Wir sind keine verstaubte,
altbackende und langweilige Praxis
!
In unserer Praxis sind
Physiotherapie, KG-Gerät und
Ergotherapie vereint.
Uns findest du im Ärztehaus in
Siegburg med. mitten in der
Innenstadt direkt am Bahnhof.
Unsere Rezeption ist ganztägig
besetzt, sie übernimmt die
gesamten Verwaltungsaufgaben .
Mit Terminvergabe oder
Telefondienst hast du nichts zu
tun.
Eine assessment orientierte und
moderne Physiotherapie steht bei
uns an erster Stelle,
keine 0815 Massageth...
altbackende und langweilige Praxis
!
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Physiotherapie, KG-Gerät und
Ergotherapie vereint.
Uns findest du im Ärztehaus in
Siegburg med. mitten in der
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Ich habe heute nochmal eine Frage zum Thema Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Und zwar hab ich hier immer wieder gelesen, das dies für den AG überhaupt keine zusätzlichen Kosten verursacht. Mein Chef hat mir nun geschrieben, das mein vorzeitiges Ausscheiden vorm Mutterschutz dem Betrieb Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verursacht hat. Einer früheren Kollegin hat er das auch erzählt. Eine mir bekannte PI sagte, sie bekommt alle Kosten erstattet in so einem Fall. Was ist denn nun wirklich richtig? Weiß das jemand ganz genau?
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susanne54 schrieb:
Hallo,
Ich habe heute nochmal eine Frage zum Thema Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Und zwar hab ich hier immer wieder gelesen, das dies für den AG überhaupt keine zusätzlichen Kosten verursacht. Mein Chef hat mir nun geschrieben, das mein vorzeitiges Ausscheiden vorm Mutterschutz dem Betrieb Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verursacht hat. Einer früheren Kollegin hat er das auch erzählt. Eine mir bekannte PI sagte, sie bekommt alle Kosten erstattet in so einem Fall. Was ist denn nun wirklich richtig? Weiß das jemand ganz genau?
Wenn mehr als 30 Leute, dann zahlt die Firma da idR aus eigener Tasche. Darunter gibt es 100% zurück.
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susanne54 schrieb:
Und von wo bekommt der AG das zurück? Krankenkasse? Oder wer ist dafür zuständig?
unter Einbeziehung des Umsatzausfalles dürfte der Chef wohl recht haben!
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mocca schrieb:
hallo,
unter Einbeziehung des Umsatzausfalles dürfte der Chef wohl recht haben!
i.d.R. gibt der AG die Information an das Lohnbüro weiter, die es dann Deiner KK meldet.
Sollte er kein Lohnbüro haben, kann er es direkt der KK melden. Er bekommt von Deiner KK nicht nur 100% deines Bruttogehalts wieder, sondern auch seine Lohnnebenkosten.
Die Verluste, die Dein AG hat, ist die anzunehmende Differenz zwischen Deinem Umsatz und Deinen tatsächlichen Lohnkosten. Hat er eine/n neue/n Mitarbeiter/in gefunden, ist es vollständig kostenneutral.
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo,
i.d.R. gibt der AG die Information an das Lohnbüro weiter, die es dann Deiner KK meldet.
Sollte er kein Lohnbüro haben, kann er es direkt der KK melden. Er bekommt von Deiner KK nicht nur 100% deines Bruttogehalts wieder, sondern auch seine Lohnnebenkosten.
Die Verluste, die Dein AG hat, ist die anzunehmende Differenz zwischen Deinem Umsatz und Deinen tatsächlichen Lohnkosten. Hat er eine/n neue/n Mitarbeiter/in gefunden, ist es vollständig kostenneutral.
VlG
Monika
Als PI muss man eigentlich ein Beschäftigungsverbot aussprechen, denn das Mutterschutzgesetz läßt sich nicht im Einklang mit unsere Arbeit bringen.
Wer es nicht ausspricht sieht bei einer möglichen Klage durch die Schwangere sehr alt aus.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Genau so wie mosaik es beschrieben hat läuft es.
Als PI muss man eigentlich ein Beschäftigungsverbot aussprechen, denn das Mutterschutzgesetz läßt sich nicht im Einklang mit unsere Arbeit bringen.
Wer es nicht ausspricht sieht bei einer möglichen Klage durch die Schwangere sehr alt aus.
MfG
muss mich noch mal korrigieren:
Der Urlaub, der noch nicht vereinbart bzw. genehmigt wurde ( bis zum Ende des Mutterschutzes), muss bis zum Ende der Elternzeit gutgeschrieben werden oder ausbezahlt werden. Hier könnten Kosten auf den AG zukommen, da die KK diese Kosten nicht übernimmt.
Urlaub, der festgelegt wurde, verfällt- Du bist ja nicht krankgeschrieben, sondern nur im Beschäftigungsverbot.
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hi,
muss mich noch mal korrigieren:
Der Urlaub, der noch nicht vereinbart bzw. genehmigt wurde ( bis zum Ende des Mutterschutzes), muss bis zum Ende der Elternzeit gutgeschrieben werden oder ausbezahlt werden. Hier könnten Kosten auf den AG zukommen, da die KK diese Kosten nicht übernimmt.
Urlaub, der festgelegt wurde, verfällt- Du bist ja nicht krankgeschrieben, sondern nur im Beschäftigungsverbot.
VlG
Monika
Wo steht denn das????
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Wonderwoman schrieb:
"Urlaub, der festgelegt wurde, verfällt- Du bist ja nicht krankgeschrieben, sondern nur im Beschäftigungsverbot."
Wo steht denn das????
guckst Du hier:MuSchG - Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter, §17
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hi,
guckst Du hier:MuSchG - Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter, §17
VlG
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Wonderwoman schrieb:
Das steht dort nicht drin... :point_up:
guckst Du hier:BAG Urteil vom 9.8.1994 AZ: 9 AZR 384/92 und hier etwas verständlicher:BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92 - dejure.org
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hi,
guckst Du hier:BAG Urteil vom 9.8.1994 AZ: 9 AZR 384/92 und hier etwas verständlicher:BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92 - dejure.org
VlG
Monika
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Wonderwoman schrieb:
Sehr schön. Besten Dank. :clap: :clap: :clap:
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Wonderwoman schrieb:
Kommt auf die Größe der Firma an.
Wenn mehr als 30 Leute, dann zahlt die Firma da idR aus eigener Tasche. Darunter gibt es 100% zurück.
Also WARUM schreibt Dir der AG so etwas ?????????
Wem das Mutterschutzgesetz nicht gefällt, sollte nicht AG werden...
Lass Dir um Gottes Willen kein schlechtes Gewissen machen! Für Dich zählt jetzt nur das Wohlergehen Deines Ungeborenen.
Der AG hat alle Möglichkeiten, sich über Umlagezahlungen zu informieren (Gesundheitsamt, GKVen, Internet, Bürgerbüros, evtl. Steuerberater)..da musst DU ihm nicht nachhelfen.
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chipchap schrieb:
Für ein Beschäftigungsverbot gibt es immer gute Gründe: entweder gesundheitliche (vom Gyn festegestellt) oder betriebliche (wenn AG Gefahren für Schwangere und Ungeborenes nicht abwenden kann..).
Also WARUM schreibt Dir der AG so etwas ?????????
Wem das Mutterschutzgesetz nicht gefällt, sollte nicht AG werden...
Lass Dir um Gottes Willen kein schlechtes Gewissen machen! Für Dich zählt jetzt nur das Wohlergehen Deines Ungeborenen.
Der AG hat alle Möglichkeiten, sich über Umlagezahlungen zu informieren (Gesundheitsamt, GKVen, Internet, Bürgerbüros, evtl. Steuerberater)..da musst DU ihm nicht nachhelfen.
Danke für eure Antworten. Mein Urlaub wird aufgespart, das hat mein AG mir bestätigt. Mir ging es nur darum, zu wissen, ob er noch Kosten für mein Gehalt aufbringen muss, während ich ja nix mehr einbringe. Und das scheint ja nicht so zu sein, ab dem BV scheint ja die KK mein Gehalt zu bezahlen.
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Fuzziguzzi schrieb:
Die Bezahlung durch die KK kann schon etwas länger dauern.
habe gerade ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Das Gehalt läuft normal weiter, über mein Steuerbüro wird die Erstattung plus aller Gehaltsnebenkosten beantragt und von der Kasse an mich zurückerstattet.
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Jürgen Griebel schrieb:
Hallo zusammen,
habe gerade ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Das Gehalt läuft normal weiter, über mein Steuerbüro wird die Erstattung plus aller Gehaltsnebenkosten beantragt und von der Kasse an mich zurückerstattet.
Dann aber auch für 3 Monate!
Klappte völlig reibungslos!
Verbot ist besser als krankgeschrieben!
Alles gute für dich und dein Kind!
Fachkräftenachwuchs!
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markus 884 schrieb:
Bei mir AG, hat es ca. 3 Monate gedauert bis die Kasse AOK gezahlt hat!
Dann aber auch für 3 Monate!
Klappte völlig reibungslos!
Verbot ist besser als krankgeschrieben!
Alles gute für dich und dein Kind!
Fachkräftenachwuchs!
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friesenstorch schrieb:
Link
Innerhalb der üppigen Vergütungen, hatten die Berufsverbandsmitglieder ja seit Jahren die Nullkosten ( z.B. ja eben wegen Schwangerschaft ) richtigerweise auch mit Null bewertet. Folgerichtig ist das durchaus, denn in der Branche, in der nahezu keine Frauen arbeiten, wär es übertrieben dortfür auch noch finanzielle Mittel anzuzetzen ( für Therapeuten eine Selbstverständlichkeit private finanzielle Mittel mitzubringen ). Somit entstehen tatsächlich wegen Schwangerschaft aus Therapeutensicht rein garkeine Kosten- denn die PI erhalten eben alles von der Gemeinschaft zurück.
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webpt schrieb:
Sind da evtl. auch die Kosten des Steuerbüros selber erstattungsfähig ? Also bspw. die Kosten der monatl. Lohnabrechnung, BG- Beitrag, Versicherungszusatzbausteine wegen der AN ( z.B. für Berufshaftpflicht, Rechtsschutz ) usw. usw. ? Sonst würden dem AG schliesslich ja dann doch Kosten entstehen ( von der Therapeutenbranche klassischerweise wegen Selbstverständlichkeit mit Null angesetzt ).
Innerhalb der üppigen Vergütungen, hatten die Berufsverbandsmitglieder ja seit Jahren die Nullkosten ( z.B. ja eben wegen Schwangerschaft ) richtigerweise auch mit Null bewertet. Folgerichtig ist das durchaus, denn in der Branche, in der nahezu keine Frauen arbeiten, wär es übertrieben dortfür auch noch finanzielle Mittel anzuzetzen ( für Therapeuten eine Selbstverständlichkeit private finanzielle Mittel mitzubringen ). Somit entstehen tatsächlich wegen Schwangerschaft aus Therapeutensicht rein garkeine Kosten- denn die PI erhalten eben alles von der Gemeinschaft zurück.
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susanne54 schrieb:
Hallo an alle,
Danke für eure Antworten. Mein Urlaub wird aufgespart, das hat mein AG mir bestätigt. Mir ging es nur darum, zu wissen, ob er noch Kosten für mein Gehalt aufbringen muss, während ich ja nix mehr einbringe. Und das scheint ja nicht so zu sein, ab dem BV scheint ja die KK mein Gehalt zu bezahlen.
Trotzdem gibt es nicht die geringste Notwendigkeit, die schwangere
MA damit zu konfrontieren, welche Kosten sie mit einem BV verursacht..
Ich nenne das: emotional unter Druck setzen! In einer Situation, in der
die eigene Gesundheit und die des Ungeborenen absolut Vorrang hat
vor allen finanziellen Interessen (von wem auch immer..)
Ein No-Go Verhalten des AG!!!! :rage:
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chipchap schrieb:
Die Kostenerstattung ist jetzt hinlänglich diskutiert worden..
Trotzdem gibt es nicht die geringste Notwendigkeit, die schwangere
MA damit zu konfrontieren, welche Kosten sie mit einem BV verursacht..
Ich nenne das: emotional unter Druck setzen! In einer Situation, in der
die eigene Gesundheit und die des Ungeborenen absolut Vorrang hat
vor allen finanziellen Interessen (von wem auch immer..)
Ein No-Go Verhalten des AG!!!! :rage:
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