Wenn Du in einem tollen Team, zu
fairen Bedingungen mitarbeiten
möchtest, bist Du bei uns genau
richtig.
Dich erwartet :
-- Ein super nettes Team !!!
- sagen sie alle
-- Wir schätzen Dich wert
und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
-- 30 min. Takt gefällig ?
- Bit...
fairen Bedingungen mitarbeiten
möchtest, bist Du bei uns genau
richtig.
Dich erwartet :
-- Ein super nettes Team !!!
- sagen sie alle
-- Wir schätzen Dich wert
und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
-- 30 min. Takt gefällig ?
- Bit...
Papiere wie Checkkarten, Führerschein, KFZ - Schein , Personalausweis, von einer fremden Person gestohlen.Der Raum war zwar
geschlossen, aber nicht abgeschlossen.
Wer haftet in diesem Fall? Die Haftpflichtversicherung des Praxisinhabers oder ich als Opfer.?
Brainstorm
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BRAINSTORM schrieb:
Heute wurde aus meiner Handtasche, die sich im Privatraum unserer Praxis befand , mein Portmonaie ,in dem sich sämtliche
Papiere wie Checkkarten, Führerschein, KFZ - Schein , Personalausweis, von einer fremden Person gestohlen.Der Raum war zwar
geschlossen, aber nicht abgeschlossen.
Wer haftet in diesem Fall? Die Haftpflichtversicherung des Praxisinhabers oder ich als Opfer.?
Brainstorm
Da Dir das schwer gelingen wird, wirst Du auf Deinem Schaden wohl sitzen bleiben.
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Wonderwoman schrieb:
Der AG haftet, wenn er Dir keinen Spind zur Verfügung stellt. Allerdings hast Du die Beweispflicht, dass überhaupt ein Diebstahl begangen wurde.
Da Dir das schwer gelingen wird, wirst Du auf Deinem Schaden wohl sitzen bleiben.
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Tempelritter schrieb:
Das hatten wir auch schon einmal, die Haftpflichtversicherung ist nicht eingesprungen. Die AN ist auf dem Schaden sitzen geblieben.
Ich habe mal eine Frage, ist der AG verpflichtet, seinen Angestellten einen Spint zur Verfügung zu stellen?
Danke
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Papa Alpaka schrieb:
Ja.
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RoFo schrieb:
Ja, einen abschließbaren!
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kvet schrieb:
Ist ein abschließbarer Spint für Mitarbeiter eine Grundvoraussetzung um eine Praxis eröffnen zu können?
Ist ein abschließbarer Spint für Mitarbeiter eine Grundvoraussetzung um eine Praxis eröffnen zu können?
Nein, es ist ja auch keine Grundvoraussetzung, Mitarbeiter einzustellen.
Was du suchst ist die Arbeitsstättenverordnung (paare die mit deinem gesunden Menschenverstand: Nimmt dein Arbeitgeber es mit seinen Rechten als Dienstherr nicht so genau ist es manchmal schlau, es auch mit den eigenen Rechten als Bediensteter nicht so genau zu nehmen -- ansonsten könnte ich, wenn ich wollte, an manchen Orten eine Stechuhr aufhängen die einigen meiner Mitarbeiter die es mit den Arbeitszeiten etwas lockerer sehen ziemlich auf die Nerven ginge... ;))
Nach derzeitiger Rechtslage müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern abschließbare Spinde nur dann zur Verfügung stellen, wenn sie von den Arbeitnehmern verlangen, dass sie bei der Arbeit eine spezielle Bekleidung tragen, so dass sie sich vor der Arbeit umziehen müssen (§ 6 Abs.2 Satz 3 ArbStättV in Verbindung mit Anhang, Punkt 4.1 Abs.3). Ansonsten genügt nach bisherigem Recht eine Kleiderablage, die jedem Beschäftigten zur Verfügung stehen muss (Anhang, Punkt 3.3 Abs.1).
Daran hatte der Reformentwurf der Bundesregierung nichts ändern wollen, wohl aber der Bundesrat. Er verlangt folgende Verschärfung der Regelung über die Kleiderablagemöglichkeiten (Empfehlung pp., vom 08.12.2014, S.8):
"Jedem Beschäftigten muss mindestens eine abschließbare Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind."
Auch diese Regelung lehnt die BDA ab. Denn erstens fehle dem Verordnungsgeber hier die Ermächtigungsgrundlage, da abschließbare Spinde weder dem Gesundheitsschutz noch der Arbeitssicherheit dienten, und zweitens seien entsprechende Nachrüstungen zu teuer und oft überflüssig.
Hierzu hatte Bundesarbeitsministerin Nahles bereits etwas flapsig gesagt, sie hänge nicht an abschließbaren Spinden (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 15/043 Verordnung zur Verordnung - Nahles kommt Kritikern bei Arbeitsschutz entgegen).
-> HENSCHE Arbeitsrecht: Arbeitsstättenverordnung sorgt für Streit
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 3.2.18 16:52:
Abschließbare Spinde für alle Arbeitnehmer[?]
Ist ein abschließbarer Spint für Mitarbeiter eine Grundvoraussetzung um eine Praxis eröffnen zu können?
Nein, es ist ja auch keine Grundvoraussetzung, Mitarbeiter einzustellen.
Was du suchst ist die Arbeitsstättenverordnung (paare die mit deinem gesunden Menschenverstand: Nimmt dein Arbeitgeber es mit seinen Rechten als Dienstherr nicht so genau ist es manchmal schlau, es auch mit den eigenen Rechten als Bediensteter nicht so genau zu nehmen -- ansonsten könnte ich, wenn ich wollte, an manchen Orten eine Stechuhr aufhängen die einigen meiner Mitarbeiter die es mit den Arbeitszeiten etwas lockerer sehen ziemlich auf die Nerven ginge... ;))
Nach derzeitiger Rechtslage müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern abschließbare Spinde nur dann zur Verfügung stellen, wenn sie von den Arbeitnehmern verlangen, dass sie bei der Arbeit eine spezielle Bekleidung tragen, so dass sie sich vor der Arbeit umziehen müssen (§ 6 Abs.2 Satz 3 ArbStättV in Verbindung mit Anhang, Punkt 4.1 Abs.3). Ansonsten genügt nach bisherigem Recht eine Kleiderablage, die jedem Beschäftigten zur Verfügung stehen muss (Anhang, Punkt 3.3 Abs.1).
Daran hatte der Reformentwurf der Bundesregierung nichts ändern wollen, wohl aber der Bundesrat. Er verlangt folgende Verschärfung der Regelung über die Kleiderablagemöglichkeiten (Empfehlung pp., vom 08.12.2014, S.8):
"Jedem Beschäftigten muss mindestens eine abschließbare Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind."
Auch diese Regelung lehnt die BDA ab. Denn erstens fehle dem Verordnungsgeber hier die Ermächtigungsgrundlage, da abschließbare Spinde weder dem Gesundheitsschutz noch der Arbeitssicherheit dienten, und zweitens seien entsprechende Nachrüstungen zu teuer und oft überflüssig.
Hierzu hatte Bundesarbeitsministerin Nahles bereits etwas flapsig gesagt, sie hänge nicht an abschließbaren Spinden (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 15/043 Verordnung zur Verordnung - Nahles kommt Kritikern bei Arbeitsschutz entgegen).
-> HENSCHE Arbeitsrecht: Arbeitsstättenverordnung sorgt für Streit
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kvet schrieb:
Eine Stechuhr anbringen! Ich weiß nicht, ob das eine so gute Idee ist!
Eine Stechuhr anbringen! Ich weiß nicht, ob das eine so gute Idee ist!
...wenn sie mir auf die Nerven gehen mit Dingen die ich tun müsste die an der Stelle aber nicht sinnvoll sind dann geh ich ihnen auf die Nerven mit einer Stechuhr die ich tun müsste aber nicht sinnvoll ist (denn sie wissen das ich weiß das sie häufiger mal 'ne halbe Stunde mehr aufschreiben -- das Ergebnis sehe ich, in Absprache mit den redegewandteren Kollegen, als faires Miteinander mit einem funktionierenden Betrieb...). Effektiv verzichten sie auf einem Nebenschauplatz auf ihre Rechte und ich verzichte im Gegenzug auf meines.
(sollte es jemals nötig werden ist die Stechuhr binnen eines halben Tages montiert, eingerichtet und angewiesen - "ab morgen keine bezahlten Nichtanwesenheitszeiten" ;))
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 3.2.18 18:04:
Eine Stechuhr anbringen! Ich weiß nicht, ob das eine so gute Idee ist!
...wenn sie mir auf die Nerven gehen mit Dingen die ich tun müsste die an der Stelle aber nicht sinnvoll sind dann geh ich ihnen auf die Nerven mit einer Stechuhr die ich tun müsste aber nicht sinnvoll ist (denn sie wissen das ich weiß das sie häufiger mal 'ne halbe Stunde mehr aufschreiben -- das Ergebnis sehe ich, in Absprache mit den redegewandteren Kollegen, als faires Miteinander mit einem funktionierenden Betrieb...). Effektiv verzichten sie auf einem Nebenschauplatz auf ihre Rechte und ich verzichte im Gegenzug auf meines.
(sollte es jemals nötig werden ist die Stechuhr binnen eines halben Tages montiert, eingerichtet und angewiesen - "ab morgen keine bezahlten Nichtanwesenheitszeiten" ;))
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RoFo schrieb:
Wo soll der AN mit seinen Wertsachen hin, wenn es keine abschließbaren Schränke o.ä. gibt?
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kvet schrieb:
Dann würden Millionen von Überstunden anfallen, die ihr Arbeitgeber zusätzlich vergüten müsstet.
Wo soll der AN mit seinen Wertsachen hin, wenn es keine abschließbaren Schränke o.ä. gibt?
Auf Umwegen weiß das LAG Hamm eine Antwort:
Das Landesarbeitsgericht ließ den Mann [ ] abblitzen und stellte noch einmal klar, wann der Arbeitgeber für Diebstahl haften haften muss. Nämlich nur dann, "wenn es sich um Sachen handelt, die ein Arbeitnehmer zwingend, mindestens aber regelmäßig" mit sich führt oder aber "unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung" benötigt. Und davon kann bei privaten Wertsachen eben keine Rede sein. Zumal, wenn der Arbeitgeber überhaupt keinen Überblick habe, welche wertvollen Gegenstände der Arbeitnehmer zur Arbeit mitbringe, befand das Gericht.
-> Wertsachen weg: Wer zahlt für Diebstahl im Büro? - n-tv
...ansonsten bin ich der Meinung das es eine Sache des Anstandes ist, seinen Leuten abschließbare Spinde zur Verfügung zu stellen; ich bevorzuge dafür einfache Vorhängeschloss-Spinde für die ich den Angestellten ein Vorhängeschloss mit zwei Schlüsseln zur Verfügung stelle (ohne Nachsclüssel -- wenn weg dann weg); für Notfälle gibt's immernoch den KFZ'ler auf der anderen Straßenseite der die Flex verleiht wenn man freundlich fragt...
Damit ist dem Gelegenheitsdieb IMHO ausreichend Widerstand geboten :)
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 3.2.18 18:27:
Die Schutzpflichten des Arbeitgebers waren kürzlich auch Thema eines Verfahrens vorm Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 18 Sa 1409/15). Hier ging es aber nicht um etwas Bargeld oder ein paar Manschettenknöpfe, sondern um Uhren und Schmuck im Wert von rund 20.000 Euro. Ein Mitarbeiter eines Krankenhauses hatte die Wertsachen im Rollcontainer seines Schreibtischs gelagert, um sie später zur Bank zu bringen. Der Ort erschien sicher, schließlich war die Schublade verschlossen und das Büro ebenso. Ein paar Tage später war der Container aufgebrochen, der wertvolle Inhalt verschwunden. [...]
Wo soll der AN mit seinen Wertsachen hin, wenn es keine abschließbaren Schränke o.ä. gibt?
Auf Umwegen weiß das LAG Hamm eine Antwort:
Das Landesarbeitsgericht ließ den Mann [ ] abblitzen und stellte noch einmal klar, wann der Arbeitgeber für Diebstahl haften haften muss. Nämlich nur dann, "wenn es sich um Sachen handelt, die ein Arbeitnehmer zwingend, mindestens aber regelmäßig" mit sich führt oder aber "unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung" benötigt. Und davon kann bei privaten Wertsachen eben keine Rede sein. Zumal, wenn der Arbeitgeber überhaupt keinen Überblick habe, welche wertvollen Gegenstände der Arbeitnehmer zur Arbeit mitbringe, befand das Gericht.
-> Wertsachen weg: Wer zahlt für Diebstahl im Büro? - n-tv
...ansonsten bin ich der Meinung das es eine Sache des Anstandes ist, seinen Leuten abschließbare Spinde zur Verfügung zu stellen; ich bevorzuge dafür einfache Vorhängeschloss-Spinde für die ich den Angestellten ein Vorhängeschloss mit zwei Schlüsseln zur Verfügung stelle (ohne Nachsclüssel -- wenn weg dann weg); für Notfälle gibt's immernoch den KFZ'ler auf der anderen Straßenseite der die Flex verleiht wenn man freundlich fragt...
Damit ist dem Gelegenheitsdieb IMHO ausreichend Widerstand geboten :)
Dann würden Millionen von Überstunden anfallen, die ihr Arbeitgeber zusätzlich vergüten müsstet.
Da liegst du nicht ganz richtig. Arbeitnehmer dürfen nicht eigenmächtig Überstunden leisten um eine Vergütungspflicht herbeizuführen; meine Verträge enthalten einen Rahmen in dem die AN eigenmächtig handeln können (und nach Rücksprache geht sowieso alles). Dein Gedankengut ist in der Anweisung zur Benutzung der Stechuhr berücksichtigt und ausdrücklich ausgeschlossen, d.h. du würdest freiwillige Mehrarbeit leisten. Dankeschön :)
Und wenn ein Kandidat wie du meinst dafür halt die Qualität der Arbeitsleistung reduzieren zu müssen: Dann reduziere ich halt das Personal im Betrieb oder stelle den Betrieb komplett ein. Ist ja nicht so, das AG nicht auch ihre Mittel und Wege hätten wenn jemand 'nen unnötigen Kleinkrieg vom Zaun brechen will...
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 3.2.18 18:31:
Dann würden Millionen von Überstunden anfallen, die ihr Arbeitgeber zusätzlich vergüten müsstet.
Da liegst du nicht ganz richtig. Arbeitnehmer dürfen nicht eigenmächtig Überstunden leisten um eine Vergütungspflicht herbeizuführen; meine Verträge enthalten einen Rahmen in dem die AN eigenmächtig handeln können (und nach Rücksprache geht sowieso alles). Dein Gedankengut ist in der Anweisung zur Benutzung der Stechuhr berücksichtigt und ausdrücklich ausgeschlossen, d.h. du würdest freiwillige Mehrarbeit leisten. Dankeschön :)
Und wenn ein Kandidat wie du meinst dafür halt die Qualität der Arbeitsleistung reduzieren zu müssen: Dann reduziere ich halt das Personal im Betrieb oder stelle den Betrieb komplett ein. Ist ja nicht so, das AG nicht auch ihre Mittel und Wege hätten wenn jemand 'nen unnötigen Kleinkrieg vom Zaun brechen will...
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kvet schrieb:
Wir machen nicht eigenmächtig Überstunden. Sie fallen einfach an, weil die Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen ist. Beispiel: Ich bin alleine in der Praxis, und es ist 18.57 Uhr. Da kommt noch ein Patiet in die Praxis, mit einem neuem Rezept, herein. Er möchte neue Termine haben. Soll ich ihn abweisen, weil ich in 3 Minuten Feierabend habe? Nein, dass mache ich natürlich nicht. Ich mache brav die 6 Termine mit der gebotenen Freundlichkeit, und verlasse mit allem drum und dran um 19.20 Uhr die Praxis. Und das ist fast täglich so. So sieht es aus.
Wir machen nicht eigenmächtig Überstunden. Sie fallen einfach an, weil die Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen ist. Beispiel: Ich bin alleine in der Praxis, und es ist 18.57 Uhr. Da kommt noch ein Patiet in die Praxis, mit einem neuem Rezept, herein. Er möchte neue Termine haben. Soll ich ihn abweisen, weil ich in 3 Minuten Feierabend habe? Nein, dass mache ich natürlich nicht. Ich mache brav die 6 Termine mit der gebotenen Freundlichkeit, und verlasse mit allem drum und dran um 19.20 Uhr die Praxis. Und das ist fast täglich so. So sieht es aus.
...danke für deine freiwillige Mehrarbeit. In einem fairen Miteinander mache ich die Terminvergabe um 19:00 gerne möglich, ich scheue aber auch nicht davor zurück, den Feierabend durchzusetzen.
"Schreiben Sie Ihre Telefonnummer bitte hier auf, wir melden uns morgen um 08:30" ist in 30 Sekunden durch...
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 3.2.18 18:56:
Wir machen nicht eigenmächtig Überstunden. Sie fallen einfach an, weil die Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen ist. Beispiel: Ich bin alleine in der Praxis, und es ist 18.57 Uhr. Da kommt noch ein Patiet in die Praxis, mit einem neuem Rezept, herein. Er möchte neue Termine haben. Soll ich ihn abweisen, weil ich in 3 Minuten Feierabend habe? Nein, dass mache ich natürlich nicht. Ich mache brav die 6 Termine mit der gebotenen Freundlichkeit, und verlasse mit allem drum und dran um 19.20 Uhr die Praxis. Und das ist fast täglich so. So sieht es aus.
...danke für deine freiwillige Mehrarbeit. In einem fairen Miteinander mache ich die Terminvergabe um 19:00 gerne möglich, ich scheue aber auch nicht davor zurück, den Feierabend durchzusetzen.
"Schreiben Sie Ihre Telefonnummer bitte hier auf, wir melden uns morgen um 08:30" ist in 30 Sekunden durch...
Wenn ich so gehandelt hätte, wie du es mir vorgibst, wäre der Patient weg, und der Ruf unserer Praxis leicht ramponiert.
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kvet schrieb:
Wir sind nur zu zweit, und haben keine Rezeptionskraft.
Wenn ich so gehandelt hätte, wie du es mir vorgibst, wäre der Patient weg, und der Ruf unserer Praxis leicht ramponiert.
Wo soll der AN mit seinen Wertsachen hin, wenn es keine abschließbaren Schränke o.ä. gibt?
Auf Umwegen weiß das LAG Hamm eine Antwort:
Das Landesarbeitsgericht ließ den Mann [ ] abblitzen und stellte noch einmal klar, wann der Arbeitgeber für Diebstahl haften haften muss. Nämlich nur dann, "wenn es sich um Sachen handelt, die ein Arbeitnehmer zwingend, mindestens aber regelmäßig" mit sich führt oder aber "unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung" benötigt. Und davon kann bei privaten Wertsachen eben keine Rede sein. Zumal, wenn der Arbeitgeber überhaupt keinen Überblick habe, welche wertvollen Gegenstände der Arbeitnehmer zur Arbeit mitbringe, befand das Gericht.
->
...ansonsten bin ich der Meinung das es eine Sache des Anstandes ist, seinen Leuten abschließbare Spinde zur Verfügung zu stellen; ich bevorzuge dafür einfache Vorhängeschloss-Spinde für die ich den Angestellten ein Vorhängeschloss mit zwei Schlüsseln zur Verfügung stelle (ohne Nachsclüssel -- wenn weg dann weg); für Notfälle gibt's immernoch den KFZ'ler auf der anderen Straßenseite der die Flex verleiht wenn man freundlich fragt...
Damit ist dem Gelegenheitsdieb IMHO ausreichend Widerstand geboten :)
Stimme ich dir zu, Spinde für 49 Euro dürften wohl bei jedem PI drin sein....
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stefan 302 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 3.2.18 18:35:
RoFo schrieb am 3.2.18 18:27:
Die Schutzpflichten des Arbeitgebers waren kürzlich auch Thema eines Verfahrens vorm Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 18 Sa 1409/15). Hier ging es aber nicht um etwas Bargeld oder ein paar Manschettenknöpfe, sondern um Uhren und Schmuck im Wert von rund 20.000 Euro. Ein Mitarbeiter eines Krankenhauses hatte die Wertsachen im Rollcontainer seines Schreibtischs gelagert, um sie später zur Bank zu bringen. Der Ort erschien sicher, schließlich war die Schublade verschlossen und das Büro ebenso. Ein paar Tage später war der Container aufgebrochen, der wertvolle Inhalt verschwunden. [...]
Wo soll der AN mit seinen Wertsachen hin, wenn es keine abschließbaren Schränke o.ä. gibt?
Auf Umwegen weiß das LAG Hamm eine Antwort:
Das Landesarbeitsgericht ließ den Mann [ ] abblitzen und stellte noch einmal klar, wann der Arbeitgeber für Diebstahl haften haften muss. Nämlich nur dann, "wenn es sich um Sachen handelt, die ein Arbeitnehmer zwingend, mindestens aber regelmäßig" mit sich führt oder aber "unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung" benötigt. Und davon kann bei privaten Wertsachen eben keine Rede sein. Zumal, wenn der Arbeitgeber überhaupt keinen Überblick habe, welche wertvollen Gegenstände der Arbeitnehmer zur Arbeit mitbringe, befand das Gericht.
->
...ansonsten bin ich der Meinung das es eine Sache des Anstandes ist, seinen Leuten abschließbare Spinde zur Verfügung zu stellen; ich bevorzuge dafür einfache Vorhängeschloss-Spinde für die ich den Angestellten ein Vorhängeschloss mit zwei Schlüsseln zur Verfügung stelle (ohne Nachsclüssel -- wenn weg dann weg); für Notfälle gibt's immernoch den KFZ'ler auf der anderen Straßenseite der die Flex verleiht wenn man freundlich fragt...
Damit ist dem Gelegenheitsdieb IMHO ausreichend Widerstand geboten :)
Stimme ich dir zu, Spinde für 49 Euro dürften wohl bei jedem PI drin sein....
Deine Aufgabe als Angestellter ist klar definiert: Tu was dein Chef sagt. Ob die Anweisung den Ruf des Betriebes schädigt oder nicht ist nicht deine Sache, du hast sie nur umzusetzen.
Ich bin übrigens lange gut damit gefahren, nicht "jederzeit" für Terminvergaben zur Verfügung zu stehen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...drum bin ich ein Freund des fairen Umgangs miteinander, auch wenn dabei mal der eine, mal der andere auf sein Recht verzichtet.
Deine Aufgabe als Angestellter ist klar definiert: Tu was dein Chef sagt. Ob die Anweisung den Ruf des Betriebes schädigt oder nicht ist nicht deine Sache, du hast sie nur umzusetzen.
Ich bin übrigens lange gut damit gefahren, nicht "jederzeit" für Terminvergaben zur Verfügung zu stehen ;)
Wir sind nur zu zweit, und haben keine Rezeptionskraft.
Wenn ich so gehandelt hätte, wie du es mir vorgibst, wäre der Patient weg, und der Ruf unserer Praxis leicht ramponiert.
Wir sind zu dritt ohne Rezeptionskraft. Patient bekommt in diesem Fall nur den ersten Termin und die restlichen am Tag der ersten Behandlung, denn in dieser Zeit ist ja auch die Terminvergabe enthalten.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
kvet schrieb am 3.2.18 19:14:
Wir sind nur zu zweit, und haben keine Rezeptionskraft.
Wenn ich so gehandelt hätte, wie du es mir vorgibst, wäre der Patient weg, und der Ruf unserer Praxis leicht ramponiert.
Wir sind zu dritt ohne Rezeptionskraft. Patient bekommt in diesem Fall nur den ersten Termin und die restlichen am Tag der ersten Behandlung, denn in dieser Zeit ist ja auch die Terminvergabe enthalten.
Gruß Evi
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Susanne.K schrieb:
Hallo,
Ich habe mal eine Frage, ist der AG verpflichtet, seinen Angestellten einen Spint zur Verfügung zu stellen?
Danke
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