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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

Neues Thema
Kündigung bei Arbeitszeitbetrug
Es gibt 20 Beiträge
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Spongiosa
Vor 2 Monaten
Wir werden unserer Reinigungskraft wegen Arbeitszeitbetrug fristlos kündigen.
Der Arbeitszeitbetrug konnte nachgewiesen werden.

Habt ihr schon ein Mal aus diesem Grund gekündigt? Mich interessiert, wie ihr die Kündigung formuliert habt, was im Falle eines möglich anstehenden Rechtsstreits essentiell werden kann.
Im Netz werde ich dazu nicht fündig.

"Fristlose Kündigung, Gründe wurden im Gespräch besprochen" oder "Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug und des damit verbundenen Vertrauensverlust".

Wie habt ihr als Betroffene das gelöst?
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Wir werden unserer Reinigungskraft wegen Arbeitszeitbetrug fristlos kündigen. Der Arbeitszeitbetrug konnte nachgewiesen werden. Habt ihr schon ein Mal aus diesem Grund gekündigt? Mich interessiert, wie ihr die Kündigung formuliert habt, was im Falle eines möglich anstehenden Rechtsstreits essentiell werden kann. Im Netz werde ich dazu nicht fündig. "Fristlose Kündigung, Gründe wurden im Gespräch besprochen" oder "Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug und des damit verbundenen Vertrauensverlust". Wie habt ihr als Betroffene das gelöst?
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Körnchen
Vor 4 Wochen
Hallo, Spongiosa,

Ich würde Ihr fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen.
Ich nehme mal an, dass sie geringfügig beschäftigt und noch nicht so lange bei Dir arbeitet.
Es gelten auch bei Minjobs die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Kündigungsfrist Minijob: Definition, Tipps & Vorlage | Personio
Ich würde mir den Stress einer fristlosen Kündigung mit den möglichen Fallstricken, wenn die MA noch nicht so lange bei Dir gearbeitet hat, nicht antun.
LG A. Korn
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• Ligamentum
Hallo, Spongiosa, Ich würde Ihr fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich nehme mal an, dass sie geringfügig beschäftigt und noch nicht so lange bei Dir arbeitet. Es gelten auch bei Minjobs die gesetzlichen Kündigungsfristen. https://www.personio.de/hr-lexikon/mini-job-kuendigen/#gesetzlich-geregelte-kndigungsfrist-bei-minijobs Ich würde mir den Stress einer fristlosen Kündigung mit den möglichen Fallstricken, wenn die MA noch nicht so lange bei Dir gearbeitet hat, nicht antun. LG A. Korn
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Körnchen schrieb:

Hallo, Spongiosa,

Ich würde Ihr fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen.
Ich nehme mal an, dass sie geringfügig beschäftigt und noch nicht so lange bei Dir arbeitet.
Es gelten auch bei Minjobs die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Kündigungsfrist Minijob: Definition, Tipps & Vorlage | Personio
Ich würde mir den Stress einer fristlosen Kündigung mit den möglichen Fallstricken, wenn die MA noch nicht so lange bei Dir gearbeitet hat, nicht antun.
LG A. Korn

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Körnchen
Vor 4 Wochen
Hast Du einen Kleinbetrieb mit weniger als 10 Vollzeitkräften?
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Hast Du einen Kleinbetrieb mit weniger als 10 Vollzeitkräften?
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Körnchen schrieb:

Hast Du einen Kleinbetrieb mit weniger als 10 Vollzeitkräften?

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hgb
Vor 4 Wochen
@Körnchen .. einfach 'mal das lesen, was schon geschrieben worden ist. Lesen bildet!!
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
[mention]Körnchen[/mention] .. einfach 'mal das lesen, was schon geschrieben worden ist. Lesen bildet!!
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hgb schrieb:

@Körnchen .. einfach 'mal das lesen, was schon geschrieben worden ist. Lesen bildet!!

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Ligamentum
Vor 2 Wochen
@Körnchen
Das sehe ich genauso. Das deutsche Arbeitsrecht ist stellenweise derart parteiisch zugunsten von Arbeitnehmern. Mittlerweile finden vor den Arbeitsgerichte Prozesse statt, in denen um die Schlussformulierung im Zeugnis gestritten wird.
Fristgerecht und ohne Nennung eines Grundes macht eine Kündigung am wenigsten oder gar nicht juristisch angreifbar.
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• Papa Alpaka
[mention]Körnchen[/mention] Das sehe ich genauso. Das deutsche Arbeitsrecht ist stellenweise derart parteiisch zugunsten von Arbeitnehmern. Mittlerweile finden vor den Arbeitsgerichte Prozesse statt, in denen um die Schlussformulierung im Zeugnis gestritten wird. Fristgerecht und ohne Nennung eines Grundes macht eine Kündigung am wenigsten oder gar nicht juristisch angreifbar.
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Ligamentum schrieb:

@Körnchen
Das sehe ich genauso. Das deutsche Arbeitsrecht ist stellenweise derart parteiisch zugunsten von Arbeitnehmern. Mittlerweile finden vor den Arbeitsgerichte Prozesse statt, in denen um die Schlussformulierung im Zeugnis gestritten wird.
Fristgerecht und ohne Nennung eines Grundes macht eine Kündigung am wenigsten oder gar nicht juristisch angreifbar.

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hgb
Vor 2 Wochen
@Ligamentum ..eigentlich sollte spongiosa das Thema schon erledigt haben! mfg hgb
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• Spongiosa
[mention]Ligamentum[/mention] ..eigentlich sollte spongiosa das Thema schon erledigt haben! mfg hgb
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hgb schrieb:

@Ligamentum ..eigentlich sollte spongiosa das Thema schon erledigt haben! mfg hgb

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Spongiosa
Vor einer Woche
Ja, die Sache lief vor Weihnachten noch weiter bis zu seinem Ende ab. Ich will euch als Ergänzung erzählen, vielleicht kann der eine oder andere auch ein Mal davon profitieren.
Ich konnte noch mit einem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung sprechen.
Beide Lösungen, sowohl der Aufhebungsvertrag als auch die fristlose Kündigung waren in dem Fall aus seiner Sicht möglich.
Er tendierte zur fristlosen Kündigung, weil die hierfür gegebene Begründung dann auch im Falle einer Klage von Seiten der Arbeitnehmerin vor Gericht vorgetragen werden kann.
In der Formulierung der fristlosen Kündigung müsse keine Begründung stehen. Heute wäre das nicht mehr üblich und auch nicht nötig.
Ich habe dennoch den Satz ergänzt: "Die Gründe wurden im Gespräch ausführlich dargelegt".
Mein Mann war als Zeuge anwesend. Den Erhalt der Kündigung habe ich mir gegenzeichnen lassen.

Sie hat den Arbeitszeitenbetrug abgestritten. Das sei nicht wahr, sie habe lediglich ab und zu hier und da fünf Minuten aufgerundet.
Wir hatten ja, wie gesagt, die Videobeweise.

Verstanden hat sie es, meiner Schlussfolgerung nach, dennoch nicht. Denn Anfang diesen Monats hat sie nach ihrem Dezember-Lohn gefragt, wo der denn bliebe.
Keinerlei Einsicht, dass es sich tatsächlich so verhält, dass sie mir Geld schuldet, das ich bisher nicht eingefordert habe.
Frech. Oder ignorant?

Ich möchte es einfach abhaken. Durch unsere Praxis fährt jetzt ein Putzroboter, meine Bürokraft kümmert sich zusätzlich um die Wäsche, den Rest übernehme ich.

So schnell möchte ich die Reinigungskraft nicht ersetzen. Zumal ich nun, wo ich selbst putze, sehe, wie schlecht sie ihre Arbeit erledigt hat. Wundert mich auch nicht, nachdem man für meine Praxis gut drei Stunden wirklich benötigt, und das im flotten Tempo, und sie ja regelmäßig "nur" jeweils eine dreiviertel Stunde da war.

So also der Verlauf hier.

Vielen Dank für die gedankliche "Begleitung" in diesem Fall und eure Tipps, Erfahrungen und Gedanken dazu.
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• Loving-Life
Ja, die Sache lief vor Weihnachten noch weiter bis zu seinem Ende ab. Ich will euch als Ergänzung erzählen, vielleicht kann der eine oder andere auch ein Mal davon profitieren. Ich konnte noch mit einem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung sprechen. Beide Lösungen, sowohl der Aufhebungsvertrag als auch die fristlose Kündigung waren in dem Fall aus seiner Sicht möglich. Er tendierte zur fristlosen Kündigung, weil die hierfür gegebene Begründung dann auch im Falle einer Klage von Seiten der Arbeitnehmerin vor Gericht vorgetragen werden kann. In der Formulierung der fristlosen Kündigung müsse keine Begründung stehen. Heute wäre das nicht mehr üblich und auch nicht nötig. Ich habe dennoch den Satz ergänzt: "Die Gründe wurden im Gespräch ausführlich dargelegt". Mein Mann war als Zeuge anwesend. Den Erhalt der Kündigung habe ich mir gegenzeichnen lassen. Sie hat den Arbeitszeitenbetrug abgestritten. Das sei nicht wahr, sie habe lediglich ab und zu hier und da fünf Minuten aufgerundet. Wir hatten ja, wie gesagt, die Videobeweise. Verstanden hat sie es, meiner Schlussfolgerung nach, dennoch nicht. Denn Anfang diesen Monats hat sie nach ihrem Dezember-Lohn gefragt, wo der denn bliebe. Keinerlei Einsicht, dass es sich tatsächlich so verhält, dass sie mir Geld schuldet, das ich bisher nicht eingefordert habe. Frech. Oder ignorant? Ich möchte es einfach abhaken. Durch unsere Praxis fährt jetzt ein Putzroboter, meine Bürokraft kümmert sich zusätzlich um die Wäsche, den Rest übernehme ich. So schnell möchte ich die Reinigungskraft nicht ersetzen. Zumal ich nun, wo ich selbst putze, sehe, wie schlecht sie ihre Arbeit erledigt hat. Wundert mich auch nicht, nachdem man für meine Praxis gut drei Stunden wirklich benötigt, und das im flotten Tempo, und sie ja regelmäßig "nur" jeweils eine dreiviertel Stunde da war. So also der Verlauf hier. Vielen Dank für die gedankliche "Begleitung" in diesem Fall und eure Tipps, Erfahrungen und Gedanken dazu.
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Spongiosa schrieb:

Ja, die Sache lief vor Weihnachten noch weiter bis zu seinem Ende ab. Ich will euch als Ergänzung erzählen, vielleicht kann der eine oder andere auch ein Mal davon profitieren.
Ich konnte noch mit einem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung sprechen.
Beide Lösungen, sowohl der Aufhebungsvertrag als auch die fristlose Kündigung waren in dem Fall aus seiner Sicht möglich.
Er tendierte zur fristlosen Kündigung, weil die hierfür gegebene Begründung dann auch im Falle einer Klage von Seiten der Arbeitnehmerin vor Gericht vorgetragen werden kann.
In der Formulierung der fristlosen Kündigung müsse keine Begründung stehen. Heute wäre das nicht mehr üblich und auch nicht nötig.
Ich habe dennoch den Satz ergänzt: "Die Gründe wurden im Gespräch ausführlich dargelegt".
Mein Mann war als Zeuge anwesend. Den Erhalt der Kündigung habe ich mir gegenzeichnen lassen.

Sie hat den Arbeitszeitenbetrug abgestritten. Das sei nicht wahr, sie habe lediglich ab und zu hier und da fünf Minuten aufgerundet.
Wir hatten ja, wie gesagt, die Videobeweise.

Verstanden hat sie es, meiner Schlussfolgerung nach, dennoch nicht. Denn Anfang diesen Monats hat sie nach ihrem Dezember-Lohn gefragt, wo der denn bliebe.
Keinerlei Einsicht, dass es sich tatsächlich so verhält, dass sie mir Geld schuldet, das ich bisher nicht eingefordert habe.
Frech. Oder ignorant?

Ich möchte es einfach abhaken. Durch unsere Praxis fährt jetzt ein Putzroboter, meine Bürokraft kümmert sich zusätzlich um die Wäsche, den Rest übernehme ich.

So schnell möchte ich die Reinigungskraft nicht ersetzen. Zumal ich nun, wo ich selbst putze, sehe, wie schlecht sie ihre Arbeit erledigt hat. Wundert mich auch nicht, nachdem man für meine Praxis gut drei Stunden wirklich benötigt, und das im flotten Tempo, und sie ja regelmäßig "nur" jeweils eine dreiviertel Stunde da war.

So also der Verlauf hier.

Vielen Dank für die gedankliche "Begleitung" in diesem Fall und eure Tipps, Erfahrungen und Gedanken dazu.

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Spongiosa schrieb:

Wir werden unserer Reinigungskraft wegen Arbeitszeitbetrug fristlos kündigen.
Der Arbeitszeitbetrug konnte nachgewiesen werden.

Habt ihr schon ein Mal aus diesem Grund gekündigt? Mich interessiert, wie ihr die Kündigung formuliert habt, was im Falle eines möglich anstehenden Rechtsstreits essentiell werden kann.
Im Netz werde ich dazu nicht fündig.

"Fristlose Kündigung, Gründe wurden im Gespräch besprochen" oder "Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug und des damit verbundenen Vertrauensverlust".

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hgb
Vor 2 Monaten
... sofortige Auflösung des Vertrags im Einvernehmen, wenn Ihr ihr Betrug im Gespräch zeigt. Alles andere zieht Rechtsstreit nach sich, die ArbGerichte sind sehr AN-freundlich. Der Betrug müßte sonst gerichtsfest, also angezeigt und von der Staatsanwaltschaft vor Gericht und dort ausgeurteilt sein! mfg hgbblush
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• Leni C.
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... sofortige Auflösung des Vertrags im Einvernehmen, wenn Ihr ihr Betrug im Gespräch zeigt. Alles andere zieht Rechtsstreit nach sich, die ArbGerichte sind sehr AN-freundlich. Der Betrug müßte sonst gerichtsfest, also angezeigt und von der Staatsanwaltschaft vor Gericht und dort ausgeurteilt sein! mfg hgb[emoji]blush[/emoji]
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hgb schrieb:

... sofortige Auflösung des Vertrags im Einvernehmen, wenn Ihr ihr Betrug im Gespräch zeigt. Alles andere zieht Rechtsstreit nach sich, die ArbGerichte sind sehr AN-freundlich. Der Betrug müßte sonst gerichtsfest, also angezeigt und von der Staatsanwaltschaft vor Gericht und dort ausgeurteilt sein! mfg hgbblush

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Leni C.
Vor 2 Monaten
Ich hatte das vor vielen Jahren . Da habe ich noch stundenweise bezahlt plus Geld für eine Monatskarte für den Bus . Irgendwann war ich noch in der Praxis als sie kam . Ich bin dann nach Hause gefahren ( ca. 10 Min. ) und habe dort festgestellt daß ich in der Praxis die Rezepte für die Abrechnung liegen gelassen hatte . Ich bin zurückgefahren , da war sie schon wieder weg . Der Boden war noch feucht vom wischen , sie hatte 2,5 Stunden aufgeschrieben , war aber maximal 45 Min. da. Hinterher habe ich von Nachbarn im Haus gehört , daß sie immer von ihrem Mann mit dem Auto gebracht wurde , der in der Regel dann gewartet hat und sie sich gewundert haben , daß sie immer so schnell wieder weg war . Ich habe ihr bei dem nächsten Mal sofort ohne Vorwarnung die Schlüssel abgenommen und sie wieder weggeschickt . Sie ist gegen die fristlose Kündigung nie vorgegangen . Ich habe das auch nicht schriftlich gemacht . Da sie als Aushilfe lief hätte sie eh kein Arbeitslosengeld bekommen .
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• Papa Alpaka
Ich hatte das vor vielen Jahren . Da habe ich noch stundenweise bezahlt plus Geld für eine Monatskarte für den Bus . Irgendwann war ich noch in der Praxis als sie kam . Ich bin dann nach Hause gefahren ( ca. 10 Min. ) und habe dort festgestellt daß ich in der Praxis die Rezepte für die Abrechnung liegen gelassen hatte . Ich bin zurückgefahren , da war sie schon wieder weg . Der Boden war noch feucht vom wischen , sie hatte 2,5 Stunden aufgeschrieben , war aber maximal 45 Min. da. Hinterher habe ich von Nachbarn im Haus gehört , daß sie immer von ihrem Mann mit dem Auto gebracht wurde , der in der Regel dann gewartet hat und sie sich gewundert haben , daß sie immer so schnell wieder weg war . Ich habe ihr bei dem nächsten Mal sofort ohne Vorwarnung die Schlüssel abgenommen und sie wieder weggeschickt . Sie ist gegen die fristlose Kündigung nie vorgegangen . Ich habe das auch nicht schriftlich gemacht . Da sie als Aushilfe lief hätte sie eh kein Arbeitslosengeld bekommen .
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Spongiosa
Vor 2 Monaten
Interessant. Danke für den Bericht. Spannend für mich zu lesen, dass es anderen Praxisinhabern auch passiert ist. Die Enttäuschung ist groß bei so viel entgegen gebrachtem Vertrauen. Ich zahle zudem noch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und krank und Urlaub.
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• Papa Alpaka
Interessant. Danke für den Bericht. Spannend für mich zu lesen, dass es anderen Praxisinhabern auch passiert ist. Die Enttäuschung ist groß bei so viel entgegen gebrachtem Vertrauen. Ich zahle zudem noch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und krank und Urlaub.
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Spongiosa schrieb:

Interessant. Danke für den Bericht. Spannend für mich zu lesen, dass es anderen Praxisinhabern auch passiert ist. Die Enttäuschung ist groß bei so viel entgegen gebrachtem Vertrauen. Ich zahle zudem noch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und krank und Urlaub.

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hgb
Vor 2 Monaten
@Spongiosa ... mit Vertrag?
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[mention]Spongiosa[/mention] ... mit Vertrag?
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hgb schrieb:

@Spongiosa ... mit Vertrag?

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massu
Vor 2 Monaten
@Spongiosa und krank und Urlaub ist keine Sonderleistung sondern Pflicht. Auch bei minijob!!!

wieviel MA hast du? Unter 10 hast du keinen Kündigungsgrund.
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• benjamin80
• die neue
[mention]Spongiosa[/mention] und krank und Urlaub ist keine Sonderleistung sondern Pflicht. Auch bei minijob!!! wieviel MA hast du? Unter 10 hast du keinen Kündigungsgrund.
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massu schrieb:

@Spongiosa und krank und Urlaub ist keine Sonderleistung sondern Pflicht. Auch bei minijob!!!

wieviel MA hast du? Unter 10 hast du keinen Kündigungsgrund.

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Leni C. schrieb:

Ich hatte das vor vielen Jahren . Da habe ich noch stundenweise bezahlt plus Geld für eine Monatskarte für den Bus . Irgendwann war ich noch in der Praxis als sie kam . Ich bin dann nach Hause gefahren ( ca. 10 Min. ) und habe dort festgestellt daß ich in der Praxis die Rezepte für die Abrechnung liegen gelassen hatte . Ich bin zurückgefahren , da war sie schon wieder weg . Der Boden war noch feucht vom wischen , sie hatte 2,5 Stunden aufgeschrieben , war aber maximal 45 Min. da. Hinterher habe ich von Nachbarn im Haus gehört , daß sie immer von ihrem Mann mit dem Auto gebracht wurde , der in der Regel dann gewartet hat und sie sich gewundert haben , daß sie immer so schnell wieder weg war . Ich habe ihr bei dem nächsten Mal sofort ohne Vorwarnung die Schlüssel abgenommen und sie wieder weggeschickt . Sie ist gegen die fristlose Kündigung nie vorgegangen . Ich habe das auch nicht schriftlich gemacht . Da sie als Aushilfe lief hätte sie eh kein Arbeitslosengeld bekommen .

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Spongiosa
Vor 2 Monaten
Mir gehts um die Formulierung der Kündigung :-)
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• Maximilian Öller
Mir gehts um die Formulierung der Kündigung :-)
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hgb
Vor 2 Monaten
.. da stellen sich dann schnell Formfehler ein, daher auch mein Vorschlag! Der reicht auch, wenn es einen AV gibt. mfg hgbblush
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• Spongiosa
.. da stellen sich dann schnell Formfehler ein, daher auch mein Vorschlag! Der reicht auch, wenn es einen AV gibt. mfg hgb[emoji]blush[/emoji]
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hgb schrieb:

.. da stellen sich dann schnell Formfehler ein, daher auch mein Vorschlag! Der reicht auch, wenn es einen AV gibt. mfg hgbblush

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Papa Alpaka
Vor 2 Monaten
(1) Anregen, dass sie selbst kündigt.
(2) Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen.
(3) selbst kündigen, dann ist die Begleitung durch einen Arbeitsrechtler kosten- und nervenschonend. Wenn du Glück hast wird deine Kündigung nicht angefochten. Wenn du Pech hast, hast du schon Formfehler gemacht bevor das Arbeitsgericht anfängt, dir Fragen zu stellen...
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• hgb
• M0nique
(1) Anregen, dass sie selbst kündigt. (2) Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen. (3) selbst kündigen, dann ist die Begleitung durch einen Arbeitsrechtler kosten- und nervenschonend. Wenn du Glück hast wird deine Kündigung nicht angefochten. Wenn du Pech hast, hast du schon Formfehler gemacht bevor das Arbeitsgericht anfängt, dir Fragen zu stellen...
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Papa Alpaka schrieb:

(1) Anregen, dass sie selbst kündigt.
(2) Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen.
(3) selbst kündigen, dann ist die Begleitung durch einen Arbeitsrechtler kosten- und nervenschonend. Wenn du Glück hast wird deine Kündigung nicht angefochten. Wenn du Pech hast, hast du schon Formfehler gemacht bevor das Arbeitsgericht anfängt, dir Fragen zu stellen...

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Spongiosa schrieb:

Mir gehts um die Formulierung der Kündigung :-)

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Leni C.
Vor 2 Monaten
Ich hab noch mal nachgeschaut : ich habe sie doch einen Aufhebungsvertrag " in beiderseitigem Einvernehmen " unterschreiben lassen . Den hatte mein Mann vorbereitet und den habe ich ihr direkt unter die Nase gehalten . Hatte ich so gar nicht mehr auf dem Schirm .
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• asima
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Ich hab noch mal nachgeschaut : ich habe sie doch einen Aufhebungsvertrag " in beiderseitigem Einvernehmen " unterschreiben lassen . Den hatte mein Mann vorbereitet und den habe ich ihr direkt unter die Nase gehalten . Hatte ich so gar nicht mehr auf dem Schirm .
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Spongiosa
Vor 2 Monaten
Vielen Dank!
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Spongiosa schrieb:

Vielen Dank!

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Leni C. schrieb:

Ich hab noch mal nachgeschaut : ich habe sie doch einen Aufhebungsvertrag " in beiderseitigem Einvernehmen " unterschreiben lassen . Den hatte mein Mann vorbereitet und den habe ich ihr direkt unter die Nase gehalten . Hatte ich so gar nicht mehr auf dem Schirm .

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eim
Vor 2 Monaten
Anwalt wäre sinnvoller
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• Jens Uhlhorn
• Papa Alpaka
Anwalt wäre sinnvoller
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eim schrieb:

Anwalt wäre sinnvoller

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Jens Uhlhorn
Vor 2 Monaten
Fristlose Kündigungen sollte man mit einem Anwalt machen.
Wir sind vor Jahren bei einem glasklaren Fall auf die Nase gefallen, weil wir gedacht haben, wir bekämen das so hin. Die Kollegin hat sich dann zunächst kooperativ gezeigt und kam dann mit einem Anwalt um die Ecke. Am Ende mussten wir noch Überstunden auszahlen, die es nie gab.
Der Spaß hat uns 7.000€ gekostet.
Ohne Anwalt würde ich da nichts mehr machen.
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• eim
• Papa Alpaka
Fristlose Kündigungen sollte man mit einem Anwalt machen. Wir sind vor Jahren bei einem glasklaren Fall auf die Nase gefallen, weil wir gedacht haben, wir bekämen das so hin. Die Kollegin hat sich dann zunächst kooperativ gezeigt und kam dann mit einem Anwalt um die Ecke. Am Ende mussten wir noch Überstunden auszahlen, die es nie gab. Der Spaß hat uns 7.000€ gekostet. Ohne Anwalt würde ich da nichts mehr machen.
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Jens Uhlhorn schrieb:

Fristlose Kündigungen sollte man mit einem Anwalt machen.
Wir sind vor Jahren bei einem glasklaren Fall auf die Nase gefallen, weil wir gedacht haben, wir bekämen das so hin. Die Kollegin hat sich dann zunächst kooperativ gezeigt und kam dann mit einem Anwalt um die Ecke. Am Ende mussten wir noch Überstunden auszahlen, die es nie gab.
Der Spaß hat uns 7.000€ gekostet.
Ohne Anwalt würde ich da nichts mehr machen.

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Spongiosa
Vor 2 Monaten
Das mit dem Aufhebungsvertrag ist ein interessanter Aspekt. Damit werde ich mich eingehender beschäftigen.
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• Halbtitan
Das mit dem Aufhebungsvertrag ist ein interessanter Aspekt. Damit werde ich mich eingehender beschäftigen.
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Spongiosa schrieb:

Das mit dem Aufhebungsvertrag ist ein interessanter Aspekt. Damit werde ich mich eingehender beschäftigen.



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