Physiotherapeut (m/w/d) als neues
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Unsere Behandlungsschwerpunkte
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• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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Ich habe einen Arbeitsvertrag vorliegen. Noch nicht unterschrieben.
Bei Kündigung steht u.a. :
Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Kann man die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats umgehen, bzw. im Vertrag Fristen festlegen wie man will?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich habe einen Arbeitsvertrag vorliegen. Noch nicht unterschrieben.
Bei Kündigung steht u.a. :
Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Kann man die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats umgehen, bzw. im Vertrag Fristen festlegen wie man will?
Da du neu Anfängst in der Probezeit 2 Wochen ohne Grund dann 4 Wochen zum 15ten oder 30sten des Monats
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die neue schrieb:
Na das halte ich aber für ein Gerücht.... Wenn erwachsene, mündige Menschen einen Vertrag abschließen, dann gilt dieser für beide Seiten. Es sei denn, da steht drin "AG hat Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende und AN kann sich an die gesetzlichen Fristen halten"....
Du kannst jede Frist vereinbaren, solange die Mindestfristen lt Gesetz nicht unterschritten werden. Dabei darf der AN nie ein längere Frist haben als der AG. Und er darf natürlich auch nicht anderweitig benachteiligt werden.
Vielleicht denkst Du an private Mietverträge... da gibt es sowas.
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Wonderwoman schrieb:
Nee!!!
Du kannst jede Frist vereinbaren, solange die Mindestfristen lt Gesetz nicht unterschritten werden. Dabei darf der AN nie ein längere Frist haben als der AG. Und er darf natürlich auch nicht anderweitig benachteiligt werden.
Vielleicht denkst Du an private Mietverträge... da gibt es sowas.
Ich bin sicher, dass @Inche sich vertan hat!
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die neue schrieb:
@Wonderwoman meinst Du mich?? Mir ist klar, dass rein rechtlich Kündigungsfristen von 6 Monaten zum Quartal zulässig sind, sofern sie beide Seiten betreffen.
Ich bin sicher, dass @Inche sich vertan hat!
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Wonderwoman schrieb:
@die neue Nein... meine natürlich nicht Dich ;-)
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Inche schrieb:
Der Arbeitgeber muss sich dann an die längere Kündigungsfrist halten.Du musst da nach dem BGB u deiner Betriebszugehörigkeit richten.
Da du neu Anfängst in der Probezeit 2 Wochen ohne Grund dann 4 Wochen zum 15ten oder 30sten des Monats
Ich persönlich finde 6 Monate zum Quartalsende extrem lang und würde das weder als PI noch als Angestellte wollen. Evtl. kannst Du mit dem PI nochmal über diese Frist verhandeln?
"Früher" - also, als ich jung war flushed waren 6 Wochen zum Quartalsende quasi normal.
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Bei uns macht man einen Auflösungsvertrag.
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USpre schrieb:
Ich glaube, meine Kündigungsfrist ist auch so lange, aber nach 29 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Bei uns macht man einen Auflösungsvertrag.
Aber wofür als PI/normaler Angestellter sich gleich zu Anfang des Beschäftigungsverhältnisses so'n Streß machen?
Klar ist es für den PI erst mal "sicher", wenn man einen AN so lange bindet. Wenn der AN sich aber nach der Probezeit als "Problemfall" (wie auch immer) entwickelt, hat man ihn noch lange an der Backe, oder es wird echt teuer.
Und als AN ist man selbstverständlich auch "sicher", wenn sich aber im Gegenzug nach der Probezeit die Praxis als unangenehm, die Chefin als "doof" oder was auch immer herausstellt, ist man auch so lange gebunden.
Also ich würde so eine lange Kündigungsfrist nicht wollen ....
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die neue schrieb:
@USpre Das ist natürlich etwas völlig anderes - nach so langer Zeit hat man eben eine entsprechend lange Kündigungszeit und einen Auflösungsvertrag kann man selbstverständlich immer machen.
Aber wofür als PI/normaler Angestellter sich gleich zu Anfang des Beschäftigungsverhältnisses so'n Streß machen?
Klar ist es für den PI erst mal "sicher", wenn man einen AN so lange bindet. Wenn der AN sich aber nach der Probezeit als "Problemfall" (wie auch immer) entwickelt, hat man ihn noch lange an der Backe, oder es wird echt teuer.
Und als AN ist man selbstverständlich auch "sicher", wenn sich aber im Gegenzug nach der Probezeit die Praxis als unangenehm, die Chefin als "doof" oder was auch immer herausstellt, ist man auch so lange gebunden.
Also ich würde so eine lange Kündigungsfrist nicht wollen ....
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USpre schrieb:
@die neue ich auch nicht. Damit lässt sich überhaupt nicht planen.
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die neue schrieb:
Selbstverständlich kann man jede Kündigungsfrist vereinbaren, die die gesetzliche nicht unterschreitet und den Arbeitgeber nicht besser stellt als den Angestellten.
Ich persönlich finde 6 Monate zum Quartalsende extrem lang und würde das weder als PI noch als Angestellte wollen. Evtl. kannst Du mit dem PI nochmal über diese Frist verhandeln?
"Früher" - also, als ich jung war flushed waren 6 Wochen zum Quartalsende quasi normal.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Antworten!!!
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