Physiotherapeut -
Sozialpädiatrisches
Zentrum (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt am
Zentrum für Kinder- und
Jugendmedizin (Ärztl. Direktor
Prof.
Dr. med. G.F. Hoffmann ) ür das
Physiotherapieteam des
Sozialpädiatrischen Zentrums
(Leitung:
Dr. U. Kotzaeridou) gesucht.
Im Sozialpädiatrischen Zentrum
werden chronisch erkrankte Kinder
ausschließlich ambulant
diagnostisch und therapie...
Sozialpädiatrisches
Zentrum (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt am
Zentrum für Kinder- und
Jugendmedizin (Ärztl. Direktor
Prof.
Dr. med. G.F. Hoffmann ) ür das
Physiotherapieteam des
Sozialpädiatrischen Zentrums
(Leitung:
Dr. U. Kotzaeridou) gesucht.
Im Sozialpädiatrischen Zentrum
werden chronisch erkrankte Kinder
ausschließlich ambulant
diagnostisch und therapie...
ich bräuchte mal eine Info von Euch.
Ist es erlaubt, dass ich KGG Patienten parallel mit "Fitnesskunden" betreue?
Hintergrund ist, dass ich gerne gerade für ausgeschiedene Patienten die Möglichkeit einräumen möchte, für einen monatlichen Betrag weiterhin unsere Praxis nutzen zu können. Natürlich weiss ich, das das steuerlich anders behandelt wird. Aber bevor viele in ein externes Fitnessstudio laufen, wäre es für alle Beteiligten ja schön, wenn das rechtlich geht.
Ich weiss, das das mit dem Rehasport nicht geht, da dort ja eine räumliche Abgrenzung existieren muss.
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen :blush:
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Ma Bo schrieb:
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eine Info von Euch.
Ist es erlaubt, dass ich KGG Patienten parallel mit "Fitnesskunden" betreue?
Hintergrund ist, dass ich gerne gerade für ausgeschiedene Patienten die Möglichkeit einräumen möchte, für einen monatlichen Betrag weiterhin unsere Praxis nutzen zu können. Natürlich weiss ich, das das steuerlich anders behandelt wird. Aber bevor viele in ein externes Fitnessstudio laufen, wäre es für alle Beteiligten ja schön, wenn das rechtlich geht.
Ich weiss, das das mit dem Rehasport nicht geht, da dort ja eine räumliche Abgrenzung existieren muss.
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen :blush:
Gruß Britt
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Biancchen schrieb:
...und wieder ein Stück Freiheit, was uns von den Kassen genommen wird.
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Britt schrieb:
Das geht nicht. Bei KGG dürfen nur bis 3 Patienten gleichzeitig betreut werden. Mehr oder gleichzeitig zusätzliche SZ Kunden zu betreuen, ist unzulässig. Vorher oder danach ist kein Problem.
Gruß Britt
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Ma Bo schrieb:
Ja ich würde sagen, dass sowas geht!
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Janos schrieb:
jup sehe ich auch so, dass das geht ;) --- also wir machen das so, bzw. wir haben bestimmte Zeiten, in denen die Selbstzahler mit Betreuung rechnen dürfen - ansonsten ist Training ohne Betreuung - KGG wird völlig unabhängig davon mit 3 Patienten pro Therapeut terminiert
MikeS
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MikeS schrieb:
Selbstverständlich geht das problemlos, warum nur müssen manche immer krampfhaft nach Einschränkungen ihres eigenen Lebens suchen ... ? Es ist nirgendwo in den RV vereinbart, dass der KGG-Bereich nur für max. 3 Patienten benutzt werden darf - eine solche Regelung wäre auch unzulässig (Einschränkung der Berufsfreiheit).
MikeS
Ein Freund von mir hatte großen Ärger, weil er 6 KGG Patienten gleichzeitig betreut hat und ausgrechnet bei diesen 6 einer von der Kasse war.
Wenn natürlich eine zusätzliche Kraft die SZ betreut, ist es etwas anderes.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Natürlich geht das in dieser Form. Ma Bo hat aber zu Beginn geschrieben, dass er neben den 3 KGG Patienten SZ betreuen will und das geht nicht gleichzeitig. Oder habe ich ihn da mißverstanden?
Ein Freund von mir hatte großen Ärger, weil er 6 KGG Patienten gleichzeitig betreut hat und ausgrechnet bei diesen 6 einer von der Kasse war.
Wenn natürlich eine zusätzliche Kraft die SZ betreut, ist es etwas anderes.
Gruß Britt
Mir geht es darum ob es einfach in einem Raum der die Größe aufweist genug Geräte aufzustellen erlaubt ist, so ein Konzept durchzuführen oder ob ich meine KGG Zulassung riskiere. Mir haben viele Selbständige geraten, dass ich es einfach machen sollte, ganz nach dem Motto wer sowas nach der Erteilung der Zulassung denn im Nachhinein noch kontrollieren wollte. Das ist aber nicht meine Einstellung. Ich wundere mich ehrlich gesagt nur, warum es wohl in den Zulassungskriterien die ich nun fast auswendig kann durch das ganze nachlesen, wirklich dazu keine klare Antwort gibt :angry:
Denn falls es erlaubt ist, könnte man als Praxis stark gegen die Fitnessstudio Konkurrenz Vorgehen. Denn für mich steht außer Frage, dass wir Therapeuten alle sammt bessere Betreuung anbieten können als jede Fitnesskette!!!
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Ma Bo schrieb:
Nein, das meinte ich so nicht. Mir ist vollkommen klar, dass pro Therapeut max. 3 Patienten betreut werden dürfen, wenn Sie auf Rezept bei mir sind. Mein Problem bzw. meine ursprüngliche Frage bezieht sich rein auf die rechtliche Lage. Ich weiß das eine KGG Zulassung nicht erteilt wird, wenn man der Zulassungsbeauftragten mit dieser Art und Weise der Kunden und Patienten Betreuung kommt! Ich weiß auch, dass es Gesetzeslücken gibt, die dies zumindest scheinbar wieder ermöglichen. Beispiel ist die KGG Patienten und die Privatkunden getrennt abzurechnen( 2 GmbH 's gründen )
Mir geht es darum ob es einfach in einem Raum der die Größe aufweist genug Geräte aufzustellen erlaubt ist, so ein Konzept durchzuführen oder ob ich meine KGG Zulassung riskiere. Mir haben viele Selbständige geraten, dass ich es einfach machen sollte, ganz nach dem Motto wer sowas nach der Erteilung der Zulassung denn im Nachhinein noch kontrollieren wollte. Das ist aber nicht meine Einstellung. Ich wundere mich ehrlich gesagt nur, warum es wohl in den Zulassungskriterien die ich nun fast auswendig kann durch das ganze nachlesen, wirklich dazu keine klare Antwort gibt :angry:
Denn falls es erlaubt ist, könnte man als Praxis stark gegen die Fitnessstudio Konkurrenz Vorgehen. Denn für mich steht außer Frage, dass wir Therapeuten alle sammt bessere Betreuung anbieten können als jede Fitnesskette!!!
MikeS
[bearbeitet am 15.01.13 10:31]
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MikeS schrieb:
Selbstverständlich darf EIN Therapeut nur drei Patienten gleichzeitig behandeln im Rahmen der KGG-Behandlung. Was in dieser Zeit Selbstzahler tun ist unrelevant, solange dadurch nicht die KGG-Behandlung beeinträchtigt wird.
MikeS
[bearbeitet am 15.01.13 10:31]
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Richtig. Ich habe Ma Bo mißverstanden und gedacht, dass er wissen will, ob er SZ und Patienten gleichzeitig betreuen darf.
Gruß Britt
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nadja76 schrieb:
laut kk dürfen selbstzahler u rezept pa nicht in einem raum trainieren...
> laut kk dürfen selbstzahler u rezept pa nicht in einem raum
> trainieren...
wo kann man das nachlesen?
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morpheus-06 schrieb:
nadja76 schrieb:
> laut kk dürfen selbstzahler u rezept pa nicht in einem raum
> trainieren...
wo kann man das nachlesen?
1. Laut welcher KK ? Und exakt welchem Sachbearbeiter dort (bitte mit Angabe Name und Funktion) ?
2. In welchem RV steht das ?
3. Warum bist Du die Nächste die hier Fehlinformationen zu diesem Thema verbreitet ?
Auch wenn es für Dich neu sein sollte aufgrund Deiner eigenen Sichtweise: Es gibt Praxen und Zentren mit 500-800qm Trainingsfläche in denen gleichzeitig 8 Therapeuten KGG-Patienten betreuen und im gleichen Zug trainieren dort auch Selbstzahler. UND selbstverständlich ist dies problemlos möglich, solange die Behandlungseinheit durch die Zahl an Trainierenden nicht beeinträchtigt wird. Auch ein Privatpatient ist rechtlich gesehen ein Selbstzahler, schon vergessen?
Also bitte .. nicht so einen Blödsinn verzapfen!
MikeS
[bearbeitet am 11.02.13 15:28]
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MikeS schrieb:
Ich bin mal gespannt:
1. Laut welcher KK ? Und exakt welchem Sachbearbeiter dort (bitte mit Angabe Name und Funktion) ?
2. In welchem RV steht das ?
3. Warum bist Du die Nächste die hier Fehlinformationen zu diesem Thema verbreitet ?
Auch wenn es für Dich neu sein sollte aufgrund Deiner eigenen Sichtweise: Es gibt Praxen und Zentren mit 500-800qm Trainingsfläche in denen gleichzeitig 8 Therapeuten KGG-Patienten betreuen und im gleichen Zug trainieren dort auch Selbstzahler. UND selbstverständlich ist dies problemlos möglich, solange die Behandlungseinheit durch die Zahl an Trainierenden nicht beeinträchtigt wird. Auch ein Privatpatient ist rechtlich gesehen ein Selbstzahler, schon vergessen?
Also bitte .. nicht so einen Blödsinn verzapfen!
MikeS
[bearbeitet am 11.02.13 15:28]
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gabriele639 schrieb:
Morpheus und MikeS, Ihr habt recht. Man kann sich auch "Vorschriften" ausdenken, die so nirgendwo geschrieben stehen. Als ob wir nicht genügend Vorgaben haben, die zwingend sind. Da muss man sich nichts dazuerfinden. Aber Gott sei Dank gibt`s ja "Aufpasser", die Fehlinfos klarstellen. Man kann nadja76 ja nicht vorwerfen, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet hat. Aber bitte doch nur antworten, wenn die Inhalte auch der Realität und den geltenden Vorschriften entsprechen. Dies gilt übrigens nicht nur für nadja. :wink:
:clap: aber was bleibt dann noch von diesen Foren übrig? :smile: Hier wimmelt es von Halb- Nichtswissen, habe gehört etc. :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
"Aber bitte doch nur antworten, wenn die Inhalte auch der Realität und den geltenden Vorschriften entsprechen. Dies gilt übrigens nicht nur für nadja."
:clap: aber was bleibt dann noch von diesen Foren übrig? :smile: Hier wimmelt es von Halb- Nichtswissen, habe gehört etc. :unamused:
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Eva schrieb:
und was ist, wenn ich als PT die KGG Pat. betreue und ein Praktikant im selben Raum meine Selbstzahler?
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