Ich suche eine/ n nette/n, freundliche/en Physiotherapeuten/in in eine schöne, helle Physiotherapiepraxis in Köln Pulheim.Parkplatz vorhanden. Beste Bedingungen u sehr gutes Arbeitsklima. Gerne melden, ich freue mich 017643740800
ich habe mal eine dringliche Frage: wenn ich in der Probezeit meinen AV kündigen möchte mit einer Frist von 2 Wochen, kann ich das auch noch am letzten Tag der Probezeit machen, oder muß ich spätestens 2 Wochen vor Ablauf der PZ die Kündigung eingereicht haben?
Sorry für die evtl etwas naive Frage, hoffe trotzdem auf Antworten
[bearbeitet am 19.07.13 22:05]
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Hallo
ich habe mal eine dringliche Frage: wenn ich in der Probezeit meinen AV kündigen möchte mit einer Frist von 2 Wochen, kann ich das auch noch am letzten Tag der Probezeit machen, oder muß ich spätestens 2 Wochen vor Ablauf der PZ die Kündigung eingereicht haben?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
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Die Kündigung muss innerhalb der Probezeit erfolgen.
Das Arbeitsverhältnis gilt ja regulär über die Probezeit hinaus, also kann auch die Kündigungsfrist über die Probezeit hinausreichen.
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Die Kündigung muss innerhalb der Probezeit erfolgen.
Das Arbeitsverhältnis gilt ja regulär über die Probezeit hinaus, also kann auch die Kündigungsfrist über die Probezeit hinausreichen.
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Also kann ich am 31.7.(letzter Tag der Probezeit) kündigen und muß dann nur bis zum 14 .8. arbeiten, wenn ich denn den mir noch zustehenden Urlaub nicht nehmen kann. Richtig?
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danke für die Antwort.
Also kann ich am 31.7.(letzter Tag der Probezeit) kündigen und muß dann nur bis zum 14 .8. arbeiten, wenn ich denn den mir noch zustehenden Urlaub nicht nehmen kann. Richtig?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Also kann ich am 31.7.(letzter Tag der Probezeit) kündigen und muß dann nur bis zum 14 .8. arbeiten, wenn ich denn den mir noch zustehenden Urlaub nicht nehmen kann. Richtig?
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Wichtig, die kündigung muss am letzten Tag der Probezeit zugegangen sein! Also am 31.7. muss der Arbeitgeber die auch wirklich erhalten haben. (Am besten in einem persönlichen Gespräch die kündigung übergeben und auf einer zweitschrift den Empfang quittieren lassen!)
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Wichtig, die kündigung muss am letzten Tag der Probezeit zugegangen sein! Also am 31.7. muss der Arbeitgeber die auch wirklich erhalten haben. (Am besten in einem persönlichen Gespräch die kündigung übergeben und auf einer zweitschrift den Empfang quittieren lassen!)
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TheStonie schrieb:
Wichtig, die kündigung muss am letzten Tag der Probezeit zugegangen sein! Also am 31.7. muss der Arbeitgeber die auch wirklich erhalten haben. (Am besten in einem persönlichen Gespräch die kündigung übergeben und auf einer zweitschrift den Empfang quittieren lassen!)
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Ja, kannst Du.
Urlaub muss gewährt werden, bzw. muss genommen werden.
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Helmut Fromberger schrieb:
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chipchap schrieb:
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Das Arbeitsverhältnis gilt ja regulär über die Probezeit hinaus, also kann auch die Kündigungsfrist über die Probezeit hinausreichen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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TheStonie schrieb:
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Helmut Fromberger schrieb:
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chipchap schrieb:
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