Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
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bei ihrer Weiterentwicklung. Das
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darf man im Lebenslauf auf der Webeite "staatlich geprüfte Physiohterapeut/-in" aufführen oder heißt es nur Physiotheraeut/-in?
Wurde von einem Kollgen (vermtl Neid oder Sommerloch) abgemahnt, jedoch steht auf meiner Berufsurkunde "staatlich geprüfte Physiohterapeutin"
Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen lieben Dank im voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
darf man im Lebenslauf auf der Webeite "staatlich geprüfte Physiohterapeut/-in" aufführen oder heißt es nur Physiotheraeut/-in?
Wurde von einem Kollgen (vermtl Neid oder Sommerloch) abgemahnt, jedoch steht auf meiner Berufsurkunde "staatlich geprüfte Physiohterapeutin"
Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen lieben Dank im voraus.
§ 10 WERBUNG
1. Der Physiotherapeut ist berechtigt, für seine berufliche Tätigkeit zu werben; er tut dies in zurück- haltender, nicht reißerischer Form. Er beachtet dabei die Regeln des Heilmittelwerbegesetzes und unterlässt jegliche anpreisende Herausstellung gegenüber Kollegen. Er darf nicht dulden, dass Berichte mit werbender Herausstellung seiner therapeutischen Tätigkeit unter Verwendung seines Namens, Bildes oder seiner Anschrift veröffentlicht werden.
2. Der Physiotherapeut unterlässt jegliche Werbung, die darauf Bezug nimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Heilmittelversorgung nach ärztlicher Verordnung zu tragen haben.
3. Der Physiotherapeut führt seine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ohne Zusätze wie „staatlich geprüft“, „staatlich zugelassen“, „staatlich anerkannt“ usw.; er darf über seine Tätigkeitsschwerpunkte informieren, insbesondere soweit sie Zusatzqualifikationen voraussetzen.
Über die Verbindlichkeit dieser Berufsordnung vermag ich keine Aussage zu treffen, da ich nicht weiß, auf welcher rechtl. Grundlage sie beruht. Vielleicht können andere das näher beleuchten.
MPhG ist aber verbindlich und dort steht als Berufsbezeichnung nur "Physiotherapeut" (§1 Abs. 1).MPhG - Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
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Helmut Fromberger schrieb:
Es gibt keine Berufsordnung für PT's. Die ist ein Hirngespinst des ZVK......
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antworten! Ändere alles in Physiotherapeut, dann haben alle Ihren Seelenfrieden.
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SGBV schrieb:
Vielleicht könnten die ZVK-Vertreter des Forums mal darlegen, wer oder was den ZVK dazu berechtigt hat, eine Berufsordnung für Physios zu verfassen und ob ZVK-Mitglieder per Satzung daran gebunden sind (oder gar alle Physios, dann aber gesetzl. Grundlage dafür bitte benennen).
Müsste man mal vergleichen :smile:
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morpheus-06 schrieb:
hat nicht jeder Verband seine Berufsordnung kreiert?
Müsste man mal vergleichen :smile:
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SGBV schrieb:
§ 10 Berufsordnung der Physiotherapeuten (siehe 3.):
§ 10 WERBUNG
1. Der Physiotherapeut ist berechtigt, für seine berufliche Tätigkeit zu werben; er tut dies in zurück- haltender, nicht reißerischer Form. Er beachtet dabei die Regeln des Heilmittelwerbegesetzes und unterlässt jegliche anpreisende Herausstellung gegenüber Kollegen. Er darf nicht dulden, dass Berichte mit werbender Herausstellung seiner therapeutischen Tätigkeit unter Verwendung seines Namens, Bildes oder seiner Anschrift veröffentlicht werden.
2. Der Physiotherapeut unterlässt jegliche Werbung, die darauf Bezug nimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Heilmittelversorgung nach ärztlicher Verordnung zu tragen haben.
3. Der Physiotherapeut führt seine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ohne Zusätze wie „staatlich geprüft“, „staatlich zugelassen“, „staatlich anerkannt“ usw.; er darf über seine Tätigkeitsschwerpunkte informieren, insbesondere soweit sie Zusatzqualifikationen voraussetzen.
Über die Verbindlichkeit dieser Berufsordnung vermag ich keine Aussage zu treffen, da ich nicht weiß, auf welcher rechtl. Grundlage sie beruht. Vielleicht können andere das näher beleuchten.
MPhG ist aber verbindlich und dort steht als Berufsbezeichnung nur "Physiotherapeut" (§1 Abs. 1).MPhG - Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
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Das HWG hat damit m.E. nichts zu tun. Du darfst/musst die Berufsbezeichnung führen, welche auf Deiner Berufsurkunde steht.
[bearbeitet am 21.08.13 20:22]
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Bernie schrieb:
Wenn auf meiner Berufsurkunde ""staatlich geprüfte Physiohterapeutin" stehn würde, würde ich sie umgehend ändern lassen..... :kissing_closed_eyes:
Das HWG hat damit m.E. nichts zu tun. Du darfst/musst die Berufsbezeichnung führen, welche auf Deiner Berufsurkunde steht.
[bearbeitet am 21.08.13 20:22]
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Axel schrieb:
Wer schafft es, die eigene Berufsbezeichnung in 2 Sätzen 3 x falsch zu schreiben?
"Berufsständische Regeln"
erstellt !!
Einer der Verantwortlichen hat dagegen verstoßen, ohne der dort möglichen Konsequenzen, und genießt seinen Ruhestand ! :angry:
Hein
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..."Müsste man mal vergleichen"...
Angebot angenommen, wir freuen uns auf deinen Bericht.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo morpheus-06,
..."Müsste man mal vergleichen"...
Angebot angenommen, wir freuen uns auf deinen Bericht.
gruss mocca :blush:
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morpheus-06 schrieb:
nö, nö, nö...... das ist mir doch zu blöd. Juckt ja eh niemand. :blush:)
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SGBV schrieb:
Doch, eignet sich für eine wissenschaftl. Betrachtung. Vor allem aber sind die Hintergründe interessant, wer hat das warum wann gemacht und mit welchem Ergebnis.
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morpheus-06 schrieb:
wäre doch dann mal ein Thema für eine Bachelorarbeit :smile:
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SGBV schrieb:
Stimmt.
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morpheus-06 schrieb:
also nix für uns zwei, da sind wir längst durch :smile:
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SGBV schrieb:
Ich habe noch keinen Bachelor, vielleicht sollte ich den mal machen.
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ZVPHB schrieb:
Bereits bei der 39. ordentlichen Beiratstagung des VPT im Frühjahr 1987 wurden
"Berufsständische Regeln"
erstellt !!
Einer der Verantwortlichen hat dagegen verstoßen, ohne der dort möglichen Konsequenzen, und genießt seinen Ruhestand ! :angry:
Hein
Hein
"Nichts ist zu banal, dass es nicht studiert werden könnte !"
C.Levi-Strauss
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ZVPHB schrieb:
Dann nichts wie ran !!! :smile:
Hein
"Nichts ist zu banal, dass es nicht studiert werden könnte !"
C.Levi-Strauss
Hatte die gleiche Abmahnung bekommen. Und mein Verband teilte mir mit, das besagter "Kollege" (männlich aus Düsseldorf? ?) Mehrer von diesen Mails verschickt hat. Ich denke auch, das er unter einem extremen Sommerloch leiden muss.
Und zur Info, ja er hat Recht, wir dürfen nur Physiotherapeut schreiben.
Schönes Wochenende :sunglasses:
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ich nehme an, daß du das Ganze überprüft hast.
Mit dem Prinzip von Wahrheit und Klarheit hat das Ganze dann wohl nichts mehr zu tun.
Jetzt muss jeder Konfrontierte wissen, das Physiotherapeuten staatlich anerkannt ausgebildet und geprüft sind.
Wer profitiert von derartigen Regeln?
Z.B. die sogenannten "Osteopathen".
Sie brauchen somit nicht kund tun, daß sie nach Vereinsregeln ausgebildet und nach beliebigen Prüfungsordnungen einen, oft sehr differenten, "Abschluss" erlangen.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo Rekes,
ich nehme an, daß du das Ganze überprüft hast.
Mit dem Prinzip von Wahrheit und Klarheit hat das Ganze dann wohl nichts mehr zu tun.
Jetzt muss jeder Konfrontierte wissen, das Physiotherapeuten staatlich anerkannt ausgebildet und geprüft sind.
Wer profitiert von derartigen Regeln?
Z.B. die sogenannten "Osteopathen".
Sie brauchen somit nicht kund tun, daß sie nach Vereinsregeln ausgebildet und nach beliebigen Prüfungsordnungen einen, oft sehr differenten, "Abschluss" erlangen.
gruss mocca :blush:
BTW: Ein "Osteopath" darf die Osteopathie in aller Regel nur rechtskonform anwenden, wenn er HP ist. Einem HP jedoch ist es untersagt z.B. auf dem Praxisschild neben der Berufsbezeichnung HP die "Berufsbezeichnung" "Osteopath" zu schreiben. Gleich verhält es sich mit einem PT (vorausgesetzt dieser dürfte Osteopathie ausüben, was ich bekanntermaßen bezweifle).
Sprich Bezeichnungen auf dem Praxisschild wie z.B. : Heilpraktiker/Osteopath, oder Physiotherapeut/Osteopath sind nicht zulässig (oh ja, ich weiß, dass das viele machen ....).
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Bernie schrieb:
@ mocca: Ich steh auf dem Schlauch. Was meinst Du damit. Erklärs mir bitte......
BTW: Ein "Osteopath" darf die Osteopathie in aller Regel nur rechtskonform anwenden, wenn er HP ist. Einem HP jedoch ist es untersagt z.B. auf dem Praxisschild neben der Berufsbezeichnung HP die "Berufsbezeichnung" "Osteopath" zu schreiben. Gleich verhält es sich mit einem PT (vorausgesetzt dieser dürfte Osteopathie ausüben, was ich bekanntermaßen bezweifle).
Sprich Bezeichnungen auf dem Praxisschild wie z.B. : Heilpraktiker/Osteopath, oder Physiotherapeut/Osteopath sind nicht zulässig (oh ja, ich weiß, dass das viele machen ....).
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Rekes schrieb:
Hallo MAB
Hatte die gleiche Abmahnung bekommen. Und mein Verband teilte mir mit, das besagter "Kollege" (männlich aus Düsseldorf? ?) Mehrer von diesen Mails verschickt hat. Ich denke auch, das er unter einem extremen Sommerloch leiden muss.
Und zur Info, ja er hat Recht, wir dürfen nur Physiotherapeut schreiben.
Schönes Wochenende :sunglasses:
habe vor paar Tagen gleiche Erlassungsklage von einem Kollegen aus Düsseldorf, vertreten durch einen RA aus Aachen, erhalten. Habe das ganze zu meinen Anwalt gebracht, denn es scheint mir stark nach abzocke auszusehen. Dieser wird jetzt sowohl den Kläger ( bei mir eine GmbH) prüfen, da u.a. der Geschäftsführer nicht genannt wurde bzw eine Vollmacht für die Aachener RA ersichtlich ist.
würde mich freuen wenn ihr mich persönlich kontaktiert.
kollegiale Grüße!
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Herr R. aus D. hat wohl vermutlich eine schlecht gehende Privatpraxis.
Wir jedenfalls haben keine Zeit, alle Webseiten der Physiokonkurrenz zu untersuchen.
Man stelle sich mal vor, dass alleine in D. 50 Physios zahlen (750 Tacken) und Herr R. von Herrn A. 200 € "Entschädigung" pro Fall erhält, das macht alleine in D. 10000 € für ein bisschen Surfen.
Welche Stadt ist als nächste dran? Köln, wegen der Nähe zu Aachen, Bonn, Berlin, Hamburg??
Ein einträglicher Job und nicht so anstrengend wie Massieren.
Für mich ist das gewerbsmäßige Erpressung, Nötigung und Körperverletztung und so werde ich handeln.
PS.: die Webseite von R. ist derzeit nicht erreichbar. Leider habe ich keine Kopie davon, er hatte kein Impressum!!!
gr
C.Meyer
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Dom88 schrieb:
Hallo zusammen,
Herr R. aus D. hat wohl vermutlich eine schlecht gehende Privatpraxis.
Wir jedenfalls haben keine Zeit, alle Webseiten der Physiokonkurrenz zu untersuchen.
Man stelle sich mal vor, dass alleine in D. 50 Physios zahlen (750 Tacken) und Herr R. von Herrn A. 200 € "Entschädigung" pro Fall erhält, das macht alleine in D. 10000 € für ein bisschen Surfen.
Welche Stadt ist als nächste dran? Köln, wegen der Nähe zu Aachen, Bonn, Berlin, Hamburg??
Ein einträglicher Job und nicht so anstrengend wie Massieren.
Für mich ist das gewerbsmäßige Erpressung, Nötigung und Körperverletztung und so werde ich handeln.
PS.: die Webseite von R. ist derzeit nicht erreichbar. Leider habe ich keine Kopie davon, er hatte kein Impressum!!!
gr
C.Meyer
danke für die Info. Auch ich bin Opfer dieses Abmahnschreibens in D geworden.
Dieses Vorgehen sollte man doch unterbinden finde ich.
Viele Grüße
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kristina186 schrieb:
Liebe Kollegen,
danke für die Info. Auch ich bin Opfer dieses Abmahnschreibens in D geworden.
Dieses Vorgehen sollte man doch unterbinden finde ich.
Viele Grüße
ICh habe noch kein Gesetz gefunden, das mir das verbieten könnte!
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Alfred Kramer schrieb:
Wer will mir verbieten, meine staatliche Anerkennung zu meiner Berufsbezeichnung zu nennen?
ICh habe noch kein Gesetz gefunden, das mir das verbieten könnte!
- Internetadresse eingeben
- Sicherheitsabfrage machen
- und mal schauen wer diese Betreibt.
-mit Glück findest du da was
Viel Erfolg
ha-vey
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ha-vey schrieb:
...schau doch mal unter DENIC eG: Wir sind rein.
- Internetadresse eingeben
- Sicherheitsabfrage machen
- und mal schauen wer diese Betreibt.
-mit Glück findest du da was
Viel Erfolg
ha-vey
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Musashi schrieb:
Hallo MAB,Hallo Rekes,
habe vor paar Tagen gleiche Erlassungsklage von einem Kollegen aus Düsseldorf, vertreten durch einen RA aus Aachen, erhalten. Habe das ganze zu meinen Anwalt gebracht, denn es scheint mir stark nach abzocke auszusehen. Dieser wird jetzt sowohl den Kläger ( bei mir eine GmbH) prüfen, da u.a. der Geschäftsführer nicht genannt wurde bzw eine Vollmacht für die Aachener RA ersichtlich ist.
würde mich freuen wenn ihr mich persönlich kontaktiert.
kollegiale Grüße!
BGBl,I 1994, 3803
Zeugnis über die staatliche Prüfung für Physiotherapeuten
BGBl,I 1994, 3804
Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung ist nicht aufgeführt, wird nachträglich eingetragen.
In einem Lebenslauf ist es wohl nicht falsch zu behaupten, man sei eine staatlich geprüfte Physiotherapeutin.Wenn diese bezeichnung auch auf der Urkunde benützt wird ist die Angelegenheit amtlich. Soll dieser Advo doch das zuständige Gesundheitsamt abmahnen!
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Jolli42 schrieb:
Im MPhG vom 26.05.1994 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten findest Du in Anlage 5(zu §7 Abs.2 Satz1) veröffentlicht im
BGBl,I 1994, 3803
Zeugnis über die staatliche Prüfung für Physiotherapeuten
BGBl,I 1994, 3804
Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung ist nicht aufgeführt, wird nachträglich eingetragen.
In einem Lebenslauf ist es wohl nicht falsch zu behaupten, man sei eine staatlich geprüfte Physiotherapeutin.Wenn diese bezeichnung auch auf der Urkunde benützt wird ist die Angelegenheit amtlich. Soll dieser Advo doch das zuständige Gesundheitsamt abmahnen!
Führen der 'Berufsbezeichnung !! :sunglasses:
Danach haben allein die dort aufgeführten Berufsbezeichnungen in der Erlaubnis-Urkunde zu stehen !
Hein
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Jolli42 schrieb:
Die Erlaubnisurkunde von MAB und vielen anderen sind demnach ungültig.
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ZVPHB schrieb:
Siehe MPhG, § 1.
Führen der 'Berufsbezeichnung !! :sunglasses:
Danach haben allein die dort aufgeführten Berufsbezeichnungen in der Erlaubnis-Urkunde zu stehen !
Hein
Also, diese Kanzlei bewegt sich auf dünnem aber legalem Eis.
Dennoch ist diese Unterlassungserklärung mit dem Vorwurf , nicht nur Werbung mit unserer "Staat. Anerkennung" zu machen, sondern darüber hinaus laut Paragraph 3 Abs. 3 Heilmittelwerbegesetz, IRREFÜHRENDE Werbung haltlos und entzieht sich jeglicher rechtlichen Grundlage. Diese müsste erst einmal über eine Klage des Herrn R.und somit zu einem richterlichen Beschluss gelangen.
Und dieses sollte reiflich Ãœberlegt sein !!!!
Mich würde interessieren ob überhaupt schon jemand eine Klage erhalten hat ?
Zum Schluss sei noch kurz erwähnt, das eine seriöse Rechtsanwaltskanzlei nach Ablauf einer Frist nicht die gegnerische Partei anruft, um eventuell noch einmal mit Nachdruck zu versichern an diesem Thema dran zu sein und nicht locker zu lassen. ( Kettenrasseln )
Des weiteren ist mir aufgefallen, kann auch Zufall sein, dass ein so genannter Kollege, hier im Forum, der die Summe bereits überwiesen hat aus Angst vor weiteren Kosten ( Ärger, Gericht,Stress ), 2009 bei Herrn R. in Behandlung war und "IHN und seine Praxis" über eine Internetseite unter Bewertung in den höchsten Tönen lobt und zu 100% zufrieden war !!!
Nachtrag : Dieser Kollege hat leider seinen Beitrag nach meiner Veröffentlichung im PT-Forum ganz schnell gelöscht , welchen ich aber als Kopie gesichert habe.
Mehr Zeit will ich diesem Thema nicht schenken
oder vielleicht doch !!!!
Also nichts für ungut !!!
[bearbeitet am 11.10.13 21:52]
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Scheint ja keine weiteren Neuigkeiten zu geben.
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Veronika schrieb:
Hallooo,
Scheint ja keine weiteren Neuigkeiten zu geben.
Vorsicht:
R. mahnt jetzt ab, wenn auf der Webseite etwas über Cranio Sacrale zu lesen ist.
Diese Abmahnungen scheinen lt. Verband kaum angreifbar.
R. schreibt "Rechtsberatung?" über Cranio Sacrale auf seiner neuen Webseite.
gr
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Veronika schrieb:
Laut meine Info´s scheint die Sache wohl auf Eis zu liegen.
Vorsicht:
R. mahnt jetzt ab, wenn auf der Webseite etwas über Cranio Sacrale zu lesen ist.
Diese Abmahnungen scheinen lt. Verband kaum angreifbar.
R. schreibt "Rechtsberatung?" über Cranio Sacrale auf seiner neuen Webseite.
gr
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Problem beschreiben
Markus Ruschepaul schrieb:
Habe ebenfalls so eine Unterlassungserklärung bekommen und mit meinem Rechtsbeistand einmal ein wenig recherchiert !!!
Also, diese Kanzlei bewegt sich auf dünnem aber legalem Eis.
Dennoch ist diese Unterlassungserklärung mit dem Vorwurf , nicht nur Werbung mit unserer "Staat. Anerkennung" zu machen, sondern darüber hinaus laut Paragraph 3 Abs. 3 Heilmittelwerbegesetz, IRREFÜHRENDE Werbung haltlos und entzieht sich jeglicher rechtlichen Grundlage. Diese müsste erst einmal über eine Klage des Herrn R.und somit zu einem richterlichen Beschluss gelangen.
Und dieses sollte reiflich Ãœberlegt sein !!!!
Mich würde interessieren ob überhaupt schon jemand eine Klage erhalten hat ?
Zum Schluss sei noch kurz erwähnt, das eine seriöse Rechtsanwaltskanzlei nach Ablauf einer Frist nicht die gegnerische Partei anruft, um eventuell noch einmal mit Nachdruck zu versichern an diesem Thema dran zu sein und nicht locker zu lassen. ( Kettenrasseln )
Des weiteren ist mir aufgefallen, kann auch Zufall sein, dass ein so genannter Kollege, hier im Forum, der die Summe bereits überwiesen hat aus Angst vor weiteren Kosten ( Ärger, Gericht,Stress ), 2009 bei Herrn R. in Behandlung war und "IHN und seine Praxis" über eine Internetseite unter Bewertung in den höchsten Tönen lobt und zu 100% zufrieden war !!!
Nachtrag : Dieser Kollege hat leider seinen Beitrag nach meiner Veröffentlichung im PT-Forum ganz schnell gelöscht , welchen ich aber als Kopie gesichert habe.
Mehr Zeit will ich diesem Thema nicht schenken
oder vielleicht doch !!!!
Also nichts für ungut !!!
[bearbeitet am 11.10.13 21:52]
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