Die Klinik Bavaria
Seit unserer Gründung im Jahr 1988
leben wir in unserer Klinik die
stetige Entwicklung.
Mit einer Kapazität von über 250
Betten gehören wir zu den
führenden Rehabilitationskliniken
in Nordbayern. Wir verfügen über
Fachbereiche für Orthopädie,
Neurologie, Geriatrie und
Arbeitsmedizin sowie über eine
Intensivstation für die
Frührehabilitation.
Auch wenn unser Leistungsspektrum
kontinuierlich gewachsen ist, so
bleiben wir hinsichtlich unserer
Philosophie immer ...
Seit unserer Gründung im Jahr 1988
leben wir in unserer Klinik die
stetige Entwicklung.
Mit einer Kapazität von über 250
Betten gehören wir zu den
führenden Rehabilitationskliniken
in Nordbayern. Wir verfügen über
Fachbereiche für Orthopädie,
Neurologie, Geriatrie und
Arbeitsmedizin sowie über eine
Intensivstation für die
Frührehabilitation.
Auch wenn unser Leistungsspektrum
kontinuierlich gewachsen ist, so
bleiben wir hinsichtlich unserer
Philosophie immer ...
meine Chefin möchte das wir Hausbesuche machen obwohl der Hausbesuch nicht angekreuzt ist durch den Arzt. Ich weiß das darf man eigentlich nicht. Was mich interessiert ist man versichert?
Bsp.:
1. AN hat einen Autounfall......
2. Kunde verklagt Therapeuten wegen Körperverletzung. .....
.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ,
meine Chefin möchte das wir Hausbesuche machen obwohl der Hausbesuch nicht angekreuzt ist durch den Arzt. Ich weiß das darf man eigentlich nicht. Was mich interessiert ist man versichert?
Bsp.:
1. AN hat einen Autounfall......
2. Kunde verklagt Therapeuten wegen Körperverletzung. .....
.
zu (1) "AN hat Autounfall": Es ist die BG zuständig da du im Auftrag deines Arbeitgebers unterwegs warst. Eventuelle Regressansprüche werden gegen den AG gerichtet, du als AN bist abgesichert.
zu (2) "Kunde verklagt Therapeuten wegen Körperverletzung": Auch da bist du abgesichert da zunächst einmal der PI für die fachlich kompetente Behandlung verantwortlich ist; dir dürfen nur Aufgaben übertragen werden die du meistern kannst. Auch hier gilt wieder: Du bist ausführendes Organ von Anweisungen, soweit dir kein grobes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann ist der Arbeitgeber in der Verantwortung. Die Frage wäre weiterhin: Wäre der Schaden auch bei Behandlung in der Praxis entstanden? Hast du den Schaden bewusst in Kauf genommen statt eine sichere Behandlung einzufordern?
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Grundsätzlich ist es so, dass rechtswidrige Weisungen zuerst befolgt werden müssen, jedoch der Weisungsgebundene darauf aufmerksam machen sollte.
Siehe auch ständige Rechtsprechung des BAG (von Kammer zu Kammer aber unterschiedliche Auslegungen)
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Bernie schrieb:
Stichworte: Billigkeit der Abwägung. Siehe auch §315 BGB.
Grundsätzlich ist es so, dass rechtswidrige Weisungen zuerst befolgt werden müssen, jedoch der Weisungsgebundene darauf aufmerksam machen sollte.
Siehe auch ständige Rechtsprechung des BAG (von Kammer zu Kammer aber unterschiedliche Auslegungen)
Rechtswidrig wird es erst, wenn es sich dabei um GKV Pat handelt, da hierbei geg den Rahmenvertrag verstoßen wird.
Woher soll ein AN das wissen, wenn er nie einen solchen Vertrag gelesen hat?
Weil ein Kreuz fehlt?
Ansonsten folge ich P.A.
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RoFo schrieb:
Was ist denn daran rechtswidrig, wenn ein AG zum AN sagt, dass er HB machen soll?
Rechtswidrig wird es erst, wenn es sich dabei um GKV Pat handelt, da hierbei geg den Rahmenvertrag verstoßen wird.
Woher soll ein AN das wissen, wenn er nie einen solchen Vertrag gelesen hat?
Weil ein Kreuz fehlt?
Ansonsten folge ich P.A.
Wenn AN keine Ahnung von MT hat, muss er das auch sagen und die Behandlung ablehnen.
Kann AN aber MT, hat aber kein Zertifikat, sollte er darauf hinweisen, muss aber behandeln, da Anweisung durch AG.
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RoFo schrieb:
Etwas anderes ist es, wenn AG eine bestimmte Therapieform fordert zB MT.
Wenn AN keine Ahnung von MT hat, muss er das auch sagen und die Behandlung ablehnen.
Kann AN aber MT, hat aber kein Zertifikat, sollte er darauf hinweisen, muss aber behandeln, da Anweisung durch AG.
Rechtswidrig wird es erst, wenn es sich dabei um GKV Pat handelt, da hierbei geg den Rahmenvertrag verstoßen wird."
--> Genau darum ging es ja im Eingangs Thread
"Woher soll ein AN das wissen, wenn er nie einen solchen Vertrag gelesen hat? "
--> Na ja, das mag zwar der Realität entsprechen, aber wenn er das schon nicht weiß...........
"Kann AN aber MT, hat aber kein Zertifikat, sollte er darauf hinweisen, muss aber behandeln, da Anweisung durch AG."
--> das weicht ziemlich von geltendem Recht ab. Das ist noch viel schlimmer als die Annahmen vom Ausgangs Thread. Stichwort Erfüllungsgehilfe und strafbare Handlung, hier: Betrug.
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Bernie schrieb:
"Was ist denn daran rechtswidrig, wenn ein AG zum AN sagt, dass er HB machen soll?
Rechtswidrig wird es erst, wenn es sich dabei um GKV Pat handelt, da hierbei geg den Rahmenvertrag verstoßen wird."
--> Genau darum ging es ja im Eingangs Thread
"Woher soll ein AN das wissen, wenn er nie einen solchen Vertrag gelesen hat? "
--> Na ja, das mag zwar der Realität entsprechen, aber wenn er das schon nicht weiß...........
"Kann AN aber MT, hat aber kein Zertifikat, sollte er darauf hinweisen, muss aber behandeln, da Anweisung durch AG."
--> das weicht ziemlich von geltendem Recht ab. Das ist noch viel schlimmer als die Annahmen vom Ausgangs Thread. Stichwort Erfüllungsgehilfe und strafbare Handlung, hier: Betrug.
Falls doch, wen betrügt er?
Weder den Pat noch den AG noch den Kostenträger.
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RoFo schrieb:
Der AN betrügt doch nicht, wenn er Therapien ausführt, die er sicher beherrscht und vom AG angeordnet sind.
Falls doch, wen betrügt er?
Weder den Pat noch den AG noch den Kostenträger.
[...]
zu (1) "AN hat Autounfall": Es ist die BG zuständig da du im Auftrag deines Arbeitgebers unterwegs warst. Eventuelle Regressansprüche werden gegen den AG gerichtet, du als AN bist abgesichert.
[...]
...das gilt für Schäden an deinem eigenen Leib und ggf. auch für ein posttraumatisches Belastungssysndrom; Schäden an deinem Privat-PKW hat dein AG zu ersetzen [Nutzung für die Arbeit wenn nicht ausdrücklich anders angeordnet: Dein PKW wird für die Dauer des Einsatzes für die Praxis zum Betriebsmittel erhoben], für Schäden an anderer Leute Körper oder Besitz ist der Arbeitgeber in der Haftung [du hast mit einem Betriebsmittel während einer angeordneten Tätigkeit Schäden verursacht].
Verursacht jemand anders den Unfall ist zunächst dessen Haftpflicht und erst im Nachgang dein AG in der Haftung.
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Papa Alpaka schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 24.6.16 18:48:
[...]
zu (1) "AN hat Autounfall": Es ist die BG zuständig da du im Auftrag deines Arbeitgebers unterwegs warst. Eventuelle Regressansprüche werden gegen den AG gerichtet, du als AN bist abgesichert.
[...]
...das gilt für Schäden an deinem eigenen Leib und ggf. auch für ein posttraumatisches Belastungssysndrom; Schäden an deinem Privat-PKW hat dein AG zu ersetzen [Nutzung für die Arbeit wenn nicht ausdrücklich anders angeordnet: Dein PKW wird für die Dauer des Einsatzes für die Praxis zum Betriebsmittel erhoben], für Schäden an anderer Leute Körper oder Besitz ist der Arbeitgeber in der Haftung [du hast mit einem Betriebsmittel während einer angeordneten Tätigkeit Schäden verursacht].
Verursacht jemand anders den Unfall ist zunächst dessen Haftpflicht und erst im Nachgang dein AG in der Haftung.
Der AN betrügt doch nicht, wenn er Therapien ausführt, die er sicher beherrscht und vom AG angeordnet sind.
Falls doch, wen betrügt er?
Weder den Pat noch den AG noch den Kostenträger.
Im Prinzip meine Meinung, allerdings bin ich bereit mich durch Verweis auf Rechtsprechung o.ä. [nein, Kassenchecklisten zählen nicht] eines Besseren belehren zu lassen:
(1) Der PI hat gemäß RV die fachlich qualifizierte Behandlung ganztägig sicherzustellen, ist für die fachlich korrekte Ausführung jeder Behandlung verantwortlich.
(2) Vergütungsvereinbarung VdEK West 2016: "Manuelle Therapie - Weiterbildungsnachweis: Die unter dieser Position beschriebenen Leis-
tungen sind abrechenbar von Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Therapie [...] nachweisen."; für die Abrechnung ist die Weiterbildung inkl. Zertifikat notwendig, es steht im Wortlaut aber nicht "muss erbracht werden" von einem Zertifikatsträger. An dieser Stelle muss der PI verantworten ob die Anleitung durch einen Zertifikatsträger ausreicht oder ob der Fall kompliziert genug ist das ausschließlich der Zertifikatsträger die Behandlung erbringen kann.
Evt. steht dazu noch was im RV, den habe ich nicht soweit parat das ich auf Zertifikatsdetailfragen antworten kann da ich meine Zertifikate nicht eingereicht habe...
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 25.6.16 20:41:
Der AN betrügt doch nicht, wenn er Therapien ausführt, die er sicher beherrscht und vom AG angeordnet sind.
Falls doch, wen betrügt er?
Weder den Pat noch den AG noch den Kostenträger.
Im Prinzip meine Meinung, allerdings bin ich bereit mich durch Verweis auf Rechtsprechung o.ä. [nein, Kassenchecklisten zählen nicht] eines Besseren belehren zu lassen:
(1) Der PI hat gemäß RV die fachlich qualifizierte Behandlung ganztägig sicherzustellen, ist für die fachlich korrekte Ausführung jeder Behandlung verantwortlich.
(2) Vergütungsvereinbarung VdEK West 2016: "Manuelle Therapie - Weiterbildungsnachweis: Die unter dieser Position beschriebenen Leis-
tungen sind abrechenbar von Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Therapie [...] nachweisen."; für die Abrechnung ist die Weiterbildung inkl. Zertifikat notwendig, es steht im Wortlaut aber nicht "muss erbracht werden" von einem Zertifikatsträger. An dieser Stelle muss der PI verantworten ob die Anleitung durch einen Zertifikatsträger ausreicht oder ob der Fall kompliziert genug ist das ausschließlich der Zertifikatsträger die Behandlung erbringen kann.
Evt. steht dazu noch was im RV, den habe ich nicht soweit parat das ich auf Zertifikatsdetailfragen antworten kann da ich meine Zertifikate nicht eingereicht habe...
Wenn ein MA eine Zertifikatsleistung abgibt, ohne die dafür vorgesehene Qulifikation zu haben und der PI dies abrechnet, macht sich der PI strafbar und der AN ist sein Erfüllungsgehilfe, also Behilfe zum Betrug. Die Vorsätzlichkeit leigt hier außer Frage, da man von jedem normal informierten PT zumindest Grundkenntnisse des Leistungsrechts erwarten kann (Unwissenheit schützt aber auch hier nicht vor Strafe)
Warum ist das so?
Die Zertifikatsleistung wird besser vergütet als die normale KG Leistung. Somit kommt es zu einem Vermögensnachteil auf Seiten der Krankenkasse. Betrug ist eine rechtswidrige Bereicherung zu Lasten eines anderen. Zudem begeht der PI eine Vertragsbruch, das muss den AN nicht interessieren.
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Bernie schrieb:
Ach RoFo, machs Dir doch nicht so schwer. (Bist Du PI oder AN?)
Wenn ein MA eine Zertifikatsleistung abgibt, ohne die dafür vorgesehene Qulifikation zu haben und der PI dies abrechnet, macht sich der PI strafbar und der AN ist sein Erfüllungsgehilfe, also Behilfe zum Betrug. Die Vorsätzlichkeit leigt hier außer Frage, da man von jedem normal informierten PT zumindest Grundkenntnisse des Leistungsrechts erwarten kann (Unwissenheit schützt aber auch hier nicht vor Strafe)
Warum ist das so?
Die Zertifikatsleistung wird besser vergütet als die normale KG Leistung. Somit kommt es zu einem Vermögensnachteil auf Seiten der Krankenkasse. Betrug ist eine rechtswidrige Bereicherung zu Lasten eines anderen. Zudem begeht der PI eine Vertragsbruch, das muss den AN nicht interessieren.
"Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen (hier z:b. MT - Zustaz von mir!) können von Physiotherapeuten durchgeführt und abgerechnet werden, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Therapie von mind. 260 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt."
Hier gibt es auch Rechtsprechung vom Bundessozialgericht dazu.
Also passt auf, wenn Ihr so in Eurer Praxis verfahrt wie Ihr es oben beschreibt, wenn es rauskommt, oder Euch jemand anzeigt, kann es sein, dass die Zulassung weg ist, und Ihr ein Stafverfahren an der Backe habt. Aber Ihr werdet dann bestimmt dem Richter in eurer kompetenten Art erklärren, dass alle Unrecht haben und Ihr schon wisst, was Ihr tut.
Viel Spass dabei......
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Bernie schrieb:
Der Rahmenvertrag VdEK ist dahingehend eindeutig:
"Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen (hier z:b. MT - Zustaz von mir!) können von Physiotherapeuten durchgeführt und abgerechnet werden, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Therapie von mind. 260 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt."
Hier gibt es auch Rechtsprechung vom Bundessozialgericht dazu.
Also passt auf, wenn Ihr so in Eurer Praxis verfahrt wie Ihr es oben beschreibt, wenn es rauskommt, oder Euch jemand anzeigt, kann es sein, dass die Zulassung weg ist, und Ihr ein Stafverfahren an der Backe habt. Aber Ihr werdet dann bestimmt dem Richter in eurer kompetenten Art erklärren, dass alle Unrecht haben und Ihr schon wisst, was Ihr tut.
Viel Spass dabei......
Zertifikatspositionen werden nicht immer und überall besser honoriert.
AN ist ist in einer "abhängigen" weisungsgebundenen Position.
Soll er also zB MLD ausführen und er hat die Qualifikation, weil er beispielsweise ein paar Jahre in einer Lymphklinik gearbeitet hat (ich kenne so einen Kollegen), sehe ich keinen Betrug beim AN.
Das ist natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung.
Nicht, dass jetzt hier ein AN mitliest und sich auf meine Aussage stützt und sich unreflektiert auf Patienten stürzt, nur weil der AG das anordnet.
Tut zwar nicht wirklich zur Sache aber ich bin PI.
Ich bin der Meinung, dass ein PI allein verantwortlich ist, was in seiner Praxis passiert.
Vor allem auch, dass er klare Regeln aufstellt.
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RoFo schrieb:
In Zeiten, wo sehr oft Rezeptionskräfte die vom PC berechneten VO-Gebühren einziehen ist es durchaus denkbar, das ein AN niemals eine Preisliste zunsehen bekommt.
Zertifikatspositionen werden nicht immer und überall besser honoriert.
AN ist ist in einer "abhängigen" weisungsgebundenen Position.
Soll er also zB MLD ausführen und er hat die Qualifikation, weil er beispielsweise ein paar Jahre in einer Lymphklinik gearbeitet hat (ich kenne so einen Kollegen), sehe ich keinen Betrug beim AN.
Das ist natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung.
Nicht, dass jetzt hier ein AN mitliest und sich auf meine Aussage stützt und sich unreflektiert auf Patienten stürzt, nur weil der AG das anordnet.
Tut zwar nicht wirklich zur Sache aber ich bin PI.
Ich bin der Meinung, dass ein PI allein verantwortlich ist, was in seiner Praxis passiert.
Vor allem auch, dass er klare Regeln aufstellt.
Er kann nicht unbedingt wissen, dass das Betrug ist. Er macht sivh eben nur Gedanken, ob er auch versichert ist, falls mal was passiert. Er ahnt also, dass da was nicht stimmt. ..
Ähhh....ich machs mir doch gar net schwer....oder doch???
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RoFo schrieb:
Und wenn AG einen AN zum HB schickt, es eine VO für die Therapie vorliegt, wird der AN den AG für nett und sozial halten, weil er weiß, dass es kein Geld für den HB gibt.
Er kann nicht unbedingt wissen, dass das Betrug ist. Er macht sivh eben nur Gedanken, ob er auch versichert ist, falls mal was passiert. Er ahnt also, dass da was nicht stimmt. ..
Ähhh....ich machs mir doch gar net schwer....oder doch???
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Für die Frage "HB oder nicht" bist du als angestellte Therapeutin nicht zuständig, du bist erst einmal gefordert den Anweisungen deines Arbeitgebers zu folgen [wie jeder andere Arbeitnehmer auch].
zu (1) "AN hat Autounfall": Es ist die BG zuständig da du im Auftrag deines Arbeitgebers unterwegs warst. Eventuelle Regressansprüche werden gegen den AG gerichtet, du als AN bist abgesichert.
zu (2) "Kunde verklagt Therapeuten wegen Körperverletzung": Auch da bist du abgesichert da zunächst einmal der PI für die fachlich kompetente Behandlung verantwortlich ist; dir dürfen nur Aufgaben übertragen werden die du meistern kannst. Auch hier gilt wieder: Du bist ausführendes Organ von Anweisungen, soweit dir kein grobes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann ist der Arbeitgeber in der Verantwortung. Die Frage wäre weiterhin: Wäre der Schaden auch bei Behandlung in der Praxis entstanden? Hast du den Schaden bewusst in Kauf genommen statt eine sichere Behandlung einzufordern?
Ohne das Kreuzchen gibt es dafür kein HB-Geld, falls es nachträglich gemacht wird, ist es nicht Dein Bier.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. vielleicht fehlen Behandlungsplätze in der Praxis und das Rezept kann so auch angenommen und MA ausgelastet werden.
Ohne das Kreuzchen gibt es dafür kein HB-Geld, falls es nachträglich gemacht wird, ist es nicht Dein Bier.
mfg hgb :wink:
Wenn der AN z. B. einen Autounfall o.ä. hat und der AG sagt, er hat da was mißverstanden, er sollte gar keinen HB machen, was macht der AN dann? Wie will er den Nachweis erbringen, dass der AG ihm tatsächlich den Auftrag genau so erteilt hat?
Ich würde als AN Dinge, die nicht rechtmäßig sind, ablehnen oder mich absichern durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrages.
Eine andere Frage ist, warum der PI so handelt. Aber was auch immer der Grund sein mag, dann ist etwas faul an der ganzen Praxisführung und da würde ich mich ohnehin nach einer anderen Praxis umsehen. Das ist ja heute nicht schwer. Ich würde immer zusehen, dass ich selbst nicht durch den Mist, den ein Anderer verzapft, irgendwelchen Schaden nehmen kann.
Gruß Britt
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-> Da bin selbst ich sprachlos!
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Bernie schrieb:
"Und wenn AG einen AN zum HB schickt, es eine VO für die Therapie vorliegt, wird der AN den AG für nett und sozial halten, weil er weiß, dass es kein Geld für den HB gibt. "
-> Da bin selbst ich sprachlos!
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Britt schrieb:
Ich würde mir den Auftrag zum HB ohne eine rechtsgültige VO zum HB schriftlich!!! vom AG bestätigen lassen. Sonst steht im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage. Ich bin mir nicht sicher, wie bei einem Schadensfall die Gerichte reagieren, wenn der AN sagt, ich wußte zwar, dass es nicht in Ordnung ist, aber ich habe es trotzdem gemacht. Von den Versicherungen im Schadensfall bei Patient oder AN will ich gar nicht reden.
Wenn der AN z. B. einen Autounfall o.ä. hat und der AG sagt, er hat da was mißverstanden, er sollte gar keinen HB machen, was macht der AN dann? Wie will er den Nachweis erbringen, dass der AG ihm tatsächlich den Auftrag genau so erteilt hat?
Ich würde als AN Dinge, die nicht rechtmäßig sind, ablehnen oder mich absichern durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrages.
Eine andere Frage ist, warum der PI so handelt. Aber was auch immer der Grund sein mag, dann ist etwas faul an der ganzen Praxisführung und da würde ich mich ohnehin nach einer anderen Praxis umsehen. Das ist ja heute nicht schwer. Ich würde immer zusehen, dass ich selbst nicht durch den Mist, den ein Anderer verzapft, irgendwelchen Schaden nehmen kann.
Gruß Britt
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