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Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
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Habe gerade Knoten im Hirn:
Bei Arbeitsverhältnis 16 Jahre lang, ist die Kündigungsfrist 6 oder 7 Monate?
Vielen Dank KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Habe gerade Knoten im Hirn:
Bei Arbeitsverhältnis 16 Jahre lang, ist die Kündigungsfrist 6 oder 7 Monate?
Vielen Dank KaBa
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Glaub mal gelesen zu haben, das Lebensjahre keine Rolle mehr spielen.Wegen Gleichstellung oder so.
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Glaub mal gelesen zu haben, das Lebensjahre keine Rolle mehr spielen.Wegen Gleichstellung oder so.
Grüße KaBa
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RoFo schrieb:
Dann bleibt es wohl bei 6 Monaten, egal wie alt.
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Leni C. schrieb:
Ja , mindestens . Genaueres kann dir sicherlich ein Arbeitsrechtler geben .
Ich würde sagen 6.
Bei 16 Jahren ab dem 25. LJ.
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tom1350 schrieb:
Da wir gerade bei Zahlen sind. Bei Vollzeit wäre die gesetzliche Abfindung 19.000€. Eine Mitarbeiterin, die in dieser Zeit annähernd 1Mio.€ Umsatz gemacht hat.
Da wir gerade bei Zahlen sind. Bei Vollzeit wäre die gesetzliche Abfindung 19.000€. Eine Mitarbeiterin, die in dieser Zeit annähernd 1Mio.€ Umsatz gemacht hat.
Wieso Abfindung?
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RoFo schrieb:
tom1350 schrieb am 6.5.17 10:04:
Da wir gerade bei Zahlen sind. Bei Vollzeit wäre die gesetzliche Abfindung 19.000€. Eine Mitarbeiterin, die in dieser Zeit annähernd 1Mio.€ Umsatz gemacht hat.
Wieso Abfindung?
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Leni C. schrieb:
Liebes tömchen : bei fristgerechter Kündigung Abfindung ? Warum ?
Egal ob fristgerecht. Die AN reicht Kündigungsschutzklage ein. Entweder dann gesetzliche Abfindungsregelung oder treuwidrige Kündigung nach BGB ( Kleinbetrieb ).
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tom1350 schrieb:
Nur, um mal ein Gefühl für die Leistung der AN in 16 Jahren zu bekommen.
Egal ob fristgerecht. Die AN reicht Kündigungsschutzklage ein. Entweder dann gesetzliche Abfindungsregelung oder treuwidrige Kündigung nach BGB ( Kleinbetrieb ).
Nur, um mal ein Gefühl für die Leistung der AN in 16 Jahren zu bekommen.
Egal ob fristgerecht. Die AN reicht Kündigungsschutzklage ein. Entweder dann gesetzliche Abfindungsregelung oder treuwidrige Kündigung nach BGB ( Kleinbetrieb ).
Vom Unsinn, den du laberst mal abgesehen.
Bekomme doch ein Gefühl dafür, 16 lange Jahre einen guten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
In deiner Welt dürfen wohl nur AN kündigen.
In der echten Welt dürfen es AN und AG. Wobei bei Kündigung durch AG, langjährige AN besonders geschützt sind.
Da gibt es keine Grundlage für eine Abfindung.
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RoFo schrieb:
tom1350 schrieb am 6.5.17 16:56:
Nur, um mal ein Gefühl für die Leistung der AN in 16 Jahren zu bekommen.
Egal ob fristgerecht. Die AN reicht Kündigungsschutzklage ein. Entweder dann gesetzliche Abfindungsregelung oder treuwidrige Kündigung nach BGB ( Kleinbetrieb ).
Vom Unsinn, den du laberst mal abgesehen.
Bekomme doch ein Gefühl dafür, 16 lange Jahre einen guten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
In deiner Welt dürfen wohl nur AN kündigen.
In der echten Welt dürfen es AN und AG. Wobei bei Kündigung durch AG, langjährige AN besonders geschützt sind.
Da gibt es keine Grundlage für eine Abfindung.
Es ist schon traurig, wie wenig die Mitarbeiter in der Physiotherapie geschätzt werden. Ein Glück sind langsam die Zeiten des leichten Austauschens vorbei.
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tom1350 schrieb:
Macht doch, wie ihr meint. Ich habe das bekommen, was mir zugestanden hat. Gibt es aber nicht geschenkt. Ein Prozess ist mit Verfahrenskostenhilfe kein Risiko.
Es ist schon traurig, wie wenig die Mitarbeiter in der Physiotherapie geschätzt werden. Ein Glück sind langsam die Zeiten des leichten Austauschens vorbei.
Deine Fehlkenntnisse sind in o.g. Frage nicht relevant.
Es wurde nur nach der gesetzlichen Kündigungsfrist gefragt.
Du musst nicht gleich daraus ein Streitthema vom Zaun brechen!
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RoFo schrieb:
Ziehe doch mal in Erwägung, dass es nicht nur deinen, scheinbar sehr beschränken Horizont gibt, und betrachte deine schlechten Erfahrungen (vielleicht solltest du mal zur Traumatherapie gehen) nicht als allgemeingültig!
Deine Fehlkenntnisse sind in o.g. Frage nicht relevant.
Es wurde nur nach der gesetzlichen Kündigungsfrist gefragt.
Du musst nicht gleich daraus ein Streitthema vom Zaun brechen!
Wenn man einen AN nach 16 Jahren kündigt, muß es schon irgendwelche Gründe geben!
Wenn AG sooooo viel am AN verdienen würde, wäre er ja blöd ihm zu kündigen!
Deine Sichtweise ist typisch männlich-Tunnelblick. :hushed:
Das soll kein Rundumschlag gegenüber alle Männer sein, es gibt solche und solche!
Gruß KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo Tom;
Wenn man einen AN nach 16 Jahren kündigt, muß es schon irgendwelche Gründe geben!
Wenn AG sooooo viel am AN verdienen würde, wäre er ja blöd ihm zu kündigen!
Deine Sichtweise ist typisch männlich-Tunnelblick. :hushed:
Das soll kein Rundumschlag gegenüber alle Männer sein, es gibt solche und solche!
Gruß KaBa
16 Jahre Vollzeit für eine Praxis zu arbeiten ist schon eine ordentliche (Lebens-) Leistung, die Anerkennung verdient. Wenn aber dann gekündigt wird, weil die MA langsam "gebrechlich" wird oder, weil eine Berufsanfängerin billiger ist, finde ich das nicht akzeptabel. Die meisten Richter übrigens auch nicht.
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tom1350 schrieb:
Es gibt sehr viele Gründe jemanden zu kündigen. Vielleicht hat die AN sogar drum gebeten.
16 Jahre Vollzeit für eine Praxis zu arbeiten ist schon eine ordentliche (Lebens-) Leistung, die Anerkennung verdient. Wenn aber dann gekündigt wird, weil die MA langsam "gebrechlich" wird oder, weil eine Berufsanfängerin billiger ist, finde ich das nicht akzeptabel. Die meisten Richter übrigens auch nicht.
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Xela schrieb:
Wenn Sie bekommen haben, was Sie verdient haben, dann sollten Sie auch der Ehrlichkeit halber schreiben, dass der Abfindungsanspruch von der Betriebsgröße abhängig ist. So ist es halbwahres Gelaber.
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tom1350 schrieb:
Bitte meine Posts richtig lesen. Nur bei gesetzlichem Kündigungsschutz läuft es bei einer Kündigungsschutzklage auf eine Abfindung nach gängiger Berechnung hinaus. Bei einem Kleinbetrieb besteht trotzdem die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage, dann aber nach BGB treuwidrige Kündigung. Das Ziel ist dabei aber die Nichtigkeit der Kündigung. Was man danach draus macht ist Verhandlungssache.
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RoFo schrieb:
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Ich würde sagen 6.
Bei 16 Jahren ab dem 25. LJ.
1.Prozesskostenbeihilfe, s. weiter oben (bei tom1350 Verfahrenskostenhilfe) muss bei Änderung der Einkommensverhältnisse=neues Einkommen (was als ausgebildeter PT nur schwer zu vermeiden sein dürfte) wieder zurück gezahlt werden. Es ist eben KEIN bedingungsloser Zuschuss, sondern eher ein DARLEHEN.
Nach BGB die "treuwidrige Kündigung" ist an sehr eindeutige und klar definierte Bedingungen geknüpft, die in der Praxis/zumindest PT nur sehr sehr selten zutreffen werden und dazu auch schwer nachzuweisen sind, damit NICHT praxisrelevant und für mich eher eine ABM(Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte).
In einem Punkt hat tom1350 recht, die Richter bevorzugen eindeutig die Sichtweisen/Auslegungen der AN, also als AN zu klagen lohnt "fast" in jedem Falle...
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Nach BGB die "treuwidrige Kündigung" ist an sehr eindeutige und klar definierte Bedingungen geknüpft, die in der Praxis/zumindest PT nur sehr sehr selten zutreffen werden und dazu auch schwer nachzuweisen sind, damit NICHT praxisrelevant und für mich eher eine ABM(Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte).
Eben nicht. Dieser Paragraph ist sehr allgemein gehalten und bezieht sich nicht nur auf Arbeitsverhältnisse. Daher ist es komplett eine Einzelfallabwägung.
Der Streitwert ist häufig nicht so hoch und damit die Anwaltskosten überschaubar, auch für eine Verfahrenskostenhilfe.
Ansonsten bin ich wohl nicht praxisrelevant und freue mich auf den nächsten Urlaub :wink:.
Leider irrst du in deinem letzten Absatz. AG in Kleinbetrieben wird ein extrem hoher Handlungsspielraum eingeräumt. Die soziale Abwägungsverpflichtung für Kündigungen ist minimal. Deshalb spreche ich ja auch immer von fehlendem unternehmerischen Risikos in der Physiotherapie. Auf der anderen Seite muss sich jede AN fragen, wieviel sie sich dafür aufopfern möchte.
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tom1350 schrieb:
us11 schrieb am 8.5.17 10:34:
Nach BGB die "treuwidrige Kündigung" ist an sehr eindeutige und klar definierte Bedingungen geknüpft, die in der Praxis/zumindest PT nur sehr sehr selten zutreffen werden und dazu auch schwer nachzuweisen sind, damit NICHT praxisrelevant und für mich eher eine ABM(Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte).
Eben nicht. Dieser Paragraph ist sehr allgemein gehalten und bezieht sich nicht nur auf Arbeitsverhältnisse. Daher ist es komplett eine Einzelfallabwägung.
Der Streitwert ist häufig nicht so hoch und damit die Anwaltskosten überschaubar, auch für eine Verfahrenskostenhilfe.
Ansonsten bin ich wohl nicht praxisrelevant und freue mich auf den nächsten Urlaub :wink:.
Leider irrst du in deinem letzten Absatz. AG in Kleinbetrieben wird ein extrem hoher Handlungsspielraum eingeräumt. Die soziale Abwägungsverpflichtung für Kündigungen ist minimal. Deshalb spreche ich ja auch immer von fehlendem unternehmerischen Risikos in der Physiotherapie. Auf der anderen Seite muss sich jede AN fragen, wieviel sie sich dafür aufopfern möchte.
Ich stand sowohl als AN, als auch als AG, mittlerweile insgesamt glaube 7mal, vor dem Berliner Arbeitsgericht.
Nur zum Streitwert... die Anwälte finden IMMER Möglichkeiten, den Streitwert extrem in die Höhe zu treiben, selbst zum Nachteil ihrer eigenen Mandanten, s.oben.
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us11 schrieb:
Naja, deine Ausführungen sind Theorie, keine Praxis...
Ich stand sowohl als AN, als auch als AG, mittlerweile insgesamt glaube 7mal, vor dem Berliner Arbeitsgericht.
Nur zum Streitwert... die Anwälte finden IMMER Möglichkeiten, den Streitwert extrem in die Höhe zu treiben, selbst zum Nachteil ihrer eigenen Mandanten, s.oben.
Leider irrst du in deinem letzten Absatz. AG in Kleinbetrieben wird ein extrem hoher Handlungsspielraum eingeräumt. Die soziale Abwägungsverpflichtung für Kündigungen ist minimal. Deshalb spreche ich ja auch immer von fehlendem unternehmerischen Risikos in der Physiotherapie. Auf der anderen Seite muss sich jede AN fragen, wieviel sie sich dafür aufopfern möchte.
--> Ein fehlendes unternehmerisches Risiko in der Physiotherapie. Ich habe selten so einen Blödsinn gehört. Als Unternehmer, der in drei völlig verschiedenen Branchen unterwegs ist, halte ich so einen Kommentar für die Lachnummer des Tages. Und dafür bekommst Du jetzt von mir einen herzlichen Glückwunsch, gut gemacht :blush:
MikeS
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MikeS schrieb:
tom1350 schrieb am 8.5.17 12:07:
Leider irrst du in deinem letzten Absatz. AG in Kleinbetrieben wird ein extrem hoher Handlungsspielraum eingeräumt. Die soziale Abwägungsverpflichtung für Kündigungen ist minimal. Deshalb spreche ich ja auch immer von fehlendem unternehmerischen Risikos in der Physiotherapie. Auf der anderen Seite muss sich jede AN fragen, wieviel sie sich dafür aufopfern möchte.
--> Ein fehlendes unternehmerisches Risiko in der Physiotherapie. Ich habe selten so einen Blödsinn gehört. Als Unternehmer, der in drei völlig verschiedenen Branchen unterwegs ist, halte ich so einen Kommentar für die Lachnummer des Tages. Und dafür bekommst Du jetzt von mir einen herzlichen Glückwunsch, gut gemacht :blush:
MikeS
Nach BGB die "treuwidrige Kündigung" ist an sehr eindeutige und klar definierte Bedingungen geknüpft, die in der Praxis/zumindest PT nur sehr sehr selten zutreffen werden und dazu auch schwer nachzuweisen sind, damit NICHT praxisrelevant und für mich eher eine ABM(Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte).
Eben nicht. Dieser Paragraph ist sehr allgemein gehalten und bezieht sich nicht nur auf Arbeitsverhältnisse. Daher ist es komplett eine Einzelfallabwägung.
Der Streitwert ist häufig nicht so hoch und damit die Anwaltskosten überschaubar, auch für eine Verfahrenskostenhilfe.
Ansonsten bin ich wohl nicht praxisrelevant und freue mich auf den nächsten Urlaub :wink:.
Leider irrst du in deinem letzten Absatz. AG in Kleinbetrieben wird ein extrem hoher Handlungsspielraum eingeräumt. Die soziale Abwägungsverpflichtung für Kündigungen ist minimal. Deshalb spreche ich ja auch immer von fehlendem unternehmerischen Risikos in der Physiotherapie. Auf der anderen Seite muss sich jede AN fragen, wieviel sie sich dafür aufopfern möchte.
---> Ein fehlendes unternehmerisches Risiko in der Physiotherapie ? Ich habe selten so einen Blödsinn gehört. Als Unternehmer, der in drei völlig verschiedenen Branchen unterwegs ist, halte ich so einen Kommentar für die Lachnummer des Tages. Und dafür bekommst Du jetzt von mir einen herzlichen Glückwunsch, gut gemacht :blush:
MikeS
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MikeS schrieb:
tom1350 schrieb am 8.5.17 12:07:
us11 schrieb am 8.5.17 10:34:
Nach BGB die "treuwidrige Kündigung" ist an sehr eindeutige und klar definierte Bedingungen geknüpft, die in der Praxis/zumindest PT nur sehr sehr selten zutreffen werden und dazu auch schwer nachzuweisen sind, damit NICHT praxisrelevant und für mich eher eine ABM(Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte).
Eben nicht. Dieser Paragraph ist sehr allgemein gehalten und bezieht sich nicht nur auf Arbeitsverhältnisse. Daher ist es komplett eine Einzelfallabwägung.
Der Streitwert ist häufig nicht so hoch und damit die Anwaltskosten überschaubar, auch für eine Verfahrenskostenhilfe.
Ansonsten bin ich wohl nicht praxisrelevant und freue mich auf den nächsten Urlaub :wink:.
Leider irrst du in deinem letzten Absatz. AG in Kleinbetrieben wird ein extrem hoher Handlungsspielraum eingeräumt. Die soziale Abwägungsverpflichtung für Kündigungen ist minimal. Deshalb spreche ich ja auch immer von fehlendem unternehmerischen Risikos in der Physiotherapie. Auf der anderen Seite muss sich jede AN fragen, wieviel sie sich dafür aufopfern möchte.
---> Ein fehlendes unternehmerisches Risiko in der Physiotherapie ? Ich habe selten so einen Blödsinn gehört. Als Unternehmer, der in drei völlig verschiedenen Branchen unterwegs ist, halte ich so einen Kommentar für die Lachnummer des Tages. Und dafür bekommst Du jetzt von mir einen herzlichen Glückwunsch, gut gemacht :blush:
MikeS
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us11 schrieb:
Da muss ich Mike s. zustimmen
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us11 schrieb:
Leider schreibt tom1350 hier Blödsinn.
1.Prozesskostenbeihilfe, s. weiter oben (bei tom1350 Verfahrenskostenhilfe) muss bei Änderung der Einkommensverhältnisse=neues Einkommen (was als ausgebildeter PT nur schwer zu vermeiden sein dürfte) wieder zurück gezahlt werden. Es ist eben KEIN bedingungsloser Zuschuss, sondern eher ein DARLEHEN.
Nach BGB die "treuwidrige Kündigung" ist an sehr eindeutige und klar definierte Bedingungen geknüpft, die in der Praxis/zumindest PT nur sehr sehr selten zutreffen werden und dazu auch schwer nachzuweisen sind, damit NICHT praxisrelevant und für mich eher eine ABM(Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte).
In einem Punkt hat tom1350 recht, die Richter bevorzugen eindeutig die Sichtweisen/Auslegungen der AN, also als AN zu klagen lohnt "fast" in jedem Falle...
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