Wir sind ein kleines Team und
suchen Dich als Verstärkung, für
ca 15 - 30 Std. als
Bobath-Kindertherapeutin :)
Dein Arbeitsfeld wäre sehr
interessant und vielseitig. Wenn du
Spaß an der Arbeit mit Säuglingen
und kleineren Kindern hast, freuen
wir uns sehr über deine Bewerbung.
Unsere Praxis liegt im Herzen von
Ottensen, wir bieten positives
Arbeitsklima und Wertschätzung
deiner Person :),
du arbeitest relativ
selbstbestimmt, im 30 oder 60
Minutenrhythmus.
Außerdem bieten wir Fortb...
suchen Dich als Verstärkung, für
ca 15 - 30 Std. als
Bobath-Kindertherapeutin :)
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Außerdem bieten wir Fortb...
Sorry, dass ich hier jetzt auch mal anonym schreibe.
Ich bin selbstständig und freiwillig in der gesetzlichen KK versichert. Diese habe ich gekündigt.
Nun werde ich total genervt mit Flyern, Bedauerungsschreiben und Mailboxgeheule.
Man müsse unbedingt wissen, wo ich dann hingehen will, also ob privat der andere GKV.
Meine Frage an euch:
muß die alte Kasse tatsächlich wissen, wo ich danach hingehe? Brauchen die das, um mir die Kündigung zu bestätigen?
Wer toll, wenn mir das jemand sagen kann.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Hallo Forum!
Sorry, dass ich hier jetzt auch mal anonym schreibe.
Ich bin selbstständig und freiwillig in der gesetzlichen KK versichert. Diese habe ich gekündigt.
Nun werde ich total genervt mit Flyern, Bedauerungsschreiben und Mailboxgeheule.
Man müsse unbedingt wissen, wo ich dann hingehen will, also ob privat der andere GKV.
Meine Frage an euch:
muß die alte Kasse tatsächlich wissen, wo ich danach hingehe? Brauchen die das, um mir die Kündigung zu bestätigen?
Wer toll, wenn mir das jemand sagen kann.
Nach meinen Infos dürfen die Dich erst ziehen lassen, wenn Du eine Folgeversicherung nachweist.
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(a) Es besteht Krankenversicherungspflicht(!), Ausnahmen sind möglich aber nur bedingt erstrebenswert.
(b) Dein Austritt aus der alten GKV kann nur bestätigt werden wenn eine neue Krankenversicherung (Privat oder Gesetzlich) deine Aufnahme ab dem gewünschten Kündigungstermin bestätigt ("lückenloser Übergang")
(c) Bedauernsbekundungen kannst du getrost ignorieren, schlimmstenfalls schreibst du einen freundlichen Brief mit dem Inhalt "Ich fordere Sie auf von weiteren Rückwerbeversuchen abzusehen" (zur Not freundlicher formuliert).
(d) Wärest du kein einzahlendes Mitglied würde dir sämtliche nötige Hilfe beim Wechsel der KV gewährt und die zur Zeit zahlende GKV sähe in eigenem Interesse von Rückwerbeversuchen ab... :/
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Papa Alpaka schrieb:
In einem ähnlichen Schlamassel steckte ich auch schon (Wechsel der GKV-Zugehörigkeit); nach einem halben Jahr hin und her rettete mich ein Tag(!) an dem ich mit mehr Glück als Verstand nicht krankenversichert war. Es war ein Konstrukt der Rechtsabteilung meiner neuen GKV nachdem die alte GKV sich mit dieser einen halbjährigen Rechtsstreit über meinen Wechselwunsch geliefert hat...
(a) Es besteht Krankenversicherungspflicht(!), Ausnahmen sind möglich aber nur bedingt erstrebenswert.
(b) Dein Austritt aus der alten GKV kann nur bestätigt werden wenn eine neue Krankenversicherung (Privat oder Gesetzlich) deine Aufnahme ab dem gewünschten Kündigungstermin bestätigt ("lückenloser Übergang")
(c) Bedauernsbekundungen kannst du getrost ignorieren, schlimmstenfalls schreibst du einen freundlichen Brief mit dem Inhalt "Ich fordere Sie auf von weiteren Rückwerbeversuchen abzusehen" (zur Not freundlicher formuliert).
(d) Wärest du kein einzahlendes Mitglied würde dir sämtliche nötige Hilfe beim Wechsel der KV gewährt und die zur Zeit zahlende GKV sähe in eigenem Interesse von Rückwerbeversuchen ab... :/
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Wonderwoman schrieb:
Es herrscht hier in D Krankenversicherungspflicht.
Nach meinen Infos dürfen die Dich erst ziehen lassen, wenn Du eine Folgeversicherung nachweist.
ja, ein völlig normaler Vorgang.
Die Bestätigung über die Aufnahme in die neue KK der Alten übermitteln und gut is.
Gruß W.
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Wojtek S. schrieb:
Hallo mab,
ja, ein völlig normaler Vorgang.
Die Bestätigung über die Aufnahme in die neue KK der Alten übermitteln und gut is.
Gruß W.
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