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Wir bieten Dir: betriebliche
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Ab wann muss ein AG die AN über eine bevorstehende Insolvenz informieren? Diese steht im Raum. Es wird nicht direkt darüber gesprochen. Würde aber schon so bald wie möglich wissen wenn es so ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ab wann muss ein AG die AN über eine bevorstehende Insolvenz informieren? Diese steht im Raum. Es wird nicht direkt darüber gesprochen. Würde aber schon so bald wie möglich wissen wenn es so ist.
Sollte es bei euch keine oder noch keine Kündigungen geben, ist das vielleicht der Unsicherheit in der Corona Krise geschuldet. Sprich deinen AG doch mal direkt auf deine Befürchtung an. Auch einem AG wächst mal situativ (gerade jetzt) alles über den Kopf. In meiner Praxis versuchen wir gerade gemeinsame Wege zu finden.
Kühlen Kopf!
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Sollte ernsthaft eine Insolvenz anstehen, wird der AG alles versuchen müssen, im Vorfeld Kosten zu sparen. Das geht in der Regel nur über Kündigungen.
Sollte es bei euch keine oder noch keine Kündigungen geben, ist das vielleicht der Unsicherheit in der Corona Krise geschuldet. Sprich deinen AG doch mal direkt auf deine Befürchtung an. Auch einem AG wächst mal situativ (gerade jetzt) alles über den Kopf. In meiner Praxis versuchen wir gerade gemeinsame Wege zu finden.
Kühlen Kopf!
MfG :)
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Jedenfalls nicht wegen der Pandemie.
Aus anderen Gründen kann es natürlich immer sein.
Spätestens, wenn der Insolvenzverwalter übernimmt, werden AN darüber informiert.
Ansonsten kann man un die amtlichen Meldungen/Insolvenzregister schauen, das ist öffentlich.
Alkes Gute!
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RoFo schrieb:
Dass zu diesem Zeitpunkt eine Insolvenz ansteht, ist do gut wie ausgeschlossen.
Jedenfalls nicht wegen der Pandemie.
Aus anderen Gründen kann es natürlich immer sein.
Spätestens, wenn der Insolvenzverwalter übernimmt, werden AN darüber informiert.
Ansonsten kann man un die amtlichen Meldungen/Insolvenzregister schauen, das ist öffentlich.
Alkes Gute!
Insolvenzschutzzahlungen (ich weiß nicht ob es so heißt) vom Arbeitsamt bekommen .Macht der AG dies alles nicht zeitig kann er auch noch Probleme bekommen wegen Insolvenzverschleppung.
Die AN sind auf jeden Fall geschützt .
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eim schrieb:
Spätestens wenn AG den insolvenzantrag beim Gericht gestellt hat muss er die AN informieren damit diese sich beim Arbeitsamt melden könne und auch der AG mußß es dem Arbeitsamt melden da die Arbeitnehmer dann Anspruch auf
Insolvenzschutzzahlungen (ich weiß nicht ob es so heißt) vom Arbeitsamt bekommen .Macht der AG dies alles nicht zeitig kann er auch noch Probleme bekommen wegen Insolvenzverschleppung.
Die AN sind auf jeden Fall geschützt .
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Leni C. schrieb:
Sollte tatsächlich eine Insolvenz im Raum stehen seid ihr als AN allerdings noch in der " komfortablen " Situation im sozialen Netz zu landen . Als AG stolperst du in Hartz 4 .
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