Für unsere Abteilung
Physiotherapie suchen wir für den
Schwerpunkt Schmerztherapie und
ANOA am
Standort Freudenstadt zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
Das Team der interdisziplinären
Schmerztherapie besteht aus Ärzten
(Spezielle Schmerztherapie),
Psychiater,
Psychologen, Physiotherapeuten,
Pflege, Sporttherapeuten, Ergoth...
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physiox100 schrieb:
Kann man irgendwo nachlesen wie lange die Empfehlungen vom Arzt gültig sind? Ich hab bisher nur gefunden, dass die grünen Rezepte unbegrenzt gültig wären, aber da wird immer von Medikamenten gesprochen. Deswegen wollt ich mal gern wissen, ob das auch für physiotherapeutische Maßnahmen gilt.
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Bernie schrieb:
Krankengymnastik ist eine Leistung der GKV im Rahmen des SGB V. Warum ein grünes Rezept? Entweder der Patient benötigt Therapie, dann gibts ne Heilmittelverordnung, wenn nicht gibts keine.
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Tempelritter schrieb:
und was soll eine Empfehlung vom Arzt bewirken, die Heilkunden ohne ärztliche Verordnung bleibt dem Arzt oder HP vorbehalten. Daran ändert die Empfehlung nichts.
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physiox100 schrieb:
Die Patienten bringen die Empfehlungen für die Gruppenangebote um sich die paar Euros MWST zu sparen. Also meist Empfehlungen für Wassergymnastik, Seniorensport usw.. Viele kriegen ja nur einmal pro Quartal ein Rezept für irgendwas und nur weil der Patient Therapien benötigt, bedeutet das noch nicht, dass der Arzt nicht sein Budget überstrapazieren will.
Nur das Rezept oder die Tätigkeit als sekt. HP sind von der MWSt. befreit.
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Tempelritter schrieb:
Empfehlungen schützen dich nicht vor der MWSt. Dazu gibt es eine neue Richtlinie aus den Finanzministerium.
Nur das Rezept oder die Tätigkeit als sekt. HP sind von der MWSt. befreit.
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guest schrieb:
Was bekommt denn der Privatversicherte, wenn Krankengymnastik eine Leistung der GKV ist?
--> Die Frage von physiox100 impliziert, dass wir uns bei der Beantwortung der Frage im Einfluss der GKV befinden. Von Privatpatienten kann hier nicht die Rede sein. Antworten sollten immer Kontextabhängig bewertet werden.
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Bernie schrieb:
"Was bekommt denn der Privatversicherte, wenn Krankengymnastik eine Leistung der GKV ist? "
--> Die Frage von physiox100 impliziert, dass wir uns bei der Beantwortung der Frage im Einfluss der GKV befinden. Von Privatpatienten kann hier nicht die Rede sein. Antworten sollten immer Kontextabhängig bewertet werden.
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Papa Alpaka schrieb:
Eine Empfehlung gilt bis sich an der Gesamtsituation etwas ändert oder sie widerrufen wird.
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