Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
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Der Sachverhalt:
Eine Privatpatientin wurde von mir im Pflegeheim therapiert und die Rechnungen wurden vom Sohn beglichen. Die Pat. verstarb im April und bis jetzt hat der Sohn keine Rechnungen mehr gezahlt ( hoher 4-stelliger Betrag ).
Aus steuerlichen Gründen habe ich Rechnungen vom Jahr 23 mit in 24 mit Einverständnis des Sohnes übernommem.
Als ich dann iAnfang des Jahres mal nach Zahlungen nachfragte, verwies er auf hohe Arzthonorare und er würde dann später zahlen.
Nach mehreren erfolglosen Kontaktaufnahmversuchen per E-mail, Briefen ( Zahlungsaufforderung ), Telefonanrufen ( nur Anrufbeantworter ohne Rückruf ), habe ich Ihm heute per Einschreiben mit Rückschein eine letzte Mahnung geschickt, mit der Androhnung eines Inkassounternehmens, bzw. eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Jetzt meine Fragen:
Die Rechnugen waren an die Dame adressiert und das Pflegeheim hat sie an den Sohn weitergeleitet, da er über 400 km weit weg wohnt. Muss der Sohn jetzt Honorare überweisen, da die Dame ja verstorben ist?
Was sind eure Erfahrungen mit Inkassounternehmen, bzw. gerichtlichen Mahnverfahren?
Vielen Dank jetzt schonmal für Eure Antworten und schönes Wochenende.
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Um zu erfahren, wer die Erbengemeinschaft nach außen hin vertritt, musst du beim zuständigen Nachlassgericht (am Ort wo die Patientin verstorben ist) nachfragen. Es kann durchaus sein, dass der Sohn nicht unbedingt der richtigen Ansprechpartner ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@werami Der Schuld muss aus der Erbmasse bestritten werden. Dafür ist die sog. Erbengemeinschaft zuständig.
Um zu erfahren, wer die Erbengemeinschaft nach außen hin vertritt, musst du beim zuständigen Nachlassgericht (am Ort wo die Patientin verstorben ist) nachfragen. Es kann durchaus sein, dass der Sohn nicht unbedingt der richtigen Ansprechpartner ist.
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werami schrieb:
Danke@Lars van Ravenzwaaij, der Sohn ist der einzige Erbe.
wenn der Sohn tatsächlich der einzige Erbe ist und das Erbe nicht (gegenüber dem Nachlaßgericht) ausschlägt bzw. ausgeschlagen hat, dann haftet er für die Nachlaßverbindlichkeiten; grundsätzlich auch mit seinem Vermögen. Zu diesen Verbindlichkeiten zählen auch Deine Forderungen aus der Behandlung der alten Dame. Hinweis: Zu dem Nachlaß rechnen auch die Ansprüche - jetzt des Erben - gegen die PKV der Verstorbenen und bei Beihilfeberechtigten auch gegen die zuständige Beihilfestelle.
Falls der Sohn das Erbe ausschlägt und auch sonst kein natürlicher Erbe da sein sollte, dann erbt der Fiskus (= der Staat). Dessen Haftung beschränkt sich allerdings auf den Nachlaß.
Eine fällige Forderung [überschreiten der Datumsangabe in der Rechnung, bis wann diese zu begleichen ist] + anschließende Mahnung (diese setzt den Schuldner in Verzug) vorausgesetzt, würde ich bei Ausbleiben der Zahlung im gerichtlichen Mahnverfahren selber geltend machen. Dazu als Hilfestellung:
Ablauf des Mahnverfahrens – Mahngerichte
Dazu solltest Du Dir absolut sicher sein, dass der Sohn der bzw. ein Erbe ist;
Hinweis: die Erben einer Erbengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch; in einem solchen Fall empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Solventesten
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GüSta schrieb:
@werami
wenn der Sohn tatsächlich der einzige Erbe ist und das Erbe nicht (gegenüber dem Nachlaßgericht) ausschlägt bzw. ausgeschlagen hat, dann haftet er für die Nachlaßverbindlichkeiten; grundsätzlich auch mit seinem Vermögen. Zu diesen Verbindlichkeiten zählen auch Deine Forderungen aus der Behandlung der alten Dame. Hinweis: Zu dem Nachlaß rechnen auch die Ansprüche - jetzt des Erben - gegen die PKV der Verstorbenen und bei Beihilfeberechtigten auch gegen die zuständige Beihilfestelle.
Falls der Sohn das Erbe ausschlägt und auch sonst kein natürlicher Erbe da sein sollte, dann erbt der Fiskus (= der Staat). Dessen Haftung beschränkt sich allerdings auf den Nachlaß.
Eine fällige Forderung [überschreiten der Datumsangabe in der Rechnung, bis wann diese zu begleichen ist] + anschließende Mahnung (diese setzt den Schuldner in Verzug) vorausgesetzt, würde ich bei Ausbleiben der Zahlung im gerichtlichen Mahnverfahren selber geltend machen. Dazu als Hilfestellung:
Ablauf des Mahnverfahrens – Mahngerichte
Dazu solltest Du Dir absolut sicher sein, dass der Sohn der bzw. ein Erbe ist;
Hinweis: die Erben einer Erbengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch; in einem solchen Fall empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Solventesten
vielen Dank.
Ich hab mir schon online ein Formular für das gerichtliche Mahnverfahren heruntergeladen.
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werami schrieb:
@GüSta
vielen Dank.
Ich hab mir schon online ein Formular für das gerichtliche Mahnverfahren heruntergeladen.
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Problem beschreiben
werami schrieb:
Hallo Leute, ich bräuchte dringend Euren Rat.
Der Sachverhalt:
Eine Privatpatientin wurde von mir im Pflegeheim therapiert und die Rechnungen wurden vom Sohn beglichen. Die Pat. verstarb im April und bis jetzt hat der Sohn keine Rechnungen mehr gezahlt ( hoher 4-stelliger Betrag ).
Aus steuerlichen Gründen habe ich Rechnungen vom Jahr 23 mit in 24 mit Einverständnis des Sohnes übernommem.
Als ich dann iAnfang des Jahres mal nach Zahlungen nachfragte, verwies er auf hohe Arzthonorare und er würde dann später zahlen.
Nach mehreren erfolglosen Kontaktaufnahmversuchen per E-mail, Briefen ( Zahlungsaufforderung ), Telefonanrufen ( nur Anrufbeantworter ohne Rückruf ), habe ich Ihm heute per Einschreiben mit Rückschein eine letzte Mahnung geschickt, mit der Androhnung eines Inkassounternehmens, bzw. eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Jetzt meine Fragen:
Die Rechnugen waren an die Dame adressiert und das Pflegeheim hat sie an den Sohn weitergeleitet, da er über 400 km weit weg wohnt. Muss der Sohn jetzt Honorare überweisen, da die Dame ja verstorben ist?
Was sind eure Erfahrungen mit Inkassounternehmen, bzw. gerichtlichen Mahnverfahren?
Vielen Dank jetzt schonmal für Eure Antworten und schönes Wochenende.
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Leni C. schrieb:
Wenn der Sohn der Erbe ist , erbt er auch die Schulden . Also muß er auch bezahlen . Meine Meinung . Vermutlich hat er die Rechnungen schon von der Versicherung erstattet bekommen .
Viel Erfolg. Weißt Du welche Privatkasse es ist,vielleicht kannst Du etwas erfahren,ob er eingereicht und kassiert hat. Wenn ja, dann Anzeige wegen Betruges. Habe ich schon hinter mir erfolgreich.
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Kitane schrieb:
Warum hast Du so lange gewartet? Rechnung , Mahnung, Anwalt oder Inkassobüro.
Viel Erfolg. Weißt Du welche Privatkasse es ist,vielleicht kannst Du etwas erfahren,ob er eingereicht und kassiert hat. Wenn ja, dann Anzeige wegen Betruges. Habe ich schon hinter mir erfolgreich.
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