WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Arbeit und ...
mal angenommen, es gibt in einer Praxis 2 Physios.
Eine fachliche Leitung und einer in Teilzeit unter 30 Stunden.
Und die fachliche Leitung wird schwanger und hat von einem Tag auf den anderen Beschäftigungsverbot.
Es findet sich keine neue fachliche Leitung.
Ist dann der Mitarbeiter in Teilzeit automatisch seinen Job los? Oder gibt es da Ausnahmeregelungen?
Danke für eure Antworten!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
mal angenommen, es gibt in einer Praxis 2 Physios.
Eine fachliche Leitung und einer in Teilzeit unter 30 Stunden.
Und die fachliche Leitung wird schwanger und hat von einem Tag auf den anderen Beschäftigungsverbot.
Es findet sich keine neue fachliche Leitung.
Ist dann der Mitarbeiter in Teilzeit automatisch seinen Job los? Oder gibt es da Ausnahmeregelungen?
Danke für eure Antworten!
§13
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Aber wo steht, wieviel Stunden die Vertretung in der Praxis sein sollte?
Außerdem muss die Vertretung nach 6 Monaten genehmigt werden. Eine Schwangerschaft und Elternzeit dauert normalerweise länger als 6 Monate. Wie sieht es aus, wird das grundsätzlich genehmigt oder auch abgelehnt?
Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke,
Aber wo steht, wieviel Stunden die Vertretung in der Praxis sein sollte?
Außerdem muss die Vertretung nach 6 Monaten genehmigt werden. Eine Schwangerschaft und Elternzeit dauert normalerweise länger als 6 Monate. Wie sieht es aus, wird das grundsätzlich genehmigt oder auch abgelehnt?
Gruß
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susanne845 schrieb:
in §11
woher weiß susanne845 dass für dich die "Hessenregeln" zutreffen?
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mocca schrieb:
hallo AT,
woher weiß susanne845 dass für dich die "Hessenregeln" zutreffen?
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susanne845 schrieb:
In welchem Bundesland gelten denn andere Regeln für die Unterbrechung des fachlichen Leiters, bzw. dass dieser Vollzeit in der Praxis zu sein hat??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
In P. 11 steht, wie lange der fachl. Leiter anwesend sein muss, aber nicht, was für die Vertretung gilt...
§ 1 (4) beschreibt den Geltungsbereich
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mocca schrieb:
siehe susannes Linkangebot,
§ 1 (4) beschreibt den Geltungsbereich
Kann der Mitarbeiter mit 20 h Teilzeit die Vertretung übernehmen, oder nicht????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke euch, aber es tut mir Leid liebe Leute, ich verstehe nicht.
Kann der Mitarbeiter mit 20 h Teilzeit die Vertretung übernehmen, oder nicht????
Danke euch, aber es tut mir Leid liebe Leute, ich verstehe nicht.
Kann der Mitarbeiter mit 20 h Teilzeit die Vertretung übernehmen, oder nicht????
VDEK Rahmenvertrag
§ 2 Organisatorische Voraussetzungen
1.Der Zugelassene/ fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Nach §2 benötigt man gar keinen fachlichen Leiter, wenn der PI PT ist und die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten sicherstellen kann.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.4.17 06:48:
Danke euch, aber es tut mir Leid liebe Leute, ich verstehe nicht.
Kann der Mitarbeiter mit 20 h Teilzeit die Vertretung übernehmen, oder nicht????
VDEK Rahmenvertrag
§ 2 Organisatorische Voraussetzungen
1.Der Zugelassene/ fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Praxis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Nach §2 benötigt man gar keinen fachlichen Leiter, wenn der PI PT ist und die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten sicherstellen kann.
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morpheus-06 schrieb:
Die fachliche Leitung kann auch auf zwei PT verteilt werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Soweit ich weiß, musste bei der Kassenzulassung ein fachlicher Leiter mit mind. 32 h eingestellt werden.
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Tempelritter schrieb:
Wenn der Inhaber kein PT ist, muss ein fachlicher Leiter benannt werden.
Soweit so gut.
Es geht nun um die Vertretung der fachlichen Leitung wegen Mutterschutz.
War noch nie jemand in einer solchen Lage?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja,
Soweit so gut.
Es geht nun um die Vertretung der fachlichen Leitung wegen Mutterschutz.
War noch nie jemand in einer solchen Lage?
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C. DBO schrieb:
Doch, aber ich hatte 2 FL. Kannst Du nicht die andere MA als FL beauftragen? Es genügen 30 Std. Anwesenheit, die Differenz deckst Du selbst ab.
Mitarbeiter in Teilzeit wäre allein in Praxis mit 20 h.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Leider nein.
Mitarbeiter in Teilzeit wäre allein in Praxis mit 20 h.
Nimm noch einen Minijobber dazu oder mach zu.
Mit 20 Std/Wo ist eine Praxis sowieso nicht finanzierbar.
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RoFo schrieb:
Definitiv zu wenig.
Nimm noch einen Minijobber dazu oder mach zu.
Mit 20 Std/Wo ist eine Praxis sowieso nicht finanzierbar.
Woher habt ihr denn die Info, dass die fachl. Leitung geteilt werden kann?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok,
Woher habt ihr denn die Info, dass die fachl. Leitung geteilt werden kann?
Die Vertretung muss das gleiche leisten und voraussetzen wie der Leiter.
Frag doch am besten die Zulassungsstelle.
Ohne genaue Ingos von dir, wird hier nur rumgeraten.
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RoFo schrieb:
Es geht um die Anzahl der Stunden, nicht um die Personen.
Die Vertretung muss das gleiche leisten und voraussetzen wie der Leiter.
Frag doch am besten die Zulassungsstelle.
Ohne genaue Ingos von dir, wird hier nur rumgeraten.
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susanne845 schrieb:
Link
§13
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