärmlich so ein Verhalten. Es ist dein gutes Recht, dich auch woanders umzusehen, aber dann unterschreibt man keinen Vertrag.
Wenn ich als nächster AG das erfahren würde, würde ich dich niemals einstellen.
Sprich mit dem AG, bei dem du den Vertrag unterschrieben hast. Ich denke er legt in dem Fall auf dich sowieso keinen Wert.
Gruß Britt
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