Wir suchen ab 01.Juli 2024 - DICH.
Lust auf eine Veränderung? Lust
auf familiäres Arbeiten mit
flacher Hierarchie? Lust auf
selbstständiges Arbeiten ohne
diese Verwaltungsaufgaben?
Du bist gerne auch schön älter
und erfahren - ideal mit MT und MLD
(keine Pflicht).
Du bist med. Bademeister und
Masseur mit
Erfahrung/Krankengymnastin/Physiotherapeutin?
Wir haben nach zwei großen Praxen
in Ärztehäusern nun endlich
unsere Bestimmung in einer kleinen
und hellen Privatpraxis gefunden.
Wen...
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Du bist gerne auch schön älter
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ich habe eine Frage und hoffe ich bekomme eine Lösung:)
Ich arbeite fest angestellt in einer Klinik, 400€ Job nebenbei in ner Praxis. Dann hätte ich noch ne privat Pat. Die von mir behandelt werden möchte.
Rezept: HB und Mld 60
So nun meine Frage: was kann ich nun machen dass ich sie behandeln kann, dass Rezept abrechnen kann und dass ich ,, das ganze Geld" bekomm???
Vielen Dank im Voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe ich bekomme eine Lösung:)
Ich arbeite fest angestellt in einer Klinik, 400€ Job nebenbei in ner Praxis. Dann hätte ich noch ne privat Pat. Die von mir behandelt werden möchte.
Rezept: HB und Mld 60
So nun meine Frage: was kann ich nun machen dass ich sie behandeln kann, dass Rezept abrechnen kann und dass ich ,, das ganze Geld" bekomm???
Vielen Dank im Voraus!
- Arbeitgeber fragen, ob er nichts gegen eine Selbständigkeit einzuwenden hat
- wenn dieses "ok" vorliegt, die ganzen restlichen Meldungen machen. U.a.
- BG anmelden und zahlen
- Berufshaftpflicht abschließen und zahlen
- evtl. Gesundheitsamt melden
- Finanzamt melden
Ich gehe davon aus, wenn dieses Deine einzige Patientin ist, daß Dein Einkommen aus der Selbständigkeit nicht 5400 pro Jahr übersteigt, so daß Du dann keine DRV zahlen mußt.
Aber meinst Du wirklich, daß sich dieser Aufwand lohnt für eine einzige Patientin???? Nur um "das ganze Geld" zu bekommen??
Vergiß es .....
Die einzig vernünftige Lösung, wenn die Patientin unbedingt von Dir behandelt werden möchte: akquirier sie als Patientin für die Praxis für die Du auf 400-Euro-Basis arbeitest und behandel sie hierüber
Nachtrag: Korrektur des DRV-Beitrags
[bearbeitet am 16.01.13 23:13]
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die neue schrieb:
wenn Du "das ganze Geld" bekommen möchtest, mußt Du erst mal
- Arbeitgeber fragen, ob er nichts gegen eine Selbständigkeit einzuwenden hat
- wenn dieses "ok" vorliegt, die ganzen restlichen Meldungen machen. U.a.
- BG anmelden und zahlen
- Berufshaftpflicht abschließen und zahlen
- evtl. Gesundheitsamt melden
- Finanzamt melden
Ich gehe davon aus, wenn dieses Deine einzige Patientin ist, daß Dein Einkommen aus der Selbständigkeit nicht 5400 pro Jahr übersteigt, so daß Du dann keine DRV zahlen mußt.
Aber meinst Du wirklich, daß sich dieser Aufwand lohnt für eine einzige Patientin???? Nur um "das ganze Geld" zu bekommen??
Vergiß es .....
Die einzig vernünftige Lösung, wenn die Patientin unbedingt von Dir behandelt werden möchte: akquirier sie als Patientin für die Praxis für die Du auf 400-Euro-Basis arbeitest und behandel sie hierüber
Nachtrag: Korrektur des DRV-Beitrags
[bearbeitet am 16.01.13 23:13]
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don schrieb:
Kann mich "die neue" nur anschliessen! Hinzu kommt, daß Du der Patientin eine Rechnung schreiben musst. Je nach Versicherer können fragen bezüglich einer vorhandenen Praxis aufkommen.
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