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[bearbeitet am 16.01.13 15:52]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mußte eine langjährige MA entlassen. Diese hat noch einen AV von meiner Vorgängerin. Damals gab es leider die Wettbewerbsklauseln noch nicht. Habe nun mit bekommen das Pat. darum bitten wenn sie eine neue Stelle hat, Bescheid zu geben, damit sie dann in die andere Praxis zu ihr kommen können. Wie ist hier die Rechtslage?
[bearbeitet am 16.01.13 15:52]
Aber, um den eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten, würde ich mir sofort die Schlüssel und alle (!) Unterlagen geben lassen, auf Schweige- und Treuepflicht hinweisen, freistellen und zum Essen einladen (oder wenigstens zum Kaffe trinken).
Alles Gute!
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RoFo schrieb:
Wie die Rechtslage ist, kann ich dir leider nicht beantworten.
Aber, um den eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten, würde ich mir sofort die Schlüssel und alle (!) Unterlagen geben lassen, auf Schweige- und Treuepflicht hinweisen, freistellen und zum Essen einladen (oder wenigstens zum Kaffe trinken).
Alles Gute!
Wird sie gefragt, wo sie hingeht, darf sie das meiner meinung nach durchaus sagen.
Andere Kollegen können vielleicht noch etwas rechtssicheres beisteuern.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe im Internet gelesen, das sie laut einem Gerichtsurteil nicht ihre privaten Kontaktdaten weitergeben darf um die Pat. über ihren Verbleib zu informieren.
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Hase C schrieb:
Wenn die Patienten eine Weiterbehandlung von ihr wünschen, wirst Du es nicht ändern können. Sie sollte/darf nur nicht aktiv abwerben, indem sie selbst Patienten an den Haaren aus der Praxis zieht.
Wird sie gefragt, wo sie hingeht, darf sie das meiner meinung nach durchaus sagen.
Andere Kollegen können vielleicht noch etwas rechtssicheres beisteuern.
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Andreas216 schrieb:
Richtig! mache ich auch so!
Hast du Bedenken, würde ich sofort freistellen. Welcher Patient trotzdem absolut wechseln will, soll es tun. In der Regel ist es kaum jemand.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Finde ich auch die beste Lösung. In der Regel habe ich mich von den meisten meiner AN im Guten getrennt und sie haben den Nachfolger selbst den Patienten vorgestellt. Das kam immer sehr positiv an.
Hast du Bedenken, würde ich sofort freistellen. Welcher Patient trotzdem absolut wechseln will, soll es tun. In der Regel ist es kaum jemand.
Gruß Britt
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Wenn ich jemanden entlassen muss, stelle ich ihn mit sofortiger Wirkung frei um den möglichen Schaden gering zu halten. Kündigt ein MA, so bestätige ich ihm diese Kündigung verbunden mit der Bitte, die Patienten noch nicht sofort darüber in Kenntnis zu setzen, - dass bringt zuviel Unruhe. Etwa 10 Tage vorher teilen wir Beide den Weggang persönlich mit und können dann häufig gleich eine Nachfolgerin nennen. So geht es immer gut, auch wenn mal 2 oder 3 Patienten mitgehen wollten, so haben wir dies immer gemeinsam besprochen.
Die Wettbewerbsklauseln beziehen sich aber grundsätzlich auf das Eröffnen einer eig. Praxis (des Ex-AN) in einem definierten Radius.
Das "Abwerben" von Patienten muß garnicht vertraglich geregelt sein, da hier die Rechtslage so oder so eindeutig ist.
Der AN hat während des gesamten Dienstverhältnisses dem AG gegenüber eine Loyalitätspflicht. Dies gilt bis zum letzten Arbeitstag. Ein AKTIVES Abwerben: "Kommen Sie ab dem .... zu mir mit der neuen VO! Ich arbeite dann in Praxis XY" ist dem Noch-AG gegenüber unloyal und damit untersagt.
Demgegenüber kann der AG der AN nicht untersagen, daß sie Patienten über ihr Ausscheiden aus dem Betrieb informiert. Wenn Patienten fragen, wohin die AN wechselt, darf sie auch (wenn sie das preisgeben will) dies den Patienten sagen. Weil diese reine Information kein Aktives Abwerben ist!
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Solange sie nur auf Fragen der Patienten antwortet kannst du nichts machen. Nicht erlaubt sind Rausschreiben der Kontaktdaten der Patienten um sie später anzuschreiben-/rufen.
Sie darf jedoch nicht von sich aus sagen, dass sie nun da und da arbeitet und der Patient gerne zu ihr in diese Praxis kommen kann.
Schlecht ist hier, dass du in dem Falle einer Anklage deine Patienten als Zeugen vor Gericht bitten müsstest, und ob das nicht mehr schadet als alles andere...
Sieh es so, die die wegbleiben wollen, sollen wegbleiben, wenn du es mitbekommst, das sie zu ihr gehen und sie sich von dir verabschieden, sag einfach, dass sie jederzeit hier willkommen sind, und du dich freuen würdest sie behandeln zu können. Andererseits, wenn die Praxis doch zu weit weg für die Patienten auf Dauer ist, werden sie wieder bei dir ankommen!
MfG
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TaPi schrieb:
Hatte so einen Fall auch:
Solange sie nur auf Fragen der Patienten antwortet kannst du nichts machen. Nicht erlaubt sind Rausschreiben der Kontaktdaten der Patienten um sie später anzuschreiben-/rufen.
Sie darf jedoch nicht von sich aus sagen, dass sie nun da und da arbeitet und der Patient gerne zu ihr in diese Praxis kommen kann.
Schlecht ist hier, dass du in dem Falle einer Anklage deine Patienten als Zeugen vor Gericht bitten müsstest, und ob das nicht mehr schadet als alles andere...
Sieh es so, die die wegbleiben wollen, sollen wegbleiben, wenn du es mitbekommst, das sie zu ihr gehen und sie sich von dir verabschieden, sag einfach, dass sie jederzeit hier willkommen sind, und du dich freuen würdest sie behandeln zu können. Andererseits, wenn die Praxis doch zu weit weg für die Patienten auf Dauer ist, werden sie wieder bei dir ankommen!
MfG
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Muskelfreak schrieb:
Wie sieht es denn aus, wenn der AN bis zu seinem letzten Arbeitstag/Vertrag alles superkorrekt abwickelt und am darauffolgenden Tag auf der gegenübeliegenden Straßenseite neue Kärtchen an die vorbeilaufenden Pat. zur Info verteil?
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Peter Appuhn schrieb:
Kurz ärgern und dann - besser machen (sein).
[bearbeitet am 18.04.13 09:54]
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M83Axel schrieb:
Wie ist es denn wenn der AN während seiner Arbeitszeit erzählt, dass er sich selbständig macht in 6Monaten, aber nicht auf direktem Weg wo sondern erst auf Anfrage? Er aber die Pat. darauf hinweist, dass er als AN keine Daten aus dem PC entnehmen darf und er Pat. bitttet ihre Adressdaten auf einem Zettel zu schreiben und dem AN zu geben?! Das ist doch dann regulär zulässig, oder? Kann Mann da was dagegen machen?
[bearbeitet am 18.04.13 09:54]
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Jörg Imbach schrieb:
Selbstverständlich kann dem AN niemand verbieten seine Patienten über seine persönlichen Zukunftspläne zu informieren. Genau da hört es dann aber auch auf. Er darf keine Daten aus seinem AN-Verhältnis mitnehmen, ganz egal, ob die auf nem USB-Stick oder einem Stück Papier gesichert sind. Auch jedes aktive Angebot des Praxiswechsels hat zu unterbleiben. Ich würde auch jedem AG empfehlen, die Weitergabe privater Adressdaten an Patienten zu untersagen. Wenn diese wissen, wie der Therapeut heisst und in wessen Auftrag er tätig ist weiß er alles was er wissen muss.
Der AG bezahlt den AN doch nicht für private Plauderstunden. Wenn der AN der Welt seine privaten Pläne mitteilen möchte ist dagegen sicherlich nichts zu sagen- aber doch nicht per bezahlter Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens gegen das sich der AN wendet.
...Das ist doch dann regulär zulässig, oder?...
Jeder AG belehrt den AN vor Beginn der Tätigkeit, dass dieser rein garnichts an Informationen herauszugeben hat. In keiner Augenhöhepraxis würde ein Patient/ Therapeut je auf die Idee kommen derart persönlich zu werden.
... Kann Mann da was dagegen machen?...
Es hoffentlich alsbald beweisen, um die Reißleine ziehen zu können. Evtl. ist jede einzelne Minute der Anwesenheit hochgradige Unternehmensschädigung ( z.B. bereits für die anderen Arbeitsplätze ).
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webpt schrieb:
...Wie ist es denn wenn der AN während seiner Arbeitszeit erzählt, dass er sich selbständig macht in 6Monaten,...
Der AG bezahlt den AN doch nicht für private Plauderstunden. Wenn der AN der Welt seine privaten Pläne mitteilen möchte ist dagegen sicherlich nichts zu sagen- aber doch nicht per bezahlter Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens gegen das sich der AN wendet.
...Das ist doch dann regulär zulässig, oder?...
Jeder AG belehrt den AN vor Beginn der Tätigkeit, dass dieser rein garnichts an Informationen herauszugeben hat. In keiner Augenhöhepraxis würde ein Patient/ Therapeut je auf die Idee kommen derart persönlich zu werden.
... Kann Mann da was dagegen machen?...
Es hoffentlich alsbald beweisen, um die Reißleine ziehen zu können. Evtl. ist jede einzelne Minute der Anwesenheit hochgradige Unternehmensschädigung ( z.B. bereits für die anderen Arbeitsplätze ).
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chipchap schrieb:
Die Wettbewerbsklauseln hat es schon immer gegeben. Wahrscheinlich sind sie nicht in dem Alt-Vertrag, weil die PI die dann fällige Ausgleichszahlung nicht zahlen wollte.
Die Wettbewerbsklauseln beziehen sich aber grundsätzlich auf das Eröffnen einer eig. Praxis (des Ex-AN) in einem definierten Radius.
Das "Abwerben" von Patienten muß garnicht vertraglich geregelt sein, da hier die Rechtslage so oder so eindeutig ist.
Der AN hat während des gesamten Dienstverhältnisses dem AG gegenüber eine Loyalitätspflicht. Dies gilt bis zum letzten Arbeitstag. Ein AKTIVES Abwerben: "Kommen Sie ab dem .... zu mir mit der neuen VO! Ich arbeite dann in Praxis XY" ist dem Noch-AG gegenüber unloyal und damit untersagt.
Demgegenüber kann der AG der AN nicht untersagen, daß sie Patienten über ihr Ausscheiden aus dem Betrieb informiert. Wenn Patienten fragen, wohin die AN wechselt, darf sie auch (wenn sie das preisgeben will) dies den Patienten sagen. Weil diese reine Information kein Aktives Abwerben ist!
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Wir hatten auch mal das "Pech" dass wir uns nicht im guten getrennt haben...hat uns 1! Patienten gekostet...der musste dafür dann 15km zur Behandlung fahren ;) Aber die nächste hat ihren Job um so besser gemacht, und macht seit dem fast nur noch Überstunden....
Was kümmerts eine Eiche wenn sich eine Sau dran scheuert.....
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TheStonie schrieb:
Wenn die Praxis mit Qualität überzeugt, dann ist das kein Problem.
Wir hatten auch mal das "Pech" dass wir uns nicht im guten getrennt haben...hat uns 1! Patienten gekostet...der musste dafür dann 15km zur Behandlung fahren ;) Aber die nächste hat ihren Job um so besser gemacht, und macht seit dem fast nur noch Überstunden....
Was kümmerts eine Eiche wenn sich eine Sau dran scheuert.....
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Mike P schrieb:
Ob das nicht in Richtung unlauterer Wettbewerb geht?
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