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Hadamar - Mittelhessen

ID: 1200_000512
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
eine der größten medizinischen
Versorgungseinrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg. Rund
1.000 Mitarbeiter kümmern sich
tagtäglich um das Wohl der uns
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Unsere Klinik für Klinik für
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Heilpraktiker im Angestelltenverhältnis

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Neues Thema
Heilpraktiker im Angestelltenverhältnis
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Anonymer Teilnehmer
08.04.2014 18:57
Hallo,da ich schon überall nach Informationen gesucht habe,aber wenig gefunden habe,stelle ich mal meine frage hier...und würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich bin Physiotherapeut und seit kurzem habe ich die Heilpraktikerprüfung bestanden.
Nun zu meiner Frage:

Kann mich meine derzeitige Praxis,wo ich zur zeit tätig bin als Heilpraktiker und Physiotherapeut anstellen oder ist das nicht möglich?(Die Praxis/praxisinhaberin macht nur Physiotherapie)

Und wenn es möglich ist,welche Anforderungen müssen erfüllt werden bzw wer muss darüber informiert werden?

Hoffe sehr auf Antworten...Danke
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Hallo,da ich schon überall nach Informationen gesucht habe,aber wenig gefunden habe,stelle ich mal meine frage hier...und würde mich sehr über eine Antwort freuen. Ich bin Physiotherapeut und seit kurzem habe ich die Heilpraktikerprüfung bestanden. Nun zu meiner Frage: Kann mich meine derzeitige Praxis,wo ich zur zeit tätig bin als Heilpraktiker und Physiotherapeut anstellen oder ist das nicht möglich?(Die Praxis/praxisinhaberin macht nur Physiotherapie) Und wenn es möglich ist,welche Anforderungen müssen erfüllt werden bzw wer muss darüber informiert werden? Hoffe sehr auf Antworten...Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,da ich schon überall nach Informationen gesucht habe,aber wenig gefunden habe,stelle ich mal meine frage hier...und würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich bin Physiotherapeut und seit kurzem habe ich die Heilpraktikerprüfung bestanden.
Nun zu meiner Frage:

Kann mich meine derzeitige Praxis,wo ich zur zeit tätig bin als Heilpraktiker und Physiotherapeut anstellen oder ist das nicht möglich?(Die Praxis/praxisinhaberin macht nur Physiotherapie)

Und wenn es möglich ist,welche Anforderungen müssen erfüllt werden bzw wer muss darüber informiert werden?

Hoffe sehr auf Antworten...Danke

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PTP
08.04.2014 19:47
Wenn du als Heilpraktiker arbeiten willst musst du eine Praxis anmelden. Als Heilpraktiker kann dich ein Physio - soweit ich weiß - nicht einstellen. Der Heilpraktiker-Praxisbetrieb in den gleichen Räumen geht nur wenn die Praxis nicht GKV-zugelassen ist, oder nur außerhalb der Physio-Öffnungszeiten, und dann deutlich gekennzeichnet.
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Wenn du als Heilpraktiker arbeiten willst musst du eine Praxis anmelden. Als Heilpraktiker kann dich ein Physio - soweit ich weiß - nicht einstellen. Der Heilpraktiker-Praxisbetrieb in den gleichen Räumen geht nur wenn die Praxis nicht GKV-zugelassen ist, oder nur außerhalb der Physio-Öffnungszeiten, und dann deutlich gekennzeichnet.
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PTP schrieb:

Wenn du als Heilpraktiker arbeiten willst musst du eine Praxis anmelden. Als Heilpraktiker kann dich ein Physio - soweit ich weiß - nicht einstellen. Der Heilpraktiker-Praxisbetrieb in den gleichen Räumen geht nur wenn die Praxis nicht GKV-zugelassen ist, oder nur außerhalb der Physio-Öffnungszeiten, und dann deutlich gekennzeichnet.

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Xela
10.04.2014 10:37
Das dauert zwei MInuten mit google.


Niederlassungspflicht für Heilpraktiker - AG München vom 13.02.2013 - Az. 132 C 20532/11
13. Februar 2014

Arztrecht u. Medizinrecht Urteile » Niederlassungspflicht für Heilpraktiker - AG München vom 13.02.2013 - Az. 132 C 20

§ 1 des Heilpraktikergesetzes verlangt für die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt eine feste Niederlassung. Das Amtsgericht München hat hierzu entschieden, dass die gelegentliche Nutzung des Behandlungsraumes eines Dritten nach Absprache der Niederlassungspflicht nicht genügt. Erfüllt ein Heilpraktiker die Niederlassungsanforderungen nicht, ist die Krankenkasse nicht zur Erstattung von Behandlungskosten verpflichtet.

Urteil des AG München vom 13.02.2013
Aktenzeichen: 132 C 20532/11
Justiz Bayern online

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• Tempelritter
Das dauert zwei MInuten mit google. Niederlassungspflicht für Heilpraktiker - AG München vom 13.02.2013 - Az. 132 C 20532/11 13. Februar 2014 http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/niederlassungspflicht-heilpraktiker/ § 1 des Heilpraktikergesetzes verlangt für die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt eine feste Niederlassung. Das Amtsgericht München hat hierzu entschieden, dass die gelegentliche Nutzung des Behandlungsraumes eines Dritten nach Absprache der Niederlassungspflicht nicht genügt. Erfüllt ein Heilpraktiker die Niederlassungsanforderungen nicht, ist die Krankenkasse nicht zur Erstattung von Behandlungskosten verpflichtet. Urteil des AG München vom 13.02.2013 Aktenzeichen: 132 C 20532/11 Justiz Bayern online
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Tempelritter
10.04.2014 11:03
Gleiches gilt auch für den HP Physiotherapie, so das GA Freiburg.
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Gleiches gilt auch für den HP Physiotherapie, so das GA Freiburg.
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Tempelritter schrieb:

Gleiches gilt auch für den HP Physiotherapie, so das GA Freiburg.

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Xela schrieb:

Das dauert zwei MInuten mit google.


Niederlassungspflicht für Heilpraktiker - AG München vom 13.02.2013 - Az. 132 C 20532/11
13. Februar 2014

Arztrecht u. Medizinrecht Urteile » Niederlassungspflicht für Heilpraktiker - AG München vom 13.02.2013 - Az. 132 C 20

§ 1 des Heilpraktikergesetzes verlangt für die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt eine feste Niederlassung. Das Amtsgericht München hat hierzu entschieden, dass die gelegentliche Nutzung des Behandlungsraumes eines Dritten nach Absprache der Niederlassungspflicht nicht genügt. Erfüllt ein Heilpraktiker die Niederlassungsanforderungen nicht, ist die Krankenkasse nicht zur Erstattung von Behandlungskosten verpflichtet.

Urteil des AG München vom 13.02.2013
Aktenzeichen: 132 C 20532/11
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