Orthopädisch orientierte Praxis
sucht eine/n neue/n
Mitarbeiter/in.
Wir sind ein engagiertes Team von
fünf Therapeuten und zwei
Rezeptionskräften. Die Praxis
befindet sich in zentraler Lage im
Weststadtbereich von Karlsruhe.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
liegen vorwiegend im
orthopädischen Bereich und der
Nachbehandlung nach Operationen und
Sportverletzungen.
Was wir bieten:
Moderne Trainingsgeräte für
effektives Arbeiten
Dokumentation mit eigenem Tablet
Ganztägig besetzte Re...
sucht eine/n neue/n
Mitarbeiter/in.
Wir sind ein engagiertes Team von
fünf Therapeuten und zwei
Rezeptionskräften. Die Praxis
befindet sich in zentraler Lage im
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Wie sieht es rechtlich aus:GKV-Patient mit Kassenrezept Privat zu behandeln. Also Kassenpraxis gibt Kassenzulassung ab, Pat. will weiterhin
behandelt werden (mit Kassenrezept) . Praxis behandelt nach Rezept und stellt eine private Rechnung. Pat. wird aufgeklärt, das er
eventuell keine Rückerstattung von der Kasse bekommt, oder aber nur den gesetzlichen Anteil.Muß Pat. vorher mit Kasse klären.
Grüße KaBa :tired_face:
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KaBa schrieb:
Hallo;
Wie sieht es rechtlich aus:GKV-Patient mit Kassenrezept Privat zu behandeln. Also Kassenpraxis gibt Kassenzulassung ab, Pat. will weiterhin
behandelt werden (mit Kassenrezept) . Praxis behandelt nach Rezept und stellt eine private Rechnung. Pat. wird aufgeklärt, das er
eventuell keine Rückerstattung von der Kasse bekommt, oder aber nur den gesetzlichen Anteil.Muß Pat. vorher mit Kasse klären.
Grüße KaBa :tired_face:
LG
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limone schrieb:
sorry, hab falsche gepostet
LG
.
Damit hast du doch Deine Frage schon beantwortet.
Du kannst behandeln, der Patient honoriert Dich gem. eurer Vereinbarung und kümmert sich selbst um die Erstattung.
Dieses sollte er vorab klären, da die Kasse nicht verpflichtet ist ihm die Kosten zumind. den GKV-Preis zu erstatten.
Kann er dieses jedoch gut genug begründen, kann (muss aber nicht) die Kasse mit ihm eine Einzelfallregelung treffen.
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Shakespeare schrieb:
"Muß Pat. vorher mit Kasse klären"
.
Damit hast du doch Deine Frage schon beantwortet.
Du kannst behandeln, der Patient honoriert Dich gem. eurer Vereinbarung und kümmert sich selbst um die Erstattung.
Dieses sollte er vorab klären, da die Kasse nicht verpflichtet ist ihm die Kosten zumind. den GKV-Preis zu erstatten.
Kann er dieses jedoch gut genug begründen, kann (muss aber nicht) die Kasse mit ihm eine Einzelfallregelung treffen.
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Danke Shakespeare, dann ist es legal auch Krankheitsbilder als Therapeut zu behandeln (mit Rezept)
Grüße KaBa
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morpheus-06 schrieb:
Der Patient bekommt keine Rückerstattung, außer er ändert seinen GKV Vertrag in die komplette Kostenerstattung. Das kannst deinen Patienten ehrlich sagen, dann bleiben sie weg. Warum hängst du so an deinen Kassenpatis wenn du die Zulassung zurückgeben willst?
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Tempelritter schrieb:
Hatte letztes Jahr eine Patienten die in meine Praxis gewechselt war, die ist komplett auf ihren Kosten sitzen geblieben. Da hatte der Inhaber auch die Zulassung gekündigt und auf Rechnung weitere GKV Rezepte angenommen.
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