Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
WARUM WIR?
• 45-Minunten Taktung in der
Therapie
• Unterstützung deiner
persönlichen und fachlichen
Entwicklung, u.a. durch interne und
externe Fobis
• Mehr als nur Arbeit:
Workshoptage, Sommerfeste,
Oktoberfest, Winterrodeln,
Journal-Club, uvm.
• Zahlreiche Benefits: Jobrad,
Wellpass, betriebliche Alte...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
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leider habe ich nichts in der Suchfunktion gefunden, darum wollte ich mal schnell nachfragen.
Laut Rahmenverträgen haben die Krankenkassen sich ja an bestimmte Zahlungsfristen zu halten. Bei den vdeks sind das meines Wissens 14 Tage nach dem die Daten bei denen komplett eingegangen sind (elektronisch wie auf Papier). Frist gilt als gewahrt wenn der Zahlungsauftrag in der Frist an die Bank geht. Also durchaus möglich das ich als selbstständiger natürlich später mein Geld gekommen.
Was hat man eigentlich für Möglichkeiten falls die Fristen deutlich überschritten werden? Im privatem Bereich tritt Verzug ja erst nach 30 Tagen ein, ist das durch die Rahmenverträge aufgehoben, so dass ich bei Fristenüberschreitung von mehr als 14 Tagen direkt eine Verzugszinsrechnung schreiben könnte? (Postweg und Verzögerung durch die Bank bereits abgezogen).
Besten Dank falls da jemand sich schonmal schlau gemacht hat und sein Wissen kurz teilen könnte.
MfG
Bastian
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Roy0r schrieb:
Hallo wehrte Kollegen,
leider habe ich nichts in der Suchfunktion gefunden, darum wollte ich mal schnell nachfragen.
Laut Rahmenverträgen haben die Krankenkassen sich ja an bestimmte Zahlungsfristen zu halten. Bei den vdeks sind das meines Wissens 14 Tage nach dem die Daten bei denen komplett eingegangen sind (elektronisch wie auf Papier). Frist gilt als gewahrt wenn der Zahlungsauftrag in der Frist an die Bank geht. Also durchaus möglich das ich als selbstständiger natürlich später mein Geld gekommen.
Was hat man eigentlich für Möglichkeiten falls die Fristen deutlich überschritten werden? Im privatem Bereich tritt Verzug ja erst nach 30 Tagen ein, ist das durch die Rahmenverträge aufgehoben, so dass ich bei Fristenüberschreitung von mehr als 14 Tagen direkt eine Verzugszinsrechnung schreiben könnte? (Postweg und Verzögerung durch die Bank bereits abgezogen).
Besten Dank falls da jemand sich schonmal schlau gemacht hat und sein Wissen kurz teilen könnte.
MfG
Bastian
Ich habe keinen Spaßvertrag unterschrieben bei dem jeder machen kann was er will.
MfG
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Keine Suche nötig, steht ganz weit iben in der Themenliste ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Probier's mal z.B. hier: https://www.physio.de/forum5/abrechnung/zahlungsverzug-krankenkassen/8/135006
Keine Suche nötig, steht ganz weit iben in der Themenliste ;)
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Ingo Friedrich schrieb:
Bei mir geht im Falle einer rahmenvertraglich vereinbarten Zahlungsfrist bei VdEK Kassen nach 14.Tagen plus drei Tage Postlaufzeit die Mahnung über die Summe plus 40€ plus Zinsen raus.
Ich habe keinen Spaßvertrag unterschrieben bei dem jeder machen kann was er will.
MfG
danke für eure Antworten und danke für das posten des anderen Forenbeitrags.
Insgesamt habe ich bisher kaum Probleme mit der Zahlungsfrist gehabt, kam alles binnen 14-21 Tagen an, mit den jeweiligen Postwegen und Bankwegen. Darum hab ich bei 21 Tagen nicht direkt ne Welle gemacht. Aber du hast natürlich recht Ingo, dass per Vertrag nach 14 Tagen gezahlt werden muss und wir uns das nicht alles gefallen lassen sollten.
In meinem Fall war es jetzt mal die Barmer die sich 30 Tage zeit gelassen hat. Die 40€ sind ein gesetzliche vorgebener Pauschalbetrag? Ansonsten geht die Rechnung später noch raus.. ;)
Besten Dank!
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die Barmer macht seit Monaten ein Zahlungsspielchen, jedoch fiel mir dies erst nach einem Monat auf, als ich andere Mahnungen schreiben musste, bisdato waren die Zahlungen relativ gut eingegangen.
Nun bleibt ebenfalls nichts anderes, siehe "Papa", die volle Ladung auszuteilen, die 40,00 Euro inclusive. Ärgerlich, aber notwendig, und bleib hartnäckig wegen der 40,00 Euro; Zinsen; Gebühren, die werden gern nicht überwiesen, also nachmahnen! LG 666
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666 schrieb:
Guten Morgen Roy0r,
die Barmer macht seit Monaten ein Zahlungsspielchen, jedoch fiel mir dies erst nach einem Monat auf, als ich andere Mahnungen schreiben musste, bisdato waren die Zahlungen relativ gut eingegangen.
Nun bleibt ebenfalls nichts anderes, siehe "Papa", die volle Ladung auszuteilen, die 40,00 Euro inclusive. Ärgerlich, aber notwendig, und bleib hartnäckig wegen der 40,00 Euro; Zinsen; Gebühren, die werden gern nicht überwiesen, also nachmahnen! LG 666
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
LKK regelmäßig. Die DAK und Barmer seit diesem Monat auch dabei.......So kann man auch sein Geld verdienen. Peinlich wie mit Geldern der Versichertengemeinschaft umgegangen wird.
MfG :)
LKK regelmäßig. (...)
...vor gut einem halben Jahr teilte eine Kollegin den Ingalt ihres Telefonates mit der für die Rechnungsvegleichung zuständigen Person: Die Abteilung wurde von 5 auf 1 Person zusammengeschrumpft; sie kommt mit der Arbeit nicht hinterher.
Tut mir ehrlich Leid für die Buchhalterin die nichts machen kann außer den nächsten Zettel vom Stapel nehmen, ist aber auch Grund, den Vorstand der LKK da zu packen wo's weh tut: am Geld. Irgendwann kommt, vielleicht, jemand der seinen Job macht auf die Idee, das man aus 150x€40 auch eine Person bezahlen kann und hinterher noch was übrig hat ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 5.7.17 08:44:
LKK regelmäßig. (...)
...vor gut einem halben Jahr teilte eine Kollegin den Ingalt ihres Telefonates mit der für die Rechnungsvegleichung zuständigen Person: Die Abteilung wurde von 5 auf 1 Person zusammengeschrumpft; sie kommt mit der Arbeit nicht hinterher.
Tut mir ehrlich Leid für die Buchhalterin die nichts machen kann außer den nächsten Zettel vom Stapel nehmen, ist aber auch Grund, den Vorstand der LKK da zu packen wo's weh tut: am Geld. Irgendwann kommt, vielleicht, jemand der seinen Job macht auf die Idee, das man aus 150x€40 auch eine Person bezahlen kann und hinterher noch was übrig hat ;)
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Roy0r schrieb:
Hallo Ingo, Hallo "Alpaka",
danke für eure Antworten und danke für das posten des anderen Forenbeitrags.
Insgesamt habe ich bisher kaum Probleme mit der Zahlungsfrist gehabt, kam alles binnen 14-21 Tagen an, mit den jeweiligen Postwegen und Bankwegen. Darum hab ich bei 21 Tagen nicht direkt ne Welle gemacht. Aber du hast natürlich recht Ingo, dass per Vertrag nach 14 Tagen gezahlt werden muss und wir uns das nicht alles gefallen lassen sollten.
In meinem Fall war es jetzt mal die Barmer die sich 30 Tage zeit gelassen hat. Die 40€ sind ein gesetzliche vorgebener Pauschalbetrag? Ansonsten geht die Rechnung später noch raus.. ;)
Besten Dank!
Die zweite Rechnung zwei Monate später habe ich nach 36 Tagen angemahnt inkl. 5 Euro Mahnkosten.
Eine Woche später war das Geld auf meinem Konto - allerdings ohne die Mahngebühr...
Spare mir das mahnen der Mahngebühr, sitze statt dessen lieber fünf Minuten länger im Garten. Das Wetter ist gerade so schön!
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Ich würde nun gerne Mahnen. Kann ich darauf jetzt nochmal Verzugsschaden geltend machen oder müsste dafür erstmal eine Mahnfrist ablaufen? Im Mahnschreiben hatte ich leider noch nicht reingeschrieben, dass automatisch Verzug eintritt.
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ALTAVIT schrieb:
Auch bei uns zahlen einige Kassen derzeit sehr verzögert. Wir hatten am 7.6. daraufhin Verzugsschaden und Zinsen geltend gemacht, doch 2 Krankenkassen haben auf diese Schreiben bis heute überhaupt nicht reagiert.
Ich würde nun gerne Mahnen. Kann ich darauf jetzt nochmal Verzugsschaden geltend machen oder müsste dafür erstmal eine Mahnfrist ablaufen? Im Mahnschreiben hatte ich leider noch nicht reingeschrieben, dass automatisch Verzug eintritt.
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666 schrieb:
Ich habe z.B. bei der LKK Verzugspauschale 40,00 Euro, Zinsen und Gebühren gelten gemacht und eingefordert, auch erhalten. Derzeit läuft noch sep. Verzugspauschale 40,00 Euro -Forderung gg. Barmer, da DDG Zinsen und Gebühren bereits! nach letzter Mahnung (an Barmer) überwiesen hat.
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M0nique schrieb:
Ich habe auf die Begleichung der ersten Rechnung der Polizei-Heilfürsorge 79 Tage warten müssen. Die Mitarbeiterin sagte, dass es wegen Systemumstellung leider länger dauern würde.
Die zweite Rechnung zwei Monate später habe ich nach 36 Tagen angemahnt inkl. 5 Euro Mahnkosten.
Eine Woche später war das Geld auf meinem Konto - allerdings ohne die Mahngebühr...
Spare mir das mahnen der Mahngebühr, sitze statt dessen lieber fünf Minuten länger im Garten. Das Wetter ist gerade so schön!
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