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Nach Abgabe der EKST-Erklärung für 2022 kommt die Rückfrage (Anhörungsschreiben), ob bzw. das ich Gewerbesteuerpflichtig bin, da ich ja Arbeit an angestellte Fach-MitarbeiterInnen weiterleite. Demnach muss quasi jede Praxis mit Angestellten Gewerbesteuer zahlen.
Man könnte erklären, dass man jede erste und letzte Behandlung anleitet, doch das ist ja völlig unrealistisch. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht ? Vielen Dank :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@vater Bei größere Praxen besteht immer der Gefahr, dass die Freiberuflichkeit verloren geht. Daher unbedingt einer, mit der Materie vertrauten, Steuerberater hinzuziehen. Es hört sich schon so an, alsob da bereits was schief gelaufen ist.
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Udo Eickenberg schrieb:
Siehe auch § 18 Abs. 1 Ziff. 1 EstG
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Dreizack schrieb:
Ich finde, dass das Geld in den Gemeinden und Kommunen gut aufgehoben ist.
Das ist ja richtig ,aber normalerweise ist dann Umsatzsteuer fällig (wobei natürlich auch hier die Größe und auch das Angebot der Praxen - wie KGG etc. eine Rolle spielen)
Aber meine Vermutung wäre das hier bei vater dass der STB oder vater selber irgendwie keine vernünftige EKST abgegeben haben. Ist ja vielleicht sogar für vater ein Glück mit dem Anhörungsbogen und evtl,. einem neuen STB.
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das ist ja richtig ,aber normalerweise ist dann Umsatzsteuer fällig (wobei natürlich auch hier die Größe und auch das Angebot der Praxen - wie KGG etc. eine Rolle spielen)
Aber meine Vermutung wäre das hier bei vater dass der STB oder vater selber irgendwie keine vernünftige EKST abgegeben haben. Ist ja vielleicht sogar für vater ein Glück mit dem Anhörungsbogen und evtl,. einem neuen STB.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Was hat denn der Gewerbesteuer mit Umsatzsteuer zu tun? Das erschließt sich mir überhaupt nicht. Trotz Größe unser Praxisbetrieb zahlen wir dort bis heute übrigens kein Gewerbesteuer. Für unsere andere Firmen schon.
wenn man zuviel Angestellte oder auch FM ha,t so dass die eigene Freiberufliche Arbeit nicht mehr geleistet werden kann dann kann es schon sein dass das FA darin einen Umstand sieht dass man dann Umsatzsteuer zaheln muss .ABER KEINE Gewerbesteuer !!! Es sind 2 verschieden Steuern und die Regeln dafür auch .
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
wenn man zuviel Angestellte oder auch FM ha,t so dass die eigene Freiberufliche Arbeit nicht mehr geleistet werden kann dann kann es schon sein dass das FA darin einen Umstand sieht dass man dann Umsatzsteuer zaheln muss .ABER KEINE Gewerbesteuer !!! Es sind 2 verschieden Steuern und die Regeln dafür auch .
Und, das FA hat auch schon versucht, der Praxisbetrieb aufgrund der Größe, die Gewerbesteuerpflicht auf zu erlegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Umsatzsteuer zahlen wir für den Praxisbetrieb ebensowenig, trotz Übergröße. Auch hier: in den anderen Firmen schon. Alles eine Frage der richtigen Organisation, Darstellung. Und ja, ist schon mehrfach vom FA geprüft worden.
Und, das FA hat auch schon versucht, der Praxisbetrieb aufgrund der Größe, die Gewerbesteuerpflicht auf zu erlegen.
Wir arbeiten ausschließlich mit FM. Gewinn daraus unterliegt in eher nördlichen BL der Umsatzsteuer. Hier in BW ist das Thema beim FA noch nicht präsent. Wird auch hier bald kommen.
Gewinn aus Tätigkeit mit Angestellten ist Ust. Frei.
Auch irgendwie komisch....
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Clearer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ist vor allem vom Bundesland abhängig.
Wir arbeiten ausschließlich mit FM. Gewinn daraus unterliegt in eher nördlichen BL der Umsatzsteuer. Hier in BW ist das Thema beim FA noch nicht präsent. Wird auch hier bald kommen.
Gewinn aus Tätigkeit mit Angestellten ist Ust. Frei.
Auch irgendwie komisch....
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wie groß ist den groß in dem Falle?
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Problem beschreiben
vater schrieb:
Hallo zusammen.
Nach Abgabe der EKST-Erklärung für 2022 kommt die Rückfrage (Anhörungsschreiben), ob bzw. das ich Gewerbesteuerpflichtig bin, da ich ja Arbeit an angestellte Fach-MitarbeiterInnen weiterleite. Demnach muss quasi jede Praxis mit Angestellten Gewerbesteuer zahlen.
Man könnte erklären, dass man jede erste und letzte Behandlung anleitet, doch das ist ja völlig unrealistisch. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht ? Vielen Dank :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Clearer 24 Teur? Ich hoffe doch stark, dass Umsatz und Gewinn dem deutlich übersteigen. Und gegenrechnen? Das ist weitestgehend abgeschaft worden. Insgesamt schlechter Vorschlag, wenn sich die Gewerbesteuer vermeiden lässt.
Was ist abgeschafft worden?
Vom Gewinn vor Steuern werden erstmal 24.000 Euro abgezogen.
Von dem, was dann bleibt werden 3,5 % ausgerechnet und dann der jeweilige Hebesatz der Gemeinde, in der man tätig ist angesetzt.
Dann wird die zu zahlende Gewerbesteuer der Lohnsteuer entgegengesetzt.
Die Lohnsteuer wird mit einem Faktor von x 4 auf die 3,5% angesetzt.
Die meisten Gemeinden nehmen etwa den Faktor 4,5 für die Gewerbesteuer, was eine Differenz von 0,5 bedeutet.
Ganz einfach, bei einem Gewinn von 200.000 und einem Hebesatz von 4,5, verbleibt am Ende eine zu zahlende Steuer von ca. 3000 Euro.
Sollte bei einem Gewinn von 200.000 Euro wohl zu stemmen sein.....
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Break schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Was ist abgeschafft worden?
Vom Gewinn vor Steuern werden erstmal 24.000 Euro abgezogen.
Von dem, was dann bleibt werden 3,5 % ausgerechnet und dann der jeweilige Hebesatz der Gemeinde, in der man tätig ist angesetzt.
Dann wird die zu zahlende Gewerbesteuer der Lohnsteuer entgegengesetzt.
Die Lohnsteuer wird mit einem Faktor von x 4 auf die 3,5% angesetzt.
Die meisten Gemeinden nehmen etwa den Faktor 4,5 für die Gewerbesteuer, was eine Differenz von 0,5 bedeutet.
Ganz einfach, bei einem Gewinn von 200.000 und einem Hebesatz von 4,5, verbleibt am Ende eine zu zahlende Steuer von ca. 3000 Euro.
Sollte bei einem Gewinn von 200.000 Euro wohl zu stemmen sein.....
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Clearer schrieb:
@Break Vielen Dank. Das meinte ich. Kommt man rückwirkend auf die Idee Gewerbesteuer zahlen zu müssen, lässt es sich nicht mehr gegenrechnen.
Aber warum soll ich überhaupt freiwillig die 3 TEUR zahlen wenn ich es nicht brauche? Ich finde es zwar nicht schlimm Steuern zu zahlen, aber unnötig Steuern zahlen? Davon fahre ich lieber in Urlaub (oder so).
Unser Gewinn im Praxisbetrieb ist wesentlich höher als in deinem Beispiel. Dennoch zahlen wir dort keinen Gewerbesteuer, wohl in unsere andere Betrieben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break Die Gegenrechnung ist ggü. früher deutlich verschlechter worden. Im Übrigen unterschlägst die kommunale Gewerbehebsatz.
Aber warum soll ich überhaupt freiwillig die 3 TEUR zahlen wenn ich es nicht brauche? Ich finde es zwar nicht schlimm Steuern zu zahlen, aber unnötig Steuern zahlen? Davon fahre ich lieber in Urlaub (oder so).
Unser Gewinn im Praxisbetrieb ist wesentlich höher als in deinem Beispiel. Dennoch zahlen wir dort keinen Gewerbesteuer, wohl in unsere andere Betrieben.
Aufgrund chronisch leerer Staatskassen wird das irgendwann mal kommen.
Eine Nachzahlung wäre katastrophal. Das möchten wir vermeiden. Es ist aber natürlich eine individuelle Entscheidung.
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Clearer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wir haben zur Gewerbesteuer optiert, auf Empfehlung des Steuerberaters.
Aufgrund chronisch leerer Staatskassen wird das irgendwann mal kommen.
Eine Nachzahlung wäre katastrophal. Das möchten wir vermeiden. Es ist aber natürlich eine individuelle Entscheidung.
Ursprünglich gab es eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema.
Gegenstand war die damals größte laborärztliche Praxis Deutschlands.
Ihr wurde der Status der Freiberuflichkeit aberkannt.
Dort warenn 500 Laborärzte angestellt.
Eigenverantwortlichkeit?
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Udo Eickenberg schrieb:
Kleine Reminiszenz:
Ursprünglich gab es eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema.
Gegenstand war die damals größte laborärztliche Praxis Deutschlands.
Ihr wurde der Status der Freiberuflichkeit aberkannt.
Dort warenn 500 Laborärzte angestellt.
Eigenverantwortlichkeit?
Und ja, man hat in der Politik seit fast 30 Jahre immer mal wieder phantastische Pläne die Gewerbesteuer auch vollständig auf den Freiberufler auszudehnen. Wenn das kommen sollte, dann aber niemals rückwirkend.
Ich empfinde es daher als eine schlechte Beratung unnötig zu optieren. Aber, wie du sagst: individuelle Entscheidung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Clearer Nun ja, ist für mich mai wieder ein Beispiel für "German Angst". Unser, auf Heilberufe spezialisierter, Kanzlei sieht das seit den 80er Jahre bis heute anders.
Und ja, man hat in der Politik seit fast 30 Jahre immer mal wieder phantastische Pläne die Gewerbesteuer auch vollständig auf den Freiberufler auszudehnen. Wenn das kommen sollte, dann aber niemals rückwirkend.
Ich empfinde es daher als eine schlechte Beratung unnötig zu optieren. Aber, wie du sagst: individuelle Entscheidung.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij vielleicht ist die Option Gewerbesteuer STATT Einkommensteuer. Dann nehme ich die „billigere“ Variante von 3000€ Gewerbesteuer. 😃
Bei uns spielt es zahlentechnisch einfach keine Rolle. Deshalb machen wir das.
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Clearer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Bei uns ist es keine German Angst. Es besteht für uns kein Grund dafür und es gibt noch weniger Gründe es anderen zu unterstellen.
Bei uns spielt es zahlentechnisch einfach keine Rolle. Deshalb machen wir das.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Nö, es gibt eine teilweise Verrechung mit der Est. In unserem Fall ist die Gewerbesteuer-Option die teureren Variante.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Clearer Das es keine Rolle spielt wage ich doch stark zu bezweifeln. Aber ist dein Geld.
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Clearer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wie gesagt, bei uns spielt es keine Rolle. Und ich wage zu bezweifeln, dass Du das kompetent beurteilen kannst.
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Clearer schrieb:
Bzgl. Der Gewerbesteuer besteht ein Freibetrag von 24000 Euro im Jahr. Am besten Du optierst zur Gewerbesteuer, da sich diese wieder gegenrechnen lässt. Meist geht das Ganze zum Schluss fast Null auf Null auf.
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