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kann eine Fahrt, (HB privat), die bereits in der Rechnung mit 0,30ct/km, berechnet und bezahlt wurde, nochmal absetzungsfähig bei der Steuererklärung geltend gemacht werden?
Danke für Info..
susanne
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Susanneb77 schrieb:
Hallo! wer kennt sich aus???
kann eine Fahrt, (HB privat), die bereits in der Rechnung mit 0,30ct/km, berechnet und bezahlt wurde, nochmal absetzungsfähig bei der Steuererklärung geltend gemacht werden?
Danke für Info..
susanne
Man kann sich einmalige Kosten nicht von 2 Seiten erstatten lassen!
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chipchap schrieb:
Nein!
Man kann sich einmalige Kosten nicht von 2 Seiten erstatten lassen!
Dein AG kann die absetzen :wink:
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wie ist es denn dann bei GKV HB? wenns nur ne Pauschale gibt? sind damit die km auch schon erstattet??oder kann ich die dann absetzungsfähig einreichen?
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Susanneb77 schrieb:
Danke für die schnellen Antworten!
wie ist es denn dann bei GKV HB? wenns nur ne Pauschale gibt? sind damit die km auch schon erstattet??oder kann ich die dann absetzungsfähig einreichen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Sorry, aber die bisherigen Antworten sind so nicht richtig. Ich gehe davon aus, dass du AN bist? Dann kannst du gegenüber dem Finanzamt deine tatsäcliche KM-Kosten abzüglich der erhaltenen Vergütung deines AG geltend machen. Das alleinige Problem ist, dass du die tatsächlcihe Kosten auch glaubhaft nachweisen müsstest. Das bdeutet sämtliche Quittungen, Rechungen, etc. zu sammeln und gleichzeitig ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen. Die Frage ist, ob das den Aufwand wert ist. Die 30 Cent pro Kilometer sind lediglich eine Kostenpauschale, die das FA OHNE Nachweis akzeptiert.
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TheStonie schrieb:
Du kannst km-Pauschale sowieso nur 1x am Tag geltend machen, und das auch nur pauschal aufs Jahr gesehen, die Vergütung die du vom AG bekommst ist ja im regelfall Praxis-HB-Praxis und daher extra zu berechnen und wenn du zwischen HB und PRaxis wohnst, ist das nachteilig für dich, weniger zu bekommen. Ergo solltest du die volle km-Pauschale auch ansetzen!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich glaube, du verwechselst hier die Regelungen für den Wohn-Arbeitsverkehr und den Aufwendungen für beruflich bedingten Fahrten. Meine Aussage betrifft die steuerlichen Regelungen für beruflich bedingten Fahrten.
wer kann klären?Danke schonmal!
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Susanneb77 schrieb:
Danke erstmal, obwohlich nun irgendwie gar nicht mehr durchblicke..zuerst, ich bin selbständig,PI, ohne Betriebsfahrzeug (oder wie man das nennt). ich benutze meinen privaten PKW, und soll, lt. Steuerberaterin alle beruflich gefahrenen km auflisten. So,und jetzt eben die Frage, 1. wenn schon erstattet-klar dann nicht nochmal ansetzen, aber wenn HB Pauschale bei GKV Rezept, ist das km-mäßig eine Erstattung oder nur die Vergütung für den Mehraufwand/Zeit, wg HB, und ich kann die km nochmal absetzungsfähig auflisten..????
wer kann klären?Danke schonmal!
Wie sagte mir mal ein Chef....erstmal alles absetzen, kürzen kann man später immer noch....
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TheStonie schrieb:
Führ ein Fahrtenbuch, auch wenn der Wagen privat ist, dann kann man hinterher alles besser rausrechnen....
Wie sagte mir mal ein Chef....erstmal alles absetzen, kürzen kann man später immer noch....
Du berechnest einfach deine Kosten (Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten) gegen, minderst dadurch deine Steuerlast und fertig.
Ganz einfach....
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Zu deinen Einnahmen als selbständige PI zählen natürlich auch Erstattungen deiner Privatpatienten für Fahrtkosten oder Pauschalen der GKV`s.
Du berechnest einfach deine Kosten (Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten) gegen, minderst dadurch deine Steuerlast und fertig.
Ganz einfach....
MfG :blush:
Aber zunächst einmal: sämtliche Vergütungen die du erhälst (also auch KM-Vergütungen, etc.) sind erstmal einfach Einnahmen. Die Quelle spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Auf der anderen Seite stehen deine Betriebsausgaben. Dazu gehören dann auch deine beruflich gefahrenen Kilometer (also z.B. auch der Weg zum Steuerberater, zur Fortbildung, zum Finanzamt, zur Bank, usw., usw.). Diese gefahrene Kilometer müsstest du dem FA nachweisen (da akzeptiert das FA in der Regel aber nur ein lückenlosen - d.h. inkl. privaten Fahrten - Fahrtenbuch).
Die gefahren Kilometer kannst du dann entweder mit 30 Ct. pro Kilometer pauschal absetzen, oder aber (indem du Quittungen sammelst) die tatsächlichen Kfz-Kosten pro Kilometer.
Ich hoffe, dass ist jetzt so verständlich. :blush:)
Nur aber am Rande: wenn dein Steuerberater dir das so nicht erklärt hat oder erklären konnte, solltest du schleunigst einen besseren Steuerberater suchen. Meine Erfahrung ist, dass die meisten Steuerberater lediglich besseren Buchhalter sind. Die Wenigsten verdienen den Titel "Berater".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Gut, dass ist die Konstruktion die ich auch verwende: dann bleiben dir ähnlich wie ein AN 2 Möglichkeiten.
Aber zunächst einmal: sämtliche Vergütungen die du erhälst (also auch KM-Vergütungen, etc.) sind erstmal einfach Einnahmen. Die Quelle spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Auf der anderen Seite stehen deine Betriebsausgaben. Dazu gehören dann auch deine beruflich gefahrenen Kilometer (also z.B. auch der Weg zum Steuerberater, zur Fortbildung, zum Finanzamt, zur Bank, usw., usw.). Diese gefahrene Kilometer müsstest du dem FA nachweisen (da akzeptiert das FA in der Regel aber nur ein lückenlosen - d.h. inkl. privaten Fahrten - Fahrtenbuch).
Die gefahren Kilometer kannst du dann entweder mit 30 Ct. pro Kilometer pauschal absetzen, oder aber (indem du Quittungen sammelst) die tatsächlichen Kfz-Kosten pro Kilometer.
Ich hoffe, dass ist jetzt so verständlich. :blush:)
Nur aber am Rande: wenn dein Steuerberater dir das so nicht erklärt hat oder erklären konnte, solltest du schleunigst einen besseren Steuerberater suchen. Meine Erfahrung ist, dass die meisten Steuerberater lediglich besseren Buchhalter sind. Die Wenigsten verdienen den Titel "Berater".
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
je nachdem, wie hoch der Anteil der beruflich veranlaßten Pkw-Fahrten an der (jährlichen) Gesamtfahrleistung und auch der Wert des Fahrzeugs ist und auch, wie die künftige Nutzung sein wird, kann sich eine Hereinnahme des PKW in das Betriebsvermögen rentieren. Dazu ist der Steuerberater der richtige Partner für eine gute Beratung.
Walli :hushed:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das ist insoweit richtig: es kann sogar sein, dass das FA dein Kfz zum betriebsnotwendiges Arbeitsmittel erklärt und du von Amts wegen das Kfz im Betriebsvermögen aufnehmen musst. Bei uns (4 Firmeninhaber) ist es so, dass das FA bei 2 Partner so entschieden hat. Bei mir und mein 4. Partner ist es so, dass wir günstiger fahren, wenn das Kfz nicht zum Betriebsvermögen gehört. Tatsächlich auch daher mein Rat einen versierten Steuerberater zu fragen.
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Angelika Warncke schrieb:
Bei mir will das Finanzamt die Fahrtkosten gar nicht anerkennen .obwohl das ein durchlaufender Posten ist .die begründung dafür ist das wir keine fahrtenbücher führen .
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Genau das habe ich ja auch geschrieben: Voraussetzung ist das Führen eines lückenloses Fahrtenbuch. Das gehört dann nun mal zu den Steuerpflichten. Wenn du das nicht möchtest, ist das dann auch dein eigenes Problemchen.
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limone schrieb:
Nein. Hast ja bereits die 30 ct bekommen .
Dein AG kann die absetzen :wink:
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