Für meine kleine Praxis mit nettem
Team und in entspannter
Atmosphäre suche ich eine
Masseurin / Physiotherapeutin mit
Erfahrung und Liebe zur
Lymphdrainage, ab sofort oder
später.
In Teilzeit ( 560 EUR oder bis zu
15 Stunden).
Wer gerne in Ruhe in schönen
Räumen und mit netten Kolleginnen
arbeiten möchte, ist bei uns
richtig. Unsere Patienten sind sehr
nett und dankbar. Die Praxis liegt
direkt an der S- Bahn (S4).
Wir arbeiten mit der
Praxissoftware Theorg und haben
zur Unterstüt...
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Lymphdrainage, ab sofort oder
später.
In Teilzeit ( 560 EUR oder bis zu
15 Stunden).
Wer gerne in Ruhe in schönen
Räumen und mit netten Kolleginnen
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Ich bin Physiotherapeut und seit kurzem habe ich die Heilpraktikerprüfung bestanden.
Nun zu meiner Frage:
Kann mich meine derzeitige Praxis,wo ich zur zeit tätig bin als Heilpraktiker und Physiotherapeut anstellen oder ist das nicht möglich?(Die Praxis/praxisinhaberin macht nur Physiotherapie)
Und wenn es möglich ist,welche Anforderungen müssen erfüllt werden bzw wer muss darüber informiert werden?
Hoffe sehr auf Antworten...Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,da ich schon überall nach Informationen gesucht habe,aber wenig gefunden habe,stelle ich mal meine frage hier...und würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich bin Physiotherapeut und seit kurzem habe ich die Heilpraktikerprüfung bestanden.
Nun zu meiner Frage:
Kann mich meine derzeitige Praxis,wo ich zur zeit tätig bin als Heilpraktiker und Physiotherapeut anstellen oder ist das nicht möglich?(Die Praxis/praxisinhaberin macht nur Physiotherapie)
Und wenn es möglich ist,welche Anforderungen müssen erfüllt werden bzw wer muss darüber informiert werden?
Hoffe sehr auf Antworten...Danke
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PTP schrieb:
Wenn du als Heilpraktiker arbeiten willst musst du eine Praxis anmelden. Als Heilpraktiker kann dich ein Physio - soweit ich weiß - nicht einstellen. Der Heilpraktiker-Praxisbetrieb in den gleichen Räumen geht nur wenn die Praxis nicht GKV-zugelassen ist, oder nur außerhalb der Physio-Öffnungszeiten, und dann deutlich gekennzeichnet.
Niederlassungspflicht für Heilpraktiker - AG München vom 13.02.2013 - Az. 132 C 20532/11
13. Februar 2014
Arztrecht u. Medizinrecht Urteile » Niederlassungspflicht für Heilpraktiker - AG München vom 13.02.2013 - Az. 132 C 20
§ 1 des Heilpraktikergesetzes verlangt für die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt eine feste Niederlassung. Das Amtsgericht München hat hierzu entschieden, dass die gelegentliche Nutzung des Behandlungsraumes eines Dritten nach Absprache der Niederlassungspflicht nicht genügt. Erfüllt ein Heilpraktiker die Niederlassungsanforderungen nicht, ist die Krankenkasse nicht zur Erstattung von Behandlungskosten verpflichtet.
Urteil des AG München vom 13.02.2013
Aktenzeichen: 132 C 20532/11
Justiz Bayern online
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Tempelritter schrieb:
Gleiches gilt auch für den HP Physiotherapie, so das GA Freiburg.
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Xela schrieb:
Das dauert zwei MInuten mit google.
Niederlassungspflicht für Heilpraktiker - AG München vom 13.02.2013 - Az. 132 C 20532/11
13. Februar 2014
Arztrecht u. Medizinrecht Urteile » Niederlassungspflicht für Heilpraktiker - AG München vom 13.02.2013 - Az. 132 C 20
§ 1 des Heilpraktikergesetzes verlangt für die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt eine feste Niederlassung. Das Amtsgericht München hat hierzu entschieden, dass die gelegentliche Nutzung des Behandlungsraumes eines Dritten nach Absprache der Niederlassungspflicht nicht genügt. Erfüllt ein Heilpraktiker die Niederlassungsanforderungen nicht, ist die Krankenkasse nicht zur Erstattung von Behandlungskosten verpflichtet.
Urteil des AG München vom 13.02.2013
Aktenzeichen: 132 C 20532/11
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