Engagierte(r) Physiotherapeut(in)
zur Verstärkung unseres Teams
gesucht. Gerne können sich auch
Berufseinsteiger bewerben
Tätigkeitsbeginn ab 1. Quartal
2025 bzw. nach Rücksprache.
Vorzugsweise Vollzeit in
Festanstellung (aber auch Teilzeit
möglich).
Interesse an Trainingstherapie und
ganzheitlichem Behandlungskonzept
von Vorteil.
Aktive Mitarbeit in unserem
dazugehörigen Fitnessclub möglich
(wird bei Interesse geschult).
Unsere Einrichtung, Pro Health
Institut & Club (www.phi-...
zur Verstärkung unseres Teams
gesucht. Gerne können sich auch
Berufseinsteiger bewerben
Tätigkeitsbeginn ab 1. Quartal
2025 bzw. nach Rücksprache.
Vorzugsweise Vollzeit in
Festanstellung (aber auch Teilzeit
möglich).
Interesse an Trainingstherapie und
ganzheitlichem Behandlungskonzept
von Vorteil.
Aktive Mitarbeit in unserem
dazugehörigen Fitnessclub möglich
(wird bei Interesse geschult).
Unsere Einrichtung, Pro Health
Institut & Club (www.phi-...
Der Arbeitszeitbetrug konnte nachgewiesen werden.
Habt ihr schon ein Mal aus diesem Grund gekündigt? Mich interessiert, wie ihr die Kündigung formuliert habt, was im Falle eines möglich anstehenden Rechtsstreits essentiell werden kann.
Im Netz werde ich dazu nicht fündig.
"Fristlose Kündigung, Gründe wurden im Gespräch besprochen" oder "Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug und des damit verbundenen Vertrauensverlust".
Wie habt ihr als Betroffene das gelöst?
Gefällt mir
Ich würde Ihr fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen.
Ich nehme mal an, dass sie geringfügig beschäftigt und noch nicht so lange bei Dir arbeitet.
Es gelten auch bei Minjobs die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Kündigungsfrist Minijob: Definition, Tipps & Vorlage | Personio
Ich würde mir den Stress einer fristlosen Kündigung mit den möglichen Fallstricken, wenn die MA noch nicht so lange bei Dir gearbeitet hat, nicht antun.
LG A. Korn
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Hallo, Spongiosa,
Ich würde Ihr fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen.
Ich nehme mal an, dass sie geringfügig beschäftigt und noch nicht so lange bei Dir arbeitet.
Es gelten auch bei Minjobs die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Kündigungsfrist Minijob: Definition, Tipps & Vorlage | Personio
Ich würde mir den Stress einer fristlosen Kündigung mit den möglichen Fallstricken, wenn die MA noch nicht so lange bei Dir gearbeitet hat, nicht antun.
LG A. Korn
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Körnchen schrieb:
Hast Du einen Kleinbetrieb mit weniger als 10 Vollzeitkräften?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
@Körnchen .. einfach 'mal das lesen, was schon geschrieben worden ist. Lesen bildet!!
Das sehe ich genauso. Das deutsche Arbeitsrecht ist stellenweise derart parteiisch zugunsten von Arbeitnehmern. Mittlerweile finden vor den Arbeitsgerichte Prozesse statt, in denen um die Schlussformulierung im Zeugnis gestritten wird.
Fristgerecht und ohne Nennung eines Grundes macht eine Kündigung am wenigsten oder gar nicht juristisch angreifbar.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ligamentum schrieb:
@Körnchen
Das sehe ich genauso. Das deutsche Arbeitsrecht ist stellenweise derart parteiisch zugunsten von Arbeitnehmern. Mittlerweile finden vor den Arbeitsgerichte Prozesse statt, in denen um die Schlussformulierung im Zeugnis gestritten wird.
Fristgerecht und ohne Nennung eines Grundes macht eine Kündigung am wenigsten oder gar nicht juristisch angreifbar.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
@Ligamentum ..eigentlich sollte spongiosa das Thema schon erledigt haben! mfg hgb
Ich konnte noch mit einem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung sprechen.
Beide Lösungen, sowohl der Aufhebungsvertrag als auch die fristlose Kündigung waren in dem Fall aus seiner Sicht möglich.
Er tendierte zur fristlosen Kündigung, weil die hierfür gegebene Begründung dann auch im Falle einer Klage von Seiten der Arbeitnehmerin vor Gericht vorgetragen werden kann.
In der Formulierung der fristlosen Kündigung müsse keine Begründung stehen. Heute wäre das nicht mehr üblich und auch nicht nötig.
Ich habe dennoch den Satz ergänzt: "Die Gründe wurden im Gespräch ausführlich dargelegt".
Mein Mann war als Zeuge anwesend. Den Erhalt der Kündigung habe ich mir gegenzeichnen lassen.
Sie hat den Arbeitszeitenbetrug abgestritten. Das sei nicht wahr, sie habe lediglich ab und zu hier und da fünf Minuten aufgerundet.
Wir hatten ja, wie gesagt, die Videobeweise.
Verstanden hat sie es, meiner Schlussfolgerung nach, dennoch nicht. Denn Anfang diesen Monats hat sie nach ihrem Dezember-Lohn gefragt, wo der denn bliebe.
Keinerlei Einsicht, dass es sich tatsächlich so verhält, dass sie mir Geld schuldet, das ich bisher nicht eingefordert habe.
Frech. Oder ignorant?
Ich möchte es einfach abhaken. Durch unsere Praxis fährt jetzt ein Putzroboter, meine Bürokraft kümmert sich zusätzlich um die Wäsche, den Rest übernehme ich.
So schnell möchte ich die Reinigungskraft nicht ersetzen. Zumal ich nun, wo ich selbst putze, sehe, wie schlecht sie ihre Arbeit erledigt hat. Wundert mich auch nicht, nachdem man für meine Praxis gut drei Stunden wirklich benötigt, und das im flotten Tempo, und sie ja regelmäßig "nur" jeweils eine dreiviertel Stunde da war.
So also der Verlauf hier.
Vielen Dank für die gedankliche "Begleitung" in diesem Fall und eure Tipps, Erfahrungen und Gedanken dazu.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Spongiosa schrieb:
Ja, die Sache lief vor Weihnachten noch weiter bis zu seinem Ende ab. Ich will euch als Ergänzung erzählen, vielleicht kann der eine oder andere auch ein Mal davon profitieren.
Ich konnte noch mit einem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung sprechen.
Beide Lösungen, sowohl der Aufhebungsvertrag als auch die fristlose Kündigung waren in dem Fall aus seiner Sicht möglich.
Er tendierte zur fristlosen Kündigung, weil die hierfür gegebene Begründung dann auch im Falle einer Klage von Seiten der Arbeitnehmerin vor Gericht vorgetragen werden kann.
In der Formulierung der fristlosen Kündigung müsse keine Begründung stehen. Heute wäre das nicht mehr üblich und auch nicht nötig.
Ich habe dennoch den Satz ergänzt: "Die Gründe wurden im Gespräch ausführlich dargelegt".
Mein Mann war als Zeuge anwesend. Den Erhalt der Kündigung habe ich mir gegenzeichnen lassen.
Sie hat den Arbeitszeitenbetrug abgestritten. Das sei nicht wahr, sie habe lediglich ab und zu hier und da fünf Minuten aufgerundet.
Wir hatten ja, wie gesagt, die Videobeweise.
Verstanden hat sie es, meiner Schlussfolgerung nach, dennoch nicht. Denn Anfang diesen Monats hat sie nach ihrem Dezember-Lohn gefragt, wo der denn bliebe.
Keinerlei Einsicht, dass es sich tatsächlich so verhält, dass sie mir Geld schuldet, das ich bisher nicht eingefordert habe.
Frech. Oder ignorant?
Ich möchte es einfach abhaken. Durch unsere Praxis fährt jetzt ein Putzroboter, meine Bürokraft kümmert sich zusätzlich um die Wäsche, den Rest übernehme ich.
So schnell möchte ich die Reinigungskraft nicht ersetzen. Zumal ich nun, wo ich selbst putze, sehe, wie schlecht sie ihre Arbeit erledigt hat. Wundert mich auch nicht, nachdem man für meine Praxis gut drei Stunden wirklich benötigt, und das im flotten Tempo, und sie ja regelmäßig "nur" jeweils eine dreiviertel Stunde da war.
So also der Verlauf hier.
Vielen Dank für die gedankliche "Begleitung" in diesem Fall und eure Tipps, Erfahrungen und Gedanken dazu.
Hallo,
ich stolpere über die "Videobeweise". Ich bin kein Fachmann, denke aber, dass so etwas schnell mal ein Eingrfiff in die Persönlichkeitsrechte sein und einem gehörig um die Ohren fliegen könnte....
Kollegiale Grüße und alles Gute
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mindmattermotion schrieb:
@Spongiosa
Hallo,
ich stolpere über die "Videobeweise". Ich bin kein Fachmann, denke aber, dass so etwas schnell mal ein Eingrfiff in die Persönlichkeitsrechte sein und einem gehörig um die Ohren fliegen könnte....
Kollegiale Grüße und alles Gute
Die Kameras haben uns im Übrigen auch als einziges Unternehmen in der Straße während einer Einbruchserie vor einem dreiviertel Jahr geschützt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Spongiosa schrieb:
Schmunzel, darauf habe ich nur gewartet, dass das jemandem aufstößt und er es erwähnt :-) Die Kameras sind nach eingehender Beratung von einer Fachfirma in unserer Praxis installiert und werden im rechtlich abgesicherten Rahmen betrieben mit allem, was damit einhergeht und dafür nötig ist.
Die Kameras haben uns im Übrigen auch als einziges Unternehmen in der Straße während einer Einbruchserie vor einem dreiviertel Jahr geschützt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Spongiosa schrieb:
Wir werden unserer Reinigungskraft wegen Arbeitszeitbetrug fristlos kündigen.
Der Arbeitszeitbetrug konnte nachgewiesen werden.
Habt ihr schon ein Mal aus diesem Grund gekündigt? Mich interessiert, wie ihr die Kündigung formuliert habt, was im Falle eines möglich anstehenden Rechtsstreits essentiell werden kann.
Im Netz werde ich dazu nicht fündig.
"Fristlose Kündigung, Gründe wurden im Gespräch besprochen" oder "Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug und des damit verbundenen Vertrauensverlust".
Wie habt ihr als Betroffene das gelöst?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
... sofortige Auflösung des Vertrags im Einvernehmen, wenn Ihr ihr Betrug im Gespräch zeigt. Alles andere zieht Rechtsstreit nach sich, die ArbGerichte sind sehr AN-freundlich. Der Betrug müßte sonst gerichtsfest, also angezeigt und von der Staatsanwaltschaft vor Gericht und dort ausgeurteilt sein! mfg hgbblush
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Spongiosa schrieb:
Interessant. Danke für den Bericht. Spannend für mich zu lesen, dass es anderen Praxisinhabern auch passiert ist. Die Enttäuschung ist groß bei so viel entgegen gebrachtem Vertrauen. Ich zahle zudem noch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und krank und Urlaub.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
@Spongiosa ... mit Vertrag?
wieviel MA hast du? Unter 10 hast du keinen Kündigungsgrund.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@Spongiosa und krank und Urlaub ist keine Sonderleistung sondern Pflicht. Auch bei minijob!!!
wieviel MA hast du? Unter 10 hast du keinen Kündigungsgrund.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Ich hatte das vor vielen Jahren . Da habe ich noch stundenweise bezahlt plus Geld für eine Monatskarte für den Bus . Irgendwann war ich noch in der Praxis als sie kam . Ich bin dann nach Hause gefahren ( ca. 10 Min. ) und habe dort festgestellt daß ich in der Praxis die Rezepte für die Abrechnung liegen gelassen hatte . Ich bin zurückgefahren , da war sie schon wieder weg . Der Boden war noch feucht vom wischen , sie hatte 2,5 Stunden aufgeschrieben , war aber maximal 45 Min. da. Hinterher habe ich von Nachbarn im Haus gehört , daß sie immer von ihrem Mann mit dem Auto gebracht wurde , der in der Regel dann gewartet hat und sie sich gewundert haben , daß sie immer so schnell wieder weg war . Ich habe ihr bei dem nächsten Mal sofort ohne Vorwarnung die Schlüssel abgenommen und sie wieder weggeschickt . Sie ist gegen die fristlose Kündigung nie vorgegangen . Ich habe das auch nicht schriftlich gemacht . Da sie als Aushilfe lief hätte sie eh kein Arbeitslosengeld bekommen .
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
.. da stellen sich dann schnell Formfehler ein, daher auch mein Vorschlag! Der reicht auch, wenn es einen AV gibt. mfg hgbblush
(2) Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen.
(3) selbst kündigen, dann ist die Begleitung durch einen Arbeitsrechtler kosten- und nervenschonend. Wenn du Glück hast wird deine Kündigung nicht angefochten. Wenn du Pech hast, hast du schon Formfehler gemacht bevor das Arbeitsgericht anfängt, dir Fragen zu stellen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
(1) Anregen, dass sie selbst kündigt.
(2) Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen.
(3) selbst kündigen, dann ist die Begleitung durch einen Arbeitsrechtler kosten- und nervenschonend. Wenn du Glück hast wird deine Kündigung nicht angefochten. Wenn du Pech hast, hast du schon Formfehler gemacht bevor das Arbeitsgericht anfängt, dir Fragen zu stellen...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Spongiosa schrieb:
Mir gehts um die Formulierung der Kündigung :-)
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Spongiosa schrieb:
Vielen Dank!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Ich hab noch mal nachgeschaut : ich habe sie doch einen Aufhebungsvertrag " in beiderseitigem Einvernehmen " unterschreiben lassen . Den hatte mein Mann vorbereitet und den habe ich ihr direkt unter die Nase gehalten . Hatte ich so gar nicht mehr auf dem Schirm .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eim schrieb:
Anwalt wäre sinnvoller
Wir sind vor Jahren bei einem glasklaren Fall auf die Nase gefallen, weil wir gedacht haben, wir bekämen das so hin. Die Kollegin hat sich dann zunächst kooperativ gezeigt und kam dann mit einem Anwalt um die Ecke. Am Ende mussten wir noch Überstunden auszahlen, die es nie gab.
Der Spaß hat uns 7.000€ gekostet.
Ohne Anwalt würde ich da nichts mehr machen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jens Uhlhorn schrieb:
Fristlose Kündigungen sollte man mit einem Anwalt machen.
Wir sind vor Jahren bei einem glasklaren Fall auf die Nase gefallen, weil wir gedacht haben, wir bekämen das so hin. Die Kollegin hat sich dann zunächst kooperativ gezeigt und kam dann mit einem Anwalt um die Ecke. Am Ende mussten wir noch Überstunden auszahlen, die es nie gab.
Der Spaß hat uns 7.000€ gekostet.
Ohne Anwalt würde ich da nichts mehr machen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Spongiosa schrieb:
Das mit dem Aufhebungsvertrag ist ein interessanter Aspekt. Damit werde ich mich eingehender beschäftigen.
Mein Profilbild bearbeiten