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Hamburg

Hallo liebe Kollegin, lieber
Kollege,

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im Gesundheitswesen. Teamwork steht
bei uns an erster Stelle. Da wir
auch weiterhin wachsen möchten,
suchen wir tatkräftige
Unterstützung.

Die Kombination aus Physiotherapie,
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Krankmeldung
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Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Ich habe ein halben Tag gearbeitet. Da es mir nicht gut ging, bin ich zum Arzt gegangen. Der hat mich für den Tag und die darauffolgende Tage krank geschrieben. Meine Frage ist, bekomme ich den halbem Tag Arbeit als Überstunden gut geschrieben, durch die Krankschreibung?
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Ich habe ein halben Tag gearbeitet. Da es mir nicht gut ging, bin ich zum Arzt gegangen. Der hat mich für den Tag und die darauffolgende Tage krank geschrieben. Meine Frage ist, bekomme ich den halbem Tag Arbeit als Überstunden gut geschrieben, durch die Krankschreibung?
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Tobias Vollenberg
Vor 4 Monaten
Du bekommst nochmal 500€ Bonus oben drauf😂.
Manche fragen sind wirklich mit einem normalen Verstand zu beantworten.
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Du bekommst nochmal 500€ Bonus oben drauf😂. Manche fragen sind wirklich mit einem normalen Verstand zu beantworten.
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Tobias Vollenberg schrieb:

Du bekommst nochmal 500€ Bonus oben drauf😂.
Manche fragen sind wirklich mit einem normalen Verstand zu beantworten.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe ein halben Tag gearbeitet. Da es mir nicht gut ging, bin ich zum Arzt gegangen. Der hat mich für den Tag und die darauffolgende Tage krank geschrieben. Meine Frage ist, bekomme ich den halbem Tag Arbeit als Überstunden gut geschrieben, durch die Krankschreibung?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
Nö, du hast einen halben Arbeitstag und einen halben Krankheitstag. Was denn sonst?
*kopfschütteln*
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Nö, du hast einen halben Arbeitstag und einen halben Krankheitstag. Was denn sonst? *kopfschütteln*
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MeFe89
Vor 4 Monaten
Das ist leider falsch, wissen aber die wenigsten. Ich habe das gestern auf die Kürze recherchiert. Verlässt man nach Arbeitsantritt wegen Krankheit die Arbeitsstätte, so ist der Tag als voller Arbeitstag zu rechnen. Eine Krankmeldung gilt dann ab dem Folgetag. Das witzige ist, dass bei FB gestern die gleiche Frage mit "Kind krank" gestellt wurde. Lars, leider habe ich die Quellen nichtmehr parat aber lässt sich schnell bei google erfragen.

Grüße, Meli
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• Lars van Ravenzwaaij
• Papa Alpaka
Das ist leider falsch, wissen aber die wenigsten. Ich habe das gestern auf die Kürze recherchiert. Verlässt man nach Arbeitsantritt wegen Krankheit die Arbeitsstätte, so ist der Tag als voller Arbeitstag zu rechnen. Eine Krankmeldung gilt dann ab dem Folgetag. Das witzige ist, dass bei FB gestern die gleiche Frage mit "Kind krank" gestellt wurde. Lars, leider habe ich die Quellen nichtmehr parat aber lässt sich schnell bei google erfragen. Grüße, Meli
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MeFe89 schrieb:

Das ist leider falsch, wissen aber die wenigsten. Ich habe das gestern auf die Kürze recherchiert. Verlässt man nach Arbeitsantritt wegen Krankheit die Arbeitsstätte, so ist der Tag als voller Arbeitstag zu rechnen. Eine Krankmeldung gilt dann ab dem Folgetag. Das witzige ist, dass bei FB gestern die gleiche Frage mit "Kind krank" gestellt wurde. Lars, leider habe ich die Quellen nichtmehr parat aber lässt sich schnell bei google erfragen.

Grüße, Meli

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Hubwieser-Gross
Vor 4 Monaten
@MeFe89
Was ist dann an Lars (wieimmerfundierter) Antwort falsch? Es entstehen weder Über- noch Minusstunden. So schrieb es Lars, so schreiben Sie es.

Aber auf die Idee zu kommen...ich spiele das mal durch. Der Doc meines Vertrauens schreibt mich jede Woche von Montag bis Freitag krank. Weil es mir aber nicht schlecht geht, gehe ich trotzdem zur Arbeit. Ich bekomme also neben dem Gehalt für die AU-Tage glatt noch Überstunden. Das treibe ich 10 Jahre so und kann dann wegen der 10 Jahre Überstunden früher in Rente...

ok_hand
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]MeFe89[/mention] Was ist dann an Lars (wieimmerfundierter) Antwort falsch? Es entstehen weder Über- noch Minusstunden. So schrieb es Lars, so schreiben Sie es. Aber auf die Idee zu kommen...ich spiele das mal durch. Der Doc meines Vertrauens schreibt mich jede Woche von Montag bis Freitag krank. Weil es mir aber nicht schlecht geht, gehe ich trotzdem zur Arbeit. Ich bekomme also neben dem Gehalt für die AU-Tage glatt noch Überstunden. Das treibe ich 10 Jahre so und kann dann wegen der 10 Jahre Überstunden früher in Rente... [emoji]ok_hand[/emoji]
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Hubwieser-Gross schrieb:

@MeFe89
Was ist dann an Lars (wieimmerfundierter) Antwort falsch? Es entstehen weder Über- noch Minusstunden. So schrieb es Lars, so schreiben Sie es.

Aber auf die Idee zu kommen...ich spiele das mal durch. Der Doc meines Vertrauens schreibt mich jede Woche von Montag bis Freitag krank. Weil es mir aber nicht schlecht geht, gehe ich trotzdem zur Arbeit. Ich bekomme also neben dem Gehalt für die AU-Tage glatt noch Überstunden. Das treibe ich 10 Jahre so und kann dann wegen der 10 Jahre Überstunden früher in Rente...

ok_hand

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@MeFe89 Hallo Meli, habe gerade unsere Personalerin/Lohbuchhalterin zur Sicherheit noch mal gefragt. Beispiel: Arbeitstag 8 Stunden, nach 4 Stunden verlässt der AN die Arbeitsstätte wegen Krankheit.

Im Lohnkonto werden die erste 4 Stunden als Arbeitsstunden mit Gehaltszahlung erfasst, die übrigen 4 Stunden werden als Krankheitsstunden mit Lohnfortzahlung erfasst (ähnlich meiner allgemeinen Aussage). Der Folgetag wird als vollständiger Krankheitstag erfasst.

Und ja, bei der 6-Wochen-Lohnfortzahlung wird der Frist ab der ersten vollen Krankheitstag gerechnet. Da stimmt deine Aussage. Danach hatte AT aber nicht gefragt, sondern er wünschte sich eine Buchung als Überstunden (komischer Gedankengang).

Aber, im Wiederholungsfall (d.h. die 6-Wochen-Lfz sind ausgeschöpft), bekommt der AN tatsächlich für den halben Krankheitstag keine Lohnfortzahlung (der AG ist ja nicht mehr in der Pflicht). Er bekommt allerdings für diesen halben Tag dann auch kein Krankengeld seiner Kasse. Auch das wissen die Wenigsten.
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[mention]MeFe89[/mention] Hallo Meli, habe gerade unsere Personalerin/Lohbuchhalterin zur Sicherheit noch mal gefragt. Beispiel: Arbeitstag 8 Stunden, nach 4 Stunden verlässt der AN die Arbeitsstätte wegen Krankheit. Im Lohnkonto werden die erste 4 Stunden als Arbeitsstunden mit Gehaltszahlung erfasst, die übrigen 4 Stunden werden als Krankheitsstunden mit Lohnfortzahlung erfasst (ähnlich meiner allgemeinen Aussage). Der Folgetag wird als vollständiger Krankheitstag erfasst. Und ja, bei der 6-Wochen-Lohnfortzahlung wird der Frist ab der ersten vollen Krankheitstag gerechnet. Da stimmt deine Aussage. Danach hatte AT aber nicht gefragt, sondern er wünschte sich eine Buchung als Überstunden (komischer Gedankengang). Aber, im Wiederholungsfall (d.h. die 6-Wochen-Lfz sind ausgeschöpft), bekommt der AN tatsächlich für den halben Krankheitstag keine Lohnfortzahlung (der AG ist ja nicht mehr in der Pflicht). Er bekommt allerdings für diesen halben Tag dann auch kein Krankengeld seiner Kasse. Auch das wissen die Wenigsten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@MeFe89 Hallo Meli, habe gerade unsere Personalerin/Lohbuchhalterin zur Sicherheit noch mal gefragt. Beispiel: Arbeitstag 8 Stunden, nach 4 Stunden verlässt der AN die Arbeitsstätte wegen Krankheit.

Im Lohnkonto werden die erste 4 Stunden als Arbeitsstunden mit Gehaltszahlung erfasst, die übrigen 4 Stunden werden als Krankheitsstunden mit Lohnfortzahlung erfasst (ähnlich meiner allgemeinen Aussage). Der Folgetag wird als vollständiger Krankheitstag erfasst.

Und ja, bei der 6-Wochen-Lohnfortzahlung wird der Frist ab der ersten vollen Krankheitstag gerechnet. Da stimmt deine Aussage. Danach hatte AT aber nicht gefragt, sondern er wünschte sich eine Buchung als Überstunden (komischer Gedankengang).

Aber, im Wiederholungsfall (d.h. die 6-Wochen-Lfz sind ausgeschöpft), bekommt der AN tatsächlich für den halben Krankheitstag keine Lohnfortzahlung (der AG ist ja nicht mehr in der Pflicht). Er bekommt allerdings für diesen halben Tag dann auch kein Krankengeld seiner Kasse. Auch das wissen die Wenigsten.

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MeFe89
Vor 4 Monaten
@Hubwieser-Gross wie du meinst.
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[mention]Hubwieser-Gross[/mention] wie du meinst.
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MeFe89 schrieb:

@Hubwieser-Gross wie du meinst.

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MeFe89
Vor 4 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij danke, natürlich wird das in lohnkonto irgendwie verbucht werden müssen, danke hier für deine Recherche. Jedoch gibt's es per Gesetz keinen Krankheitstag wenn der AN die Arbeit aufgenommen hat. Am Ende ist nur wichtig: es wird dafür keine Krankmeldung benötigt (auch wenn der AG eine ab dem ersten Tag fordert) und es entsteht weder Vorteil noch Nachteil für den AN
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• Lars van Ravenzwaaij
• Praxis am Turm
• Lymphie
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke, natürlich wird das in lohnkonto irgendwie verbucht werden müssen, danke hier für deine Recherche. Jedoch gibt's es per Gesetz keinen Krankheitstag wenn der AN die Arbeit aufgenommen hat. Am Ende ist nur wichtig: es wird dafür keine Krankmeldung benötigt (auch wenn der AG eine ab dem ersten Tag fordert) und es entsteht weder Vorteil noch Nachteil für den AN
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MeFe89 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke, natürlich wird das in lohnkonto irgendwie verbucht werden müssen, danke hier für deine Recherche. Jedoch gibt's es per Gesetz keinen Krankheitstag wenn der AN die Arbeit aufgenommen hat. Am Ende ist nur wichtig: es wird dafür keine Krankmeldung benötigt (auch wenn der AG eine ab dem ersten Tag fordert) und es entsteht weder Vorteil noch Nachteil für den AN

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@MeFe89
Jedoch gibt's es per Gesetz keinen Krankheitstag wenn der AN die Arbeit aufgenommen hat.
Das habe ich auch nicht behauptet. 🤷‍♂️ Und genauso wenig werden die bereits abgeleistete Arbeitsstunden als Überstunden gutgeschrieben. 🙈
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[mention]MeFe89[/mention] [zitat] Jedoch gibt's es per Gesetz keinen Krankheitstag wenn der AN die Arbeit aufgenommen hat. [/zitat] Das habe ich auch nicht behauptet. 🤷‍♂️ Und genauso wenig werden die bereits abgeleistete Arbeitsstunden als Überstunden gutgeschrieben. 🙈
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@MeFe89
Jedoch gibt's es per Gesetz keinen Krankheitstag wenn der AN die Arbeit aufgenommen hat.
Das habe ich auch nicht behauptet. 🤷‍♂️ Und genauso wenig werden die bereits abgeleistete Arbeitsstunden als Überstunden gutgeschrieben. 🙈

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Okal
Vor 4 Monaten
@MeFe89 Danke. Der AG muss also in dem Fall aufpassen, dass er die U1 Erstattung nicht für den ersten ( abgebrochenen ) Tag beantragt. Dieser gilt als voll gearbeitet.
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[mention]MeFe89[/mention] Danke. Der AG muss also in dem Fall aufpassen, dass er die U1 Erstattung nicht für den ersten ( abgebrochenen ) Tag beantragt. Dieser gilt als voll gearbeitet.
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Okal schrieb:

@MeFe89 Danke. Der AG muss also in dem Fall aufpassen, dass er die U1 Erstattung nicht für den ersten ( abgebrochenen ) Tag beantragt. Dieser gilt als voll gearbeitet.

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MeFe89
Vor 4 Monaten
@Okal das weiß ich nicht
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[mention]Okal[/mention] das weiß ich nicht
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MeFe89 schrieb:

@Okal das weiß ich nicht

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MeFe89
Vor 4 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij am Ende sind wir der gleichen Meinung, darauf kommts an 😜😁
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] am Ende sind wir der gleichen Meinung, darauf kommts an 😜😁
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MeFe89 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij am Ende sind wir der gleichen Meinung, darauf kommts an 😜😁

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Lymphie
Vor 4 Monaten
@MeFe89 so ist es bei uns auch, der angefangene Tag gilt nicht als Krankheitstag, sondern wird als "früher gegangen" gewertet.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]MeFe89[/mention] so ist es bei uns auch, der angefangene Tag gilt nicht als Krankheitstag, sondern wird als "früher gegangen" gewertet.
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Lymphie schrieb:

@MeFe89 so ist es bei uns auch, der angefangene Tag gilt nicht als Krankheitstag, sondern wird als "früher gegangen" gewertet.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@Lymphie sonst wäre es auch nicht rechtskonform. 😲🤣
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[mention]Lymphie[/mention] sonst wäre es auch nicht rechtskonform. 😲🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Lymphie sonst wäre es auch nicht rechtskonform. 😲🤣

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Secretary
Vor 3 Monaten
@Lymphie
aber "früher gegangen" auf Kosten des AG und nicht zu Lasten vom Überstundenkonto smiley
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[mention]Lymphie[/mention] aber "früher gegangen" auf Kosten des AG und nicht zu Lasten vom Überstundenkonto [emoji]smiley[/emoji]
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Secretary schrieb:

@Lymphie
aber "früher gegangen" auf Kosten des AG und nicht zu Lasten vom Überstundenkonto smiley

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

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