Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet und in
Vollzeitbeschäftigung
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Stroke Unit,
Innere Medizin und Chirurgie
Durchführung von Einzel- und
Gruppenthe...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir zum
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Physiotherapeuten (m/w/d)
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folgende frage: vor ein paar Wochen war ein vertreter da und hat mir eine Therapieliege vorgestellt. Die fand ich erstmal ganz schön. Nach einigem überlegen und telefonaten mit besagtem Vertreter habe ich heute die Bestellung unterschrieben und zurückgeschickt. Aber nun sind mir aber doch Zweifel gekommen. Meine Frage: Kann ich diese Bestellung nun einfach widerrufen?
das müsste doch gehen. denn genaugenommen ist so ein Kauf über eine Vertreter ja eine Art Haustürgeschäft - oder?
Wie sehr ihr das? Kann ich diese unterschriebene Bestellung rein rechtlich einfach widerrufen?
Abgesehen davon kann man ja immer noch auf ein Entgegenkommen dieser Firma hoffen. Aber wie sieht das rein rechtlich aus??
Danke euch.
(ich möchte lieber anonym bleiben)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend,
folgende frage: vor ein paar Wochen war ein vertreter da und hat mir eine Therapieliege vorgestellt. Die fand ich erstmal ganz schön. Nach einigem überlegen und telefonaten mit besagtem Vertreter habe ich heute die Bestellung unterschrieben und zurückgeschickt. Aber nun sind mir aber doch Zweifel gekommen. Meine Frage: Kann ich diese Bestellung nun einfach widerrufen?
das müsste doch gehen. denn genaugenommen ist so ein Kauf über eine Vertreter ja eine Art Haustürgeschäft - oder?
Wie sehr ihr das? Kann ich diese unterschriebene Bestellung rein rechtlich einfach widerrufen?
Abgesehen davon kann man ja immer noch auf ein Entgegenkommen dieser Firma hoffen. Aber wie sieht das rein rechtlich aus??
Danke euch.
(ich möchte lieber anonym bleiben)
Falls ja, lass uns doch den Namen des Lieferanten wissen.
Edit sacht noch, eigentlich müsste bei der Bestellung auch das Widerrufsrecht ersichtlich sein....
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ali schrieb:
Dis hängt von den AGBs ab, die Du bei der Bestellung unterschrieben hast. Ggf. könnten die Schadenersatz fordern. Wenn Du das aber schnell tust, sollte das eigentlich kein Problem sein.
Falls ja, lass uns doch den Namen des Lieferanten wissen.
Edit sacht noch, eigentlich müsste bei der Bestellung auch das Widerrufsrecht ersichtlich sein....
Hierfür gibt es kein Widerrufsrecht wie bei Verbrauchern.
Allerdings kann in den AGB´s ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden, das wird aber in den wenigsten Fällen so sein.
Merke: In der Praxis oder FÜR die Praxis niemals gleich unterschreiben. Immer vorher überlegen.
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KGSchuller schrieb:
Du hast in der Praxis ein Geschäft unter gewerblichen Aspekten abgeschlossen.
Hierfür gibt es kein Widerrufsrecht wie bei Verbrauchern.
Allerdings kann in den AGB´s ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden, das wird aber in den wenigsten Fällen so sein.
Merke: In der Praxis oder FÜR die Praxis niemals gleich unterschreiben. Immer vorher überlegen.
„Du hast in der Praxis ein Geschäft unter gewerblichen Aspekten abgeschlossen.
Hierfür gibt es kein Widerrufsrecht wie bei Verbrauchern.
Allerdings kann in den AGB´s ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden, das wird aber in den wenigsten Fällen so sein.
Merke: In der Praxis oder FÜR die Praxis niemals gleich unterschreiben. Immer vorher überlegen.“
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therapieheld schrieb:
Würde ich zu 100 % unterschreiben
„Du hast in der Praxis ein Geschäft unter gewerblichen Aspekten abgeschlossen.
Hierfür gibt es kein Widerrufsrecht wie bei Verbrauchern.
Allerdings kann in den AGB´s ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden, das wird aber in den wenigsten Fällen so sein.
Merke: In der Praxis oder FÜR die Praxis niemals gleich unterschreiben. Immer vorher überlegen.“
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