Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
mal ne rein informative Frage:
es ist doch meines Wissens nach so, dass Betriebe unter 10 Mitarbeitern als Kleinbetreib zählen und alles was darüber ist eben nicht. Wie ist das denn in Bezug auf Kündigung?
Wer zählt denn alles dazu? Nur die angestellten Therapeuten oder alle Personen, die in diesem Betrieb angestellt sind. Also auch Rezeption, Putzkraft, freie Mitarbeiter...
Danke für eure Antwort
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Illdisposed schrieb:
Servus
mal ne rein informative Frage:
es ist doch meines Wissens nach so, dass Betriebe unter 10 Mitarbeitern als Kleinbetreib zählen und alles was darüber ist eben nicht. Wie ist das denn in Bezug auf Kündigung?
Wer zählt denn alles dazu? Nur die angestellten Therapeuten oder alle Personen, die in diesem Betrieb angestellt sind. Also auch Rezeption, Putzkraft, freie Mitarbeiter...
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Wonderwoman schrieb:
Alle ANs zählen. Teilzeitkräfte mit bestimmten Prozenten einer Vollzeitkraft.
Insbesondere vom angestellten freien Mitarbeiter würde ich mich zügig und diskret trennen... ;)
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eim schrieb:
Seit wann gibt es angestellte FREIE MITARBEITER ???? :scream: :scream: :scream: :scream:
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Wonderwoman schrieb:
DAS ist ja der Witz :unamused:
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Papa Alpaka schrieb:
Warum sollte die angestellte Reinigungskraft einen anderen (bei der Fragestellung vermutlich: geringeren) Kündigungsschutz genießen? Weil ihrer Tätigkeit intern ein geringerer Wert beigemessen wird?
Insbesondere vom angestellten freien Mitarbeiter würde ich mich zügig und diskret trennen... ;)
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Ramona Völlkopf schrieb:
Es zählt jeder AN, der auf deiner Lohnliste steht. Nicht pro Kopf, sondern anteilig. Je nach Wochenstundenzahl.
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