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ich habe mal was für euch und möchte einfach mal eure Meinung dazu wissen.
Fall:
Mitarbeiter ( seit 3,5 Jahren in der Praxis ) kündigt fristgerecht und ordentlich zum 31.08.2017. Da noch einiges an Urlaubsanspruch besteht, geht der MA am 31.07. bis einschl. 15.08. in Urlaub. Danach wäre vorgesehen gewesen, dass der MA von 16.08. bis einschl. 22.08. in der Praxis seiner Arbeit nachkommt und ab 23.08. seinen Resturlaub nimmt.
So war das mit dem Praxisinhaber abgesprochen und geplant.
Nun erfährt der MA während seines Urlaubs von Patienten, dass der PI vorhat, den MA direkt zu Beginn seiner Restarbeitszeit am 16.08. unwiderruflich freizustellen. Diese Information bekommt der MA aber nur durch Patienten NICHT durch den PI. ( Praxisinhaber spricht also über interne personelle Sachen mit Patienten ohne Wissen des MA!! )
MA kennt seinen Chef lange genug und weiss, dass dieser nicht allzu genau ist, was solche Sachen angeht und verfasst bis zum 16.08. schriftlich eine Freistellung, da er davon ausgehen kann, dass der PI das nicht schriftlich fixieren wird.
Folgender Inhalt des Schreibens:
im Hinblick auf meine Kündigung vom ( Übergabedatum der Kündigung ) zum 31.08. werden Sie hiermit mit sofortiger Wirkung unter Fortbezahlung Ihrer Bezüge UND ANRECHNUNG DES IHNEN NOCH ZUSTEHENDEN URLAUBS UNWIDERRUFLICH freigestellt....
weitere Inhalte wie Abgabe von Schlüssel etc... erspare ich mir jetzt hier zu schreiben...
MA kommt am 16.08. in die Praxis und konfrontiert den PI direkt mit der Freistellung. Der bestätigt das Vorhaben der Freistellung und reagiert erschrocken auf die Frage warum man das nicht dem MA direkt sagen kann, sondern über Patienten gehen muss. Antwort: das weisst du wohl von Fr......... damit gibt er also zu, mit Patienten darüber gesprochen zu haben.
PI überfliegt das Schreiben und versteht anscheinend nicht oben geschriebenen Inhalt und möchte die Freistellung nur bis 22.08. unterschreiben, da MA ab 23.08. ja Urlaub bis zum Vertragsende hat. MA erklärt nochmals, dass in obigem Text klar steht, dass Urlaubsansprüche damit abgegolten sind. PI glaubt, das der MA es darauf abgesehen hat, sich den Resturlaub ausbezahlen zu lassen, da er ja anscheinend den Inhalt des Schreibens immer noch nicht verstanden hat und ergänzt handschriftlich auf beiden Ausfertigungen Freistellung ab 16.08. - 22.08.17....
Das heisst für den MA doch nun folgendes:
MA ist nur bis 22.08. freigestellt und hat ab 23.08. bis 31.08. wieder ein normales dem Arbeitsvetrag entsprechendes Arbeitsverhältnis mit dem PI. MA hat in dieser Zeit Urlaub. Was passiert denn jetzt für den PI wenn der MA ab 23.08. erkrankt und bis 31.08. AU geschrieben wird?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen
ich habe mal was für euch und möchte einfach mal eure Meinung dazu wissen.
Fall:
Mitarbeiter ( seit 3,5 Jahren in der Praxis ) kündigt fristgerecht und ordentlich zum 31.08.2017. Da noch einiges an Urlaubsanspruch besteht, geht der MA am 31.07. bis einschl. 15.08. in Urlaub. Danach wäre vorgesehen gewesen, dass der MA von 16.08. bis einschl. 22.08. in der Praxis seiner Arbeit nachkommt und ab 23.08. seinen Resturlaub nimmt.
So war das mit dem Praxisinhaber abgesprochen und geplant.
Nun erfährt der MA während seines Urlaubs von Patienten, dass der PI vorhat, den MA direkt zu Beginn seiner Restarbeitszeit am 16.08. unwiderruflich freizustellen. Diese Information bekommt der MA aber nur durch Patienten NICHT durch den PI. ( Praxisinhaber spricht also über interne personelle Sachen mit Patienten ohne Wissen des MA!! )
MA kennt seinen Chef lange genug und weiss, dass dieser nicht allzu genau ist, was solche Sachen angeht und verfasst bis zum 16.08. schriftlich eine Freistellung, da er davon ausgehen kann, dass der PI das nicht schriftlich fixieren wird.
Folgender Inhalt des Schreibens:
im Hinblick auf meine Kündigung vom ( Übergabedatum der Kündigung ) zum 31.08. werden Sie hiermit mit sofortiger Wirkung unter Fortbezahlung Ihrer Bezüge UND ANRECHNUNG DES IHNEN NOCH ZUSTEHENDEN URLAUBS UNWIDERRUFLICH freigestellt....
weitere Inhalte wie Abgabe von Schlüssel etc... erspare ich mir jetzt hier zu schreiben...
MA kommt am 16.08. in die Praxis und konfrontiert den PI direkt mit der Freistellung. Der bestätigt das Vorhaben der Freistellung und reagiert erschrocken auf die Frage warum man das nicht dem MA direkt sagen kann, sondern über Patienten gehen muss. Antwort: das weisst du wohl von Fr......... damit gibt er also zu, mit Patienten darüber gesprochen zu haben.
PI überfliegt das Schreiben und versteht anscheinend nicht oben geschriebenen Inhalt und möchte die Freistellung nur bis 22.08. unterschreiben, da MA ab 23.08. ja Urlaub bis zum Vertragsende hat. MA erklärt nochmals, dass in obigem Text klar steht, dass Urlaubsansprüche damit abgegolten sind. PI glaubt, das der MA es darauf abgesehen hat, sich den Resturlaub ausbezahlen zu lassen, da er ja anscheinend den Inhalt des Schreibens immer noch nicht verstanden hat und ergänzt handschriftlich auf beiden Ausfertigungen Freistellung ab 16.08. - 22.08.17....
Das heisst für den MA doch nun folgendes:
MA ist nur bis 22.08. freigestellt und hat ab 23.08. bis 31.08. wieder ein normales dem Arbeitsvetrag entsprechendes Arbeitsverhältnis mit dem PI. MA hat in dieser Zeit Urlaub. Was passiert denn jetzt für den PI wenn der MA ab 23.08. erkrankt und bis 31.08. AU geschrieben wird?
Was soll denn schon groß passieren?
Für den AN ist doch nur ausschlaggebend, dass er sein Salär bekommt.
Ob Freistellung/Gehalt/AU ist für AN Nebensache.
Davon abgesehen, ist es eine bodenlose Unverschämtheit von Pat die Freistellung zu erfahren vom Datenschutz mal ganz abgesehen.
Unproffessionelle Kleingeister....
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Dein"Problem" hättest Du Dir aber ersparen können, wenn Du ohne vorgefertigte Erklärung gekommen wärst, die Sache mündlich mir PI besprochem hättest....Zeuge war ja schon die Patientin ;)
Passt schon, dass Ihr Euch trennt...
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ali schrieb:
Yep...sehr unprofessionell...
Dein"Problem" hättest Du Dir aber ersparen können, wenn Du ohne vorgefertigte Erklärung gekommen wärst, die Sache mündlich mir PI besprochem hättest....Zeuge war ja schon die Patientin ;)
Passt schon, dass Ihr Euch trennt...
ich bin weder der MA noch der PI um das erstmal klar zu stellen... ich muss also weder runter kommen noch muss ich joggen gehen. :wink:
Es geht im Prinzip nur darum, wie das mit dem Resturlaub geklärt wird, wenn der MA erkrankt, da er den Resturlaub ja in seiner verbleibenden Zeit nicht nehmen kann. Weiterhin sollte mein Posting aufzeigen, dass es wohl auch PI gibt, die zum abgewöhnen sind und nicht immer nur die MA schuld sind. Nochmal ich bin in dieser Situation völlig unbefangen, sondern wollte mich einfach informieren, da ich diese Situation als solches mitbekommen habe...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Rofo
ich bin weder der MA noch der PI um das erstmal klar zu stellen... ich muss also weder runter kommen noch muss ich joggen gehen. :wink:
Es geht im Prinzip nur darum, wie das mit dem Resturlaub geklärt wird, wenn der MA erkrankt, da er den Resturlaub ja in seiner verbleibenden Zeit nicht nehmen kann. Weiterhin sollte mein Posting aufzeigen, dass es wohl auch PI gibt, die zum abgewöhnen sind und nicht immer nur die MA schuld sind. Nochmal ich bin in dieser Situation völlig unbefangen, sondern wollte mich einfach informieren, da ich diese Situation als solches mitbekommen habe...
Generell kann eine Freistellung bei Kündigung sehr sinnvoll sein. Der PI hat ja auch Kundschaft zu verlieren. Die Freistellung sollte immer unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden erfolgen.
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tom1350 schrieb:
Die ursprüngliche Frage ist ja leicht zu beantworten. Der Urlaub müsste nach Ausscheiden finanziell erstattet werden. Aber vielleicht wird der AN gar nicht krank, bzw. läßt sich keine AU Bescheinigung geben.
Generell kann eine Freistellung bei Kündigung sehr sinnvoll sein. Der PI hat ja auch Kundschaft zu verlieren. Die Freistellung sollte immer unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden erfolgen.
Auch wenn Du nicht aus der Praxis bist scheint Dich das Thema ja brennend zu interessieren...!?
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don schrieb:
Ja diese AG gibt es. Ebenso wie es AN gibt die garnicht gehen. Ist im Übirgen überall dort so wo Menschen am Werk sind...!
Auch wenn Du nicht aus der Praxis bist scheint Dich das Thema ja brennend zu interessieren...!?
Hallo Rofo
ich bin weder der MA noch der PI um das erstmal klar zu stellen... ich muss also weder runter kommen noch muss ich joggen gehen. :wink:
Es geht im Prinzip nur darum, wie das mit dem Resturlaub geklärt wird, wenn der MA erkrankt, da er den Resturlaub ja in seiner verbleibenden Zeit nicht nehmen kann. Weiterhin sollte mein Posting aufzeigen, dass es wohl auch PI gibt, die zum abgewöhnen sind und nicht immer nur die MA schuld sind. Nochmal ich bin in dieser Situation völlig unbefangen, sondern wollte mich einfach informieren, da ich diese Situation als solches mitbekommen habe...
Dein Posting zeigt reine Tratscherei auf!
Du bist angeblich unbeteiligt, weißt aber genau, wer wann welches Schreiben verfasst und überreicht hat und wie alle darauf reagiert haben.
Ein Mitarbeiter hat in seinem Urlaub (!) von Patienten (!) erfahren, dass.....
Der PI erzählt Patientin (!) vom Personalmanagement!
Bei euch stimmt so manches nicht!
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.8.17 09:42:
Hallo Rofo
ich bin weder der MA noch der PI um das erstmal klar zu stellen... ich muss also weder runter kommen noch muss ich joggen gehen. :wink:
Es geht im Prinzip nur darum, wie das mit dem Resturlaub geklärt wird, wenn der MA erkrankt, da er den Resturlaub ja in seiner verbleibenden Zeit nicht nehmen kann. Weiterhin sollte mein Posting aufzeigen, dass es wohl auch PI gibt, die zum abgewöhnen sind und nicht immer nur die MA schuld sind. Nochmal ich bin in dieser Situation völlig unbefangen, sondern wollte mich einfach informieren, da ich diese Situation als solches mitbekommen habe...
Dein Posting zeigt reine Tratscherei auf!
Du bist angeblich unbeteiligt, weißt aber genau, wer wann welches Schreiben verfasst und überreicht hat und wie alle darauf reagiert haben.
Ein Mitarbeiter hat in seinem Urlaub (!) von Patienten (!) erfahren, dass.....
Der PI erzählt Patientin (!) vom Personalmanagement!
Bei euch stimmt so manches nicht!
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Ein typisches Beispiel für das Erfinden von Problemen. Ein Blick in die Nachrichten genügt um zu sehen, in welcher Komfortzone wir uns befinden.
MfG :)
Die ursprüngliche Frage ist ja leicht zu beantworten. Der Urlaub müsste nach Ausscheiden finanziell erstattet werden. Aber vielleicht wird der AN gar nicht krank, bzw. läßt sich keine AU Bescheinigung geben.
Bullshit wie immer. :thumbsup:
Der gegeben Urlaub wird dem AN bescheinigt und den restlichen Urlaub bekommt er dann vom nächsten AG.
Blöd, wenn man vom PI-Dasein nun so wirklich gar keinen Plan hat und bei Dingen versucht mitzureden, die man selbst nie gemacht hat. Jetzt wäre mit beinahe ...STÜMPER!!!!... rausgerutscht. Wie gut, dass ich mich auch bei Bullshit-mini-tom unter Kontrolle habe. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 18.8.17 10:16:
Die ursprüngliche Frage ist ja leicht zu beantworten. Der Urlaub müsste nach Ausscheiden finanziell erstattet werden. Aber vielleicht wird der AN gar nicht krank, bzw. läßt sich keine AU Bescheinigung geben.
Bullshit wie immer. :thumbsup:
Der gegeben Urlaub wird dem AN bescheinigt und den restlichen Urlaub bekommt er dann vom nächsten AG.
Blöd, wenn man vom PI-Dasein nun so wirklich gar keinen Plan hat und bei Dingen versucht mitzureden, die man selbst nie gemacht hat. Jetzt wäre mit beinahe ...STÜMPER!!!!... rausgerutscht. Wie gut, dass ich mich auch bei Bullshit-mini-tom unter Kontrolle habe. :smile:
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
§7 Bundesurlaubsgesetz
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Gruß redvine
§7 Bundesurlaubsgesetz
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Gruß redvine
liest Du hier: Auf die Urlaubsbescheinigung kommt es an | Deutscher AnwaltSpiegel
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Wonderwoman schrieb:
redvine schrieb am 18.8.17 18:23:
§7 Bundesurlaubsgesetz
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Gruß redvine
liest Du hier: Auf die Urlaubsbescheinigung kommt es an | Deutscher AnwaltSpiegel
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tom1350 schrieb:
Das Wahlrecht liegt aber beim AN. Der nimmt die Urlaubsabgeltung, um unbelastet ins neue Arbeitsverhältniss einzusteigen. Diese kleinen Anwaltstricks sind daher nur theoretischer Natur.
Das Wahlrecht liegt aber beim AN.
Quelle?
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RoFo schrieb:
tom1350 schrieb am 19.8.17 08:28:
Das Wahlrecht liegt aber beim AN.
Quelle?
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tom1350 schrieb:
Quelle? 2 Posts über deinem.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
In dem konkreten Fall hier ist der Resturlaub schon vereinbart worden („im gegenseitigen Einverständnis“). Wird AN im Resturlaub nun krank, greift §7 (4) Bundesurlaubsgesetz und der nicht genommene Teil des Resturlaubs ist finanziell abzugelten. Und natürlich dann entsprechend zu bescheinigen.
Gruß redvine
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RoFo schrieb:
Geh joggen und komm erstmal runter.
Was soll denn schon groß passieren?
Für den AN ist doch nur ausschlaggebend, dass er sein Salär bekommt.
Ob Freistellung/Gehalt/AU ist für AN Nebensache.
Davon abgesehen, ist es eine bodenlose Unverschämtheit von Pat die Freistellung zu erfahren vom Datenschutz mal ganz abgesehen.
Unproffessionelle Kleingeister....
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