physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Durbach - Baden-Württemberg

Die MEDICLIN Staufenburg Klinik ist
eine Fachklinik für Innere Medizin
und Onkologie mit den
Fachabteilungen für Onkologie /
Urologie, für Orthopädie, für
Diabetologie (DDG Zertifizierung
als Diabetes Exzellenzzentrum),
für Nephrologie und für
Adipositas. In einem
speziellen Schwerpunktzentrum
„Diabetes - Niere –
Adipositas“ werden die
Zusammenhänge dieser Erkrankungen,
die oft gemeinsam auftreten,
berücksichtigt. Die Klinik
verfügt über 288 Betten und
beschäftigt rund 200 Mit...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern KGG + Selbstzahler in einem Raum

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
KGG + Selbstzahler in einem Raum
Es gibt 20 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
20.02.2015 09:25
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY

Ich wollte nochmal das Thema aufgreifen da ich gerade dabei bin eine Praxis inkl. KGG-Raum zu eröffnen.

Telefonisch Auskunft der AOK:

Wenn ein Pat. nicht in Behandlung war und von selbst in die Praxis kommt und möchte trainieren ist es nicht möglich dies innerhalb der Praxisöffnungszeiten zu tun.

Im Rahmen der Therapie zwecks Weiterbehandlung ist es möglich.
1

Gefällt mir

http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY Ich wollte nochmal das Thema aufgreifen da ich gerade dabei bin eine Praxis inkl. KGG-Raum zu eröffnen. Telefonisch Auskunft der AOK: Wenn ein Pat. nicht in Behandlung war und von selbst in die Praxis kommt und möchte trainieren ist es nicht möglich dies innerhalb der Praxisöffnungszeiten zu tun. Im Rahmen der Therapie zwecks Weiterbehandlung ist es möglich.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

moahl schrieb:

http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY

Ich wollte nochmal das Thema aufgreifen da ich gerade dabei bin eine Praxis inkl. KGG-Raum zu eröffnen.

Telefonisch Auskunft der AOK:

Wenn ein Pat. nicht in Behandlung war und von selbst in die Praxis kommt und möchte trainieren ist es nicht möglich dies innerhalb der Praxisöffnungszeiten zu tun.

Im Rahmen der Therapie zwecks Weiterbehandlung ist es möglich.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
20.02.2015 09:46
guckst Du hier

http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY
1

Gefällt mir

guckst Du hier http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

guckst Du hier

http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
20.02.2015 09:58
Ok, soweit hab ich verstanden das neben den max. 3 KGG Patienten (betreut durch 1 PT) auch ANDERE zeitgleich trainieren dürfen. Aber es kommt darauf wer die ANDEREN sind.

Mit geht es darum ob Selbstzahler die kein Rezept hatten zeitgleich zu dem laufenden Praxisbetreib trainieren dürfen.
1

Gefällt mir

Ok, soweit hab ich verstanden das neben den max. 3 KGG Patienten (betreut durch 1 PT) auch ANDERE zeitgleich trainieren dürfen. Aber es kommt darauf wer die ANDEREN sind. Mit geht es darum ob Selbstzahler die kein Rezept hatten zeitgleich zu dem laufenden Praxisbetreib trainieren dürfen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

moahl schrieb:

Ok, soweit hab ich verstanden das neben den max. 3 KGG Patienten (betreut durch 1 PT) auch ANDERE zeitgleich trainieren dürfen. Aber es kommt darauf wer die ANDEREN sind.

Mit geht es darum ob Selbstzahler die kein Rezept hatten zeitgleich zu dem laufenden Praxisbetreib trainieren dürfen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
jana56
22.02.2015 16:15
Kurz gesagt Nein.
Räumliche oder zeitliche Trennung der Patienten/Kunden sonst Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Einnahmen der Praxis.
1

Gefällt mir

Kurz gesagt Nein. Räumliche oder zeitliche Trennung der Patienten/Kunden sonst Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Einnahmen der Praxis.
Gefällt mir
Alle 9 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
22.02.2015 16:19
Die Gewebeszeuerpflicht beantwortet jedoch nicht die Frage :wink:
1

Gefällt mir

Die Gewebeszeuerpflicht beantwortet jedoch nicht die Frage :wink:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



moahl schrieb:

Die Gewebeszeuerpflicht beantwortet jedoch nicht die Frage :wink:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MikeS
24.02.2015 08:52
"mo.ahlborn.gmail.com" -> Du selbst hast diese Diskussion eröffnet und sie Dir gleichzeitig mittels Anruf bei der AOK beantwortet, ohne hier eine Frage dazu zu stellen. Mir stellt sich nun die Frage: Warum überhaupt?

"Die" AOK erzählt viel wenn der Tag lang ist, ebenso gilt das für andere kranke Kassen. Sollte das tatsächlich die Aussage eines gefrusteten KK-Mitarbeiter gewesen sein, würde ich diese Aussage doch gepflegt in der Ablage P (=Papierkorb) ablegen. Das Thema wurde ja bereits diskutiert, siehe Link von ali. Es ist lediglich wichtig, dass die vertragsgemässe Betreuung der GKV-Patienten während der Behandlungszeit sichergestellt ist,

d.h. z.B.

- max 3 Patienten pro Therapeut, sobald 1 GKV-Patient dabei ist
- Einhaltung der Mindestbehandlungszeit
- bei PKV-Patienten ohne GKV-Beteiligung kannst Du auch bei 25 Pat. gleichzeitig KGG abgeben (Qualität ist bei dieser Aussage nicht berücksichtigt .-))
- die Behandlung des GKV-Patienten sichergestellt ist, d.h. dass die notwendigen Geräte auch benutzt werden können und nicht durch andere "dauerbesetzt" sind, eine Steuerung ist jedoch auch hier problemlos über die Gerätewahl des Therapeuten möglich.

Die Aussage von jana56 zeugt von gänzlichem Unwissen was Steuerrecht angeht. Eine Heilbehandlung aufgrund einer ärztlichen Verordnung oder der Verordnung eines Heilpraktikers ist generell umsatzsteuerfrei. Ein z.B. präventives Training unterliegt jedoch der Umsatzsteuer. Es ist bei dieser Unterscheidung weder eine räumliche noch eine zeitliche Trennung erforderlich - jedoch klare buchhalterische Aufzeichnungen darüber zu führen, die eine Unterscheidung möglich machen. Im Rahmen einer Personengesellschaft (z.B. GbR) besteht in der Tat selbst bei teilweise gewerblichen Umsätzen die Gefahr der Infektion, dies gilt jedoch nicht für Einzelfirmen.

MikeS
2

Gefällt mir

• moahl
• Tempelritter
"mo.ahlborn.gmail.com" -> Du selbst hast diese Diskussion eröffnet und sie Dir gleichzeitig mittels Anruf bei der AOK beantwortet, ohne hier eine Frage dazu zu stellen. Mir stellt sich nun die Frage: Warum überhaupt? "Die" AOK erzählt viel wenn der Tag lang ist, ebenso gilt das für andere kranke Kassen. Sollte das tatsächlich die Aussage eines gefrusteten KK-Mitarbeiter gewesen sein, würde ich diese Aussage doch gepflegt in der Ablage P (=Papierkorb) ablegen. Das Thema wurde ja bereits diskutiert, siehe Link von ali. Es ist lediglich wichtig, dass die vertragsgemässe Betreuung der GKV-Patienten während der Behandlungszeit sichergestellt ist, d.h. z.B. - max 3 Patienten pro Therapeut, sobald 1 GKV-Patient dabei ist - Einhaltung der Mindestbehandlungszeit - bei PKV-Patienten ohne GKV-Beteiligung kannst Du auch bei 25 Pat. gleichzeitig KGG abgeben (Qualität ist bei dieser Aussage nicht berücksichtigt .-)) - die Behandlung des GKV-Patienten sichergestellt ist, d.h. dass die notwendigen Geräte auch benutzt werden können und nicht durch andere "dauerbesetzt" sind, eine Steuerung ist jedoch auch hier problemlos über die Gerätewahl des Therapeuten möglich. Die Aussage von jana56 zeugt von gänzlichem Unwissen was Steuerrecht angeht. Eine Heilbehandlung aufgrund einer ärztlichen Verordnung oder der Verordnung eines Heilpraktikers ist generell umsatzsteuerfrei. Ein z.B. präventives Training unterliegt jedoch der Umsatzsteuer. Es ist bei dieser Unterscheidung weder eine räumliche noch eine zeitliche Trennung erforderlich - jedoch klare buchhalterische Aufzeichnungen darüber zu führen, die eine Unterscheidung möglich machen. Im Rahmen einer Personengesellschaft (z.B. GbR) besteht in der Tat selbst bei teilweise gewerblichen Umsätzen die Gefahr der Infektion, dies gilt jedoch nicht für Einzelfirmen. MikeS
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MikeS schrieb:

"mo.ahlborn.gmail.com" -> Du selbst hast diese Diskussion eröffnet und sie Dir gleichzeitig mittels Anruf bei der AOK beantwortet, ohne hier eine Frage dazu zu stellen. Mir stellt sich nun die Frage: Warum überhaupt?

"Die" AOK erzählt viel wenn der Tag lang ist, ebenso gilt das für andere kranke Kassen. Sollte das tatsächlich die Aussage eines gefrusteten KK-Mitarbeiter gewesen sein, würde ich diese Aussage doch gepflegt in der Ablage P (=Papierkorb) ablegen. Das Thema wurde ja bereits diskutiert, siehe Link von ali. Es ist lediglich wichtig, dass die vertragsgemässe Betreuung der GKV-Patienten während der Behandlungszeit sichergestellt ist,

d.h. z.B.

- max 3 Patienten pro Therapeut, sobald 1 GKV-Patient dabei ist
- Einhaltung der Mindestbehandlungszeit
- bei PKV-Patienten ohne GKV-Beteiligung kannst Du auch bei 25 Pat. gleichzeitig KGG abgeben (Qualität ist bei dieser Aussage nicht berücksichtigt .-))
- die Behandlung des GKV-Patienten sichergestellt ist, d.h. dass die notwendigen Geräte auch benutzt werden können und nicht durch andere "dauerbesetzt" sind, eine Steuerung ist jedoch auch hier problemlos über die Gerätewahl des Therapeuten möglich.

Die Aussage von jana56 zeugt von gänzlichem Unwissen was Steuerrecht angeht. Eine Heilbehandlung aufgrund einer ärztlichen Verordnung oder der Verordnung eines Heilpraktikers ist generell umsatzsteuerfrei. Ein z.B. präventives Training unterliegt jedoch der Umsatzsteuer. Es ist bei dieser Unterscheidung weder eine räumliche noch eine zeitliche Trennung erforderlich - jedoch klare buchhalterische Aufzeichnungen darüber zu führen, die eine Unterscheidung möglich machen. Im Rahmen einer Personengesellschaft (z.B. GbR) besteht in der Tat selbst bei teilweise gewerblichen Umsätzen die Gefahr der Infektion, dies gilt jedoch nicht für Einzelfirmen.

MikeS

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
jana56
05.03.2015 13:20
gänzliches Unwissen......kennen wir uns?
Eventuell sind Ihre Kenntnisse und Handlungen zu hinterfragen.
1

Gefällt mir

gänzliches Unwissen......kennen wir uns? Eventuell sind Ihre Kenntnisse und Handlungen zu hinterfragen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



jana56 schrieb:

gänzliches Unwissen......kennen wir uns?
Eventuell sind Ihre Kenntnisse und Handlungen zu hinterfragen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MikeS
06.03.2015 08:17
jana56, ich kann mich nur nach dem richten was hier gepostet wird - und die Aussage:

jana56 Mehr als 50 Beiträge (90) Re: KGG + Selbstzahler in einem Raum 22.2.15 16:15
"Kurz gesagt Nein. Räumliche oder zeitliche Trennung der Patienten/Kunden sonst Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Einnahmen der Praxis."

ist und bleibt nun einmal falsch bis auf den von mir genannten Sachverhalt einer Personengesellschaft.
Sorry :blush:

MikeS
1

Gefällt mir

• Tempelritter
jana56, ich kann mich nur nach dem richten was hier gepostet wird - und die Aussage: jana56 Mehr als 50 Beiträge (90) Re: KGG + Selbstzahler in einem Raum 22.2.15 16:15 "Kurz gesagt Nein. Räumliche oder zeitliche Trennung der Patienten/Kunden sonst Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Einnahmen der Praxis." ist und bleibt nun einmal falsch bis auf den von mir genannten Sachverhalt einer Personengesellschaft. Sorry :blush: MikeS
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MikeS schrieb:

jana56, ich kann mich nur nach dem richten was hier gepostet wird - und die Aussage:

jana56 Mehr als 50 Beiträge (90) Re: KGG + Selbstzahler in einem Raum 22.2.15 16:15
"Kurz gesagt Nein. Räumliche oder zeitliche Trennung der Patienten/Kunden sonst Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Einnahmen der Praxis."

ist und bleibt nun einmal falsch bis auf den von mir genannten Sachverhalt einer Personengesellschaft.
Sorry :blush:

MikeS

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MikeS
06.03.2015 10:17
Im übrigen würde ich mich über eine Antwort von Herrn Ahlborn auf meine spezifischen Fragen freuen.

:blush:

MikeS
1

Gefällt mir

Im übrigen würde ich mich über eine Antwort von Herrn Ahlborn auf meine spezifischen Fragen freuen. :blush: MikeS
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MikeS schrieb:

Im übrigen würde ich mich über eine Antwort von Herrn Ahlborn auf meine spezifischen Fragen freuen.

:blush:

MikeS

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
06.03.2015 10:44
1) Zulassungsstelle AOK Hessen; telefonische Auskunft; zuständige Mitarbeiter
2) Sinngemäß wie oben formuliert;

Gleiche Auskunft von der VDEK.
1

Gefällt mir

1) Zulassungsstelle AOK Hessen; telefonische Auskunft; zuständige Mitarbeiter 2) Sinngemäß wie oben formuliert; Gleiche Auskunft von der VDEK.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



moahl schrieb:

1) Zulassungsstelle AOK Hessen; telefonische Auskunft; zuständige Mitarbeiter
2) Sinngemäß wie oben formuliert;

Gleiche Auskunft von der VDEK.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefan 302
06.03.2015 15:25
Hm, was MikeS schreibt, stimmt soweit.
Ich sehe aber, dass Du auch Leistungen anbietest, die in der Form fragwürdig sind.
Dann nimmst Du bei Gesundheitsticket teil. Auch recht schwierig , rechtlich gesehen. Dann 10 % vom netto dafür abdrücken, viel zu teuer.
Aber das ist eine andere Geschichte.

stefan 302
1

Gefällt mir

Hm, was MikeS schreibt, stimmt soweit. Ich sehe aber, dass Du auch Leistungen anbietest, die in der Form fragwürdig sind. Dann nimmst Du bei Gesundheitsticket teil. Auch recht schwierig , rechtlich gesehen. Dann 10 % vom netto dafür abdrücken, viel zu teuer. Aber das ist eine andere Geschichte. stefan 302
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefan 302 schrieb:

Hm, was MikeS schreibt, stimmt soweit.
Ich sehe aber, dass Du auch Leistungen anbietest, die in der Form fragwürdig sind.
Dann nimmst Du bei Gesundheitsticket teil. Auch recht schwierig , rechtlich gesehen. Dann 10 % vom netto dafür abdrücken, viel zu teuer.
Aber das ist eine andere Geschichte.

stefan 302

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
06.03.2015 15:31
stefan 302 schrieb am 6.3.15 15:25:
Hm, was MikeS schreibt, stimmt soweit.
Ich sehe aber, dass Du auch Leistungen anbietest, die in der Form fragwürdig sind.
Dann nimmst Du bei Gesundheitsticket teil. Auch recht schwierig , rechtlich gesehen. Dann 10 % vom netto dafür abdrücken, viel zu teuer.
Aber das ist eine andere Geschichte.

stefan 302


Fragwürdig? Ist vielleicht deine Meinung! Hilft aber der eigentlichen Frage die hier besprochen wird nicht weiter...
1

Gefällt mir

[zitat]stefan 302 schrieb am 6.3.15 15:25: Hm, was MikeS schreibt, stimmt soweit. Ich sehe aber, dass Du auch Leistungen anbietest, die in der Form fragwürdig sind. Dann nimmst Du bei Gesundheitsticket teil. Auch recht schwierig , rechtlich gesehen. Dann 10 % vom netto dafür abdrücken, viel zu teuer. Aber das ist eine andere Geschichte. stefan 302[/zitat] Fragwürdig? Ist vielleicht deine Meinung! Hilft aber der eigentlichen Frage die hier besprochen wird nicht weiter...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



moahl schrieb:

stefan 302 schrieb am 6.3.15 15:25:
Hm, was MikeS schreibt, stimmt soweit.
Ich sehe aber, dass Du auch Leistungen anbietest, die in der Form fragwürdig sind.
Dann nimmst Du bei Gesundheitsticket teil. Auch recht schwierig , rechtlich gesehen. Dann 10 % vom netto dafür abdrücken, viel zu teuer.
Aber das ist eine andere Geschichte.

stefan 302


Fragwürdig? Ist vielleicht deine Meinung! Hilft aber der eigentlichen Frage die hier besprochen wird nicht weiter...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefan 302
06.03.2015 17:32
Also die Antwort von MikeS ist 100% korrekt. Wir machen das auch so.
Aussage von den Kassen ist definitiv falsch.

Wegen der anderen Sache, das ist nicht meine Ansicht, sondern Vorgaben gültiger Gesetze. Gegen diese verstösst du.
Aber lass dich fachlich beraten.

stefan 302
1

Gefällt mir

• morpheus-06
Also die Antwort von MikeS ist 100% korrekt. Wir machen das auch so. Aussage von den Kassen ist definitiv falsch. Wegen der anderen Sache, das ist nicht meine Ansicht, sondern Vorgaben gültiger Gesetze. Gegen diese verstösst du. Aber lass dich fachlich beraten. stefan 302
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefan 302 schrieb:

Also die Antwort von MikeS ist 100% korrekt. Wir machen das auch so.
Aussage von den Kassen ist definitiv falsch.

Wegen der anderen Sache, das ist nicht meine Ansicht, sondern Vorgaben gültiger Gesetze. Gegen diese verstösst du.
Aber lass dich fachlich beraten.

stefan 302

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

jana56 schrieb:

Kurz gesagt Nein.
Räumliche oder zeitliche Trennung der Patienten/Kunden sonst Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Einnahmen der Praxis.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
24.02.2015 11:58
Warum?

1)Weil das Thema kontrovers diskutiert würde und immernoch nicht endgülig geklärt.
2)Die Krankenkasse gerade bei der Zulassung dazu einen anderen Standpunkt vertritt als du.
1

Gefällt mir

Warum? 1)Weil das Thema kontrovers diskutiert würde und immernoch nicht endgülig geklärt. 2)Die Krankenkasse gerade bei der Zulassung dazu einen anderen Standpunkt vertritt als du.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MikeS
24.02.2015 15:39
Dann zeig mir doch mal einen brauchbaren, d.h. schriftlich verfassten "Standpunkt" der von Dir
genannten AOK :

1) Welche AOK genau - Direktion / Niederlassung und betreffender Mitarbeiter
2) Welche Aussage trifft dieser Mitarbeiter EXAKT ?

Ich glaube alleine hieran wird es schon scheitern.

Das Thema mag kontrovers diskutiert worden sein, liest man aber genauer nach, handelt es sich um Personen, die
offensichtlich mit rechtlichen Belangen wenig befasst sind und Probleme dabei haben Verträge, insbesondere die
die sie selbst geschlossen haben, genau lesen zu können. Für diejenigen die dazu in der Lage sind ist die Erfassung
der Rechtslage einfach und rechtssicher.

MikeS
2

Gefällt mir

• morpheus-06
• Tempelritter
Dann zeig mir doch mal einen brauchbaren, d.h. schriftlich verfassten "Standpunkt" der von Dir genannten AOK : 1) Welche AOK genau - Direktion / Niederlassung und betreffender Mitarbeiter 2) Welche Aussage trifft dieser Mitarbeiter EXAKT ? Ich glaube alleine hieran wird es schon scheitern. Das Thema mag kontrovers diskutiert worden sein, liest man aber genauer nach, handelt es sich um Personen, die offensichtlich mit rechtlichen Belangen wenig befasst sind und Probleme dabei haben Verträge, insbesondere die die sie selbst geschlossen haben, genau lesen zu können. Für diejenigen die dazu in der Lage sind ist die Erfassung der Rechtslage einfach und rechtssicher. MikeS
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MikeS schrieb:

Dann zeig mir doch mal einen brauchbaren, d.h. schriftlich verfassten "Standpunkt" der von Dir
genannten AOK :

1) Welche AOK genau - Direktion / Niederlassung und betreffender Mitarbeiter
2) Welche Aussage trifft dieser Mitarbeiter EXAKT ?

Ich glaube alleine hieran wird es schon scheitern.

Das Thema mag kontrovers diskutiert worden sein, liest man aber genauer nach, handelt es sich um Personen, die
offensichtlich mit rechtlichen Belangen wenig befasst sind und Probleme dabei haben Verträge, insbesondere die
die sie selbst geschlossen haben, genau lesen zu können. Für diejenigen die dazu in der Lage sind ist die Erfassung
der Rechtslage einfach und rechtssicher.

MikeS

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

moahl schrieb:

Warum?

1)Weil das Thema kontrovers diskutiert würde und immernoch nicht endgülig geklärt.
2)Die Krankenkasse gerade bei der Zulassung dazu einen anderen Standpunkt vertritt als du.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
06.03.2015 16:28
[E-Mail] schrieb am 20.2.15 09:25:
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY

Ich wollte nochmal das Thema aufgreifen da ich gerade dabei bin eine Praxis inkl. KGG-Raum zu eröffnen.

Telefonisch Auskunft der AOK:

Wenn ein Pat. nicht in Behandlung war und von selbst in die Praxis kommt und möchte trainieren ist es nicht möglich dies innerhalb der Praxisöffnungszeiten zu tun.

Im Rahmen der Therapie zwecks Weiterbehandlung ist es möglich.


dann darfst du niemand außer Kassenpatienten behandeln. Spinnen die?
Die RV wollen eine räumliche Trennung von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen. Nur auf dem gewerblichen können die Kassen rumreiten. Wenn du nichts außer Physiotherapie anbietest, müsste man das mit den Kassen ausdiskutieren, die können dir nicht deine Berufsausübung verbieten, bzw. auf die Kassenpatienten begrenzen.
1

Gefällt mir

[zitat]mo.ahlborn@gmail.com schrieb am 20.2.15 09:25: http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY Ich wollte nochmal das Thema aufgreifen da ich gerade dabei bin eine Praxis inkl. KGG-Raum zu eröffnen. Telefonisch Auskunft der AOK: Wenn ein Pat. nicht in Behandlung war und von selbst in die Praxis kommt und möchte trainieren ist es nicht möglich dies innerhalb der Praxisöffnungszeiten zu tun. Im Rahmen der Therapie zwecks Weiterbehandlung ist es möglich.[/zitat] dann darfst du niemand außer Kassenpatienten behandeln. Spinnen die? Die RV wollen eine räumliche Trennung von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen. Nur auf dem gewerblichen können die Kassen rumreiten. Wenn du nichts außer Physiotherapie anbietest, müsste man das mit den Kassen ausdiskutieren, die können dir nicht deine Berufsausübung verbieten, bzw. auf die Kassenpatienten begrenzen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
06.03.2015 17:53
Bleib ma sportlich. Es ging hier nicht um meine Leistungen. Und deine Anschuldigungen sind ziemlich lächerlich. Das Thema ist von meiner Seite geschlossen.
1

Gefällt mir

Bleib ma sportlich. Es ging hier nicht um meine Leistungen. Und deine Anschuldigungen sind ziemlich lächerlich. Das Thema ist von meiner Seite geschlossen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



moahl schrieb:

Bleib ma sportlich. Es ging hier nicht um meine Leistungen. Und deine Anschuldigungen sind ziemlich lächerlich. Das Thema ist von meiner Seite geschlossen.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
06.03.2015 18:18
meinst du mich?
ich sage gar nichts zu deinen Leistungen, welche Anschuldigungen? :unamused:
1

Gefällt mir

meinst du mich? ich sage gar nichts zu deinen Leistungen, welche Anschuldigungen? :unamused:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

meinst du mich?
ich sage gar nichts zu deinen Leistungen, welche Anschuldigungen? :unamused:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
06.03.2015 19:37
nö, er meints stefan.....

OT: warum müssen eigentlich die threats "immer" ausufern, sprich der Fragende gern noch mit einem
anderen Topic angesprochen werden....neutral gesagt....
1

Gefällt mir

nö, er meints stefan..... OT: warum müssen eigentlich die threats "immer" ausufern, sprich der Fragende gern noch mit einem anderen Topic angesprochen werden....neutral gesagt....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

nö, er meints stefan.....

OT: warum müssen eigentlich die threats "immer" ausufern, sprich der Fragende gern noch mit einem
anderen Topic angesprochen werden....neutral gesagt....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefan 302
07.03.2015 10:30
hast recht... :blush:

stefan 302
1

Gefällt mir

hast recht... :blush: stefan 302
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefan 302 schrieb:

hast recht... :blush:

stefan 302

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

[E-Mail] schrieb am 20.2.15 09:25:
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY

Ich wollte nochmal das Thema aufgreifen da ich gerade dabei bin eine Praxis inkl. KGG-Raum zu eröffnen.

Telefonisch Auskunft der AOK:

Wenn ein Pat. nicht in Behandlung war und von selbst in die Praxis kommt und möchte trainieren ist es nicht möglich dies innerhalb der Praxisöffnungszeiten zu tun.

Im Rahmen der Therapie zwecks Weiterbehandlung ist es möglich.


dann darfst du niemand außer Kassenpatienten behandeln. Spinnen die?
Die RV wollen eine räumliche Trennung von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen. Nur auf dem gewerblichen können die Kassen rumreiten. Wenn du nichts außer Physiotherapie anbietest, müsste man das mit den Kassen ausdiskutieren, die können dir nicht deine Berufsausübung verbieten, bzw. auf die Kassenpatienten begrenzen.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern KGG + Selbstzahler in einem Raum

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns