Wer wir sind:
Willkommen in der Praxis
Physiowelt! Seit 25 Jahren sind wir
eine etablierte Praxis im Herzen
von Steglitz, spezialisiert auf
Orthopädie, Sportphysiotherapie,
Chirurgie sowie KG nach Bobath und
ZNS.
Unser Fokus liegt auf individuelle
Behandlung und Betreuung unserer
Patienten, um ihre Gesundheit und
Wohlbefinden nachhaltig zu
verbessern.
Mit einem kleinen, herzlichen und
dynamischen Team bieten wir ein
breites Spektrum an
Therapieansätzen die individuell
gestaltet werden. D...
Willkommen in der Praxis
Physiowelt! Seit 25 Jahren sind wir
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Orthopädie, Sportphysiotherapie,
Chirurgie sowie KG nach Bobath und
ZNS.
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ich bin seir längerem gesundheitlich sehr angeschlagen und überlege deshalb meine Kassenzulassung zurückzugeben und mich deutlich zu verkleinern.
Ich habe allerdings viele langjährige Lymphdrainagepatienten, die in der Umgebung kaum einen Ersatz finden werden. Es gibt nicht genug Praxen, die Lymphdrainage anbieten bzw. noch Kapazität haben.
Ich habe deshalb überlegt, ob es möglich ist, dass Kassenpatienten mit Rezept in einer Privatpraxis behandelt werden und sie sich dann anteilig von ihrer Versicherung den Kassensatz erstatten lassen.
Hat das schon jemand gemacht /gehört?
Herzliche Grüße
Sabine
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MeFe89 schrieb:
Gibts, muss der Patient mit der Kasse klären, die müssen die Versorgung sicherstellen, wenn die auch keine Praxis finden, bekommt der Patient manchmal ne Kostenübernahme in einer Privatpraxis.
Du könntrst dich aber trotzdem deutlich verkleinern und deine Kassenzulassung behalten...
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer der Patient muss nachweisen, dass er sich bei x Praxen um einen Termin angefragt hat. Und abgewiesen wurde. Erst dann würde die KK die Kosten übernehmen. Die Patienten müssen das mit der KK abklären. Und am Bestens auch, wie viel Rezepte übernommen werden können. Auf lange Sicht, wird das kein sicheres Geschäftsmodell.
Du könntrst dich aber trotzdem deutlich verkleinern und deine Kassenzulassung behalten...
Verkleinern und Kassenzulassung behalten, ist natürlich eine Option. Allerdings kann ich sie mir gerade nicht vorstellen.
Aber ich bin ja noch in der Findungsphase.
Vielleicht finde ich ja auch jemanden, der die Kassenpraxis übernimmt. Das wäre momentan die beste Option.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu Danke. Es war natürlich nicht als Grundlage meines Geschäftsmodels gedacht, sondern als Möglichkeit meinen langjährigen Patienten entgegen zu kommen,damit sie weiter versorgt sind.
Verkleinern und Kassenzulassung behalten, ist natürlich eine Option. Allerdings kann ich sie mir gerade nicht vorstellen.
Aber ich bin ja noch in der Findungsphase.
Vielleicht finde ich ja auch jemanden, der die Kassenpraxis übernimmt. Das wäre momentan die beste Option.
Für gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) in Deutschland gilt primär das Sachleistungsprinzip. Als gesetzlich versicherter Patient (Kassenpatient) in Deutschland übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Physiotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde. Die Behandlung ist mit einer Zuzahlung verbunden.
Gibst du deine Kassenpraxis ab, kann der Patient trotzdem weiterkommen.
Als gesetzlich Versicherter kannst du auch die Vorteile des Kostenerstattungsprinzip nutzen. Bereits seit rund 20 Jahren (seit 1.1.2004) haben Gesetzlich Krankenversicherte die freie Wahl die Leistungsabrechnung ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf das Kostenerstattungsprinzip (geregelt in §13 SGB V) umzustellen. Dabei kann der Patient sogar wählen, welche Bereiche er über dieses Prinzip nutzt. Dabei ist die Einschränkung auf einzelne Teilbereiche “ambulant”, “stationär” oder “dental”, aber auch die Wahl des Kostenerstattungsprinzips für die Bereiche “verordnete ärztliche Leistungen (Arznei-Heil- und Verbandmittel), sowie Hilfsmittel” möglich.
Wichtig: Vor der Wahl sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse (z.B. der AOK oder TK) beraten lassen, da eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip meist erst nach einem Quartal möglich ist.
Beim Kostenerstattungsprinzip bezahlen die Patienten dann die verordnete Rezepte für Physiotherapie zunächst selbst und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen die Kosten nachträglich, oftmals jedoch nicht in voller Höhe, sondern nur bis zu dem Betrag, der bei der regulären Abrechnung über die Versichertenkarte angefallen wäre.
Also, wenn deine Patienten bei dir bleiben wollen, müssen sie das bei ihrer Kasse als Wahlleistung beantragen und die Behandlungen können wie gewohnt stattfinden.
Das wird viele kleine Praxen noch helfen, die weiter ihre Stammkundschaft betreuen wollen. Lg
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Freja schrieb:
Es gibt ein kleines Schlupfloch für Kassenpatienten, um in einer Privatpraxis behandelt zu werden.
Für gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) in Deutschland gilt primär das Sachleistungsprinzip. Als gesetzlich versicherter Patient (Kassenpatient) in Deutschland übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Physiotherapie, sofern diese ärztlich verordnet wurde. Die Behandlung ist mit einer Zuzahlung verbunden.
Gibst du deine Kassenpraxis ab, kann der Patient trotzdem weiterkommen.
Als gesetzlich Versicherter kannst du auch die Vorteile des Kostenerstattungsprinzip nutzen. Bereits seit rund 20 Jahren (seit 1.1.2004) haben Gesetzlich Krankenversicherte die freie Wahl die Leistungsabrechnung ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf das Kostenerstattungsprinzip (geregelt in §13 SGB V) umzustellen. Dabei kann der Patient sogar wählen, welche Bereiche er über dieses Prinzip nutzt. Dabei ist die Einschränkung auf einzelne Teilbereiche “ambulant”, “stationär” oder “dental”, aber auch die Wahl des Kostenerstattungsprinzips für die Bereiche “verordnete ärztliche Leistungen (Arznei-Heil- und Verbandmittel), sowie Hilfsmittel” möglich.
Wichtig: Vor der Wahl sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse (z.B. der AOK oder TK) beraten lassen, da eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip meist erst nach einem Quartal möglich ist.
Beim Kostenerstattungsprinzip bezahlen die Patienten dann die verordnete Rezepte für Physiotherapie zunächst selbst und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen die Kosten nachträglich, oftmals jedoch nicht in voller Höhe, sondern nur bis zu dem Betrag, der bei der regulären Abrechnung über die Versichertenkarte angefallen wäre.
Also, wenn deine Patienten bei dir bleiben wollen, müssen sie das bei ihrer Kasse als Wahlleistung beantragen und die Behandlungen können wie gewohnt stattfinden.
Das wird viele kleine Praxen noch helfen, die weiter ihre Stammkundschaft betreuen wollen. Lg
Das hatte ich inzwischen auch gefunden. Kenne aber niemanden, der das schon so gemacht hat 👍
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Super, danke.
Das hatte ich inzwischen auch gefunden. Kenne aber niemanden, der das schon so gemacht hat 👍
uns wird wahrscheinlich nichts anderes mehr übrig bleiben mit dieser "Politik". Die kleinen Praxen sollen weg, nur noch Konzerne. Vielleicht sind viele Patienten noch froh, wenn wir standhalten und da bleiben mit dieser Möglichkeit.
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Freja schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
uns wird wahrscheinlich nichts anderes mehr übrig bleiben mit dieser "Politik". Die kleinen Praxen sollen weg, nur noch Konzerne. Vielleicht sind viele Patienten noch froh, wenn wir standhalten und da bleiben mit dieser Möglichkeit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo in die Runde,
ich bin seir längerem gesundheitlich sehr angeschlagen und überlege deshalb meine Kassenzulassung zurückzugeben und mich deutlich zu verkleinern.
Ich habe allerdings viele langjährige Lymphdrainagepatienten, die in der Umgebung kaum einen Ersatz finden werden. Es gibt nicht genug Praxen, die Lymphdrainage anbieten bzw. noch Kapazität haben.
Ich habe deshalb überlegt, ob es möglich ist, dass Kassenpatienten mit Rezept in einer Privatpraxis behandelt werden und sie sich dann anteilig von ihrer Versicherung den Kassensatz erstatten lassen.
Hat das schon jemand gemacht /gehört?
Herzliche Grüße
Sabine
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