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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Gehen Minusstunden bei Heimtätigkeit zu Lasten des AN?

Neues Thema
Gehen Minusstunden bei Heimtätigkeit zu Lasten des AN?
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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
Hallo
Ich habe eime Frage bezüglich einer Klausel im Arbeitsvertrag.Ich kann demnächst als angestellte Physiotherapeutin in 2 bis 3 Seniorenheimen anfangen. Bis jetzt wurde vom zukünftigen Chef erst ein Heim aquiriert, was lediglich Interesse signalisiert hat. Es liegen also noch keine Verordnungen vor.
Im Arbeitsvertrag steht, daß die geleistete Arbeitszeit aus den volllzogenen Behandlungen und den Wegzeiten dazwischen besteht. Daraus ergeben sich dann Minusstunden, die nachgearbeitet werden müssen oder durch Urlaubstage aufgefüllt werden können.
Soweit so gut.
Ist das rechtens? Wenn es schon viele Verordnungen gäbe und mal ein Ausfall da ist, sähe ich kein Problem. Aber was ist, wenn ich 3 Wochen ab Beginn nichts zu tun habe? Dann hab ich ne Menge Minusstunden, die ich gar nicht abarbeiten kann, weil es auf Grund meiner Kinder sehr schwierig ist, länger zu arbeiten als veetraglich vereinbart.
Weiß jemand Rat oder kennt eine ähnliche Praxis im Bereich der Haus- und Heimbesuche?
Schönen Abend noch.
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• Ines Dillmann
Hallo Ich habe eime Frage bezüglich einer Klausel im Arbeitsvertrag.Ich kann demnächst als angestellte Physiotherapeutin in 2 bis 3 Seniorenheimen anfangen. Bis jetzt wurde vom zukünftigen Chef erst ein Heim aquiriert, was lediglich Interesse signalisiert hat. Es liegen also noch keine Verordnungen vor. Im Arbeitsvertrag steht, daß die geleistete Arbeitszeit aus den volllzogenen Behandlungen und den Wegzeiten dazwischen besteht. Daraus ergeben sich dann Minusstunden, die nachgearbeitet werden müssen oder durch Urlaubstage aufgefüllt werden können. Soweit so gut. Ist das rechtens? Wenn es schon viele Verordnungen gäbe und mal ein Ausfall da ist, sähe ich kein Problem. Aber was ist, wenn ich 3 Wochen ab Beginn nichts zu tun habe? Dann hab ich ne Menge Minusstunden, die ich gar nicht abarbeiten kann, weil es auf Grund meiner Kinder sehr schwierig ist, länger zu arbeiten als veetraglich vereinbart. Weiß jemand Rat oder kennt eine ähnliche Praxis im Bereich der Haus- und Heimbesuche? Schönen Abend noch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo
Ich habe eime Frage bezüglich einer Klausel im Arbeitsvertrag.Ich kann demnächst als angestellte Physiotherapeutin in 2 bis 3 Seniorenheimen anfangen. Bis jetzt wurde vom zukünftigen Chef erst ein Heim aquiriert, was lediglich Interesse signalisiert hat. Es liegen also noch keine Verordnungen vor.
Im Arbeitsvertrag steht, daß die geleistete Arbeitszeit aus den volllzogenen Behandlungen und den Wegzeiten dazwischen besteht. Daraus ergeben sich dann Minusstunden, die nachgearbeitet werden müssen oder durch Urlaubstage aufgefüllt werden können.
Soweit so gut.
Ist das rechtens? Wenn es schon viele Verordnungen gäbe und mal ein Ausfall da ist, sähe ich kein Problem. Aber was ist, wenn ich 3 Wochen ab Beginn nichts zu tun habe? Dann hab ich ne Menge Minusstunden, die ich gar nicht abarbeiten kann, weil es auf Grund meiner Kinder sehr schwierig ist, länger zu arbeiten als veetraglich vereinbart.
Weiß jemand Rat oder kennt eine ähnliche Praxis im Bereich der Haus- und Heimbesuche?
Schönen Abend noch.

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M0nique
Vor 6 Monaten
Sorry, verstehe ich nicht...
Ist im Arbeitsvertrag keine feste Stundenzahl angegeben für die Du Lohn bekommst?
Wie sollen Minusstunden mit Urlaubstagen "aufgefüllt" werden? Sollst Du dann in Deinem Urlaub arbeiten?
Gruß von Monique

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Sorry, verstehe ich nicht... Ist im Arbeitsvertrag keine feste Stundenzahl angegeben für die Du Lohn bekommst? Wie sollen Minusstunden mit Urlaubstagen "aufgefüllt" werden? Sollst Du dann in Deinem Urlaub arbeiten? Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Sorry, verstehe ich nicht...
Ist im Arbeitsvertrag keine feste Stundenzahl angegeben für die Du Lohn bekommst?
Wie sollen Minusstunden mit Urlaubstagen "aufgefüllt" werden? Sollst Du dann in Deinem Urlaub arbeiten?
Gruß von Monique

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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
Hallo

Doch, es wird eine feste Stundenzahl vereinbart,
Aber es wird ein Zeitkonto geführt, wo die tatsächlich geleisteten Stunden geführt werden.
Entweder kann man Ü Stunden abbummeln oder sich auszahlen lassen.
Minus Stunden werden wntweder vom Gehalt abgezogen oder man kann dafür Urlaubstage opfern. ( 1 Tag = 4 Stunden).

Habe hier im Forum gelesen, daß der AG das so darf, wenn ein Zeitkonto vertraglich vereinbart ist.

Aber für mich klingt das so , als wälze er das unternehmerische Risino auf mich ab.

LG
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Hallo Doch, es wird eine feste Stundenzahl vereinbart, Aber es wird ein Zeitkonto geführt, wo die tatsächlich geleisteten Stunden geführt werden. Entweder kann man Ü Stunden abbummeln oder sich auszahlen lassen. Minus Stunden werden wntweder vom Gehalt abgezogen oder man kann dafür Urlaubstage opfern. ( 1 Tag = 4 Stunden). Habe hier im Forum gelesen, daß der AG das so darf, wenn ein Zeitkonto vertraglich vereinbart ist. Aber für mich klingt das so , als wälze er das unternehmerische Risino auf mich ab. LG
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M0nique
Vor 6 Monaten
Ja, das klingt für mich auch so.
Also Hände weg von diesem Job!
Gruß von Monique

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• Michael Woelky
• Papa Alpaka
Ja, das klingt für mich auch so. Also Hände weg von diesem Job! Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Ja, das klingt für mich auch so.
Also Hände weg von diesem Job!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo

Doch, es wird eine feste Stundenzahl vereinbart,
Aber es wird ein Zeitkonto geführt, wo die tatsächlich geleisteten Stunden geführt werden.
Entweder kann man Ü Stunden abbummeln oder sich auszahlen lassen.
Minus Stunden werden wntweder vom Gehalt abgezogen oder man kann dafür Urlaubstage opfern. ( 1 Tag = 4 Stunden).

Habe hier im Forum gelesen, daß der AG das so darf, wenn ein Zeitkonto vertraglich vereinbart ist.

Aber für mich klingt das so , als wälze er das unternehmerische Risino auf mich ab.

LG

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kroetzi
Vor 6 Monaten
Dein Chef ist dafür zuständig dir Arbeit für die vereinbarten Stunden zur Verfügung zu stellen.
Such dir ne andere Stelle. Das stinkt ja schon von Anfang an.

Falls das ernst gemeint ist und kein Trollthread.
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Dein Chef ist dafür zuständig dir Arbeit für die vereinbarten Stunden zur Verfügung zu stellen. Such dir ne andere Stelle. Das stinkt ja schon von Anfang an. Falls das ernst gemeint ist und kein Trollthread.
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kroetzi schrieb:

Dein Chef ist dafür zuständig dir Arbeit für die vereinbarten Stunden zur Verfügung zu stellen.
Such dir ne andere Stelle. Das stinkt ja schon von Anfang an.

Falls das ernst gemeint ist und kein Trollthread.

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Shakespeare
Vor 6 Monaten
Es ist nur schwer vorstellbar, dass solche Vertrags- und Arbeitsbedingungen heute im Bereich Physio noch existieren oder sich ein Therapeut findet, der das mitmacht. Ein flexibles Arbeitszeitmodellen ist zwar grundsätzlich zulässig, muss aber vertraglich präzise definiert werden und muss im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen stehen. Dazu gehört ein planbares Monatseinkommen und planbare Arbeits-und Freizeit. Ebenso darf der Erholungsurlaub nicht benutzt werden, um Auftragsschwankungen auszugleichen. Das alles scheint in Deinem Fall nicht gegeben zu sein. Natürlich kannst Du eine verlässliche Rechtsauskunft nur beim Anwalt bekommen aber einfacher ist es wohl, schnellstmöglich zu kündigen. Einen solchen Arbeitgeber, wird man mit juristischen Argumenten nicht verändern können. Da will ich lieber nicht spekulieren, was da im Leben falsch gelaufen sein muss, dass man als Unternehmer derartig asoziale Arbeitsbedingungen für angemessen hält....
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Es ist nur schwer vorstellbar, dass solche Vertrags- und Arbeitsbedingungen heute im Bereich Physio noch existieren oder sich ein Therapeut findet, der das mitmacht. Ein flexibles Arbeitszeitmodellen ist zwar grundsätzlich zulässig, muss aber vertraglich präzise definiert werden und muss im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen stehen. Dazu gehört ein planbares Monatseinkommen und planbare Arbeits-und Freizeit. Ebenso darf der Erholungsurlaub nicht benutzt werden, um Auftragsschwankungen auszugleichen. Das alles scheint in Deinem Fall nicht gegeben zu sein. Natürlich kannst Du eine verlässliche Rechtsauskunft nur beim Anwalt bekommen aber einfacher ist es wohl, schnellstmöglich zu kündigen. Einen solchen Arbeitgeber, wird man mit juristischen Argumenten nicht verändern können. Da will ich lieber nicht spekulieren, was da im Leben falsch gelaufen sein muss, dass man als Unternehmer derartig asoziale Arbeitsbedingungen für angemessen hält....
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Papa Alpaka
Vor 6 Monaten
...wenn du wüsstest was Therapeutinnen (und das betrifft tatsächlich überwiegend die mit XX-Chromosomen gesegnete Fraktion) alles mit sich machen lassen "weil der Chef das so will" :open_mouth: - in dem Sinne: lasst euch nicht veräppeln!, manche Arbeitsvereinbarungen tun schon beim zuschauen weh...
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...wenn du wüsstest was Therapeutinnen (und das betrifft tatsächlich überwiegend die mit XX-Chromosomen gesegnete Fraktion) alles mit sich machen lassen "weil der Chef das so will" :open_mouth: - in dem Sinne: lasst euch nicht veräppeln!, manche Arbeitsvereinbarungen tun schon beim zuschauen weh...
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Papa Alpaka schrieb:

...wenn du wüsstest was Therapeutinnen (und das betrifft tatsächlich überwiegend die mit XX-Chromosomen gesegnete Fraktion) alles mit sich machen lassen "weil der Chef das so will" :open_mouth: - in dem Sinne: lasst euch nicht veräppeln!, manche Arbeitsvereinbarungen tun schon beim zuschauen weh...

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Shakespeare schrieb:

Es ist nur schwer vorstellbar, dass solche Vertrags- und Arbeitsbedingungen heute im Bereich Physio noch existieren oder sich ein Therapeut findet, der das mitmacht. Ein flexibles Arbeitszeitmodellen ist zwar grundsätzlich zulässig, muss aber vertraglich präzise definiert werden und muss im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen stehen. Dazu gehört ein planbares Monatseinkommen und planbare Arbeits-und Freizeit. Ebenso darf der Erholungsurlaub nicht benutzt werden, um Auftragsschwankungen auszugleichen. Das alles scheint in Deinem Fall nicht gegeben zu sein. Natürlich kannst Du eine verlässliche Rechtsauskunft nur beim Anwalt bekommen aber einfacher ist es wohl, schnellstmöglich zu kündigen. Einen solchen Arbeitgeber, wird man mit juristischen Argumenten nicht verändern können. Da will ich lieber nicht spekulieren, was da im Leben falsch gelaufen sein muss, dass man als Unternehmer derartig asoziale Arbeitsbedingungen für angemessen hält....

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PT-Morris
Vor 6 Monaten
Sagen wir mal so. Wenn du einfach eine bestimmte Zeit überbrücken möchtest fang dort an und schließe eine Rechtschutzversicherung ab. Der Vertrag ist komplett nichtig und dir steht das vereinbarte Gehalt zu. Die Rechtschutz zahlt zwar nur bis zum Schlichtungsgespräch. Aber viel weiter wird der Arbeitgeber auch nicht gehen. Also, wenn du ein dickes Fell hast, sollte man diesen Verträgen einfach mal den Stinkefinger zeigen.
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Sagen wir mal so. Wenn du einfach eine bestimmte Zeit überbrücken möchtest fang dort an und schließe eine Rechtschutzversicherung ab. Der Vertrag ist komplett nichtig und dir steht das vereinbarte Gehalt zu. Die Rechtschutz zahlt zwar nur bis zum Schlichtungsgespräch. Aber viel weiter wird der Arbeitgeber auch nicht gehen. Also, wenn du ein dickes Fell hast, sollte man diesen Verträgen einfach mal den Stinkefinger zeigen.
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gruenten08
Vor 6 Monaten
Ein Vertrag mit einem Zeitkonto ist nicht nichtig. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ausreichend Arbeit vorhanden ist.
Überstunden können abgefeiert oder ausbezahlt werden. Bei Unterstunden wird das vereinbarte Gehalt ohne Abzug bezahlt und der Arbeitgeber hat die Pflicht, dem Arbeitnehmer zeitnah die Möglichkeit zu geben, die Unterstunden abzuarbeiten.
Arbeitszeitkonten sind in vielen Arbeitsverträgen enthalten. Es gibt dafür auch einen Vordruck des Berufsverbandes.
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Ein Vertrag mit einem Zeitkonto ist nicht nichtig. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ausreichend Arbeit vorhanden ist. Überstunden können abgefeiert oder ausbezahlt werden. Bei Unterstunden wird das vereinbarte Gehalt ohne Abzug bezahlt und der Arbeitgeber hat die Pflicht, dem Arbeitnehmer zeitnah die Möglichkeit zu geben, die Unterstunden abzuarbeiten. Arbeitszeitkonten sind in vielen Arbeitsverträgen enthalten. Es gibt dafür auch einen Vordruck des Berufsverbandes.
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gruenten08 schrieb:

Ein Vertrag mit einem Zeitkonto ist nicht nichtig. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ausreichend Arbeit vorhanden ist.
Überstunden können abgefeiert oder ausbezahlt werden. Bei Unterstunden wird das vereinbarte Gehalt ohne Abzug bezahlt und der Arbeitgeber hat die Pflicht, dem Arbeitnehmer zeitnah die Möglichkeit zu geben, die Unterstunden abzuarbeiten.
Arbeitszeitkonten sind in vielen Arbeitsverträgen enthalten. Es gibt dafür auch einen Vordruck des Berufsverbandes.

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PT-Morris
Vor 6 Monaten
„Beruhen die Minusstunden dagegen darauf, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht in Anspruch nimmt, weil er z.B. nicht genügend Aufträge hat, dann befindet er sich mit der Arbeitsleistung in Annahmeverzug und darf diese Zeit nicht als Minusstunden anrechnen (§ 615 BGB). Auch durch Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, das Arbeitszeitkonto mit Minusstunden zu belasten, die sich aus der fehlenden Nutzung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit in einem Dienstplan ergeben (BAG 21.03.2012 Az. 5 AZR 676/11)."

Arbeitszeitkonto: Rechtsprobleme bei Minusstunden und Mindestlohn.
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„Beruhen die Minusstunden dagegen darauf, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht in Anspruch nimmt, weil er z.B. nicht genügend Aufträge hat, dann befindet er sich mit der Arbeitsleistung in Annahmeverzug und darf diese Zeit nicht als Minusstunden anrechnen (§ 615 BGB). Auch durch Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, das Arbeitszeitkonto mit Minusstunden zu belasten, die sich aus der fehlenden Nutzung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit in einem Dienstplan ergeben (BAG 21.03.2012 Az. 5 AZR 676/11)." https://www.rechtsanwalt-bach.de/arbeitsrecht-leipzig/arbeitszeit/arbeitszeitkonto/#:~:text=Ein%20Arbeitszeitkonto%20darf%20im%20Arbeitsrecht,Pflicht%20besteht%2C%20die%20Arbeitszeit%20nachzuholen.&text=Der%20Arbeitnehmer%20ist%20dann%20zur,Arbeitszeit%20vorschussweise%20verg%C3%BCtet%20erhalten%20hat.
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PT-Morris schrieb:

„Beruhen die Minusstunden dagegen darauf, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht in Anspruch nimmt, weil er z.B. nicht genügend Aufträge hat, dann befindet er sich mit der Arbeitsleistung in Annahmeverzug und darf diese Zeit nicht als Minusstunden anrechnen (§ 615 BGB). Auch durch Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, das Arbeitszeitkonto mit Minusstunden zu belasten, die sich aus der fehlenden Nutzung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit in einem Dienstplan ergeben (BAG 21.03.2012 Az. 5 AZR 676/11)."

Arbeitszeitkonto: Rechtsprobleme bei Minusstunden und Mindestlohn.

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PT-Morris
Vor 6 Monaten
„Wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden kann, ob eine Arbeitszeitschuld entsteht, erhält er mit dem verstetigten Arbeitslohn einen Vorschuss in Form des Arbeitslohns. Der Arbeitnehmer ist dann zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat."
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„Wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden kann, ob eine Arbeitszeitschuld entsteht, erhält er mit dem verstetigten Arbeitslohn einen Vorschuss in Form des Arbeitslohns. Der Arbeitnehmer ist dann zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat."
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PT-Morris schrieb:

„Wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden kann, ob eine Arbeitszeitschuld entsteht, erhält er mit dem verstetigten Arbeitslohn einen Vorschuss in Form des Arbeitslohns. Der Arbeitnehmer ist dann zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat."

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PT-Morris schrieb:

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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
Hallo

Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge.

Nach Rücksprache mit dem AG deckelt er nun die Minusstunden auf meiner Seite auf 3h pro Woche. Ab da ist er verantwortlich, mich sinnvoll zu beschäftigen.

Damit kann ich, glaube ich, leben.

Freu mich aber über weitere interessante Denkanstöße.

Einen schönen Abend noch.
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Hallo Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge. Nach Rücksprache mit dem AG deckelt er nun die Minusstunden auf meiner Seite auf 3h pro Woche. Ab da ist er verantwortlich, mich sinnvoll zu beschäftigen. Damit kann ich, glaube ich, leben. Freu mich aber über weitere interessante Denkanstöße. Einen schönen Abend noch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo

Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge.

Nach Rücksprache mit dem AG deckelt er nun die Minusstunden auf meiner Seite auf 3h pro Woche. Ab da ist er verantwortlich, mich sinnvoll zu beschäftigen.

Damit kann ich, glaube ich, leben.

Freu mich aber über weitere interessante Denkanstöße.

Einen schönen Abend noch.

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kroetzi
Vor 6 Monaten
Naja wenn du meinst dass du mit 12 Minusstunden pro Monat gut dran bist.
Normal sollte ein Stundenkonto insgesamt begrenzt sein. Also max 25 h minus z.B. Die hättest du dann schon nach 2 Monaten erreicht. Dann wäre Ende Gelände mit Minusstunden machen.

Ich bin immer wieder erstaunt was Menschen noch bereit sind hinzunehmen.

Darf ich fragen wie hoch dein Verdienst ist ( welches Bundesland) und mit welchem PKW du die Heime anfährst?

Obwohl, so ganz glaube ich die Sache immer noch nicht.
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Naja wenn du meinst dass du mit 12 Minusstunden pro Monat gut dran bist. Normal sollte ein Stundenkonto insgesamt begrenzt sein. Also max 25 h minus z.B. Die hättest du dann schon nach 2 Monaten erreicht. Dann wäre Ende Gelände mit Minusstunden machen. Ich bin immer wieder erstaunt was Menschen noch bereit sind hinzunehmen. Darf ich fragen wie hoch dein Verdienst ist ( welches Bundesland) und mit welchem PKW du die Heime anfährst? Obwohl, so ganz glaube ich die Sache immer noch nicht.
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kroetzi schrieb:

Naja wenn du meinst dass du mit 12 Minusstunden pro Monat gut dran bist.
Normal sollte ein Stundenkonto insgesamt begrenzt sein. Also max 25 h minus z.B. Die hättest du dann schon nach 2 Monaten erreicht. Dann wäre Ende Gelände mit Minusstunden machen.

Ich bin immer wieder erstaunt was Menschen noch bereit sind hinzunehmen.

Darf ich fragen wie hoch dein Verdienst ist ( welches Bundesland) und mit welchem PKW du die Heime anfährst?

Obwohl, so ganz glaube ich die Sache immer noch nicht.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
Hallo

Stundenlohn ist 21€. In Berlin.
Da Führerschein nicht vorhanden ist, ist auch kein Pkw nötig.
Im Idealfall sind nach einer gewissen Anlaufzeit genug Verordnungen da, so daß kaum bis keine Minusstunden anfallen.
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Hallo Stundenlohn ist 21€. In Berlin. Da Führerschein nicht vorhanden ist, ist auch kein Pkw nötig. Im Idealfall sind nach einer gewissen Anlaufzeit genug Verordnungen da, so daß kaum bis keine Minusstunden anfallen.
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Sarah Gerbert
Vor 6 Monaten
Im Idealfall?
Dir ist klar, das dein Ag automatisch eine verringerte Motivation hat, dir neue Patienten zu akquirieren, wenn drei Minusstunden pro Woche eh auf deine Kappe gehen?
Das ist sehr wohl abwälzen des untetnehmerischen Risikos auf dich.


Du schreibst, das es sich um zwei bis drei Seniorenheime handelt?
Geh davon aus, das dort die Ausfallquote im Schnitt höher als in der Praxis ist.
Geh weiterhin davon aus, das die Corona- und sonstigen Krankheitsfälle das kommende halbe Jahr evtl stark ansteigen.
Wo hatten wir da im Lockdown den Peak? Genau, in den Pflegeheimen.

Du schreibst, du hast Kinder?
Dann arbeitest du ziemlich sicher nicht Vollzeit.
Drei Stunden weniger bezahltes Gehalt wirken sich aber um so stärker aus, je weniger Wochenstunden du vereinbart hast.
Rechne mal deinen Stundenlohn inklusive der drei Minuswochenstunden aus, dann weißt du, woran du übers Winterhalbjahr schlimmstenfalls bist.

Ansonsten stimme ich den anderen zu, laß die Finger weg!
Das ganze stinkt.

P.S.: auch der Weg Praxis zum Heim und zurück ist Arbeitszeit.

P.P.S.: und laß dich ja nicht auf eine ellenlange Kündigungsfrist ein (was ist da vereinbart?), sonst kann es sein, das du da sehr lange nicht wegkommst, wenn es eben nicht läuft.



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Im Idealfall? Dir ist klar, das dein Ag automatisch eine verringerte Motivation hat, dir neue Patienten zu akquirieren, wenn drei Minusstunden pro Woche eh auf deine Kappe gehen? Das ist sehr wohl abwälzen des untetnehmerischen Risikos auf dich. Du schreibst, das es sich um zwei bis drei Seniorenheime handelt? Geh davon aus, das dort die Ausfallquote im Schnitt höher als in der Praxis ist. Geh weiterhin davon aus, das die Corona- und sonstigen Krankheitsfälle das kommende halbe Jahr evtl stark ansteigen. Wo hatten wir da im Lockdown den Peak? Genau, in den Pflegeheimen. Du schreibst, du hast Kinder? Dann arbeitest du ziemlich sicher nicht Vollzeit. Drei Stunden weniger bezahltes Gehalt wirken sich aber um so stärker aus, je weniger Wochenstunden du vereinbart hast. Rechne mal deinen Stundenlohn inklusive der drei Minuswochenstunden aus, dann weißt du, woran du übers Winterhalbjahr schlimmstenfalls bist. Ansonsten stimme ich den anderen zu, laß die Finger weg! Das ganze stinkt. P.S.: auch der Weg Praxis zum Heim und zurück ist Arbeitszeit. P.P.S.: und laß dich ja nicht auf eine ellenlange Kündigungsfrist ein (was ist da vereinbart?), sonst kann es sein, das du da sehr lange nicht wegkommst, wenn es eben nicht läuft.
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Sarah Gerbert schrieb:

Im Idealfall?
Dir ist klar, das dein Ag automatisch eine verringerte Motivation hat, dir neue Patienten zu akquirieren, wenn drei Minusstunden pro Woche eh auf deine Kappe gehen?
Das ist sehr wohl abwälzen des untetnehmerischen Risikos auf dich.


Du schreibst, das es sich um zwei bis drei Seniorenheime handelt?
Geh davon aus, das dort die Ausfallquote im Schnitt höher als in der Praxis ist.
Geh weiterhin davon aus, das die Corona- und sonstigen Krankheitsfälle das kommende halbe Jahr evtl stark ansteigen.
Wo hatten wir da im Lockdown den Peak? Genau, in den Pflegeheimen.

Du schreibst, du hast Kinder?
Dann arbeitest du ziemlich sicher nicht Vollzeit.
Drei Stunden weniger bezahltes Gehalt wirken sich aber um so stärker aus, je weniger Wochenstunden du vereinbart hast.
Rechne mal deinen Stundenlohn inklusive der drei Minuswochenstunden aus, dann weißt du, woran du übers Winterhalbjahr schlimmstenfalls bist.

Ansonsten stimme ich den anderen zu, laß die Finger weg!
Das ganze stinkt.

P.S.: auch der Weg Praxis zum Heim und zurück ist Arbeitszeit.

P.P.S.: und laß dich ja nicht auf eine ellenlange Kündigungsfrist ein (was ist da vereinbart?), sonst kann es sein, das du da sehr lange nicht wegkommst, wenn es eben nicht läuft.



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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo

Stundenlohn ist 21€. In Berlin.
Da Führerschein nicht vorhanden ist, ist auch kein Pkw nötig.
Im Idealfall sind nach einer gewissen Anlaufzeit genug Verordnungen da, so daß kaum bis keine Minusstunden anfallen.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
In der Tat steht da eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Als Zweitsatz: im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen

Im Falle von Heimschließungen wegen Covid müssen wir dann noch mal reden, war seine Aussage auf meine Frage hin.

In der Praxis werde ich nicht arbeiten, so wie es mein Wunsch ist.
Tja, ein Rest Skepsos bleibt. Habe noch einen weiteren Vertrag für Heimtätigkeit vorliegen mit einem Grundgehalt plus 10% Umsatzbeteiligung. In diesem ist auch nicht von einem Stundenkonto die Rede.
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In der Tat steht da eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Als Zweitsatz: im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen Im Falle von Heimschließungen wegen Covid müssen wir dann noch mal reden, war seine Aussage auf meine Frage hin. In der Praxis werde ich nicht arbeiten, so wie es mein Wunsch ist. Tja, ein Rest Skepsos bleibt. Habe noch einen weiteren Vertrag für Heimtätigkeit vorliegen mit einem Grundgehalt plus 10% Umsatzbeteiligung. In diesem ist auch nicht von einem Stundenkonto die Rede.
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PT-Morris
Vor 6 Monaten
Biete ihm Freie Mitarbeitertätigkeit 80/20 an. Dann geht das volle Risiko auf dich.
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PT-Morris schrieb:

Biete ihm Freie Mitarbeitertätigkeit 80/20 an. Dann geht das volle Risiko auf dich.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

In der Tat steht da eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Als Zweitsatz: im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen

Im Falle von Heimschließungen wegen Covid müssen wir dann noch mal reden, war seine Aussage auf meine Frage hin.

In der Praxis werde ich nicht arbeiten, so wie es mein Wunsch ist.
Tja, ein Rest Skepsos bleibt. Habe noch einen weiteren Vertrag für Heimtätigkeit vorliegen mit einem Grundgehalt plus 10% Umsatzbeteiligung. In diesem ist auch nicht von einem Stundenkonto die Rede.

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