Physiotherapeut/in ab Januar für Urlaubsvertretung für die Monate Februar und März gesucht. Gerne auch dauerhafte Festanstellung. Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch/ E-Mail.
Meine MA ist schwanger und momentan krank geschrieben.Eine Patientin von mir traf sie gerade ,als sie zu ihrer Sportgruppe ging-die sie eigenständig betreut(Honorarbasis) ich fühle mich völlig veralbert und finde es unverschämt.
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Meine MA ist schwanger und momentan krank geschrieben.Eine Patientin von mir traf sie gerade ,als sie zu ihrer Sportgruppe ging-die sie eigenständig betreut(Honorarbasis) ich fühle mich völlig veralbert und finde es unverschämt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine MA ist schwanger und momentan krank geschrieben.Eine Patientin von mir traf sie gerade ,als sie zu ihrer Sportgruppe ging-die sie eigenständig betreut(Honorarbasis) ich fühle mich völlig veralbert und finde es unverschämt.
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Wo ist das Problem? Du musst Dich sowieso um Ersatz für sie kümmern und wenn Du ein Arbeitsverbot aussprichst, dann bekommst Du auch 100% Gehalt von der Kasse wieder.
Also warum aufregen deswegen? :unamused:
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• morpheus-06
Wo ist das Problem? Du musst Dich sowieso um Ersatz für sie kümmern und wenn Du ein Arbeitsverbot aussprichst, dann bekommst Du auch 100% Gehalt von der Kasse wieder.
Also warum aufregen deswegen? :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Wo ist das Problem? Du musst Dich sowieso um Ersatz für sie kümmern und wenn Du ein Arbeitsverbot aussprichst, dann bekommst Du auch 100% Gehalt von der Kasse wieder.
Also warum aufregen deswegen? :unamused:
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Dieser Rat ist so ein bissel die Höhe! Die AG sollen immer schön fair und korrekt sein. Die Dame ist KRANK geschrieben und geht woanders arbeiten....Das wäre für mich ein Grund zum RA zu gehen und nicht nur ein Arbeitsverbot auszusprechen, sondern .-..Tschüß! Was soll denn das???? Verarsche auf ganzer Linie!
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Dieser Rat ist so ein bissel die Höhe! Die AG sollen immer schön fair und korrekt sein. Die Dame ist KRANK geschrieben und geht woanders arbeiten....Das wäre für mich ein Grund zum RA zu gehen und nicht nur ein Arbeitsverbot auszusprechen, sondern .-..Tschüß! Was soll denn das???? Verarsche auf ganzer Linie!
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Andreas216 schrieb:
Dieser Rat ist so ein bissel die Höhe! Die AG sollen immer schön fair und korrekt sein. Die Dame ist KRANK geschrieben und geht woanders arbeiten....Das wäre für mich ein Grund zum RA zu gehen und nicht nur ein Arbeitsverbot auszusprechen, sondern .-..Tschüß! Was soll denn das???? Verarsche auf ganzer Linie!
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Sozialrechtlich geht das.
Hand anlegen u. U. mit Widerstand und Gewicht bewegen ist etwas anderes als Kommandos geben und Aufsicht führen.
Eine ähnliche Situation habe ich selber durchgefochten. AU wegen massiven mobbings / bossings, aber gleichwohl weiter unterrichtet in der PT Schule desselben AG.
Aufstand vom AG, Gutachten MDK: Er wird noch kränker, wenn er das auch nicht mehr darf. - Also ist es prinzipiell schon sehr gut möglich und ich würde eher zur Zurückhaltung raten.
Vielleicht AN fragen, zu was in der Praxis sie noch in der Lage sei. Und wenn dann nichts kommt, Beschäftigungsverbot, weil es nichts mehr gibt, was möglich ist.
Du bekommst den finanziellen Ersatz und beide könnt ihr überlegen, ob und wie es nach Entbindung weitergeht.
mfg hgb :wink:
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Sozialrechtlich geht das.
Hand anlegen u. U. mit Widerstand und Gewicht bewegen ist etwas anderes als Kommandos geben und Aufsicht führen.
Eine ähnliche Situation habe ich selber durchgefochten. AU wegen massiven mobbings / bossings, aber gleichwohl weiter unterrichtet in der PT Schule desselben AG.
Aufstand vom AG, Gutachten MDK: Er wird noch kränker, wenn er das auch nicht mehr darf. - Also ist es prinzipiell schon sehr gut möglich und ich würde eher zur Zurückhaltung raten.
Vielleicht AN fragen, zu was in der Praxis sie noch in der Lage sei. Und wenn dann nichts kommt, Beschäftigungsverbot, weil es nichts mehr gibt, was möglich ist.
Du bekommst den finanziellen Ersatz und beide könnt ihr überlegen, ob und wie es nach Entbindung weitergeht.
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hgb schrieb:
Sozialrechtlich geht das.
Hand anlegen u. U. mit Widerstand und Gewicht bewegen ist etwas anderes als Kommandos geben und Aufsicht führen.
Eine ähnliche Situation habe ich selber durchgefochten. AU wegen massiven mobbings / bossings, aber gleichwohl weiter unterrichtet in der PT Schule desselben AG.
Aufstand vom AG, Gutachten MDK: Er wird noch kränker, wenn er das auch nicht mehr darf. - Also ist es prinzipiell schon sehr gut möglich und ich würde eher zur Zurückhaltung raten.
Vielleicht AN fragen, zu was in der Praxis sie noch in der Lage sei. Und wenn dann nichts kommt, Beschäftigungsverbot, weil es nichts mehr gibt, was möglich ist.
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dass das Verhältnis nicht stimmt, merkt doch jeder.
Wie sonst wird man sich hier anonym erkundigen, ohne mit seinem AN geredet zu haben!?
Un wenn sie hier auch mitliest, wird es sicher nicht besser.
mfg hgb :blush:
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dass das Verhältnis nicht stimmt, merkt doch jeder.
Wie sonst wird man sich hier anonym erkundigen, ohne mit seinem AN geredet zu haben!?
Un wenn sie hier auch mitliest, wird es sicher nicht besser.
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hgb schrieb:
dass das Verhältnis nicht stimmt, merkt doch jeder.
Wie sonst wird man sich hier anonym erkundigen, ohne mit seinem AN geredet zu haben!?
Un wenn sie hier auch mitliest, wird es sicher nicht besser.
mfg hgb :blush:
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Ganz einfach spricht man seinen AN dann an, wenn Pat. geratscht haben. Die Nebentätiglkeit war wohl schon vorher bekannt, muss in der Regel ja bei Vollzeittätigkeit angezeigt werden, nicht bei Teilzeit, wenn keine Konkurrenz zur Praxis besteht.
Wie man als AG empfindet, interessiert das Arbeitsgericht garnicht, es sieht nur auf das geltende Arbeitsrecht und da hat die AN bessere Karten als der AG!!
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
[bearbeitet am 25.01.14 14:24]
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Ganz einfach spricht man seinen AN dann an, wenn Pat. geratscht haben. Die Nebentätiglkeit war wohl schon vorher bekannt, muss in der Regel ja bei Vollzeittätigkeit angezeigt werden, nicht bei Teilzeit, wenn keine Konkurrenz zur Praxis besteht.
Wie man als AG empfindet, interessiert das Arbeitsgericht garnicht, es sieht nur auf das geltende Arbeitsrecht und da hat die AN bessere Karten als der AG!!
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[bearbeitet am 25.01.14 14:24]
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hgb schrieb:
Ganz einfach spricht man seinen AN dann an, wenn Pat. geratscht haben. Die Nebentätiglkeit war wohl schon vorher bekannt, muss in der Regel ja bei Vollzeittätigkeit angezeigt werden, nicht bei Teilzeit, wenn keine Konkurrenz zur Praxis besteht.
Wie man als AG empfindet, interessiert das Arbeitsgericht garnicht, es sieht nur auf das geltende Arbeitsrecht und da hat die AN bessere Karten als der AG!!
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Mein Problem ist, das ich jeden Tag jetzt min.12 h arbeite ... da finde ich es eine Frechheit trotz Krankschreibung einen Kurs zu leiten...das gehört sich einfach nicht.
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Mein Problem ist, das ich jeden Tag jetzt min.12 h arbeite ... da finde ich es eine Frechheit trotz Krankschreibung einen Kurs zu leiten...das gehört sich einfach nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein Problem ist, das ich jeden Tag jetzt min.12 h arbeite ... da finde ich es eine Frechheit trotz Krankschreibung einen Kurs zu leiten...das gehört sich einfach nicht.
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> da finde ich es eine Frechheit trotz Krankschreibung einen Kurs
> zu leiten...das gehört sich einfach nicht.
Genau! Wer krankgeschrieben ist gehört in's Bett und darf sich max. zur Toieltte bewegen und auch das ist schon kritisch! Bettruhe ist state-of-the -art-Behanldung sämtlicher und aller Erkrankungen! Wie kann man bloß so deppert sein und das in einem Forum für Gesundheitsfachberufe in Frage stellen?!?
> Mein Problem ist, das ich jeden Tag jetzt min.12 h arbeite...
Willkommen in der Welt die für Niedriglohnarbeiter Alltag ist. Zwölfstundentage sind bei einem Stundenlohn unterhalb von €6 allerdings die Ausnahme, regelmäßig werden die 16 Stunden der Doppelschicht ausgeschöpft: "Wenn du mehr Geld brauchst geh zu Chef, macht er Stempelkarte für deine Frau"
-----
Du hast "schwanger" und "krankgeschrieben" noch nicht in einen kausalen Zusammenhang gebracht - und wenn es nun die Umstände sind die dich dazu geführt haben hier ein Fass aufzumachen ohne mit ihr Kontakt aufzunehmen ist es umso wichtiger das sie ihren weiteren Aufgaben nachkommt, ist sie doch verpflichtet aktiv auf eine Genesung hinzuarbeiten - für manche beudetet das zunächst einmal den Anweisungen der Ärzte und Therapeuten Folge zu leisten, für andere bedeutet das Risiken zu erkennen, abzuwägen und entsprechend aktiv zu werden.
Den Gefallen das Arbeitsverhältnis zu beenden wird sie dir aber wohl nicht tun da das sowohl von den GKVen als auch vom Arbeitsamt sehr kritisch betrachtet würde, auch wenn dieser Schritt zur Genesung notwendig wäre...
...und morgen nimmst du Bitte das Telefon zur Hand und sprichst mal mit der Dame :)
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(möchte anonym bleiben) schrieb:
> da finde ich es eine Frechheit trotz Krankschreibung einen Kurs
> zu leiten...das gehört sich einfach nicht.
Genau! Wer krankgeschrieben ist gehört in's Bett und darf sich max. zur Toieltte bewegen und auch das ist schon kritisch! Bettruhe ist state-of-the -art-Behanldung sämtlicher und aller Erkrankungen! Wie kann man bloß so deppert sein und das in einem Forum für Gesundheitsfachberufe in Frage stellen?!?
> Mein Problem ist, das ich jeden Tag jetzt min.12 h arbeite...
Willkommen in der Welt die für Niedriglohnarbeiter Alltag ist. Zwölfstundentage sind bei einem Stundenlohn unterhalb von €6 allerdings die Ausnahme, regelmäßig werden die 16 Stunden der Doppelschicht ausgeschöpft: "Wenn du mehr Geld brauchst geh zu Chef, macht er Stempelkarte für deine Frau"
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Du hast "schwanger" und "krankgeschrieben" noch nicht in einen kausalen Zusammenhang gebracht - und wenn es nun die Umstände sind die dich dazu geführt haben hier ein Fass aufzumachen ohne mit ihr Kontakt aufzunehmen ist es umso wichtiger das sie ihren weiteren Aufgaben nachkommt, ist sie doch verpflichtet aktiv auf eine Genesung hinzuarbeiten - für manche beudetet das zunächst einmal den Anweisungen der Ärzte und Therapeuten Folge zu leisten, für andere bedeutet das Risiken zu erkennen, abzuwägen und entsprechend aktiv zu werden.
Den Gefallen das Arbeitsverhältnis zu beenden wird sie dir aber wohl nicht tun da das sowohl von den GKVen als auch vom Arbeitsamt sehr kritisch betrachtet würde, auch wenn dieser Schritt zur Genesung notwendig wäre...
...und morgen nimmst du Bitte das Telefon zur Hand und sprichst mal mit der Dame :)
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Papa Alpaka schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> da finde ich es eine Frechheit trotz Krankschreibung einen Kurs
> zu leiten...das gehört sich einfach nicht.
Genau! Wer krankgeschrieben ist gehört in's Bett und darf sich max. zur Toieltte bewegen und auch das ist schon kritisch! Bettruhe ist state-of-the -art-Behanldung sämtlicher und aller Erkrankungen! Wie kann man bloß so deppert sein und das in einem Forum für Gesundheitsfachberufe in Frage stellen?!?
> Mein Problem ist, das ich jeden Tag jetzt min.12 h arbeite...
Willkommen in der Welt die für Niedriglohnarbeiter Alltag ist. Zwölfstundentage sind bei einem Stundenlohn unterhalb von €6 allerdings die Ausnahme, regelmäßig werden die 16 Stunden der Doppelschicht ausgeschöpft: "Wenn du mehr Geld brauchst geh zu Chef, macht er Stempelkarte für deine Frau"
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Du hast "schwanger" und "krankgeschrieben" noch nicht in einen kausalen Zusammenhang gebracht - und wenn es nun die Umstände sind die dich dazu geführt haben hier ein Fass aufzumachen ohne mit ihr Kontakt aufzunehmen ist es umso wichtiger das sie ihren weiteren Aufgaben nachkommt, ist sie doch verpflichtet aktiv auf eine Genesung hinzuarbeiten - für manche beudetet das zunächst einmal den Anweisungen der Ärzte und Therapeuten Folge zu leisten, für andere bedeutet das Risiken zu erkennen, abzuwägen und entsprechend aktiv zu werden.
Den Gefallen das Arbeitsverhältnis zu beenden wird sie dir aber wohl nicht tun da das sowohl von den GKVen als auch vom Arbeitsamt sehr kritisch betrachtet würde, auch wenn dieser Schritt zur Genesung notwendig wäre...
...und morgen nimmst du Bitte das Telefon zur Hand und sprichst mal mit der Dame :)
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nein.Aber Fairness kann nicht nur vom AG gefordert werden...Loyalität geht meines Erachtens in beide Richtungen! So einfach ist das. Bei AN gibts am Ende auch nur schwarz weiß.....Der AG hält sich an die gesetze oder man verklagt ihn...Ist das etwas anderes? Schönes WE.
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nein.Aber Fairness kann nicht nur vom AG gefordert werden...Loyalität geht meines Erachtens in beide Richtungen! So einfach ist das. Bei AN gibts am Ende auch nur schwarz weiß.....Der AG hält sich an die gesetze oder man verklagt ihn...Ist das etwas anderes? Schönes WE.
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Andreas216 schrieb:
nein.Aber Fairness kann nicht nur vom AG gefordert werden...Loyalität geht meines Erachtens in beide Richtungen! So einfach ist das. Bei AN gibts am Ende auch nur schwarz weiß.....Der AG hält sich an die gesetze oder man verklagt ihn...Ist das etwas anderes? Schönes WE.
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Na das sind ja mal Meinungen zum Thema.....
Auf der einen Seite krank geschrieben zu sein, auf der anderen Seite Geld verdienen in selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, das geht gar nicht. Ja und genau da bleibt die Schwangerschaft aussen vor, es geht um das "krank" geschrieben zu sein und um die Frage ob AN dann noch selbst Geld verdienen darf.
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Na das sind ja mal Meinungen zum Thema.....
Auf der einen Seite krank geschrieben zu sein, auf der anderen Seite Geld verdienen in selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, das geht gar nicht. Ja und genau da bleibt die Schwangerschaft aussen vor, es geht um das "krank" geschrieben zu sein und um die Frage ob AN dann noch selbst Geld verdienen darf.
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Ro schrieb:
Na das sind ja mal Meinungen zum Thema.....
Auf der einen Seite krank geschrieben zu sein, auf der anderen Seite Geld verdienen in selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, das geht gar nicht. Ja und genau da bleibt die Schwangerschaft aussen vor, es geht um das "krank" geschrieben zu sein und um die Frage ob AN dann noch selbst Geld verdienen darf.
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Wenn man bei Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort in ein Beschäftigungsverbot gehen will,ohne irgendeine Indikation,in der 6.SSW -tut mir Leid ...aber dafür habe ich kein Verständnis.Ich habe selbst Kinder und eine normal verlaufende Schwangerschaft ist für mich keine Krankheit.Sorry,das ist meine Meinung und die kennt meine MA auch.Wir hatten immer ein gutes Verhältnis ,ich habe viel zu viel weggesteckt und war zu nett.Ich habe eine kleine Praxis,wir sind zu zweit-ein Stellengesuch hatte ich auch sofort geschaltet.Die Bewerbungen kamen erst als ich die Gehaltsangaben veröffentlicht habe.Auf meine Bitte hin wenigstens noch etwas zu warten bekam ich als Antwort: Jeder muss an sich selbst denken!Das habe ich jetzt
schmerzhaft gelernt. Die Krankschreibung kam für mich völlig unerwartet,in 2 Wochen hatte ich sie ja eh auf ihren Wunsch hin ausgeplant und hätte das volle Beschäftigungsverbot geschrieben.Aber dann trotz Krankenschein auf Honorarbasis zu arbeiten,finde ich nicht in Ordnung.
Bei diesem Thema gibt es zwei Lager und jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung,aber auf Häme und Spott kann ich gut verzichten.Ich bin menschlich enttäuscht und werde daraus lernen...übrigens war und ist eine Kündigung kein Thema für mich.
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Wenn man bei Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort in ein Beschäftigungsverbot gehen will,ohne irgendeine Indikation,in der 6.SSW -tut mir Leid ...aber dafür habe ich kein Verständnis.Ich habe selbst Kinder und eine normal verlaufende Schwangerschaft ist für mich keine Krankheit.Sorry,das ist meine Meinung und die kennt meine MA auch.Wir hatten immer ein gutes Verhältnis ,ich habe viel zu viel weggesteckt und war zu nett.Ich habe eine kleine Praxis,wir sind zu zweit-ein Stellengesuch hatte ich auch sofort geschaltet.Die Bewerbungen kamen erst als ich die Gehaltsangaben veröffentlicht habe.Auf meine Bitte hin wenigstens noch etwas zu warten bekam ich als Antwort: Jeder muss an sich selbst denken!Das habe ich jetzt
schmerzhaft gelernt. Die Krankschreibung kam für mich völlig unerwartet,in 2 Wochen hatte ich sie ja eh auf ihren Wunsch hin ausgeplant und hätte das volle Beschäftigungsverbot geschrieben.Aber dann trotz Krankenschein auf Honorarbasis zu arbeiten,finde ich nicht in Ordnung.
Bei diesem Thema gibt es zwei Lager und jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung,aber auf Häme und Spott kann ich gut verzichten.Ich bin menschlich enttäuscht und werde daraus lernen...übrigens war und ist eine Kündigung kein Thema für mich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn man bei Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort in ein Beschäftigungsverbot gehen will,ohne irgendeine Indikation,in der 6.SSW -tut mir Leid ...aber dafür habe ich kein Verständnis.Ich habe selbst Kinder und eine normal verlaufende Schwangerschaft ist für mich keine Krankheit.Sorry,das ist meine Meinung und die kennt meine MA auch.Wir hatten immer ein gutes Verhältnis ,ich habe viel zu viel weggesteckt und war zu nett.Ich habe eine kleine Praxis,wir sind zu zweit-ein Stellengesuch hatte ich auch sofort geschaltet.Die Bewerbungen kamen erst als ich die Gehaltsangaben veröffentlicht habe.Auf meine Bitte hin wenigstens noch etwas zu warten bekam ich als Antwort: Jeder muss an sich selbst denken!Das habe ich jetzt
schmerzhaft gelernt. Die Krankschreibung kam für mich völlig unerwartet,in 2 Wochen hatte ich sie ja eh auf ihren Wunsch hin ausgeplant und hätte das volle Beschäftigungsverbot geschrieben.Aber dann trotz Krankenschein auf Honorarbasis zu arbeiten,finde ich nicht in Ordnung.
Bei diesem Thema gibt es zwei Lager und jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung,aber auf Häme und Spott kann ich gut verzichten.Ich bin menschlich enttäuscht und werde daraus lernen...übrigens war und ist eine Kündigung kein Thema für mich.
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.. das sind ja schon mehr Informationen.
Zunächst, ich bin Vater von 5 Kindern also Schwangerschaft nur passiv.
Die ersten Wochen sind recht gefährlich, Spontanaborte ca. genausoviele wie ausgetragene Schwangerschaften. Wer unbedingt ein Kind sich wünscht, ist dann umso vorsichtiger.
Wer Haus und Hof versorgen muss, kann das oft genug nicht sein.
Krankschreibung hätte umgehend zum Gespräch und ärztl. Beschäftigungsverbot führen müssen.
Alles andere ist bei allem Verständnis, mehr die getroffene eigene Psyche als ein gerichtlich durchsetzbares Verlangen.
In diese Richtung zeigt auch die völlig nutzlose Veröffentlichung hier. Aufschreiben und Verbrennen hilft der seele in solchen Fällen mehr.
MfG hgb :wink:
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.. das sind ja schon mehr Informationen.
Zunächst, ich bin Vater von 5 Kindern also Schwangerschaft nur passiv.
Die ersten Wochen sind recht gefährlich, Spontanaborte ca. genausoviele wie ausgetragene Schwangerschaften. Wer unbedingt ein Kind sich wünscht, ist dann umso vorsichtiger.
Wer Haus und Hof versorgen muss, kann das oft genug nicht sein.
Krankschreibung hätte umgehend zum Gespräch und ärztl. Beschäftigungsverbot führen müssen.
Alles andere ist bei allem Verständnis, mehr die getroffene eigene Psyche als ein gerichtlich durchsetzbares Verlangen.
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MfG hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. das sind ja schon mehr Informationen.
Zunächst, ich bin Vater von 5 Kindern also Schwangerschaft nur passiv.
Die ersten Wochen sind recht gefährlich, Spontanaborte ca. genausoviele wie ausgetragene Schwangerschaften. Wer unbedingt ein Kind sich wünscht, ist dann umso vorsichtiger.
Wer Haus und Hof versorgen muss, kann das oft genug nicht sein.
Krankschreibung hätte umgehend zum Gespräch und ärztl. Beschäftigungsverbot führen müssen.
Alles andere ist bei allem Verständnis, mehr die getroffene eigene Psyche als ein gerichtlich durchsetzbares Verlangen.
In diese Richtung zeigt auch die völlig nutzlose Veröffentlichung hier. Aufschreiben und Verbrennen hilft der seele in solchen Fällen mehr.
MfG hgb :wink:
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Warum sprichst du nicht mit ihr? Ich kann deinen Ärger schon verstehen.
Wenn die AN in der Lage ist selbständig Kurse durchzuführen, dann würde ich sie in die Praxis zitieren und ihr leichte Aufgaben übertragen. In einer Praxis gibt es doch immer was zu tun. Sie kann die Rezeptionskraft unterstützen, kann die Heißluft anstellen, kann Wäsche zusammenlegen, kann Kleingeräte säubern usw.
Zu all diesem ist sie in der Lage, wenn sie in der Lage ist Kurse zu leiten.
Ich würde ganz sicher genügend leichte Tätigkeiten finden. Ob es finanziell Sinn macht, ist fraglich, aber mir würde es einfach ums Prinzip gehen. Auf der faulen Haut liegen, aber mit der selbständigen Arbeit schön nebenbei zu verdienen, da würde ich mir als AG auch vera... vorkommen.
Bei einem totalen Beschäftigungsverbot sieht es anders aus, aber da kann sie dann auch keine Kurse leiten.
Gruß Britt
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Warum sprichst du nicht mit ihr? Ich kann deinen Ärger schon verstehen.
Wenn die AN in der Lage ist selbständig Kurse durchzuführen, dann würde ich sie in die Praxis zitieren und ihr leichte Aufgaben übertragen. In einer Praxis gibt es doch immer was zu tun. Sie kann die Rezeptionskraft unterstützen, kann die Heißluft anstellen, kann Wäsche zusammenlegen, kann Kleingeräte säubern usw.
Zu all diesem ist sie in der Lage, wenn sie in der Lage ist Kurse zu leiten.
Ich würde ganz sicher genügend leichte Tätigkeiten finden. Ob es finanziell Sinn macht, ist fraglich, aber mir würde es einfach ums Prinzip gehen. Auf der faulen Haut liegen, aber mit der selbständigen Arbeit schön nebenbei zu verdienen, da würde ich mir als AG auch vera... vorkommen.
Bei einem totalen Beschäftigungsverbot sieht es anders aus, aber da kann sie dann auch keine Kurse leiten.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Warum sprichst du nicht mit ihr? Ich kann deinen Ärger schon verstehen.
Wenn die AN in der Lage ist selbständig Kurse durchzuführen, dann würde ich sie in die Praxis zitieren und ihr leichte Aufgaben übertragen. In einer Praxis gibt es doch immer was zu tun. Sie kann die Rezeptionskraft unterstützen, kann die Heißluft anstellen, kann Wäsche zusammenlegen, kann Kleingeräte säubern usw.
Zu all diesem ist sie in der Lage, wenn sie in der Lage ist Kurse zu leiten.
Ich würde ganz sicher genügend leichte Tätigkeiten finden. Ob es finanziell Sinn macht, ist fraglich, aber mir würde es einfach ums Prinzip gehen. Auf der faulen Haut liegen, aber mit der selbständigen Arbeit schön nebenbei zu verdienen, da würde ich mir als AG auch vera... vorkommen.
Bei einem totalen Beschäftigungsverbot sieht es anders aus, aber da kann sie dann auch keine Kurse leiten.
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Wenn die Krankschreibung noch gilt, ist das mit dem Herzitieren so eine Sache, die Situation ist wohl schon vorher verfahren gewesen.
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 26.01.14 11:22]
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Wenn die Krankschreibung noch gilt, ist das mit dem Herzitieren so eine Sache, die Situation ist wohl schon vorher verfahren gewesen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Wenn die Krankschreibung noch gilt, ist das mit dem Herzitieren so eine Sache, die Situation ist wohl schon vorher verfahren gewesen.
mfg hgb :wink:
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Sehe ich anders. Wenn jemand direkt krank geschrieben ist, dann kann er auch nicht selbständig arbeiten, sondern gar nicht. Hat er ein teilweises Beschäftigungsverbot, kann ich ihn sehr wohl zu leichten Arbeiten in die Praxis zitieren. Nur die Rosinen rauspicken, das geht auch für AN's nicht.
Gruß Britt
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Sehe ich anders. Wenn jemand direkt krank geschrieben ist, dann kann er auch nicht selbständig arbeiten, sondern gar nicht. Hat er ein teilweises Beschäftigungsverbot, kann ich ihn sehr wohl zu leichten Arbeiten in die Praxis zitieren. Nur die Rosinen rauspicken, das geht auch für AN's nicht.
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Britt schrieb:
Sehe ich anders. Wenn jemand direkt krank geschrieben ist, dann kann er auch nicht selbständig arbeiten, sondern gar nicht. Hat er ein teilweises Beschäftigungsverbot, kann ich ihn sehr wohl zu leichten Arbeiten in die Praxis zitieren. Nur die Rosinen rauspicken, das geht auch für AN's nicht.
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Da magst das - verständlich - so sehen, wenn Du dieses Recht einklagen willst vor einem Dt. Arbeitsgericht, wird es wohl sehr schwer.
mfg hgb :anguished: :anguished:
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Da magst das - verständlich - so sehen, wenn Du dieses Recht einklagen willst vor einem Dt. Arbeitsgericht, wird es wohl sehr schwer.
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hgb schrieb:
Da magst das - verständlich - so sehen, wenn Du dieses Recht einklagen willst vor einem Dt. Arbeitsgericht, wird es wohl sehr schwer.
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Du hast deine Meinung und ich habe meine.
Da das keiner von uns so richtig entscheiden kann, sind ein Gespräch mit der AN und bei, Uneinsichtigkeit von ihrer Seite,ein Gespräch mit einem RA angebracht.
Wir können hier nur unsere Meinung äußern, die nicht relevant ist.
Gruß Britt
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Du hast deine Meinung und ich habe meine.
Da das keiner von uns so richtig entscheiden kann, sind ein Gespräch mit der AN und bei, Uneinsichtigkeit von ihrer Seite,ein Gespräch mit einem RA angebracht.
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Britt schrieb:
Du hast deine Meinung und ich habe meine.
Da das keiner von uns so richtig entscheiden kann, sind ein Gespräch mit der AN und bei, Uneinsichtigkeit von ihrer Seite,ein Gespräch mit einem RA angebracht.
Wir können hier nur unsere Meinung äußern, die nicht relevant ist.
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@HGB,
du solltest aber auch wissen, dass die Spontanaborte in den ersten Schwangerschaftswochen halt so ist. Wenn die Natur erkennt, dass was nicht stimmt, dann regelt sie es in den ersten Wochen.
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@HGB,
du solltest aber auch wissen, dass die Spontanaborte in den ersten Schwangerschaftswochen halt so ist. Wenn die Natur erkennt, dass was nicht stimmt, dann regelt sie es in den ersten Wochen.
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redbi schrieb:
@HGB,
du solltest aber auch wissen, dass die Spontanaborte in den ersten Schwangerschaftswochen halt so ist. Wenn die Natur erkennt, dass was nicht stimmt, dann regelt sie es in den ersten Wochen.
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natürlich weiß ich das. Wer aber schwanger geworden ist und unbedingt ein Kind möchte, wird alles tun, wovon er meint, dass es nützlich für das "Früchtchen" ist. Leider ist Angst aber kein guter Ratgeber.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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natürlich weiß ich das. Wer aber schwanger geworden ist und unbedingt ein Kind möchte, wird alles tun, wovon er meint, dass es nützlich für das "Früchtchen" ist. Leider ist Angst aber kein guter Ratgeber.
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hgb schrieb:
natürlich weiß ich das. Wer aber schwanger geworden ist und unbedingt ein Kind möchte, wird alles tun, wovon er meint, dass es nützlich für das "Früchtchen" ist. Leider ist Angst aber kein guter Ratgeber.
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn man z. B. privatversichert ist und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, dann ist in dem Fall, wenn das Krankentagegeld bezogen wird, der Aufenthalt in der Arbeitsstätte auf jeden Fall zu unterbleiben, auch wenn es sich nur um Bürokram in der Praxis handelt. Die Versicherungsgesellschaften schicken regelmäßig Mitarbeiter los um zu kontrollieren, ob der Krankgeschriebene wirklich nicht in der Praxis tätig ist. Würde es auffliegen, daß der Krankgeschriebene tatsächlich in irgendeiner Form arbeitet(egal ob innerhalb oder außerhalb der Praxis), so würde er kein Krankengeld mehr bekommen und die Versicherung würde gekündigt werden. Ob die Versicherung dann sogar noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann, weiß ich nicht. Die Mitarbeiterin von "mab" hätte sich mit ihr absprechen müssen. Ich persönlich würde mich auch vera..... vorkommen.
[bearbeitet am 25.01.14 12:12]
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn man z. B. privatversichert ist und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, dann ist in dem Fall, wenn das Krankentagegeld bezogen wird, der Aufenthalt in der Arbeitsstätte auf jeden Fall zu unterbleiben, auch wenn es sich nur um Bürokram in der Praxis handelt. Die Versicherungsgesellschaften schicken regelmäßig Mitarbeiter los um zu kontrollieren, ob der Krankgeschriebene wirklich nicht in der Praxis tätig ist. Würde es auffliegen, daß der Krankgeschriebene tatsächlich in irgendeiner Form arbeitet(egal ob innerhalb oder außerhalb der Praxis), so würde er kein Krankengeld mehr bekommen und die Versicherung würde gekündigt werden. Ob die Versicherung dann sogar noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann, weiß ich nicht. Die Mitarbeiterin von "mab" hätte sich mit ihr absprechen müssen. Ich persönlich würde mich auch vera..... vorkommen.
[bearbeitet am 25.01.14 12:12]
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Also so etwas geht natürlich nicht. Wer krank ist der sollte nicht noch arbeiten gehen.
Kann ich schon verstehen das sich da der AG verarscht fühlt.
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484 schrieb:
Also so etwas geht natürlich nicht. Wer krank ist der sollte nicht noch arbeiten gehen.
Kann ich schon verstehen das sich da der AG verarscht fühlt.
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn man z. B. privatversichert ist und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, dann ist in dem Fall, wenn das Krankentagegeld bezogen wird, der Aufenthalt in der Arbeitsstätte auf jeden Fall zu unterbleiben, auch wenn es sich nur um Bürokram in der Praxis handelt. Die Versicherungsgesellschaften schicken regelmäßig Mitarbeiter los um zu kontrollieren, ob der Krankgeschriebene wirklich nicht in der Praxis tätig ist. Würde es auffliegen, daß der Krankgeschriebene tatsächlich in irgendeiner Form arbeitet(egal ob innerhalb oder außerhalb der Praxis), so würde er kein Krankengeld mehr bekommen und die Versicherung würde gekündigt werden. Ob die Versicherung dann sogar noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann, weiß ich nicht. Die Mitarbeiterin von "mab" hätte sich mit ihr absprechen müssen. Ich persönlich würde mich auch vera..... vorkommen.
[bearbeitet am 25.01.14 12:12]
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Auf die Aussage einer Patientin vertrauen und sich in Unverschämtheit und Verarschung hineinzusteigern, statt das Gespräch zu suchen, sorry, das verstehe ich nicht.
Eine Schwangerschaft ist sicherlich keine Krankheit. Rückblickend würde ich mir heute wünschen, ich hätte in jüngeren Jahren mehr Mut gehabt, auf meine Bedürfnisse zu hören. Diese müssen nicht zwangsläufig AGschädigend sein. Es gibt nur Werte, die sind dem übergeordnet. So auch das werdende Leben.
Ein gutes und klärendes GEspräch wünscht
Britta
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Was- wenn alles ein großes Missverständnis ist?
Auf die Aussage einer Patientin vertrauen und sich in Unverschämtheit und Verarschung hineinzusteigern, statt das Gespräch zu suchen, sorry, das verstehe ich nicht.
Eine Schwangerschaft ist sicherlich keine Krankheit. Rückblickend würde ich mir heute wünschen, ich hätte in jüngeren Jahren mehr Mut gehabt, auf meine Bedürfnisse zu hören. Diese müssen nicht zwangsläufig AGschädigend sein. Es gibt nur Werte, die sind dem übergeordnet. So auch das werdende Leben.
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An manchen Tagen frage ich mich, wie einzelne Forumsteilnehmer "hilfreich" interpretieren. Vermutlich verwechseln es einige mit "gefällt mir" / "nicht".
Sätze zu tippen und eine eigene Meinung kund zu tun ist natürlich eine Sache für sich
:unamused:
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britta109 schrieb:
An manchen Tagen frage ich mich, wie einzelne Forumsteilnehmer "hilfreich" interpretieren. Vermutlich verwechseln es einige mit "gefällt mir" / "nicht".
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Wie schon geschrieben,bei einer medizinischen Indikation sehe ich das genau so! Aber das heißt nicht, das ,wenn man schwanger ist automatisch davon ausgegangen wird ,das man zu Haus bleibt.Und genau das ist so eingetreten.Und sie möchte das halt so,darüber haben wir schon geredet.Was soll ich machen ?Auf den nächsten Krankenschein warten?Nein,ich schreibe das Beschäftigungsverbot.Übrigens hat sie mir in dem Gespräch angeboten ,nebenbei ein paar ausgesuchte Patienten gegen Entgelt (schwarz) zu behandeln.Oder auch Schreibarbeit...ich habe dankend abgelehnt.Ich hab nämlich noch Ehre.Allerdings hab ich auch für mich Konsequenzen gezogen-weil so möchte ich nicht arbeiten.Unsere Wege werden sich dann ordnungsgemäß nach der Elternzeit trennen.
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Wie schon geschrieben,bei einer medizinischen Indikation sehe ich das genau so! Aber das heißt nicht, das ,wenn man schwanger ist automatisch davon ausgegangen wird ,das man zu Haus bleibt.Und genau das ist so eingetreten.Und sie möchte das halt so,darüber haben wir schon geredet.Was soll ich machen ?Auf den nächsten Krankenschein warten?Nein,ich schreibe das Beschäftigungsverbot.Übrigens hat sie mir in dem Gespräch angeboten ,nebenbei ein paar ausgesuchte Patienten gegen Entgelt (schwarz) zu behandeln.Oder auch Schreibarbeit...ich habe dankend abgelehnt.Ich hab nämlich noch Ehre.Allerdings hab ich auch für mich Konsequenzen gezogen-weil so möchte ich nicht arbeiten.Unsere Wege werden sich dann ordnungsgemäß nach der Elternzeit trennen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie schon geschrieben,bei einer medizinischen Indikation sehe ich das genau so! Aber das heißt nicht, das ,wenn man schwanger ist automatisch davon ausgegangen wird ,das man zu Haus bleibt.Und genau das ist so eingetreten.Und sie möchte das halt so,darüber haben wir schon geredet.Was soll ich machen ?Auf den nächsten Krankenschein warten?Nein,ich schreibe das Beschäftigungsverbot.Übrigens hat sie mir in dem Gespräch angeboten ,nebenbei ein paar ausgesuchte Patienten gegen Entgelt (schwarz) zu behandeln.Oder auch Schreibarbeit...ich habe dankend abgelehnt.Ich hab nämlich noch Ehre.Allerdings hab ich auch für mich Konsequenzen gezogen-weil so möchte ich nicht arbeiten.Unsere Wege werden sich dann ordnungsgemäß nach der Elternzeit trennen.
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Problem beschreiben
britta109 schrieb:
Was- wenn alles ein großes Missverständnis ist?
Auf die Aussage einer Patientin vertrauen und sich in Unverschämtheit und Verarschung hineinzusteigern, statt das Gespräch zu suchen, sorry, das verstehe ich nicht.
Eine Schwangerschaft ist sicherlich keine Krankheit. Rückblickend würde ich mir heute wünschen, ich hätte in jüngeren Jahren mehr Mut gehabt, auf meine Bedürfnisse zu hören. Diese müssen nicht zwangsläufig AGschädigend sein. Es gibt nur Werte, die sind dem übergeordnet. So auch das werdende Leben.
Ein gutes und klärendes GEspräch wünscht
Britta
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine MA ist schwanger und momentan krank geschrieben.Eine Patientin von mir traf sie gerade ,als sie zu ihrer Sportgruppe ging-die sie eigenständig betreut(Honorarbasis) ich fühle mich völlig veralbert und finde es unverschämt.
Grüße...Gerry
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie ist da die Rechtslage?
Also warum aufregen deswegen? :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Wo ist das Problem? Du musst Dich sowieso um Ersatz für sie kümmern und wenn Du ein Arbeitsverbot aussprichst, dann bekommst Du auch 100% Gehalt von der Kasse wieder.
Also warum aufregen deswegen? :unamused:
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Andreas216 schrieb:
Dieser Rat ist so ein bissel die Höhe! Die AG sollen immer schön fair und korrekt sein. Die Dame ist KRANK geschrieben und geht woanders arbeiten....Das wäre für mich ein Grund zum RA zu gehen und nicht nur ein Arbeitsverbot auszusprechen, sondern .-..Tschüß! Was soll denn das???? Verarsche auf ganzer Linie!
Hand anlegen u. U. mit Widerstand und Gewicht bewegen ist etwas anderes als Kommandos geben und Aufsicht führen.
Eine ähnliche Situation habe ich selber durchgefochten. AU wegen massiven mobbings / bossings, aber gleichwohl weiter unterrichtet in der PT Schule desselben AG.
Aufstand vom AG, Gutachten MDK: Er wird noch kränker, wenn er das auch nicht mehr darf. - Also ist es prinzipiell schon sehr gut möglich und ich würde eher zur Zurückhaltung raten.
Vielleicht AN fragen, zu was in der Praxis sie noch in der Lage sei. Und wenn dann nichts kommt, Beschäftigungsverbot, weil es nichts mehr gibt, was möglich ist.
Du bekommst den finanziellen Ersatz und beide könnt ihr überlegen, ob und wie es nach Entbindung weitergeht.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Sozialrechtlich geht das.
Hand anlegen u. U. mit Widerstand und Gewicht bewegen ist etwas anderes als Kommandos geben und Aufsicht führen.
Eine ähnliche Situation habe ich selber durchgefochten. AU wegen massiven mobbings / bossings, aber gleichwohl weiter unterrichtet in der PT Schule desselben AG.
Aufstand vom AG, Gutachten MDK: Er wird noch kränker, wenn er das auch nicht mehr darf. - Also ist es prinzipiell schon sehr gut möglich und ich würde eher zur Zurückhaltung raten.
Vielleicht AN fragen, zu was in der Praxis sie noch in der Lage sei. Und wenn dann nichts kommt, Beschäftigungsverbot, weil es nichts mehr gibt, was möglich ist.
Du bekommst den finanziellen Ersatz und beide könnt ihr überlegen, ob und wie es nach Entbindung weitergeht.
mfg hgb :wink:
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Andreas216 schrieb:
Für mich wäre nach so einer Aktion das AV beebndet..egal wie. So etwas gehört abgesprochen zwischen den parteien..Ganz einfach.
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Thaddeus schrieb:
Bei Ihnen ist immer alles "Schwarz oder Weiß", oder???
Wie sonst wird man sich hier anonym erkundigen, ohne mit seinem AN geredet zu haben!?
Un wenn sie hier auch mitliest, wird es sicher nicht besser.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
dass das Verhältnis nicht stimmt, merkt doch jeder.
Wie sonst wird man sich hier anonym erkundigen, ohne mit seinem AN geredet zu haben!?
Un wenn sie hier auch mitliest, wird es sicher nicht besser.
mfg hgb :blush:
Ihr habt echt Probleme... :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Dann mach... ich konzentriere mich lieber auf Themen, die mir auch einen Nutzen bringen.
Ihr habt echt Probleme... :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Sehr schön... dann wird bald ein AN frei, Da freuen sich die PIs, die gerade suchen. :blush:
Wie man als AG empfindet, interessiert das Arbeitsgericht garnicht, es sieht nur auf das geltende Arbeitsrecht und da hat die AN bessere Karten als der AG!!
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
[bearbeitet am 25.01.14 14:24]
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hgb schrieb:
Ganz einfach spricht man seinen AN dann an, wenn Pat. geratscht haben. Die Nebentätiglkeit war wohl schon vorher bekannt, muss in der Regel ja bei Vollzeittätigkeit angezeigt werden, nicht bei Teilzeit, wenn keine Konkurrenz zur Praxis besteht.
Wie man als AG empfindet, interessiert das Arbeitsgericht garnicht, es sieht nur auf das geltende Arbeitsrecht und da hat die AN bessere Karten als der AG!!
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
[bearbeitet am 25.01.14 14:24]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein Problem ist, das ich jeden Tag jetzt min.12 h arbeite ... da finde ich es eine Frechheit trotz Krankschreibung einen Kurs zu leiten...das gehört sich einfach nicht.
Siehe mein Beitrag von 14:19!
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
bei allem Respekt, aber was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Siehe mein Beitrag von 14:19!
mfg hgb :blush:
> da finde ich es eine Frechheit trotz Krankschreibung einen Kurs
> zu leiten...das gehört sich einfach nicht.
Genau! Wer krankgeschrieben ist gehört in's Bett und darf sich max. zur Toieltte bewegen und auch das ist schon kritisch! Bettruhe ist state-of-the -art-Behanldung sämtlicher und aller Erkrankungen! Wie kann man bloß so deppert sein und das in einem Forum für Gesundheitsfachberufe in Frage stellen?!?
> Mein Problem ist, das ich jeden Tag jetzt min.12 h arbeite...
Willkommen in der Welt die für Niedriglohnarbeiter Alltag ist. Zwölfstundentage sind bei einem Stundenlohn unterhalb von €6 allerdings die Ausnahme, regelmäßig werden die 16 Stunden der Doppelschicht ausgeschöpft: "Wenn du mehr Geld brauchst geh zu Chef, macht er Stempelkarte für deine Frau"
-----
Du hast "schwanger" und "krankgeschrieben" noch nicht in einen kausalen Zusammenhang gebracht - und wenn es nun die Umstände sind die dich dazu geführt haben hier ein Fass aufzumachen ohne mit ihr Kontakt aufzunehmen ist es umso wichtiger das sie ihren weiteren Aufgaben nachkommt, ist sie doch verpflichtet aktiv auf eine Genesung hinzuarbeiten - für manche beudetet das zunächst einmal den Anweisungen der Ärzte und Therapeuten Folge zu leisten, für andere bedeutet das Risiken zu erkennen, abzuwägen und entsprechend aktiv zu werden.
Den Gefallen das Arbeitsverhältnis zu beenden wird sie dir aber wohl nicht tun da das sowohl von den GKVen als auch vom Arbeitsamt sehr kritisch betrachtet würde, auch wenn dieser Schritt zur Genesung notwendig wäre...
...und morgen nimmst du Bitte das Telefon zur Hand und sprichst mal mit der Dame :)
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Papa Alpaka schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> da finde ich es eine Frechheit trotz Krankschreibung einen Kurs
> zu leiten...das gehört sich einfach nicht.
Genau! Wer krankgeschrieben ist gehört in's Bett und darf sich max. zur Toieltte bewegen und auch das ist schon kritisch! Bettruhe ist state-of-the -art-Behanldung sämtlicher und aller Erkrankungen! Wie kann man bloß so deppert sein und das in einem Forum für Gesundheitsfachberufe in Frage stellen?!?
> Mein Problem ist, das ich jeden Tag jetzt min.12 h arbeite...
Willkommen in der Welt die für Niedriglohnarbeiter Alltag ist. Zwölfstundentage sind bei einem Stundenlohn unterhalb von €6 allerdings die Ausnahme, regelmäßig werden die 16 Stunden der Doppelschicht ausgeschöpft: "Wenn du mehr Geld brauchst geh zu Chef, macht er Stempelkarte für deine Frau"
-----
Du hast "schwanger" und "krankgeschrieben" noch nicht in einen kausalen Zusammenhang gebracht - und wenn es nun die Umstände sind die dich dazu geführt haben hier ein Fass aufzumachen ohne mit ihr Kontakt aufzunehmen ist es umso wichtiger das sie ihren weiteren Aufgaben nachkommt, ist sie doch verpflichtet aktiv auf eine Genesung hinzuarbeiten - für manche beudetet das zunächst einmal den Anweisungen der Ärzte und Therapeuten Folge zu leisten, für andere bedeutet das Risiken zu erkennen, abzuwägen und entsprechend aktiv zu werden.
Den Gefallen das Arbeitsverhältnis zu beenden wird sie dir aber wohl nicht tun da das sowohl von den GKVen als auch vom Arbeitsamt sehr kritisch betrachtet würde, auch wenn dieser Schritt zur Genesung notwendig wäre...
...und morgen nimmst du Bitte das Telefon zur Hand und sprichst mal mit der Dame :)
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Andreas216 schrieb:
nein.Aber Fairness kann nicht nur vom AG gefordert werden...Loyalität geht meines Erachtens in beide Richtungen! So einfach ist das. Bei AN gibts am Ende auch nur schwarz weiß.....Der AG hält sich an die gesetze oder man verklagt ihn...Ist das etwas anderes? Schönes WE.
Auf der einen Seite krank geschrieben zu sein, auf der anderen Seite Geld verdienen in selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, das geht gar nicht. Ja und genau da bleibt die Schwangerschaft aussen vor, es geht um das "krank" geschrieben zu sein und um die Frage ob AN dann noch selbst Geld verdienen darf.
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Ro schrieb:
Na das sind ja mal Meinungen zum Thema.....
Auf der einen Seite krank geschrieben zu sein, auf der anderen Seite Geld verdienen in selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, das geht gar nicht. Ja und genau da bleibt die Schwangerschaft aussen vor, es geht um das "krank" geschrieben zu sein und um die Frage ob AN dann noch selbst Geld verdienen darf.
schmerzhaft gelernt. Die Krankschreibung kam für mich völlig unerwartet,in 2 Wochen hatte ich sie ja eh auf ihren Wunsch hin ausgeplant und hätte das volle Beschäftigungsverbot geschrieben.Aber dann trotz Krankenschein auf Honorarbasis zu arbeiten,finde ich nicht in Ordnung.
Bei diesem Thema gibt es zwei Lager und jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung,aber auf Häme und Spott kann ich gut verzichten.Ich bin menschlich enttäuscht und werde daraus lernen...übrigens war und ist eine Kündigung kein Thema für mich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn man bei Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort in ein Beschäftigungsverbot gehen will,ohne irgendeine Indikation,in der 6.SSW -tut mir Leid ...aber dafür habe ich kein Verständnis.Ich habe selbst Kinder und eine normal verlaufende Schwangerschaft ist für mich keine Krankheit.Sorry,das ist meine Meinung und die kennt meine MA auch.Wir hatten immer ein gutes Verhältnis ,ich habe viel zu viel weggesteckt und war zu nett.Ich habe eine kleine Praxis,wir sind zu zweit-ein Stellengesuch hatte ich auch sofort geschaltet.Die Bewerbungen kamen erst als ich die Gehaltsangaben veröffentlicht habe.Auf meine Bitte hin wenigstens noch etwas zu warten bekam ich als Antwort: Jeder muss an sich selbst denken!Das habe ich jetzt
schmerzhaft gelernt. Die Krankschreibung kam für mich völlig unerwartet,in 2 Wochen hatte ich sie ja eh auf ihren Wunsch hin ausgeplant und hätte das volle Beschäftigungsverbot geschrieben.Aber dann trotz Krankenschein auf Honorarbasis zu arbeiten,finde ich nicht in Ordnung.
Bei diesem Thema gibt es zwei Lager und jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung,aber auf Häme und Spott kann ich gut verzichten.Ich bin menschlich enttäuscht und werde daraus lernen...übrigens war und ist eine Kündigung kein Thema für mich.
Zunächst, ich bin Vater von 5 Kindern also Schwangerschaft nur passiv.
Die ersten Wochen sind recht gefährlich, Spontanaborte ca. genausoviele wie ausgetragene Schwangerschaften. Wer unbedingt ein Kind sich wünscht, ist dann umso vorsichtiger.
Wer Haus und Hof versorgen muss, kann das oft genug nicht sein.
Krankschreibung hätte umgehend zum Gespräch und ärztl. Beschäftigungsverbot führen müssen.
Alles andere ist bei allem Verständnis, mehr die getroffene eigene Psyche als ein gerichtlich durchsetzbares Verlangen.
In diese Richtung zeigt auch die völlig nutzlose Veröffentlichung hier. Aufschreiben und Verbrennen hilft der seele in solchen Fällen mehr.
MfG hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. das sind ja schon mehr Informationen.
Zunächst, ich bin Vater von 5 Kindern also Schwangerschaft nur passiv.
Die ersten Wochen sind recht gefährlich, Spontanaborte ca. genausoviele wie ausgetragene Schwangerschaften. Wer unbedingt ein Kind sich wünscht, ist dann umso vorsichtiger.
Wer Haus und Hof versorgen muss, kann das oft genug nicht sein.
Krankschreibung hätte umgehend zum Gespräch und ärztl. Beschäftigungsverbot führen müssen.
Alles andere ist bei allem Verständnis, mehr die getroffene eigene Psyche als ein gerichtlich durchsetzbares Verlangen.
In diese Richtung zeigt auch die völlig nutzlose Veröffentlichung hier. Aufschreiben und Verbrennen hilft der seele in solchen Fällen mehr.
MfG hgb :wink:
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Fuzziguzzi schrieb:
Eine schwangere Kollegin wird wohl sehr selten neu eingestellt, da ist die Freude sicher nicht beruflicher Natur.
Wenn die AN in der Lage ist selbständig Kurse durchzuführen, dann würde ich sie in die Praxis zitieren und ihr leichte Aufgaben übertragen. In einer Praxis gibt es doch immer was zu tun. Sie kann die Rezeptionskraft unterstützen, kann die Heißluft anstellen, kann Wäsche zusammenlegen, kann Kleingeräte säubern usw.
Zu all diesem ist sie in der Lage, wenn sie in der Lage ist Kurse zu leiten.
Ich würde ganz sicher genügend leichte Tätigkeiten finden. Ob es finanziell Sinn macht, ist fraglich, aber mir würde es einfach ums Prinzip gehen. Auf der faulen Haut liegen, aber mit der selbständigen Arbeit schön nebenbei zu verdienen, da würde ich mir als AG auch vera... vorkommen.
Bei einem totalen Beschäftigungsverbot sieht es anders aus, aber da kann sie dann auch keine Kurse leiten.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Warum sprichst du nicht mit ihr? Ich kann deinen Ärger schon verstehen.
Wenn die AN in der Lage ist selbständig Kurse durchzuführen, dann würde ich sie in die Praxis zitieren und ihr leichte Aufgaben übertragen. In einer Praxis gibt es doch immer was zu tun. Sie kann die Rezeptionskraft unterstützen, kann die Heißluft anstellen, kann Wäsche zusammenlegen, kann Kleingeräte säubern usw.
Zu all diesem ist sie in der Lage, wenn sie in der Lage ist Kurse zu leiten.
Ich würde ganz sicher genügend leichte Tätigkeiten finden. Ob es finanziell Sinn macht, ist fraglich, aber mir würde es einfach ums Prinzip gehen. Auf der faulen Haut liegen, aber mit der selbständigen Arbeit schön nebenbei zu verdienen, da würde ich mir als AG auch vera... vorkommen.
Bei einem totalen Beschäftigungsverbot sieht es anders aus, aber da kann sie dann auch keine Kurse leiten.
Gruß Britt
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 26.01.14 11:22]
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hgb schrieb:
Wenn die Krankschreibung noch gilt, ist das mit dem Herzitieren so eine Sache, die Situation ist wohl schon vorher verfahren gewesen.
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 26.01.14 11:22]
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Sehe ich anders. Wenn jemand direkt krank geschrieben ist, dann kann er auch nicht selbständig arbeiten, sondern gar nicht. Hat er ein teilweises Beschäftigungsverbot, kann ich ihn sehr wohl zu leichten Arbeiten in die Praxis zitieren. Nur die Rosinen rauspicken, das geht auch für AN's nicht.
Gruß Britt
mfg hgb :anguished: :anguished:
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hgb schrieb:
Da magst das - verständlich - so sehen, wenn Du dieses Recht einklagen willst vor einem Dt. Arbeitsgericht, wird es wohl sehr schwer.
mfg hgb :anguished: :anguished:
Da das keiner von uns so richtig entscheiden kann, sind ein Gespräch mit der AN und bei, Uneinsichtigkeit von ihrer Seite,ein Gespräch mit einem RA angebracht.
Wir können hier nur unsere Meinung äußern, die nicht relevant ist.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du hast deine Meinung und ich habe meine.
Da das keiner von uns so richtig entscheiden kann, sind ein Gespräch mit der AN und bei, Uneinsichtigkeit von ihrer Seite,ein Gespräch mit einem RA angebracht.
Wir können hier nur unsere Meinung äußern, die nicht relevant ist.
Gruß Britt
du solltest aber auch wissen, dass die Spontanaborte in den ersten Schwangerschaftswochen halt so ist. Wenn die Natur erkennt, dass was nicht stimmt, dann regelt sie es in den ersten Wochen.
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redbi schrieb:
@HGB,
du solltest aber auch wissen, dass die Spontanaborte in den ersten Schwangerschaftswochen halt so ist. Wenn die Natur erkennt, dass was nicht stimmt, dann regelt sie es in den ersten Wochen.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
natürlich weiß ich das. Wer aber schwanger geworden ist und unbedingt ein Kind möchte, wird alles tun, wovon er meint, dass es nützlich für das "Früchtchen" ist. Leider ist Angst aber kein guter Ratgeber.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Andreas216 schrieb:
So sehe ich das auch!
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Problem beschreiben
Gerry schrieb:
Nun denn, reagiere dementsprechend!
Grüße...Gerry
wenn man z. B. privatversichert ist und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, dann ist in dem Fall, wenn das Krankentagegeld bezogen wird, der Aufenthalt in der Arbeitsstätte auf jeden Fall zu unterbleiben, auch wenn es sich nur um Bürokram in der Praxis handelt. Die Versicherungsgesellschaften schicken regelmäßig Mitarbeiter los um zu kontrollieren, ob der Krankgeschriebene wirklich nicht in der Praxis tätig ist. Würde es auffliegen, daß der Krankgeschriebene tatsächlich in irgendeiner Form arbeitet(egal ob innerhalb oder außerhalb der Praxis), so würde er kein Krankengeld mehr bekommen und die Versicherung würde gekündigt werden. Ob die Versicherung dann sogar noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann, weiß ich nicht. Die Mitarbeiterin von "mab" hätte sich mit ihr absprechen müssen. Ich persönlich würde mich auch vera..... vorkommen.
[bearbeitet am 25.01.14 12:12]
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Kann ich schon verstehen das sich da der AG verarscht fühlt.
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484 schrieb:
Also so etwas geht natürlich nicht. Wer krank ist der sollte nicht noch arbeiten gehen.
Kann ich schon verstehen das sich da der AG verarscht fühlt.
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn man z. B. privatversichert ist und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, dann ist in dem Fall, wenn das Krankentagegeld bezogen wird, der Aufenthalt in der Arbeitsstätte auf jeden Fall zu unterbleiben, auch wenn es sich nur um Bürokram in der Praxis handelt. Die Versicherungsgesellschaften schicken regelmäßig Mitarbeiter los um zu kontrollieren, ob der Krankgeschriebene wirklich nicht in der Praxis tätig ist. Würde es auffliegen, daß der Krankgeschriebene tatsächlich in irgendeiner Form arbeitet(egal ob innerhalb oder außerhalb der Praxis), so würde er kein Krankengeld mehr bekommen und die Versicherung würde gekündigt werden. Ob die Versicherung dann sogar noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann, weiß ich nicht. Die Mitarbeiterin von "mab" hätte sich mit ihr absprechen müssen. Ich persönlich würde mich auch vera..... vorkommen.
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Auf die Aussage einer Patientin vertrauen und sich in Unverschämtheit und Verarschung hineinzusteigern, statt das Gespräch zu suchen, sorry, das verstehe ich nicht.
Eine Schwangerschaft ist sicherlich keine Krankheit. Rückblickend würde ich mir heute wünschen, ich hätte in jüngeren Jahren mehr Mut gehabt, auf meine Bedürfnisse zu hören. Diese müssen nicht zwangsläufig AGschädigend sein. Es gibt nur Werte, die sind dem übergeordnet. So auch das werdende Leben.
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Britta
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An manchen Tagen frage ich mich, wie einzelne Forumsteilnehmer "hilfreich" interpretieren. Vermutlich verwechseln es einige mit "gefällt mir" / "nicht".
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Wie schon geschrieben,bei einer medizinischen Indikation sehe ich das genau so! Aber das heißt nicht, das ,wenn man schwanger ist automatisch davon ausgegangen wird ,das man zu Haus bleibt.Und genau das ist so eingetreten.Und sie möchte das halt so,darüber haben wir schon geredet.Was soll ich machen ?Auf den nächsten Krankenschein warten?Nein,ich schreibe das Beschäftigungsverbot.Übrigens hat sie mir in dem Gespräch angeboten ,nebenbei ein paar ausgesuchte Patienten gegen Entgelt (schwarz) zu behandeln.Oder auch Schreibarbeit...ich habe dankend abgelehnt.Ich hab nämlich noch Ehre.Allerdings hab ich auch für mich Konsequenzen gezogen-weil so möchte ich nicht arbeiten.Unsere Wege werden sich dann ordnungsgemäß nach der Elternzeit trennen.
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Auf die Aussage einer Patientin vertrauen und sich in Unverschämtheit und Verarschung hineinzusteigern, statt das Gespräch zu suchen, sorry, das verstehe ich nicht.
Eine Schwangerschaft ist sicherlich keine Krankheit. Rückblickend würde ich mir heute wünschen, ich hätte in jüngeren Jahren mehr Mut gehabt, auf meine Bedürfnisse zu hören. Diese müssen nicht zwangsläufig AGschädigend sein. Es gibt nur Werte, die sind dem übergeordnet. So auch das werdende Leben.
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