Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
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Krankheitsbildern. Auf Grund
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ich würde gerne wissen ob das ganze rechtens ist:
Ich arbeite in einer Praxis ganz normal in Früh (bis 14 Uhr)- und Spätschicht (ab 14 Uhr). Das Problem was ich habe ist: die Hausbesuche soll ich vor oder nach der Schicht machen, nicht während der eigentlichen Schicht in der Praxis.
Darf der Arbeitgeber das so (mündlich) regeln? Im Arbeitsvertrag steht nichts davon getrennt, sondern das ich in der Praxis tätig bin und Hausbesuche mache.
Die 2. Frage wäre:
Muss mir der Arbeitgeber ein Transportmittel zur Verfügung stellen für die Hausbesuche? Bisher ist es dort wohl so gelaufen, das mit dem Fahrrad gefahren wird (dem privaten) und weder PkW noch ein Praxisfahrrad zur Verfügung steht. (Außer vielleicht mal das Fahrrad vom Chef, aber auch nicht immer, wenn er feierabend hat und damit nach Hause fährt)
Was ist wenn etwas an meinem Fahrrad kaputt geht oder es evtl. geklaut wird (natürlich trotz Schloss), wer haftet dann?
Und für den Fahrtweg werden doch nur 10 Minuten für hin und zurück berechnet, oder? Das ist zum Beispiel bei einigen Patienten mit Fahrrad garnicht möglich.
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Problem beschreiben
Colajunky schrieb:
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen ob das ganze rechtens ist:
Ich arbeite in einer Praxis ganz normal in Früh (bis 14 Uhr)- und Spätschicht (ab 14 Uhr). Das Problem was ich habe ist: die Hausbesuche soll ich vor oder nach der Schicht machen, nicht während der eigentlichen Schicht in der Praxis.
Darf der Arbeitgeber das so (mündlich) regeln? Im Arbeitsvertrag steht nichts davon getrennt, sondern das ich in der Praxis tätig bin und Hausbesuche mache.
Die 2. Frage wäre:
Muss mir der Arbeitgeber ein Transportmittel zur Verfügung stellen für die Hausbesuche? Bisher ist es dort wohl so gelaufen, das mit dem Fahrrad gefahren wird (dem privaten) und weder PkW noch ein Praxisfahrrad zur Verfügung steht. (Außer vielleicht mal das Fahrrad vom Chef, aber auch nicht immer, wenn er feierabend hat und damit nach Hause fährt)
Was ist wenn etwas an meinem Fahrrad kaputt geht oder es evtl. geklaut wird (natürlich trotz Schloss), wer haftet dann?
Und für den Fahrtweg werden doch nur 10 Minuten für hin und zurück berechnet, oder? Das ist zum Beispiel bei einigen Patienten mit Fahrrad garnicht möglich.
2. Bei uns benutzen die Therapeuten Ihr eigenes Kfz und bekommen pro gefahrenen Km 30 Cent. Davon ist der Verschleiss am Auto und Fahrrad abgedeckt. Wenn Du crashst, dann zahlt die Dienstreisekasko. Wenn der Chef sowas nicht hat, dann zahlt er.
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Wie verhält sich das denn mit den Fahrtzeiten, wenn die 10 Minuten überschritten werden, eben durch die Fahrradtour. Ein eigenes Kfz habe ich nicht.
Das mit den 30 Cent/Km ist mir bekannt. Nur nicht das es auch für's Fahrrad gilt?
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Colajunky schrieb:
Danke für die Antwort.
Wie verhält sich das denn mit den Fahrtzeiten, wenn die 10 Minuten überschritten werden, eben durch die Fahrradtour. Ein eigenes Kfz habe ich nicht.
Das mit den 30 Cent/Km ist mir bekannt. Nur nicht das es auch für's Fahrrad gilt?
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saloia schrieb:
die fahrtzeiten zum HB dauern so lange, wie sie nunmal dauern, werden auch so angerechnet und gelten natürlich als arbeitszeit
> pro gefahrenen Km 30 Cent. Davon ist der Verschleiss
> am Auto...... abgedeckt.
von 30 ct/km sind verschleiß und spritkosten eben schon lange nicht mehr gedeckt
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saloia schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> pro gefahrenen Km 30 Cent. Davon ist der Verschleiss
> am Auto...... abgedeckt.
von 30 ct/km sind verschleiß und spritkosten eben schon lange nicht mehr gedeckt
BTW... ich stelle nur Leute ein, die ein Auto haben...
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Wonderwoman schrieb:
Bei mir ist es egal, ob meine ANs mit dem Fahrrad oder Auto fahren. Da gibt es immer die 30 Cent. Aaaber das darf natürlich nicht dazu führen, dass eine Tour 3 Stunden dauert. :wink:
BTW... ich stelle nur Leute ein, die ein Auto haben...
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Wonderwoman schrieb:
Erzähl das dem Finanzamt... das ist die steuerfreie Grenze
Hausbesuche sind während der Arbeitszeit zu machen d.h.wenn dein Dienst um 14 Uhr beginnt dann bist zum Umziehen in der Praxis und fährst von dort aus zum Patienten und wenn der Weg dorthin 15 Min.dauert dann ist das Arbeitszeit und wenn du vor Arbeitsende die HB`s behandelst ,dann fährst du entsprechen ausder Praxis los und rechnest auch die Zeit ein die du wieder zurück zur Praxis bräuchtest.
So wie du es beschrieben hast machst du ja dann Überstunden wenn du schon vor Arbeitsbeginn zu den HB`s fährst und dann noch die im Arbeitsvertrag vorgesehenen Stunden machst.Also dass sollte geklärt werden
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eim schrieb:
an Colajunky,
Hausbesuche sind während der Arbeitszeit zu machen d.h.wenn dein Dienst um 14 Uhr beginnt dann bist zum Umziehen in der Praxis und fährst von dort aus zum Patienten und wenn der Weg dorthin 15 Min.dauert dann ist das Arbeitszeit und wenn du vor Arbeitsende die HB`s behandelst ,dann fährst du entsprechen ausder Praxis los und rechnest auch die Zeit ein die du wieder zurück zur Praxis bräuchtest.
So wie du es beschrieben hast machst du ja dann Überstunden wenn du schon vor Arbeitsbeginn zu den HB`s fährst und dann noch die im Arbeitsvertrag vorgesehenen Stunden machst.Also dass sollte geklärt werden
Werden dennoch 30 ct/km gezahlt gilt dies als Abgabenpflichtiger Lohn und muss später nachgezahlt werden.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Für das Fahrad gibt es deutlich weniger als 30 ct/km!
Werden dennoch 30 ct/km gezahlt gilt dies als Abgabenpflichtiger Lohn und muss später nachgezahlt werden.
MFG
Meitao
Wenn Du von einem Hausbesuch direkt nachhause fährst, dann ist diese Fahrt keine Arbeitszeit.
Das Gleiche, wenn Du direkt von zuhause zu einem Hausbesuch fährst...
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Wonderwoman schrieb:
Das ist leider nicht ganz korrekt. :wink:
Wenn Du von einem Hausbesuch direkt nachhause fährst, dann ist diese Fahrt keine Arbeitszeit.
Das Gleiche, wenn Du direkt von zuhause zu einem Hausbesuch fährst...
Letztendlich wird der Mitarbeiter um bezahlte arbeitszeit betrogen, wenn er erst bei dem Hausbesuch arbeitsbeginn hat!
PS: Wie willst du es anders lösen, dass die Kartei mit VO immer in der Praxis zu sein hat!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Wenn man es richtig machen will muss man von der Praxis aus starten und enden.
Letztendlich wird der Mitarbeiter um bezahlte arbeitszeit betrogen, wenn er erst bei dem Hausbesuch arbeitsbeginn hat!
PS: Wie willst du es anders lösen, dass die Kartei mit VO immer in der Praxis zu sein hat!
MFG
Meitao
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Wonderwoman schrieb:
Ist doch Quatsch... In der Regel ist es doch egal, ob Du von Zuhause in die Praxis oder zum Hausbesuch fährst. Oder sind Deine Hausbesuche 30 km von Deiner Praxis weg? :wink:
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eim schrieb:
Deswegen ja mein Hinweis mit Praxisrückfahrt und Selbstverständlich innerhalb der vorgegeben Arbeitszeit
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
1. Du darfst am Tag max. 10 Stunden arbeiten. Fahrtzeiten und Hausbesuche gehören dazu.
2. Bei uns benutzen die Therapeuten Ihr eigenes Kfz und bekommen pro gefahrenen Km 30 Cent. Davon ist der Verschleiss am Auto und Fahrrad abgedeckt. Wenn Du crashst, dann zahlt die Dienstreisekasko. Wenn der Chef sowas nicht hat, dann zahlt er.
Als Arbeitszeit gilt grundsätzlich die Behandlungszeit, sowie die tatsächlichen Fahrtzeiten (mit dem Rad als i.d.R. längere Fahrtzeit = längere Arbeitszeiten).
Abziehen kann der Arbeitgeber jedoch die Wegezeit, d.h. die Zeit, die man normalerweise von zuhause zur Praxis bzw. umgekehrt benötigt. Das heißt, dass der Weg von und nach Zuhause zum 1. bzw. letzten HB, nur dann angerechnet wird, wenn dieser länger ist als der Weg zur Praxis (Arbeitsweg).
Verfügt der Arbeitnehmer über kein Transportmittel oder lehnt er es ab seine privaten Fahrtzeuge zu benutzen, muss der AG diese zur Verfügung stellen oder der AN geht zu Fuß und die längere Zeit ist vergütungspflichtig.
Einigt man sich vertraglich darauf sein Privatauto oder Rad zu benutzen, muss man dieses auch machen und erhält hierfür eine Entschädigung, die den Zusatzkosten entspricht, die man dadurch hat. Mit dem Auto i.d.R. 30Cent/km, mit dem Fahrrad i.d.R. 0,8Cent/Km. Gruß S.
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Heißt also ich muss mit meinem Chef nochmal über die Privatnutzung meines Fahrrads für die Praxis reden und mir am besten die genauen Zeiten aufschreiben, wie lange ich brauche für die Hausbesuche. (Bisher habe ich nur die Behandslungszeit + 10 Min. Fahrtweg aufgeschrieben)
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Colajunky schrieb:
Vielen Dank für die Antworten. :)
Heißt also ich muss mit meinem Chef nochmal über die Privatnutzung meines Fahrrads für die Praxis reden und mir am besten die genauen Zeiten aufschreiben, wie lange ich brauche für die Hausbesuche. (Bisher habe ich nur die Behandslungszeit + 10 Min. Fahrtweg aufgeschrieben)
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Shakespeare schrieb:
Blöcke mit HB vor und nach der Praxiszeit, sind rechtens und sinnvoll.
Als Arbeitszeit gilt grundsätzlich die Behandlungszeit, sowie die tatsächlichen Fahrtzeiten (mit dem Rad als i.d.R. längere Fahrtzeit = längere Arbeitszeiten).
Abziehen kann der Arbeitgeber jedoch die Wegezeit, d.h. die Zeit, die man normalerweise von zuhause zur Praxis bzw. umgekehrt benötigt. Das heißt, dass der Weg von und nach Zuhause zum 1. bzw. letzten HB, nur dann angerechnet wird, wenn dieser länger ist als der Weg zur Praxis (Arbeitsweg).
Verfügt der Arbeitnehmer über kein Transportmittel oder lehnt er es ab seine privaten Fahrtzeuge zu benutzen, muss der AG diese zur Verfügung stellen oder der AN geht zu Fuß und die längere Zeit ist vergütungspflichtig.
Einigt man sich vertraglich darauf sein Privatauto oder Rad zu benutzen, muss man dieses auch machen und erhält hierfür eine Entschädigung, die den Zusatzkosten entspricht, die man dadurch hat. Mit dem Auto i.d.R. 30Cent/km, mit dem Fahrrad i.d.R. 0,8Cent/Km. Gruß S.
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