Liebe Physiotherapeuten/
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Du hast deinen eigenen Therapieraum
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Mitgestaltung deiner Ar...
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Die Fahrten zur Praxis setze ich steuerlich ab. Die Fahrten von der Praxis zu meinen Hausbesuchen bezahlt mein Arbeitgeber. So weit, so gut. Doch wer erstattet mir die Kosten, wenn ich von zu Hause direkt zum Hausbesuch fahre?
In meiner einfachen Logik habe ich das bisher so gehandhabt, das jeder Arbeitstag in der Praxis beginnt. Auch wenn ich den Arbeitstag mit ´nem Hausbesuch beginne und von meinem Haus direkt dort hin fahre. Somit habe ich jeden Tag die gleiche Strecke : Haustür - Praxis und für alle Hausbesuche die jeweilige Strecke Praxis - Patient. Fahrtkosten für erstere Strecke hole ich mir über die Einkommenssteuererklärung wieder, berufliche Fahrten ( IMMER ab Praxis ) vom Arbeitgeber. Hoffe, das ist so verständlich formuliert. Wie handhabt ihr das?
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derdirk schrieb:
Hallo !
Die Fahrten zur Praxis setze ich steuerlich ab. Die Fahrten von der Praxis zu meinen Hausbesuchen bezahlt mein Arbeitgeber. So weit, so gut. Doch wer erstattet mir die Kosten, wenn ich von zu Hause direkt zum Hausbesuch fahre?
In meiner einfachen Logik habe ich das bisher so gehandhabt, das jeder Arbeitstag in der Praxis beginnt. Auch wenn ich den Arbeitstag mit ´nem Hausbesuch beginne und von meinem Haus direkt dort hin fahre. Somit habe ich jeden Tag die gleiche Strecke : Haustür - Praxis und für alle Hausbesuche die jeweilige Strecke Praxis - Patient. Fahrtkosten für erstere Strecke hole ich mir über die Einkommenssteuererklärung wieder, berufliche Fahrten ( IMMER ab Praxis ) vom Arbeitgeber. Hoffe, das ist so verständlich formuliert. Wie handhabt ihr das?
Und hat vermutlich für dich den Vorteil, das du Fahrtstrecke sparst, weil du direkt zum Hb fährst, ohne Umweg über die Praxis.
Angabemässig ist es dem Staat egal, ob der Hb auf dem Weg zur Arbeit liegt (und da auch erledigt wird bzw grad da überhaupt erledigt werden kann, schließlich muß der Patient auch Zeit haben), gerechnet wird immer ab der Praxis.
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Wenn du beides zu deinem Vorteil kombinieren kannst, wunderbar.
Auseinanderdividieren fängt staatlicherseits keiner an, ist nicht gewollt. Gäbe endlose Diskussionen, wäre viel zu zeit- und kostenintensiv. Deshalb die klare Trennung
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reima schrieb:
Anders formuliert, Weg zur Arbeit und Weg zum Hb sind zwei verschiedene Dinge und werden auch so behandelt/angegeben/abgerechnet. So möchts der Staat zwecks Übersichtlichkeit auch haben.
Wenn du beides zu deinem Vorteil kombinieren kannst, wunderbar.
Auseinanderdividieren fängt staatlicherseits keiner an, ist nicht gewollt. Gäbe endlose Diskussionen, wäre viel zu zeit- und kostenintensiv. Deshalb die klare Trennung
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derdirk schrieb:
Dank Dir. Erschien mir auch einfach nur logisch. Warum auch kompliziert :blush:
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
... bei einer Überprüfung der Fahrtenbücher kann der Betrug auffliegen und eine Nachberechnung der Sozialabgaben erfolgen. Dein AG haftet jedoch für diese "Unregelmäßigkeiten" und bleibt auf den Steuer- und Sozialabgebennachzahlungen sitzen. Wenn er dir Vorsatz nachweisen kann, kann er jedoch die Gelder von dir einklagen.
LG ergonosis
... bei einer Überprüfung der Fahrtenbücher....
Wieso müssen hier Fahrtenbücher geführt werden ?! Um welche Summen geht's hier eigentlich..
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ali schrieb:
ergonosis schrieb am 2.8.17 09:03:
... bei einer Überprüfung der Fahrtenbücher....
Wieso müssen hier Fahrtenbücher geführt werden ?! Um welche Summen geht's hier eigentlich..
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Was hat die Höhe der "Summe" mit der/einer korrekten Abrechnung zu tun? Fährt ein MA mit seinem privaten PKW für mein Unternehmen hat er ein Fahrtenbuch zu führen um seine privaten und dienstlichen Fahrten steuerlich korrekt trennen zu können. Auflage des Finanzamtes vor ca. 9 Jahren. Das Fahrtenbuch ist die Grundlage um die Dienstfahrten abgabenfrei vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen. Bei uns werden alle zwei Jahre (im Wechsel von Finanzamt und Berufsgenossenschaft) die Fahrtenbücher aller Mitarbeiter geprüft. Pauschale Vergütungen von Fahrtkosten werden nicht mehr anerkannt. Mit den Fahrtenbüchern ist jede Fahrt für das Unternehmen korrekt nachgewiesen und es gibt keine Diskussion über verschieden lange Arbeitswege beim Lohnsteuerjahresausgleich meiner MA.
LG ergonosis
Das Fahrtenbuch wird doch vor allem bei Geschäftswagen geführt um zu ermitteln zu wie viel Prozent private Fahrten dabei sind.
Arbeitnehmer können bei der Steuer die Pendlerpauschale als Weg zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte angeben. Die Entfernung kann ohne Fahrtenbuch ermittelt werden mittels Internetkartendienste. Es ist nur die einfache Fahrt anzugeben, also nur der Hinweg zur Praxis.
Werden Hausbesuche gefahren und bekommt der Arbeitnehmer hierfür Kilometergeld vom Arbeitgeber, kann der Arbeitgeber das bezahlte Geld als Personalkosten bei der Steuer geltend machen. Es werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet (also z.B. von der Wohnung zum Hausbesuch). Die gefahrenen Kilometer können z.B. mittels Kartensoftware ermittelt werden. Es bedarf keines Fahrtenbuchs. Aufzeichnungen, die Datum, Anlass der Fahrt und Strecke enthalten sollten reichen, oder etwa nicht?
Zahlt der Arbeitgeber nichts, kann der Arbeitnehmer die Strecke als Auswärtstätigkeit bei seiner Steuer geltend machen. Entweder nimmt er die Reisekostenpauschale (ohne Fahrtenbuch) oder er rechnet die tatsächlich angefallenden Kosten (mit Fahrtenbuch) ab.
Bei Auswärtstätigkeiten können Hin- und Rückfahrt geltend gemacht werden. Es werden auch hier die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet (also z.B. von der Wohnung zum Hausbesuch).
Liege ich irgendwo mit meiner Zusammenfassung falsch?
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thea123 schrieb:
Seit wann MUSS ein Arbeitnehmer für dienstliche Fahrten mit seinem Privat-PKW ein Fahrtenbuch führen?
Das Fahrtenbuch wird doch vor allem bei Geschäftswagen geführt um zu ermitteln zu wie viel Prozent private Fahrten dabei sind.
Arbeitnehmer können bei der Steuer die Pendlerpauschale als Weg zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte angeben. Die Entfernung kann ohne Fahrtenbuch ermittelt werden mittels Internetkartendienste. Es ist nur die einfache Fahrt anzugeben, also nur der Hinweg zur Praxis.
Werden Hausbesuche gefahren und bekommt der Arbeitnehmer hierfür Kilometergeld vom Arbeitgeber, kann der Arbeitgeber das bezahlte Geld als Personalkosten bei der Steuer geltend machen. Es werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet (also z.B. von der Wohnung zum Hausbesuch). Die gefahrenen Kilometer können z.B. mittels Kartensoftware ermittelt werden. Es bedarf keines Fahrtenbuchs. Aufzeichnungen, die Datum, Anlass der Fahrt und Strecke enthalten sollten reichen, oder etwa nicht?
Zahlt der Arbeitgeber nichts, kann der Arbeitnehmer die Strecke als Auswärtstätigkeit bei seiner Steuer geltend machen. Entweder nimmt er die Reisekostenpauschale (ohne Fahrtenbuch) oder er rechnet die tatsächlich angefallenden Kosten (mit Fahrtenbuch) ab.
Bei Auswärtstätigkeiten können Hin- und Rückfahrt geltend gemacht werden. Es werden auch hier die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet (also z.B. von der Wohnung zum Hausbesuch).
Liege ich irgendwo mit meiner Zusammenfassung falsch?
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reima schrieb:
Ich würde behaupten, das ist so korrekt, was die Abrechnung/Angabe betrifft.
Und hat vermutlich für dich den Vorteil, das du Fahrtstrecke sparst, weil du direkt zum Hb fährst, ohne Umweg über die Praxis.
Angabemässig ist es dem Staat egal, ob der Hb auf dem Weg zur Arbeit liegt (und da auch erledigt wird bzw grad da überhaupt erledigt werden kann, schließlich muß der Patient auch Zeit haben), gerechnet wird immer ab der Praxis.
Die Fahrt ist dann ja im Auftrag der Praxis.
Somit ein angeorneter Dienstweg.
Oder liege ich da jetzt falsch?
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Leni C. schrieb:
Wenn du den HB direkt anfährst sparst du eventuell Zeit weil du quasi dran vorbei kommst . Aber Strecke gerechnet auf jeden Fall ab Praxis .
Ich sehe das nicht so. Muss ihm aber wohl eine rechtliche Grundlage vorlegen.
Hat jemand einen Link, unterdem ich das nachlesen kann.
Ist recht stressig deswegen zur Zeit.
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ikarus1984 schrieb:
Auto steht immer direkt an der Praxis. Nun behauptet mein Chef, dass mein Arbeitsbeginn beim ersten HB ist.
Ich sehe das nicht so. Muss ihm aber wohl eine rechtliche Grundlage vorlegen.
Hat jemand einen Link, unterdem ich das nachlesen kann.
Ist recht stressig deswegen zur Zeit.
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tom1350 schrieb:
Spontan fällt mir der Begriff "Rüstzeit" ein. Vielleicht findest du da etwas zu im Netz.
Ist der Weg, von der Haustür zum ersten Hausbesuch, Arbeitszeit?
Die Fahrt ist dann ja im Auftrag der Praxis.
Somit ein angeorneter Dienstweg.
Oder liege ich da jetzt falsch?
Von deiner privaten Haustür zur ersten Arbeitsstelle ist Anfahrtsweg und damit Privatvergnügen des Angestellten.
Möchtest du anders abrechnen fährst du halt erst zur Praxis bzw. zum regelmäßigen Stellplatz des Dienstwagen und beginnt deine Arbeit dort. Deine Wahl :)
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Papa Alpaka schrieb:
ikarus1984 schrieb am 10.9.17 08:25:
Ist der Weg, von der Haustür zum ersten Hausbesuch, Arbeitszeit?
Die Fahrt ist dann ja im Auftrag der Praxis.
Somit ein angeorneter Dienstweg.
Oder liege ich da jetzt falsch?
Von deiner privaten Haustür zur ersten Arbeitsstelle ist Anfahrtsweg und damit Privatvergnügen des Angestellten.
Möchtest du anders abrechnen fährst du halt erst zur Praxis bzw. zum regelmäßigen Stellplatz des Dienstwagen und beginnt deine Arbeit dort. Deine Wahl :)
Spontan fällt mir der Begriff "Rüstzeit" ein. Vielleicht findest du da etwas zu im Netz.
...damit wirst du nicht weit kommen, auch wenn's immer wieder gerne versucht wird: Umkleide- und Rüstzeit – Wikipedia
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 10.9.17 13:12:
Spontan fällt mir der Begriff "Rüstzeit" ein. Vielleicht findest du da etwas zu im Netz.
...damit wirst du nicht weit kommen, auch wenn's immer wieder gerne versucht wird: Umkleide- und Rüstzeit – Wikipedia
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derdirk schrieb:
Hallo Papa Alpaka, habe das Thema aus den Augen verloren.....und erst jetzt diese Antwort gelesen. Wenn es sich so verhält, wie Du sagst, dann müsste ich also jede Fahrt von meiner Haustür zum Hausbesuch über die Fahrtkosten der Einkommenserklärung geltend machen?! Die Weiterfahrt von diesem Hausbesuch zur Praxis/nächsten Hausbesuch über die Fahrtkostenerstattung der Praxis abrechnen??
In dem Fall empfiehlt es sich, bei ggf. höherem Fahrtenaufkommen, zwei Fahrtenbücher zu führen:
(1) Dokumentiert die Fahrten zwischen "zu Hause" und "ersten bzw. letzten Arbeitsstellen" -> Abrechnung mit dem Finanzamt
(2) Dokumentiert die Fahrten die mit dem AG abzurechnen sind. Ich als AG schaue da nicht zu genau hin wenn jemand zwischen Frau Maier und Herr Müller mal eben am Supermarkt anhält um Milch zu holen [erwarte aber einen verantwortungsbewussten Umgang im Bezug auf Arbeitszeit und ein Gefühl für den Unterschied zwischen "Ich brauch jetzt 'ne Banane und 'nen billigen Fertigkaffee" und "Ich erledige dann mal den Wocheneinkauf"]
...die zwei Fahrtenbücher lohnen sich weil man dann am Ende des Abrechnungszeitraumes nicht alles durchgehen muss um die Einträge zu trennen: Im Finanzamts-Fahrtenbuch wird im Laufe des Jahres seitenweise durchaddiert und am Ende muss man nur die Zahlen unten rechts am Blatt in den Rechner eingeben; die Blätter vom AG-Fahrtenbuch gibt man einmal im Monat in's Büro.
Mit einem Fahrtenbuch muss man sich hinsetzen und das alles nachträglich trennen. Als Privatvergnügen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Ja.
In dem Fall empfiehlt es sich, bei ggf. höherem Fahrtenaufkommen, zwei Fahrtenbücher zu führen:
(1) Dokumentiert die Fahrten zwischen "zu Hause" und "ersten bzw. letzten Arbeitsstellen" -> Abrechnung mit dem Finanzamt
(2) Dokumentiert die Fahrten die mit dem AG abzurechnen sind. Ich als AG schaue da nicht zu genau hin wenn jemand zwischen Frau Maier und Herr Müller mal eben am Supermarkt anhält um Milch zu holen [erwarte aber einen verantwortungsbewussten Umgang im Bezug auf Arbeitszeit und ein Gefühl für den Unterschied zwischen "Ich brauch jetzt 'ne Banane und 'nen billigen Fertigkaffee" und "Ich erledige dann mal den Wocheneinkauf"]
...die zwei Fahrtenbücher lohnen sich weil man dann am Ende des Abrechnungszeitraumes nicht alles durchgehen muss um die Einträge zu trennen: Im Finanzamts-Fahrtenbuch wird im Laufe des Jahres seitenweise durchaddiert und am Ende muss man nur die Zahlen unten rechts am Blatt in den Rechner eingeben; die Blätter vom AG-Fahrtenbuch gibt man einmal im Monat in's Büro.
Mit einem Fahrtenbuch muss man sich hinsetzen und das alles nachträglich trennen. Als Privatvergnügen ;)
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derdirk schrieb:
Danke, macht Sinn. Hatte ich mir wohl etwas zu einfach vor gestellt...
2. Dann sind also alle Steuerberater, die einen PI nicht auf das Führen des Fahrtenbuchs für Angestellte hinweisen, Dummköpfe? Habe noch nie von diesem Fahrtenbuch gehört. Ich denke, normale, monatlich geführte Listen der eindeutigen Fahrten zu HBs sind ausreichend.
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Herbert schrieb:
1. Ist es nicht so, dass der erste berufliche Einsatz des Tages, auch HB, zu Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte gezählt wird?
2. Dann sind also alle Steuerberater, die einen PI nicht auf das Führen des Fahrtenbuchs für Angestellte hinweisen, Dummköpfe? Habe noch nie von diesem Fahrtenbuch gehört. Ich denke, normale, monatlich geführte Listen der eindeutigen Fahrten zu HBs sind ausreichend.
Wenn ich zuhause losfahre stelle ich den Tageskilometerzähler auf 0. abends wenn ich zuhause bin schaue ich drauf und ziehe den Weg von zuhause bis praxis und zurück, bei mir 8km) einfach ab. Der Rest war dienstlich , den bekomme ich dann mit 30cent/km vergütet
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latinkabell1.0 schrieb:
Bei uns wird das so gemacht:
Wenn ich zuhause losfahre stelle ich den Tageskilometerzähler auf 0. abends wenn ich zuhause bin schaue ich drauf und ziehe den Weg von zuhause bis praxis und zurück, bei mir 8km) einfach ab. Der Rest war dienstlich , den bekomme ich dann mit 30cent/km vergütet
Wenn ich zuhause losfahre stelle ich den Tageskilometerzähler auf 0. abends wenn ich zuhause bin schaue ich drauf und ziehe den Weg von zuhause bis praxis und zurück, bei mir 8km) einfach ab. Der Rest war dienstlich , den bekomme ich dann mit 30cent/km vergütet
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latinkabell1.0 schrieb:
Bei uns wird das so gemacht:
Wenn ich zuhause losfahre stelle ich den Tageskilometerzähler auf 0. abends wenn ich zuhause bin schaue ich drauf und ziehe den Weg von zuhause bis praxis und zurück, bei mir 8km) einfach ab. Der Rest war dienstlich , den bekomme ich dann mit 30cent/km vergütet
Bei uns wird das so gemacht:
Wenn ich zuhause losfahre stelle ich den Tageskilometerzähler auf 0. abends wenn ich zuhause bin schaue ich drauf und ziehe den Weg von zuhause bis praxis und zurück, bei mir 8km) einfach ab. Der Rest war dienstlich , den bekomme ich dann mit 30cent/km vergütet
Eine der pragmatischeren Lösungen. Einzig "an der Praxis auf 0 setzen" ist noch einfacher -- und reicht für die Fahrtkostenabrechnung zwischen AN und AG völlig aus** ;)
**funktionierendes Vertrauensverhältnis vorausgesetzt
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Papa Alpaka schrieb:
latinkabell1.0 schrieb am 22.11.17 13:12:
Bei uns wird das so gemacht:
Wenn ich zuhause losfahre stelle ich den Tageskilometerzähler auf 0. abends wenn ich zuhause bin schaue ich drauf und ziehe den Weg von zuhause bis praxis und zurück, bei mir 8km) einfach ab. Der Rest war dienstlich , den bekomme ich dann mit 30cent/km vergütet
Eine der pragmatischeren Lösungen. Einzig "an der Praxis auf 0 setzen" ist noch einfacher -- und reicht für die Fahrtkostenabrechnung zwischen AN und AG völlig aus** ;)
**funktionierendes Vertrauensverhältnis vorausgesetzt
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ikarus1984 schrieb:
Ist der Weg, von der Haustür zum ersten Hausbesuch, Arbeitszeit?
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