Hallo.Wir suchen zur Verstärkung
unseres Teams einen
Physiotherapeuten/in in
Vollzeit,Teilzeit oder auch zur
Aushilfe.
Wir bieten gutes Gehalt,freie
flexible
Zeiteinteilung,Weiterbildungsmöglichkeiten,betriebliche
Altersvorsorge.
PKW und Führerschein nicht
unbedingt nötig,gute offentliche
Anbindung.
Viele Möglichkeiten sich als
Physiotherapeut zu verwirklichen.
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Ich habe gerade Post von der IHK Berlin bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, das sie gerne einen größeren Betrag als Mitgliedsbeitrag von mir haben möchte.
Zur Vorgeschichte. Da ich mehr als 5 Mitarbeiter(PT's) in Vollzeit beschäftige wurde mir damals vom Finanzamt mitgeteilt, das ich ab 01.01.2012 Gewerbesteuerpflichtig sei, weil ich nicht mehr zu 100% Eigenverantwortlich in Bezug auf die Behandlung unserer Patienten sein kann. Daraufhin bin ich auch noch vom Finanzamt (2015) zu einem bilanzierten Unternehmen "befördert" worden.
Selbstverständlich wurde daraufhin mein Betriebsgewinn an die IHK in Berlin übermittelt und ich von denen gerade anscheinend Zwangsvermitgliedet (habe bei denen nie für eine Mitgliedschaft jemals unterschrieben).
Mein Beitragsbescheid ist dann natürlich auch noch bis 2012 rückwirkend erhoben worden.
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht wie ich und weiß jemand Rat für evtl. rechtliche Möglichkeiten zur Gegenwehr?
Natürlich frage ich unseren Verband und deren Rechtsabteilung bzw. konsultiere einen Anwalt.
Wollte mir damit auch ein wenig den Frust von der Seele schreiben und all die informieren die in der gleichen Situation sind wie ich (gewerbesteuerpflichtig) und noch keine "Weihnachtspost" bekommen haben.
Herzlichen Gruß aus Berlin und allen einen schönen 2. Advent
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Ellyboy schrieb:
Hallo zuerst einmal.
Ich habe gerade Post von der IHK Berlin bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, das sie gerne einen größeren Betrag als Mitgliedsbeitrag von mir haben möchte.
Zur Vorgeschichte. Da ich mehr als 5 Mitarbeiter(PT's) in Vollzeit beschäftige wurde mir damals vom Finanzamt mitgeteilt, das ich ab 01.01.2012 Gewerbesteuerpflichtig sei, weil ich nicht mehr zu 100% Eigenverantwortlich in Bezug auf die Behandlung unserer Patienten sein kann. Daraufhin bin ich auch noch vom Finanzamt (2015) zu einem bilanzierten Unternehmen "befördert" worden.
Selbstverständlich wurde daraufhin mein Betriebsgewinn an die IHK in Berlin übermittelt und ich von denen gerade anscheinend Zwangsvermitgliedet (habe bei denen nie für eine Mitgliedschaft jemals unterschrieben).
Mein Beitragsbescheid ist dann natürlich auch noch bis 2012 rückwirkend erhoben worden.
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht wie ich und weiß jemand Rat für evtl. rechtliche Möglichkeiten zur Gegenwehr?
Natürlich frage ich unseren Verband und deren Rechtsabteilung bzw. konsultiere einen Anwalt.
Wollte mir damit auch ein wenig den Frust von der Seele schreiben und all die informieren die in der gleichen Situation sind wie ich (gewerbesteuerpflichtig) und noch keine "Weihnachtspost" bekommen haben.
Herzlichen Gruß aus Berlin und allen einen schönen 2. Advent
--> Hast Du Dich nicht dagegen gewehrt? Was sein kann ist das Eine, wichtig ist, wie die tatsächliche Situation bei Dir aussieht.
Vielleicht hilft Dir das weiter: Rechtsprechung | Aktuelles BFH-Urteil: Gewerbesteuer droht bald auch Physiotherapeuten
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Danke für diesen Link. Diese Seite ist hochinteressant und als Lesezeichen sofort gespeichert. Kannte ich vorher nicht. Da ich aber erheblich mehr MA als 5 habe, sind bei mir quasi alle Maßnahmen die dort beschrieben sind auch bei allem Augen zu drücken nicht mehr umsetzbar bzw. der Wahrheit entsprechend.
Es ist nur interessant, wie der Informationsfluß zwischen Finanzamt und IHK oder Kammer doch hervorragend funktioniert und wir keinerlei Wahlrecht haben einer Kammer oder IHK beizutreten oder nicht.
Vater Staat unternimmt eben alles um so viel wie möglich an Steuern, Abgaben und Mitgliedsbeiträgen zu generieren, um es dann mit Sach- und Fachverstand wieder sinnvoll nach unten zu verteilen. (Das war Sarkasmus).
Kleiner Trost die Beiträge sind zu 100% eine Betriebsausgabe und daher Steuermindernd.
Also liebe PI's, wenn in der selben Situation seid wie ich, den Link von Bernie lesen und dann Handeln oder auf den Brief von der IHK warten :(
Freue mich über jede Meinung oder Erfahrung dahingehend und verbleibe mit
kollegialen Grüßen aus der Hauptstadt
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Ellyboy schrieb:
Hallo Bernie,
Danke für diesen Link. Diese Seite ist hochinteressant und als Lesezeichen sofort gespeichert. Kannte ich vorher nicht. Da ich aber erheblich mehr MA als 5 habe, sind bei mir quasi alle Maßnahmen die dort beschrieben sind auch bei allem Augen zu drücken nicht mehr umsetzbar bzw. der Wahrheit entsprechend.
Es ist nur interessant, wie der Informationsfluß zwischen Finanzamt und IHK oder Kammer doch hervorragend funktioniert und wir keinerlei Wahlrecht haben einer Kammer oder IHK beizutreten oder nicht.
Vater Staat unternimmt eben alles um so viel wie möglich an Steuern, Abgaben und Mitgliedsbeiträgen zu generieren, um es dann mit Sach- und Fachverstand wieder sinnvoll nach unten zu verteilen. (Das war Sarkasmus).
Kleiner Trost die Beiträge sind zu 100% eine Betriebsausgabe und daher Steuermindernd.
Also liebe PI's, wenn in der selben Situation seid wie ich, den Link von Bernie lesen und dann Handeln oder auf den Brief von der IHK warten :(
Freue mich über jede Meinung oder Erfahrung dahingehend und verbleibe mit
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Du hast eine große laufende Praxis/Unternehmen!
Da sind ein paar Beiträge nichts besonderes.
Handwerker müssen einen umsatzabhängigen Beitrag in die Handwerkskammer zahlen.
Der is richtig happig.
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RoFo schrieb:
Warum das Geheul?
Du hast eine große laufende Praxis/Unternehmen!
Da sind ein paar Beiträge nichts besonderes.
Handwerker müssen einen umsatzabhängigen Beitrag in die Handwerkskammer zahlen.
Der is richtig happig.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Der Knackpunkt ist die Umsatzsteuerpflicht. Bekommst Du da von den Kassen wieder??
mfg hgb :wink:
Der Knackpunkt ist die Umsatzsteuerpflicht. Bekommst Du da von den Kassen wieder??
mfg hgb :wink:
In den allermeisten Rahmenverträgen ist ausdrücklich vereinbart das eine eventuell fällige Umsatzsteuer bereits Bestandteil des Honorars ist...
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Papa Alpaka schrieb:
hgb schrieb am 1.12.16 21:48:
Der Knackpunkt ist die Umsatzsteuerpflicht. Bekommst Du da von den Kassen wieder??
mfg hgb :wink:
In den allermeisten Rahmenverträgen ist ausdrücklich vereinbart das eine eventuell fällige Umsatzsteuer bereits Bestandteil des Honorars ist...
Manchmal weiss ich auch nicht genau, ob ich den ganzen Schwachsinn ernst nehmen soll, oder schon im Sarkasmus ersoffen bin :angry:
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Xela schrieb:
Das ist ja putzig. Das heisst doch, dass man gar keine Heilkammer mehr braucht. IHK heisst die Zwangslösung. Und was heisst 5 Vollzeitkräfte? Wenn ich mit einem AN in Schicht arbeite, fällt die ganze Sache schon runter, weil ich nicht morgens um 8 und abends um 7 Patienten begutachten kann. Ich würde mich in Richtung RA schlau machen. Als PT arbeiten Sie die Vorgaben eines Arztes ab. Der Arzt kontrolliert den Erfolg seiner Therapievorgabe. Von eigenverantwortlich im steuerlich gewerblichen Sinne ist da nicht viel übrig. Weiter... Haben Sie mal einen Krankenkassenmenschen im Laden gehabt, der Ihre Arbeit kontrolliert? Ist ja schließlich Vertragspartner. Da kann man mal erwarten, dass der sich ansieht, wofür sein Geld ausgegeben wird. Macht keine Kasse. Aber Kreuzchen werden kontrolliert. Ist doch die Frage, ob man eigentlich PT ist, oder Verwaltungsfachkraft. Meinem Vertragspartner sind jedenfalls exakt ausgefüllte VO wichtiger, als meine Arbeit als PT. Na und jede Verordnung wird doch von Ihnen unterschrieben. Soll heissen... Sie als Inhaber haben DAS entscheidende Wort bei dem, was für die Kasse wichtig ist. Sie sind der beste Kreuzchenkontrolleur der Welt und machen das gaaanz alleine. Dafür gibts keine Gewerbesteuer. PT läuft nebenbei, weil es sowieso keine Kasse interessiert.
Manchmal weiss ich auch nicht genau, ob ich den ganzen Schwachsinn ernst nehmen soll, oder schon im Sarkasmus ersoffen bin :angry:
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt kein Problem mit der Umsatzsteuer. Die Heilbehandlungen auf Vo. sind umsatzsteuerfrei und beim Rest macht die Umsatzsteuer durchaus sein.
mfg hgb :hushed:
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hgb schrieb:
na, dann wird das FA als nächstes mit der sog. Infizierung kommen, insbes., wenn Ellyboy viele u-St.-pflichtige Leistungen hat.
mfg hgb :hushed:
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morpheus-06 schrieb:
Da besteht keine Gefahr, wenn er es richtig macht.
Erstens. Ich heule nicht rum. ich habe einen Erfahrungsbericht abgegeben. Bitte um freundlichen Umgang.
Jetzt an alle. Danke für eure Beiträge :clap:
Zweitens . Es gibt diverse Urteile die genau das begründen. Ab 5 oder 6 Mitarbeiter ist man als PI nicht mehr in der Lage nach den richterlichen Entscheidungen zu 100% eigenverantwortlich bei allen Pat. zu arbeiten. Und ja ich habe mich in zweierlei Richtungen anwaltlich + Steuerberater beraten lassen. Dabei bin ich zu dem Schluß gekommen, das es so ist wie es ist. Ich bin nur jetzt IHK Mitglied und habe eigentlich nichts von denen zu erwarten, außer Beiträge zu zahlen. Nebenbei bemerkt, ich habe gelesen das es auch in unserer Branche Überlegungen gibt uns zu Verkammern. Dann zahlen wir alle ähnliche Beiträge. Aber bei unseren üppigen Vergütungen ist das ja überhaupt kein Problem, oder?
Drittens. ein mittlerer 4-stelliger Betrag (für 4 Jahre) sind keine Peanuts. Egal wie groß die Praxis ist.
Übrigens ich kenne keinen PI der mit seiner Entscheidung sich selbsständig zu machen nicht auch mit einer sogenannten Gewinnerzielungsabsicht antritt. Wer kein Gewinn erwirtschaftet geht über kurz oder lang Konkurs. Das ist kein Geheimnis, sondern gesunder Unternehmerverstand. Das ist übrigens ein weiteres Abgrenzungskriterium für Gewerbesteuerpflicht oder nicht. Ich jedenfalls habe mich nicht vor 12 Jahren selbstständig gemacht um genauso viel wie im Angestelltenverhältnis zu verdienen, dafür aber eine 70 Stundenwoche zu haben. Als Unternehmer sollte man sich neben dem Arbeitslohn zusätzlich auch einen sog. Unternehmerlohn zahlen können. Denn das komplette Risiko liegt einzig und allein beim PI. Das sollte niemand vergessen.
Viertens. Umsatzsteuer fällt nicht an. Die rein privaten Leistungen(konform mit dem HMK) sind unterhalb der Steuerschädlichen Grenze bzw. Ust-frei.
Ich wollte mit meinem Beitrag lediglich alle PI's sensibilisieren die in einer ähnlichen Größenordnung sind wie ich, falls das Finanzamt mit dem nächsten Einkommenssteuerbescheid mit der Gewerbesteuer um die Ecke kommt.
Ich hoffe mit meinem Beitrag niemand verärgert zu haben.
Ich wünsche allen eine besinnliche Adventszeit und ein wunderbares Weihnachtsfest. Kommt gut in 2017 an und habt beruflichen sowie finanziellen Erfolg mit eurer Praxis
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Ellyboy schrieb:
Hallo RoFo.
Erstens. Ich heule nicht rum. ich habe einen Erfahrungsbericht abgegeben. Bitte um freundlichen Umgang.
Jetzt an alle. Danke für eure Beiträge :clap:
Zweitens . Es gibt diverse Urteile die genau das begründen. Ab 5 oder 6 Mitarbeiter ist man als PI nicht mehr in der Lage nach den richterlichen Entscheidungen zu 100% eigenverantwortlich bei allen Pat. zu arbeiten. Und ja ich habe mich in zweierlei Richtungen anwaltlich + Steuerberater beraten lassen. Dabei bin ich zu dem Schluß gekommen, das es so ist wie es ist. Ich bin nur jetzt IHK Mitglied und habe eigentlich nichts von denen zu erwarten, außer Beiträge zu zahlen. Nebenbei bemerkt, ich habe gelesen das es auch in unserer Branche Überlegungen gibt uns zu Verkammern. Dann zahlen wir alle ähnliche Beiträge. Aber bei unseren üppigen Vergütungen ist das ja überhaupt kein Problem, oder?
Drittens. ein mittlerer 4-stelliger Betrag (für 4 Jahre) sind keine Peanuts. Egal wie groß die Praxis ist.
Übrigens ich kenne keinen PI der mit seiner Entscheidung sich selbsständig zu machen nicht auch mit einer sogenannten Gewinnerzielungsabsicht antritt. Wer kein Gewinn erwirtschaftet geht über kurz oder lang Konkurs. Das ist kein Geheimnis, sondern gesunder Unternehmerverstand. Das ist übrigens ein weiteres Abgrenzungskriterium für Gewerbesteuerpflicht oder nicht. Ich jedenfalls habe mich nicht vor 12 Jahren selbstständig gemacht um genauso viel wie im Angestelltenverhältnis zu verdienen, dafür aber eine 70 Stundenwoche zu haben. Als Unternehmer sollte man sich neben dem Arbeitslohn zusätzlich auch einen sog. Unternehmerlohn zahlen können. Denn das komplette Risiko liegt einzig und allein beim PI. Das sollte niemand vergessen.
Viertens. Umsatzsteuer fällt nicht an. Die rein privaten Leistungen(konform mit dem HMK) sind unterhalb der Steuerschädlichen Grenze bzw. Ust-frei.
Ich wollte mit meinem Beitrag lediglich alle PI's sensibilisieren die in einer ähnlichen Größenordnung sind wie ich, falls das Finanzamt mit dem nächsten Einkommenssteuerbescheid mit der Gewerbesteuer um die Ecke kommt.
Ich hoffe mit meinem Beitrag niemand verärgert zu haben.
Ich wünsche allen eine besinnliche Adventszeit und ein wunderbares Weihnachtsfest. Kommt gut in 2017 an und habt beruflichen sowie finanziellen Erfolg mit eurer Praxis
na, dann wird das FA als nächstes mit der sog. Infizierung kommen, insbes., wenn Ellyboy viele u-St.-pflichtige Leistungen hat.
mfg hgb :hushed:
Im Steuerrecht sind Deine Kenntnisse wohl ziemlich begrenzt oder ? Du sprichst von Umsatzsteuerpflicht für umsatzsteuerfreie Leistungen - von Infizierung wo es keine Infizierung geben kann .. .was soll das ?
Ausserdem ist eine Gewerbesteuerpflicht nicht das Ende der Welt. NOCH ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehbar ... und sowieso bei der Einkommensteuer anrechenbar. Bis zu einem Hebesatz von 380% also kein Problem.
MikeS
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MikeS schrieb:
hgb schrieb am 1.12.16 22:03:
na, dann wird das FA als nächstes mit der sog. Infizierung kommen, insbes., wenn Ellyboy viele u-St.-pflichtige Leistungen hat.
mfg hgb :hushed:
Im Steuerrecht sind Deine Kenntnisse wohl ziemlich begrenzt oder ? Du sprichst von Umsatzsteuerpflicht für umsatzsteuerfreie Leistungen - von Infizierung wo es keine Infizierung geben kann .. .was soll das ?
Ausserdem ist eine Gewerbesteuerpflicht nicht das Ende der Welt. NOCH ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehbar ... und sowieso bei der Einkommensteuer anrechenbar. Bis zu einem Hebesatz von 380% also kein Problem.
MikeS
auch wir haben ein Schreiben der IHK bekommen mit rückwirkenden Beitragszahlungen der letzten Jahre.
Unser Stb. hat dagegen Widerspruch eingelegt, da er der Meinung ist wir haben dort nichts zu suchen. (nicht im Register eingetragen und nur im steuerrechtlichen Sinn ein gewerblicher Betrieb).
na mal sehen..
lg aus Berlin
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sara45 schrieb:
Moin,
auch wir haben ein Schreiben der IHK bekommen mit rückwirkenden Beitragszahlungen der letzten Jahre.
Unser Stb. hat dagegen Widerspruch eingelegt, da er der Meinung ist wir haben dort nichts zu suchen. (nicht im Register eingetragen und nur im steuerrechtlichen Sinn ein gewerblicher Betrieb).
na mal sehen..
lg aus Berlin
nach einem kurzem Gespräch mit der Dame von der IHK habe ich heute meinen Anwalt beauftragt, beim Berliner Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Ich will es jetzt genau wissen.
Frohe Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Gruß Ellyboy
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Ellyboy schrieb:
Hallo Sara,
nach einem kurzem Gespräch mit der Dame von der IHK habe ich heute meinen Anwalt beauftragt, beim Berliner Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Ich will es jetzt genau wissen.
Frohe Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Gruß Ellyboy
Das ist ja unglaublich!
Wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen! !!
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RoFo schrieb:
Habe deine Situation nicht richtig eingeschätzt.
Das ist ja unglaublich!
Wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen! !!
Ausserdem ist eine Gewerbesteuerpflicht nicht das Ende der Welt. NOCH ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehbar ... und sowieso bei der Einkommensteuer anrechenbar. Bis zu einem Hebesatz von 380% also kein Problem.
MikeS
Dem muss ich widersprechen: Handelsrechtlich ist die Gewerbesteuer zwar eine - bedingte - Betriebsausgabe, steuerrechtlich leider seit einige Jahren nicht mehr. Dafür ist sie jetzt bei der Einkommensteuer anrechenbar, aber das leider auch nur anteilig. Und das tut bei einen Hebesatz von 530% dann schon weh.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
MikeS schrieb am 12.12.16 11:30:
Ausserdem ist eine Gewerbesteuerpflicht nicht das Ende der Welt. NOCH ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehbar ... und sowieso bei der Einkommensteuer anrechenbar. Bis zu einem Hebesatz von 380% also kein Problem.
MikeS
Dem muss ich widersprechen: Handelsrechtlich ist die Gewerbesteuer zwar eine - bedingte - Betriebsausgabe, steuerrechtlich leider seit einige Jahren nicht mehr. Dafür ist sie jetzt bei der Einkommensteuer anrechenbar, aber das leider auch nur anteilig. Und das tut bei einen Hebesatz von 530% dann schon weh.
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Bernie schrieb:
"Da ich mehr als 5 Mitarbeiter(PT's) in Vollzeit beschäftige wurde mir damals vom Finanzamt mitgeteilt, das ich ab 01.01.2012 Gewerbesteuerpflichtig sei, weil ich nicht mehr zu 100% Eigenverantwortlich in Bezug auf die Behandlung unserer Patienten sein kann. "
--> Hast Du Dich nicht dagegen gewehrt? Was sein kann ist das Eine, wichtig ist, wie die tatsächliche Situation bei Dir aussieht.
Vielleicht hilft Dir das weiter: Rechtsprechung | Aktuelles BFH-Urteil: Gewerbesteuer droht bald auch Physiotherapeuten
wenn du Gewerbesteuerpflichtig wirst, bist du automatisch auch Mitglied (ohne deine Zustimmung) in der IHK, die dir dann Einkommensabhängig mitteilt wieviel Beitrag du bezahlen hast. Brav teilt das Finanzamt der IHK mit wieviel du verdienst, es lebe das Steuergeheimnis.
Wie von einigen Physiotherapeuten auch für unseren Berufsstand gefordert wird, es lebe die für dich Nutzlose Kammer!!!
Viele Grüße
Anke F.
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Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,also, wenn tatsächlich alles über kurz oder lang auf geweblichen Status hinausläuft ist mir umso mehr eine eigenständige Heilberufekammer lieber als eine mit keinerlei spezifischen Sachverstand unserer Branchen ausgestattete IHK.
Mit kollegialen Grüßen
Hi,also, wenn tatsächlich alles über kurz oder lang auf geweblichen Status hinausläuft ist mir umso mehr eine eigenständige Heilberufekammer lieber als eine mit keinerlei spezifischen Sachverstand unserer Branchen ausgestattete IHK.
Mit kollegialen Grüßen
Wie schon geschrieben von mir, beides hat miteinander nichts zu tun. Wenn du gewerbesteuerpflichtig wirst, kann es sein, dass du in beiden Kammern dich wiederfindest, so die Th.-kammer kommt, was ich hoffe.
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stefan 302 schrieb:
Udo Eickenberg schrieb am 4.12.16 10:54:
Hi,also, wenn tatsächlich alles über kurz oder lang auf geweblichen Status hinausläuft ist mir umso mehr eine eigenständige Heilberufekammer lieber als eine mit keinerlei spezifischen Sachverstand unserer Branchen ausgestattete IHK.
Mit kollegialen Grüßen
Wie schon geschrieben von mir, beides hat miteinander nichts zu tun. Wenn du gewerbesteuerpflichtig wirst, kann es sein, dass du in beiden Kammern dich wiederfindest, so die Th.-kammer kommt, was ich hoffe.
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Problem beschreiben
Anke F schrieb:
Guten Tag,
wenn du Gewerbesteuerpflichtig wirst, bist du automatisch auch Mitglied (ohne deine Zustimmung) in der IHK, die dir dann Einkommensabhängig mitteilt wieviel Beitrag du bezahlen hast. Brav teilt das Finanzamt der IHK mit wieviel du verdienst, es lebe das Steuergeheimnis.
Wie von einigen Physiotherapeuten auch für unseren Berufsstand gefordert wird, es lebe die für dich Nutzlose Kammer!!!
Viele Grüße
Anke F.
Ja das ist richtig, in einzelnen BL wird dies vom FA so gehandhabt.
Der Stempel der Freiberuflichkeit geht verloren, wenn du nicht sämtliche Vorgänge und Abläufe on deiner Praxis eigenverantwortlich überwachst.
Aber, das hätte dein Stbr dir zuvor schon sagen müssen.
Selbst in BaWü lässt ein (guter) Stbr dich unterschreiben, dass er dich aufgeklärt hat wegen MA/Freiberuflichkeit.
Ok, bringt dir jetzt nichts mehr, da musst du in den sauren Apfel beissen.
Die Zugehörigkeit zu diesem neuen elitären Club bedeutet auch IHK Zwangsmitgliedschaft, leider.
Dies hat allerdings 0,0 etwas mit einer Therapeutenkammer zu tun, denn diese ist Berufsbezogen, bei der IHK geht es um Gewerbersteuerpflicht, was nicht miteinander zu vergleichen ist.
Es kann also sein, dass bei einer Therapeutenkammer (Kosten ungefähr 10-12 Euro/Mon) so sie kommt du noch bei der IHK Mitglied sein musst.
Es leigt an den Stbr. die nicht gut aufklären. Im voraus kann man durch geschickte Lenkung, Aufteilung und Dokumentation sich die Freiberuflichkeit erhalten. Das erfordert genaue Analyse seines Unternehmens und strategisch korrektes Vorgehen, dann passiert nichts. Ist aber nicht ganz einfach.
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Problem beschreiben
stefan 302 schrieb:
hallo Ellboy
Ja das ist richtig, in einzelnen BL wird dies vom FA so gehandhabt.
Der Stempel der Freiberuflichkeit geht verloren, wenn du nicht sämtliche Vorgänge und Abläufe on deiner Praxis eigenverantwortlich überwachst.
Aber, das hätte dein Stbr dir zuvor schon sagen müssen.
Selbst in BaWü lässt ein (guter) Stbr dich unterschreiben, dass er dich aufgeklärt hat wegen MA/Freiberuflichkeit.
Ok, bringt dir jetzt nichts mehr, da musst du in den sauren Apfel beissen.
Die Zugehörigkeit zu diesem neuen elitären Club bedeutet auch IHK Zwangsmitgliedschaft, leider.
Dies hat allerdings 0,0 etwas mit einer Therapeutenkammer zu tun, denn diese ist Berufsbezogen, bei der IHK geht es um Gewerbersteuerpflicht, was nicht miteinander zu vergleichen ist.
Es kann also sein, dass bei einer Therapeutenkammer (Kosten ungefähr 10-12 Euro/Mon) so sie kommt du noch bei der IHK Mitglied sein musst.
Es leigt an den Stbr. die nicht gut aufklären. Im voraus kann man durch geschickte Lenkung, Aufteilung und Dokumentation sich die Freiberuflichkeit erhalten. Das erfordert genaue Analyse seines Unternehmens und strategisch korrektes Vorgehen, dann passiert nichts. Ist aber nicht ganz einfach.
Habe mich nochmals mit der Rechtsabteilung vom IFK beraten lassen.
Dort wurde mir gesagt, das im §2 Abs.2 des Berliner IHK Gesetzes folgendes steht:"Absatz 1gilt für natürliche Personen und Gesellschaften, welche ausschließlich einen freien Beruf ausüben …... nur, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind.“
Abs. 1 besagt, das jeder der Gewerbesteuerpflichtig ist automatisch IHK Mitglied in Berlin ist.
Da ich nicht in das Handelsregister eingetragen bin (wozu auch),habe ich daraufhin einen Widerspruch gegen die Mitgliedschaft und den Beitrag eingelegt.
Bin gespannt was dabei herauskommt. Lasse es euch wissen.
Gruß aus Berlin
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Hallo an alle.
Habe mich nochmals mit der Rechtsabteilung vom IFK beraten lassen.
Dort wurde mir gesagt, das im §2 Abs.2 des Berliner IHK Gesetzes folgendes steht:"Absatz 1gilt für natürliche Personen und Gesellschaften, welche ausschließlich einen freien Beruf ausüben …... nur, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind.“
Abs. 1 besagt, das jeder der Gewerbesteuerpflichtig ist automatisch IHK Mitglied in Berlin ist.
Da ich nicht in das Handelsregister eingetragen bin (wozu auch),habe ich daraufhin einen Widerspruch gegen die Mitgliedschaft und den Beitrag eingelegt.
Bin gespannt was dabei herauskommt. Lasse es euch wissen.
Gruß aus Berlin
Und wer sagt, dass du als Gewerbesteuerpflichtiger dich nicht ins Register eintragen lassen musst?
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stefan 302 schrieb:
Ellyboy schrieb am 7.12.16 17:26:
Hallo an alle.
Habe mich nochmals mit der Rechtsabteilung vom IFK beraten lassen.
Dort wurde mir gesagt, das im §2 Abs.2 des Berliner IHK Gesetzes folgendes steht:"Absatz 1gilt für natürliche Personen und Gesellschaften, welche ausschließlich einen freien Beruf ausüben …... nur, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind.“
Abs. 1 besagt, das jeder der Gewerbesteuerpflichtig ist automatisch IHK Mitglied in Berlin ist.
Da ich nicht in das Handelsregister eingetragen bin (wozu auch),habe ich daraufhin einen Widerspruch gegen die Mitgliedschaft und den Beitrag eingelegt.
Bin gespannt was dabei herauskommt. Lasse es euch wissen.
Gruß aus Berlin
Und wer sagt, dass du als Gewerbesteuerpflichtiger dich nicht ins Register eintragen lassen musst?
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Janna22 schrieb:
Zum einen gibt es die Abfärberegelung ( Abfärben von umsatzsteuerlichen Leistungen/Verkäufen auf den Rest, meines Wissens auch therapeutische Leistungen ab einer bestimmten Prozentzahl )im Steuerwesen und zum anderen die Einstufung unserer Tätigkeit in eine gewerbliche Tätigkeit. Das muss/sollte jeder PI aber mit seinem STB durchsprechen.
Zum einen gibt es die Abfärberegelung ( Abfärben von umsatzsteuerlichen Leistungen/Verkäufen auf den Rest, meines Wissens auch therapeutische Leistungen ab einer bestimmten Prozentzahl )im Steuerwesen und zum anderen die Einstufung unserer Tätigkeit in eine gewerbliche Tätigkeit. Das muss/sollte jeder PI aber mit seinem STB durchsprechen.
Da ist leider ein wenig durcheinander gekommen: die "Abfärberegel" (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) hat nichts mit der Umsatzsteuer (Heilbehandlungen=umsatzsteuerfrei), sondern der Gewerbesteuer (Freiberufler=gewerbesteuerfrei) zu tun und betrifft auch nicht Einzelunternehmer, sondern nur (hier: freiberufliche) Personengesellschaften (GbR o.ä.). Relevant wird die Gewerbesteuer auch nur an Orten, an denen der Hebesatz über ca. 380% liegt, da diese bei der Einkommenssteuer so weit angerechnet wird - oder wenn nicht ausreichend Gewinn erwirtschaftet wird.
Interessant bleibt weiterhin die Frage der zwangsweisen IHK Mitgliedschaft bzw. der Eintragungspflicht ins Handelsregister!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Janna22 schrieb am 11.12.16 14:00:
Zum einen gibt es die Abfärberegelung ( Abfärben von umsatzsteuerlichen Leistungen/Verkäufen auf den Rest, meines Wissens auch therapeutische Leistungen ab einer bestimmten Prozentzahl )im Steuerwesen und zum anderen die Einstufung unserer Tätigkeit in eine gewerbliche Tätigkeit. Das muss/sollte jeder PI aber mit seinem STB durchsprechen.
Da ist leider ein wenig durcheinander gekommen: die "Abfärberegel" (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) hat nichts mit der Umsatzsteuer (Heilbehandlungen=umsatzsteuerfrei), sondern der Gewerbesteuer (Freiberufler=gewerbesteuerfrei) zu tun und betrifft auch nicht Einzelunternehmer, sondern nur (hier: freiberufliche) Personengesellschaften (GbR o.ä.). Relevant wird die Gewerbesteuer auch nur an Orten, an denen der Hebesatz über ca. 380% liegt, da diese bei der Einkommenssteuer so weit angerechnet wird - oder wenn nicht ausreichend Gewinn erwirtschaftet wird.
Interessant bleibt weiterhin die Frage der zwangsweisen IHK Mitgliedschaft bzw. der Eintragungspflicht ins Handelsregister!
Gruß
Nora
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Problem beschreiben
Ellyboy schrieb:
Hallo an alle.
Habe mich nochmals mit der Rechtsabteilung vom IFK beraten lassen.
Dort wurde mir gesagt, das im §2 Abs.2 des Berliner IHK Gesetzes folgendes steht:"Absatz 1gilt für natürliche Personen und Gesellschaften, welche ausschließlich einen freien Beruf ausüben …... nur, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind.“
Abs. 1 besagt, das jeder der Gewerbesteuerpflichtig ist automatisch IHK Mitglied in Berlin ist.
Da ich nicht in das Handelsregister eingetragen bin (wozu auch),habe ich daraufhin einen Widerspruch gegen die Mitgliedschaft und den Beitrag eingelegt.
Bin gespannt was dabei herauskommt. Lasse es euch wissen.
Gruß aus Berlin
die IHK hat sich wieder gemeldet und den Widerspruch mit allerlei Urteilen und Gesetzen kommentiert...
ua
Eine Logopädin, die eine Praxis für Logopädie, Krankengymnastik und Ergotherapie betreibt und die Bereiche der Ergotherapie und Krankengymnastik durch angestellte Mitarbeiter erbringen lässt, übt nicht ausschließlich einen freien Beruf aus und unterliegt deshalb der IHK-Beitragspflicht (Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen vom 28.02.2007).
sie ist der Meinung, dass dies auch auf eine reine Physiopraxis anwendbar ist, wenn diese sowohl Gewinn aus freiberuflicher als auch gewerblicher Tätigkeit erzielt.
unser Stb denkt das ist dann auch so lässt aber noch einmal vom RA prüfen....
# ellyboy
klage eingereicht? was meint dein RA?
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VG Gießen, Urteil vom 28. Februar 2007 - Az. 8 E 4187/05
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sara45 schrieb:
hier noch der link zum urteil..
VG Gießen, Urteil vom 28. Februar 2007 - Az. 8 E 4187/05
Was mir bei Deiner Homepage auffällt, ist, dass Ihr Euch als Zentrum ausgebt. Das könnte abmahnungstechnisch schwierig sein!
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Bernie schrieb:
Welche gewerblichen Einnahmen habt Ihr denn und wie hoch ist der Prozentsatz?
Was mir bei Deiner Homepage auffällt, ist, dass Ihr Euch als Zentrum ausgebt. Das könnte abmahnungstechnisch schwierig sein!
Wir sind ein Zentrum, da das Unternehmen mit seiner größe und dem angebot über den durchschnitt gleichartiger betriebe hinausragt.
die benutzung des wortes "zentrum" ist deshalb nicht als irreführend anzusehen.
zu den zahlen... ich denke ein solches portal ist sicherlich nicht der geeignete ort irgendwelche geschäftlichen zahlen zu veröffentlichen. die im jahr zu zahlenden beiträge sind zu verschmerzen. auch der gesamtbetrag der von uns für die jahre 2010-2016 gefordert wird zwingt uns nicht die insolvenz. :wink:
der grundbetrag in berlin beträgt 128,-€ dazu kommt der umlagebeitrag der sich aus der bemessungsgrundlage x dem hebesatz von 0,21% berechnet.
das wären bei 100.000€ bemessungsgrundlage also 210,-€
die bemessungsgrundlage berechnet sich aus dem gewerbeertrag minus einem freibetrag von 15.340,-€
lg aus berlin
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sara45 schrieb:
hallo bernie, wir geben uns keinesfalls als irgendetwas aus!
Wir sind ein Zentrum, da das Unternehmen mit seiner größe und dem angebot über den durchschnitt gleichartiger betriebe hinausragt.
die benutzung des wortes "zentrum" ist deshalb nicht als irreführend anzusehen.
zu den zahlen... ich denke ein solches portal ist sicherlich nicht der geeignete ort irgendwelche geschäftlichen zahlen zu veröffentlichen. die im jahr zu zahlenden beiträge sind zu verschmerzen. auch der gesamtbetrag der von uns für die jahre 2010-2016 gefordert wird zwingt uns nicht die insolvenz. :wink:
der grundbetrag in berlin beträgt 128,-€ dazu kommt der umlagebeitrag der sich aus der bemessungsgrundlage x dem hebesatz von 0,21% berechnet.
das wären bei 100.000€ bemessungsgrundlage also 210,-€
die bemessungsgrundlage berechnet sich aus dem gewerbeertrag minus einem freibetrag von 15.340,-€
lg aus berlin
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morpheus-06 schrieb:
Ein Zentrum muss eine überregionale Bedeutung haben und muss mehr bieten wie andere Praxen, zudem sollten es unterschiedliche Heilmittelerbringer sein, Auskunft RA. Für den Bereich Berlin kann eine Abmahnung für den Begriff "Zentrum" erfolgreich sein.
Ein Zentrum muss eine überregionale Bedeutung haben und muss mehr bieten wie andere Praxen, zudem sollten es unterschiedliche Heilmittelerbringer sein, Auskunft RA. Für den Bereich Berlin kann eine Abmahnung für den Begriff "Zentrum" erfolgreich sein.
Edit sagt noch,
da sind auch jede Menge Heilversprechen, das wäre die nächste Abmahnung.
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morpheus-06 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 17.2.17 17:43:
Ein Zentrum muss eine überregionale Bedeutung haben und muss mehr bieten wie andere Praxen, zudem sollten es unterschiedliche Heilmittelerbringer sein, Auskunft RA. Für den Bereich Berlin kann eine Abmahnung für den Begriff "Zentrum" erfolgreich sein.
Edit sagt noch,
da sind auch jede Menge Heilversprechen, das wäre die nächste Abmahnung.
ich danke dir sehr für die fundierte rechtliche aufklärung.
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sara45 schrieb:
oh mist, ich mach morgen zu, das ist mir wirklich zu gefährlich.
ich danke dir sehr für die fundierte rechtliche aufklärung.
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morpheus-06 schrieb:
witzig ist das nicht und war auch nicht böse gemeint. Ich kenne Kollegen die ordentlich abgemahnt wurden. Meine Homepage war auch nicht sauber, ich hab das von einem RA kontrollieren lassen und geändert.
Mein RA ist der Auffassung, dass sich eine Praxis mit 377qm Fläche und einer Leitung (Physiotherapeutin und Heilpraktikerin Physiotherapie) mit folgenden Fobis durchaus als Zentrum bezeichnen dürfe, da sie über eine überdurchschnittliche Ausstattung und Erfahrung (Ausbildung) verfüge.
Manuelle Lymphdrainage / KPE (MLD) (Innakademie Alois Knauer)
Manuelle Therapie (MT) (BAZNOMT)
- auch für Babys und Kleinkinder
Medizinische Trainingstherapie / Aufbautraining (MTT)
Bobath Erwachsene
PNF (Renata Horst)
Craniosacrale Osteopathie
Kursleiterin Orthopädische Rückenschule (KddR-Richtlinien)
Krankengymnastik am Gerät
N.A.P. Behandlungskonzept - Neuromuskuläre Arthroossäre Plastizität
Sportphysiotherapie
Kinesio-Taping
Kursleiter harmonische Babymassage
Kursleiter Babyschwimmen
Therapeutisches Klettern
B-Übungsleiter-Lizenz (Behinderten-Sport-Verband Berlin)
Rehasport Übungsleiter-Lizenz (Rehasport Deutschland)
Hot Stone Massage
Zumba Instructor
Sicherlich hat das im Ernstfall ein Gericht im Einzelfall zu prüfen, ich vertraue aber auf die Erfahrung meines RA.
Ich wüsste auch nicht wo ich eine Menge Heilversprechen geben würde, wir haben unser Homepage ebenfalls prüfen lassen und alle Fehler, gerade im Bereich des Impressums, behoben.
Leider kann man sich in dieser Welt voll von Neidern und Vorteilssuchern nie sicher sein, aber so what... Mut zur Lücke
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sara45 schrieb:
Zentrum und Institut: Irreführung im Einzelfall (Wettbewerbsrecht) | BBS
Mein RA ist der Auffassung, dass sich eine Praxis mit 377qm Fläche und einer Leitung (Physiotherapeutin und Heilpraktikerin Physiotherapie) mit folgenden Fobis durchaus als Zentrum bezeichnen dürfe, da sie über eine überdurchschnittliche Ausstattung und Erfahrung (Ausbildung) verfüge.
Manuelle Lymphdrainage / KPE (MLD) (Innakademie Alois Knauer)
Manuelle Therapie (MT) (BAZNOMT)
- auch für Babys und Kleinkinder
Medizinische Trainingstherapie / Aufbautraining (MTT)
Bobath Erwachsene
PNF (Renata Horst)
Craniosacrale Osteopathie
Kursleiterin Orthopädische Rückenschule (KddR-Richtlinien)
Krankengymnastik am Gerät
N.A.P. Behandlungskonzept - Neuromuskuläre Arthroossäre Plastizität
Sportphysiotherapie
Kinesio-Taping
Kursleiter harmonische Babymassage
Kursleiter Babyschwimmen
Therapeutisches Klettern
B-Übungsleiter-Lizenz (Behinderten-Sport-Verband Berlin)
Rehasport Übungsleiter-Lizenz (Rehasport Deutschland)
Hot Stone Massage
Zumba Instructor
Sicherlich hat das im Ernstfall ein Gericht im Einzelfall zu prüfen, ich vertraue aber auf die Erfahrung meines RA.
Ich wüsste auch nicht wo ich eine Menge Heilversprechen geben würde, wir haben unser Homepage ebenfalls prüfen lassen und alle Fehler, gerade im Bereich des Impressums, behoben.
Leider kann man sich in dieser Welt voll von Neidern und Vorteilssuchern nie sicher sein, aber so what... Mut zur Lücke
Aber wie so oft in diesem Forum wird irgendwie an irgendwas herumgenörgelt....
Bei ernsthaften Verbesserungsvorschlägen und Anregungen bietet auch diese Plattform die Möglichkeit einer PN.
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sara45 schrieb:
Hier geht es aber eigentlich um ein anderes Thema.....zu dem ich mich dummerweise geäußert habe, um mit anderen Betroffenen in Dialog zu treten und von einem Erfahrungsaustausch zu partizipieren.
Aber wie so oft in diesem Forum wird irgendwie an irgendwas herumgenörgelt....
Bei ernsthaften Verbesserungsvorschlägen und Anregungen bietet auch diese Plattform die Möglichkeit einer PN.
Das Freiberuflerprivileg beinhaltet u.a., dass Sie als Freiberufler JEDEN innerbetrieblichen Ablauf lenken und leiten. Allein bei einer bestimmten Größe, Anzahl an Mitarbeitern und langen Öffnungszeiten stößt das an Grenzen. Und genau da greift das Finanzamt zu. Aus meiner Sicht auch zu Recht. Sie werden schwerlich nachweisen können, jeden Patienten gesehen zu haben, den Befund gemacht, den Behandlungsplan mit ausgearbeitet und das Behandlungsergebnis in Augenschein genommen zu haben. Das wäre der Extremfall. Das Finanzamt akzeptiert Abstriche. Mehr aber nicht. Kommt ein Patient immer morgens um 08.00 zur Therapie, während Sie immer um 09.00 Uhr erscheinen. War's das schon. Sie werden für alles Gewerbesteuer zahlen, was Sie nicht selbst und eigenständig am Patienten nachweisen können.
Zur Freiheit der steuerlichen Gestaltung gehört auch, dass man die Klappe hält und nicht vor aller Welt rausposaunt, was man für eine große Nummer ist.
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Xela schrieb:
Mit dem Herumnörgeln... das müssen Sie sich gefallen lassen. Es ist auch nicht ganz grundlos. Man kann nämlich auch in einem Internetforum darstellen, dass man zwar mit einem "Zentrum" auf dicke Hose macht, sich aber nicht im Klaren darüber ist, dass man mit einem solchen Auftritt auch beim Finanzamt Begehrlichkeiten weckt.
Das Freiberuflerprivileg beinhaltet u.a., dass Sie als Freiberufler JEDEN innerbetrieblichen Ablauf lenken und leiten. Allein bei einer bestimmten Größe, Anzahl an Mitarbeitern und langen Öffnungszeiten stößt das an Grenzen. Und genau da greift das Finanzamt zu. Aus meiner Sicht auch zu Recht. Sie werden schwerlich nachweisen können, jeden Patienten gesehen zu haben, den Befund gemacht, den Behandlungsplan mit ausgearbeitet und das Behandlungsergebnis in Augenschein genommen zu haben. Das wäre der Extremfall. Das Finanzamt akzeptiert Abstriche. Mehr aber nicht. Kommt ein Patient immer morgens um 08.00 zur Therapie, während Sie immer um 09.00 Uhr erscheinen. War's das schon. Sie werden für alles Gewerbesteuer zahlen, was Sie nicht selbst und eigenständig am Patienten nachweisen können.
Zur Freiheit der steuerlichen Gestaltung gehört auch, dass man die Klappe hält und nicht vor aller Welt rausposaunt, was man für eine große Nummer ist.
hier ging es überhaupt nicht um die Gewerbesteuer an sich.... die ist mir so was von latte.... da selbstverständlich...
thema ist die daraus resultierende zwangsmitgliedschaft in der ihk...
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sara45 schrieb:
nicht aufgepasst?!?!? setzen sechs....
hier ging es überhaupt nicht um die Gewerbesteuer an sich.... die ist mir so was von latte.... da selbstverständlich...
thema ist die daraus resultierende zwangsmitgliedschaft in der ihk...
nicht aufgepasst?!?!? setzen sechs....
hier ging es überhaupt nicht um die Gewerbesteuer an sich.... die ist mir so was von latte.... da selbstverständlich...
thema ist die daraus resultierende zwangsmitgliedschaft in der ihk...
Ich sitze ja die ganze Zeit. Menno. Ist aber auch ziemlich verwirrend, was Sie da so schreiben. Vielleicht liegt es an fehlenden Kenntnissen der deutschen Sprache (Zitat): "unser Stb denkt das ist dann auch so lässt aber noch einmal vom RA prüfen.... "
Was denkt der Steuerberater denn nun wirklich? Wie man in der deutschen Sprache Kommata setzt, oder Sätze an sich vernünftig und lesbar gestaltet?
Bei meinem Steuerberater ist es erstes Gebot,den Ball flach zu halten und alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Ich hab vermutlich den einen oder anderen AN mehr als Sie und auch den einen oder anderen Standort. Mich hat noch nie einer - in diesem Zusammenhang - um Gewerbesteuer gebeten. Ergo auch keine IHK Zwangsmitgliedschaft (im Bereich Physio). Obwohl ich durch ein Gewerbeunternehmen durchaus den Herrschaften bekannt bin und auch beides zahle. Wir sind in der gleiche Stadt. Irgendwas haben Sie anders gemacht als ich. Gelle?
Sie haben aber dennoch die Möglichkeit - ganz legal - sich die IHK Beiträge zukünftig zu sparen.
Viel Glück! (Und jetzt hab ich mir aber ein Bienchen verdient......... :blush: )
IHK Hamburg: Rebellen rütteln Handelskammern auf – Zahlungspflicht soll abgeschafft werden | Berliner Zeitung
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Xela schrieb:
sara45 schrieb am 18.2.17 19:17:
nicht aufgepasst?!?!? setzen sechs....
hier ging es überhaupt nicht um die Gewerbesteuer an sich.... die ist mir so was von latte.... da selbstverständlich...
thema ist die daraus resultierende zwangsmitgliedschaft in der ihk...
Ich sitze ja die ganze Zeit. Menno. Ist aber auch ziemlich verwirrend, was Sie da so schreiben. Vielleicht liegt es an fehlenden Kenntnissen der deutschen Sprache (Zitat): "unser Stb denkt das ist dann auch so lässt aber noch einmal vom RA prüfen.... "
Was denkt der Steuerberater denn nun wirklich? Wie man in der deutschen Sprache Kommata setzt, oder Sätze an sich vernünftig und lesbar gestaltet?
Bei meinem Steuerberater ist es erstes Gebot,den Ball flach zu halten und alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Ich hab vermutlich den einen oder anderen AN mehr als Sie und auch den einen oder anderen Standort. Mich hat noch nie einer - in diesem Zusammenhang - um Gewerbesteuer gebeten. Ergo auch keine IHK Zwangsmitgliedschaft (im Bereich Physio). Obwohl ich durch ein Gewerbeunternehmen durchaus den Herrschaften bekannt bin und auch beides zahle. Wir sind in der gleiche Stadt. Irgendwas haben Sie anders gemacht als ich. Gelle?
Sie haben aber dennoch die Möglichkeit - ganz legal - sich die IHK Beiträge zukünftig zu sparen.
Viel Glück! (Und jetzt hab ich mir aber ein Bienchen verdient......... :blush: )
IHK Hamburg: Rebellen rütteln Handelskammern auf – Zahlungspflicht soll abgeschafft werden | Berliner Zeitung
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sara45 schrieb:
boaa, endlich mal ein/e teilnehmer/in mit niveau....
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Problem beschreiben
sara45 schrieb:
moin...
die IHK hat sich wieder gemeldet und den Widerspruch mit allerlei Urteilen und Gesetzen kommentiert...
ua
Eine Logopädin, die eine Praxis für Logopädie, Krankengymnastik und Ergotherapie betreibt und die Bereiche der Ergotherapie und Krankengymnastik durch angestellte Mitarbeiter erbringen lässt, übt nicht ausschließlich einen freien Beruf aus und unterliegt deshalb der IHK-Beitragspflicht (Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen vom 28.02.2007).
sie ist der Meinung, dass dies auch auf eine reine Physiopraxis anwendbar ist, wenn diese sowohl Gewinn aus freiberuflicher als auch gewerblicher Tätigkeit erzielt.
unser Stb denkt das ist dann auch so lässt aber noch einmal vom RA prüfen....
# ellyboy
klage eingereicht? was meint dein RA?
mein Widerspruch wurde selbstverständlich abgelehnt und hatte auch keine aufschiebende Wirkung.
Auf Anraten meines Anwalts muß und werde ich die Zahlungen unter Vorbehalt auch tätigen. Gleichzeitig prüft er, ob eine Aussicht auf Erfolg bei Klage besteht, bzw ."Präzedenzurteile"existieren.
Über die Gewerbesteuerpflicht wurde hinlänglich und ausführlich gesprochen. Sie ist hier bei diesem Thema auch nicht Gegenstand der Diskussion. Es geht einzig und alleine darum, das bei bestehender Gewerbesteuerpflicht die IHK uns zu Zwangsmitgliedern macht (laut ihrer Satzung §1 Abs.1). Die für mich entscheidende Frage ist:" sind wir Freiberufler oder nicht, bzw. ab wann verliert man als selbstständiger PT diesen Status und wer darf darüber urteilen.
Denn wenn ich es richtig verstanden habe ist der Freiberuflichkeitsstatus futsch, wenn die Eigenverantwortlichkeit (durch das FA) aberkannt wird.
Übrigens wenn das FA die Gewerbesteuerpflicht erkennt und festsetzt, geht auch eine Meldung an die IHK mit den entsprechenden Umsatzzahlen etc.
Gruß aus der Hauptstadt
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wenn ich ihren Kommentar richtig verstanden habe, sind Sie sowohl Gewerbesteuer- als auch Einkommensteuerpflichtig. Sollten Sie Gewerbesteuerpflichtig und im Bereich Heilberufe tätig sein, haben Sie Dank des FA auch Ihre Eigenverantwortlichkeit gegenüber IhrenPatienten/Klienten verloren. Damit würde auch bei Ihnen
§1 Abs.1 IHK Satzung für Berlin zur Anwendung kommen.
Ich bin seit 2012 Gewerbesteuerpflichtig. Die IHK hat sich aber erst 2016 bei mir gemeldet und um einen "kleinen" Beitrag für die Jahre 2012-2016 gebeten.
Wenn o.g. Annahme richtig ist, dürften die Herrschaften auch noch zu Ihnen kommen .
Ich mag keine Zwangsmitgliedschaften und schon gar nicht von der Industrie- und Handelskammer Berlin.
Ich komme aus dem medizinischen Bereich und habe weder etwas mit Industrie noch etwas mit Handel zu tun.
Wir verdienen unser Geld mit harter körperlicher Arbeit am Patienten und werden noch nicht einmal adäquat von den KK entlohnt. Dann auch noch Beiträge an eine Institution zu zahlen die meines Erachtens für uns nicht zuständig noch kompetent ist, ist schlicht und ergreifend ein Schlag ins Gesicht.
Übrigens nicht Sara 45 hat diesen Beitrag eröffnet, sondern ich. Damit sollte auch Ihre Unterstellung des sich Darstellens durch Sara45 entkräftet sein. Ich finde daher Ihren diesbezüglichen Kommentar als äußerst unangemessen und unfair. Wir haben es in unserem Beruf nicht nötig, uns darzustellen.
Mit kollegialen Grüßen
ellyboy
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Ellyboy schrieb:
Hallo Xela,
wenn ich ihren Kommentar richtig verstanden habe, sind Sie sowohl Gewerbesteuer- als auch Einkommensteuerpflichtig. Sollten Sie Gewerbesteuerpflichtig und im Bereich Heilberufe tätig sein, haben Sie Dank des FA auch Ihre Eigenverantwortlichkeit gegenüber IhrenPatienten/Klienten verloren. Damit würde auch bei Ihnen
§1 Abs.1 IHK Satzung für Berlin zur Anwendung kommen.
Ich bin seit 2012 Gewerbesteuerpflichtig. Die IHK hat sich aber erst 2016 bei mir gemeldet und um einen "kleinen" Beitrag für die Jahre 2012-2016 gebeten.
Wenn o.g. Annahme richtig ist, dürften die Herrschaften auch noch zu Ihnen kommen .
Ich mag keine Zwangsmitgliedschaften und schon gar nicht von der Industrie- und Handelskammer Berlin.
Ich komme aus dem medizinischen Bereich und habe weder etwas mit Industrie noch etwas mit Handel zu tun.
Wir verdienen unser Geld mit harter körperlicher Arbeit am Patienten und werden noch nicht einmal adäquat von den KK entlohnt. Dann auch noch Beiträge an eine Institution zu zahlen die meines Erachtens für uns nicht zuständig noch kompetent ist, ist schlicht und ergreifend ein Schlag ins Gesicht.
Übrigens nicht Sara 45 hat diesen Beitrag eröffnet, sondern ich. Damit sollte auch Ihre Unterstellung des sich Darstellens durch Sara45 entkräftet sein. Ich finde daher Ihren diesbezüglichen Kommentar als äußerst unangemessen und unfair. Wir haben es in unserem Beruf nicht nötig, uns darzustellen.
Mit kollegialen Grüßen
ellyboy
In Berlin gibt es eine muntere Verweigerer Gemeinde. In Ihrer Situation wäre dies vor jedem Anwalt, meine erste Anlaufstelle. Nichts gegen einen guten Anwalt. Aber in aller Regel sind die meisten Fragen bereits diskutiert und für einen lächerlichen Jahresbeitrag abrufbar.
Alles Gute und Viel Erfolg
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Xela schrieb:
Hallo ellyboy, zum Thema Zwangsmitgliedschaften können Sie in diesem Forum ausführlich meine Meinung nachlesen. Ich war bereits vor über 25 Jahren Mitglied bei den IHK-Verweigerern und habe reichlich Lehrgeld gezahlt. Eine dieser Lehren war und ist: Ball flach halten! Spätestens als ich meine zweite Praxis eröffnen wollte war klar, dass die Themen Gewerbesteuer und IHK Mitgliedschaft auf die Tagesordnung kommen. Und ich habe nach langer Suche mit meinem Steuerberater einen Weg gefunden, das in der Physiotherapie zu umgehen. Fürs erste. Mehr nicht. Denn selbstverständlich verliert man (mit ziemlicher Sicherheit) nach derzeitiger Regelung sein Freiberuflerprivileg, wenn man die Voraussetzungen dafür nicht nachweisen kann. Ob das gerecht, oder ungerecht ist. Ob und wenn man dafür verantwortlich machen kann und muss, war im Verlaufe der Diskussion mit sara zweitrangig. Es ist auch ein Erfolg dieses Forums, dass Nebenthemen in den Focus kommen, wenn Diskutanten dies so wollen. Was daran fair oder unfair ist, kann man finden wie man will, oder mit pro bzw. contra auch formulieren. Und wenn ich von Ball flachhalten spreche, dann hatte ich bei sara diesen Eindruck nicht und wenig verwunderlich sind die sich daraus ergebenen Konsequenzen. Ich habe nichts gegen eine gesunde Selbstdarstellung. Im Falle sara aber schien mir der Eindruck, dass sie erst die große Klappe hat und sich anschließend wundert, warum das FA dank freizügiger Informationen zur Kasse bittet.
In Berlin gibt es eine muntere Verweigerer Gemeinde. In Ihrer Situation wäre dies vor jedem Anwalt, meine erste Anlaufstelle. Nichts gegen einen guten Anwalt. Aber in aller Regel sind die meisten Fragen bereits diskutiert und für einen lächerlichen Jahresbeitrag abrufbar.
Alles Gute und Viel Erfolg
Bei der Recherche zu einem anderen Thema bin ich darüber gestolpert.
Dient vielleicht zur allgemeinen Info von völlig Unwissenden, wie mich.
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RoFo schrieb:
Zwangsmitgliedschaft in IHK und Handwerkskammer: Wer muss mit welchen Beiträgen rechnen? | akademie
Bei der Recherche zu einem anderen Thema bin ich darüber gestolpert.
Dient vielleicht zur allgemeinen Info von völlig Unwissenden, wie mich.
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Ellyboy schrieb:
Hallo sara45,
mein Widerspruch wurde selbstverständlich abgelehnt und hatte auch keine aufschiebende Wirkung.
Auf Anraten meines Anwalts muß und werde ich die Zahlungen unter Vorbehalt auch tätigen. Gleichzeitig prüft er, ob eine Aussicht auf Erfolg bei Klage besteht, bzw ."Präzedenzurteile"existieren.
Über die Gewerbesteuerpflicht wurde hinlänglich und ausführlich gesprochen. Sie ist hier bei diesem Thema auch nicht Gegenstand der Diskussion. Es geht einzig und alleine darum, das bei bestehender Gewerbesteuerpflicht die IHK uns zu Zwangsmitgliedern macht (laut ihrer Satzung §1 Abs.1). Die für mich entscheidende Frage ist:" sind wir Freiberufler oder nicht, bzw. ab wann verliert man als selbstständiger PT diesen Status und wer darf darüber urteilen.
Denn wenn ich es richtig verstanden habe ist der Freiberuflichkeitsstatus futsch, wenn die Eigenverantwortlichkeit (durch das FA) aberkannt wird.
Übrigens wenn das FA die Gewerbesteuerpflicht erkennt und festsetzt, geht auch eine Meldung an die IHK mit den entsprechenden Umsatzzahlen etc.
Gruß aus der Hauptstadt
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