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Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
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möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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was kann ich als Selbstständiger an Fortbildungskosten absetzen bzw geltend machen? Mir ist wichtig was ich am Ende tatsächlich selber zahlen muß und was ich vom Finanzamt zurückbekomme. Gibt es da irgendwelche Richtwerte?
Danke euch schoneinmal
LG
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle
was kann ich als Selbstständiger an Fortbildungskosten absetzen bzw geltend machen? Mir ist wichtig was ich am Ende tatsächlich selber zahlen muß und was ich vom Finanzamt zurückbekomme. Gibt es da irgendwelche Richtwerte?
Danke euch schoneinmal
LG
in der Steuerliteratur findest Du alles in den sog. Reisekostenrichtlinien, Kursgebühren sind ohnehin absetzbar.
z. B. : Link
Bei solch grundlegenden Fragen wäre eine Besprechung mit dem Steuerberater sinnvoll.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo mab,
in der Steuerliteratur findest Du alles in den sog. Reisekostenrichtlinien, Kursgebühren sind ohnehin absetzbar.
z. B. : Link
Bei solch grundlegenden Fragen wäre eine Besprechung mit dem Steuerberater sinnvoll.
mfg hgb :wink:
Es verringert sich lediglich das zu versteuernde EK!
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Deine Antwort ist ein Schnellschuß, die Frage war:
>>Hallo an alle
was kann ich als Selbstständiger an Fortbildungskosten absetzen bzw geltend machen? Mir ist wichtig was ich am Ende tatsächlich selber zahlen muß und was ich vom Finanzamt zurückbekomme. Gibt es da irgendwelche Richtwerte? ...<<
Also die Frage klar gestellt: 1. Wie kann er etwas absetzen oder geltend machen - von Dir keine Antwort.
2. ".. was er selber zahlen muß und was er vom FA zurückbekommt - von Dir: Das Amt zahlt nichts!
3. Gibt es da irgendwelche Richtwerte? - Von Dir keine Antwort.
Natürlich bekommt mab etwas zurück, wenn er schon zuviel an Vorauszahlungen geleiset hat. Ob er überhaupt welche geleistet hat, wissen wir nicht. Er hat auch nicht speziell nach Fortbildungskostenerstattung gefragt, sondern offen "was", das schließt natürlich Steuern ein. Die Reisekostenrichtlinien hatte ich bereits genannt, @Shake hat eine Beispielsrechnung geliefert, die den Anteil berechnen läßt, der durch weniger Steuern oder eine Steueerrstattung aus den Fortbildungkosten entsteht.
Natürlich sind sowohl die Fortbildungskosten wie auch die Steuern von ihm zuvor gezahlt worden oder werden eben weniger bezahlt.
Aber Dein freundlicher Schnellschuß :astonished: beantwortet keine der Fragen. Das wollten wir doch aber im Forum im respektvollen Ton miteinander so halten? Oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden??
mfg + schönes WE hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Hallo @RoFo,
Deine Antwort ist ein Schnellschuß, die Frage war:
>>Hallo an alle
was kann ich als Selbstständiger an Fortbildungskosten absetzen bzw geltend machen? Mir ist wichtig was ich am Ende tatsächlich selber zahlen muß und was ich vom Finanzamt zurückbekomme. Gibt es da irgendwelche Richtwerte? ...<<
Also die Frage klar gestellt: 1. Wie kann er etwas absetzen oder geltend machen - von Dir keine Antwort.
2. ".. was er selber zahlen muß und was er vom FA zurückbekommt - von Dir: Das Amt zahlt nichts!
3. Gibt es da irgendwelche Richtwerte? - Von Dir keine Antwort.
Natürlich bekommt mab etwas zurück, wenn er schon zuviel an Vorauszahlungen geleiset hat. Ob er überhaupt welche geleistet hat, wissen wir nicht. Er hat auch nicht speziell nach Fortbildungskostenerstattung gefragt, sondern offen "was", das schließt natürlich Steuern ein. Die Reisekostenrichtlinien hatte ich bereits genannt, @Shake hat eine Beispielsrechnung geliefert, die den Anteil berechnen läßt, der durch weniger Steuern oder eine Steueerrstattung aus den Fortbildungkosten entsteht.
Natürlich sind sowohl die Fortbildungskosten wie auch die Steuern von ihm zuvor gezahlt worden oder werden eben weniger bezahlt.
Aber Dein freundlicher Schnellschuß :astonished: beantwortet keine der Fragen. Das wollten wir doch aber im Forum im respektvollen Ton miteinander so halten? Oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden??
mfg + schönes WE hgb :sunglasses:
Hallo @RoFo,
Deine Antwort ist ein Schnellschuß, die Frage war:
>>Hallo an alle
was kann ich als Selbstständiger an Fortbildungskosten absetzen bzw geltend machen? Mir ist wichtig was ich am Ende tatsächlich selber zahlen muß und was ich vom Finanzamt zurückbekomme. Gibt es da irgendwelche Richtwerte? ...<<
Also die Frage klar gestellt: 1. Wie kann er etwas absetzen oder geltend machen - von Dir keine Antwort.
2. ".. was er selber zahlen muß und was er vom FA zurückbekommt - von Dir: Das Amt zahlt nichts!
3. Gibt es da irgendwelche Richtwerte? - Von Dir keine Antwort.
Natürlich bekommt mab etwas zurück, wenn er schon zuviel an Vorauszahlungen geleiset hat. Ob er überhaupt welche geleistet hat, wissen wir nicht. Er hat auch nicht speziell nach Fortbildungskostenerstattung gefragt, sondern offen "was", das schließt natürlich Steuern ein. Die Reisekostenrichtlinien hatte ich bereits genannt, @Shake hat eine Beispielsrechnung geliefert, die den Anteil berechnen läßt, der durch weniger Steuern oder eine Steueerrstattung aus den Fortbildungkosten entsteht.
Natürlich sind sowohl die Fortbildungskosten wie auch die Steuern von ihm zuvor gezahlt worden oder werden eben weniger bezahlt.
Aber Dein freundlicher Schnellschuß :astonished: beantwortet keine der Fragen. Das wollten wir doch aber im Forum im respektvollen Ton miteinander so halten? Oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden??
mfg + schönes WE hgb :sunglasses:
Ich wollte/konnte die Frage nicht beantworten. Lediglich einen Focus setzen analog "das kann man von der Steuer absetzen, weiß natürlich nicht, ob Sie Steuern bezahlen aber das verschweige ich".
In keinem Fall möchte ich unfreundlich sein.
Bin kein Freund langer Texte, wo man nach der Pointe suchen muss.
Mir persönlich würden auch nur Stichpunkte als Antwort reichen.
Aber jeder verarbeitet Informationen anders.
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RoFo schrieb:
hgb schrieb am 12.7.19 14:11:
Hallo @RoFo,
Deine Antwort ist ein Schnellschuß, die Frage war:
>>Hallo an alle
was kann ich als Selbstständiger an Fortbildungskosten absetzen bzw geltend machen? Mir ist wichtig was ich am Ende tatsächlich selber zahlen muß und was ich vom Finanzamt zurückbekomme. Gibt es da irgendwelche Richtwerte? ...<<
Also die Frage klar gestellt: 1. Wie kann er etwas absetzen oder geltend machen - von Dir keine Antwort.
2. ".. was er selber zahlen muß und was er vom FA zurückbekommt - von Dir: Das Amt zahlt nichts!
3. Gibt es da irgendwelche Richtwerte? - Von Dir keine Antwort.
Natürlich bekommt mab etwas zurück, wenn er schon zuviel an Vorauszahlungen geleiset hat. Ob er überhaupt welche geleistet hat, wissen wir nicht. Er hat auch nicht speziell nach Fortbildungskostenerstattung gefragt, sondern offen "was", das schließt natürlich Steuern ein. Die Reisekostenrichtlinien hatte ich bereits genannt, @Shake hat eine Beispielsrechnung geliefert, die den Anteil berechnen läßt, der durch weniger Steuern oder eine Steueerrstattung aus den Fortbildungkosten entsteht.
Natürlich sind sowohl die Fortbildungskosten wie auch die Steuern von ihm zuvor gezahlt worden oder werden eben weniger bezahlt.
Aber Dein freundlicher Schnellschuß :astonished: beantwortet keine der Fragen. Das wollten wir doch aber im Forum im respektvollen Ton miteinander so halten? Oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden??
mfg + schönes WE hgb :sunglasses:
Ich wollte/konnte die Frage nicht beantworten. Lediglich einen Focus setzen analog "das kann man von der Steuer absetzen, weiß natürlich nicht, ob Sie Steuern bezahlen aber das verschweige ich".
In keinem Fall möchte ich unfreundlich sein.
Bin kein Freund langer Texte, wo man nach der Pointe suchen muss.
Mir persönlich würden auch nur Stichpunkte als Antwort reichen.
Aber jeder verarbeitet Informationen anders.
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RoFo schrieb:
Vom FA bekommt man nix.
Es verringert sich lediglich das zu versteuernde EK!
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ali schrieb:
Doppelpost
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das Finanzamt "übernimmt" nicht die Kosten, diese Kosten verringern die Abgaben ans Finanzamt.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Sorry Shakes,
das Finanzamt "übernimmt" nicht die Kosten, diese Kosten verringern die Abgaben ans Finanzamt.
Gruß von Monique
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Shakespeare schrieb:
Lesen um zu verstehen und nicht um zu antworten, dass würde ich mir öfter mal wünschen. Wenn Du verstanden hättest, dass ich genau die Steuerminderung beschrieben und vorgerechnet habe, dann hättest Du auch Dir Deinen Beitrag schenken können. Faktisch übernimmt oder erstattet das Finanzamt etwaige Fobi-Kosten über die Steuerminderung. Formal hast Du Recht das Wort "übernehmen" zu monieren. Aber wie gesagt manch einer will eben nur antworten...
"Faktisch übernimmt oder erstattet das Finanzamt etwaige Fobi-Kosten über die Steuerminderung." :point_up:
Faktisch mindert sich der Gewinn durch die Ausgaben, zu denen auch Fobis gehören. Und nur der Gewinn ist zu versteuern.
Übernehmen oder erstatten macht z.B. die PKV, nie und nimmer aber das Finanzamt.
Gruß von Monique
PS: Deine Beispielrechnung fand ich sehr hilfreich!
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M0nique schrieb:
Da AN offensichtlich wenig bis keine Ahnung von Steuerangelegenheiten hat, fand ich meinen Einwand wichtig: Es darf gar nicht erst das Gefühl aufkommen, dass das Finanzamt uns irgendwas geben würde.
"Faktisch übernimmt oder erstattet das Finanzamt etwaige Fobi-Kosten über die Steuerminderung." :point_up:
Faktisch mindert sich der Gewinn durch die Ausgaben, zu denen auch Fobis gehören. Und nur der Gewinn ist zu versteuern.
Übernehmen oder erstatten macht z.B. die PKV, nie und nimmer aber das Finanzamt.
Gruß von Monique
PS: Deine Beispielrechnung fand ich sehr hilfreich!
Das sind aber alles Wortklaubereien, typisch in diesem Forum.
Wenn sich jemend zu Fortbildungskosten informieren will, gibt es dazu viele Möglichkeiten, eine habe ich eingangs genannt und gut isses! Der REST ist wieder das übliche Beharken.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
na MOnique, ob das so richtig ist, daß das FA niemals erstatt? Es erstattet uns zuviel gezahlte Steuern, denn meist leisten wir ja Vorauszahlungen. Und dann gibt es eben etwas zurück. Es erstattet nicht direkt die Fortbildungskosten, aber es ist der Gewinn mindernde Anteil, der dann nicht besteuert wird.
Das sind aber alles Wortklaubereien, typisch in diesem Forum.
Wenn sich jemend zu Fortbildungskosten informieren will, gibt es dazu viele Möglichkeiten, eine habe ich eingangs genannt und gut isses! Der REST ist wieder das übliche Beharken.
mfg hgb :wink:
Natürlich "erstattet" das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern. Wäre ja "noch schöner" wenn es es das nicht täte.
Sagt mal, seid Ihr eigentlich alle oberschlau ins Berufsleben eingetreten? Wusstet Ihr zu Beginn Eurer Selbständigkeit schon alles Wichtige, alles über Steuer, Finanzamt?
Nein hgb, es sind keine Wortklaubeteien! Ich informiere hier eine/n Unwissende/n. Nicht mehr, nicht weniger.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
OMG :angry:
Natürlich "erstattet" das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern. Wäre ja "noch schöner" wenn es es das nicht täte.
Sagt mal, seid Ihr eigentlich alle oberschlau ins Berufsleben eingetreten? Wusstet Ihr zu Beginn Eurer Selbständigkeit schon alles Wichtige, alles über Steuer, Finanzamt?
Nein hgb, es sind keine Wortklaubeteien! Ich informiere hier eine/n Unwissende/n. Nicht mehr, nicht weniger.
Gruß von Monique
Du hast natürlich nicht einen Unwissenden aufgeklärt, sondern @Shake. korrigieren wollen, der Dir schon die passende Antwort gegeben hat. Dabei schreibst Du wieder Unfug :smile:, "daß nämlich das FA niemals erstattet". Es ist immer die Frage, wie man diese Erstattung nennt. Exakt eben Steuererstatuung, verursacht durch Fortbildungskosten. :thumbsdown:
Bei AN ist diese Erstattung noch deutlicher, da sie mehrheitlich keine Vorausszahlungen leisten und so erhebliche Steuerrückzahlungen bekommen können. Dies kann man wirtschaftlich besser gestalten, indem für wiederkehrende FoBis gleich ein Freibetrag eingetragen wird. Aber es soll jetzt keine ausführliche Steueberatung werden, nach 19 J. P-Praxis bist Du da sicher wie in allen anderen Dingen, zu denen Du Dich zu allen möglichen Tageszeiten äußerst, viel schlauer.
Wann arbeitest Du und wann bildest Du Dich fort?? :anguished:
Meine Steuerkenntnisse habe ich schon vor Eintritt in den Beruf als Student durch meine Aushilfsjobs in der vorlesungsfreien Zeit erworben und konsequent im Beruf fortgesetzt, dies zu Deiner Information auf Deine eher rhetorische Frage. :innocent:
Mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Hallo @MOnique,
Du hast natürlich nicht einen Unwissenden aufgeklärt, sondern @Shake. korrigieren wollen, der Dir schon die passende Antwort gegeben hat. Dabei schreibst Du wieder Unfug :smile:, "daß nämlich das FA niemals erstattet". Es ist immer die Frage, wie man diese Erstattung nennt. Exakt eben Steuererstatuung, verursacht durch Fortbildungskosten. :thumbsdown:
Bei AN ist diese Erstattung noch deutlicher, da sie mehrheitlich keine Vorausszahlungen leisten und so erhebliche Steuerrückzahlungen bekommen können. Dies kann man wirtschaftlich besser gestalten, indem für wiederkehrende FoBis gleich ein Freibetrag eingetragen wird. Aber es soll jetzt keine ausführliche Steueberatung werden, nach 19 J. P-Praxis bist Du da sicher wie in allen anderen Dingen, zu denen Du Dich zu allen möglichen Tageszeiten äußerst, viel schlauer.
Wann arbeitest Du und wann bildest Du Dich fort?? :anguished:
Meine Steuerkenntnisse habe ich schon vor Eintritt in den Beruf als Student durch meine Aushilfsjobs in der vorlesungsfreien Zeit erworben und konsequent im Beruf fortgesetzt, dies zu Deiner Information auf Deine eher rhetorische Frage. :innocent:
Mfg hgb :sunglasses:
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MikeL schrieb:
Ich bin mal gespannt, wer von Euch in diesem Endlossinnlosfreizeitvergeudungsthread das letzte Wort behält! :hushed:
das ist wirklich spannend. In diesem Thread war die Antwort nach 33 min. da. Und dann kommen wieder unsere Damen, die immer und zu allen Zeiten alles besser wissen, ohne auf die eigentliche Frage zu antworten. Es sind schon weniger geworden, 'mal sehen, wie es weiter geht. :sunglasses:
Mfg + schönes WE - ich gehe jetzt wieder auf die Leiter, also Ruhe vor und von mir hgb :smile:
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hgb schrieb:
Hallo @MikeL,
das ist wirklich spannend. In diesem Thread war die Antwort nach 33 min. da. Und dann kommen wieder unsere Damen, die immer und zu allen Zeiten alles besser wissen, ohne auf die eigentliche Frage zu antworten. Es sind schon weniger geworden, 'mal sehen, wie es weiter geht. :sunglasses:
Mfg + schönes WE - ich gehe jetzt wieder auf die Leiter, also Ruhe vor und von mir hgb :smile:
Hallo @MikeL,
das ist wirklich spannend. In diesem Thread war die Antwort nach 33 min. da
Einspruch Euer Ehren. Die Antwort war zwar schon nach 33 min da, aber der Hinweis auf das tatsächlich monitäre Volumen (pwrsönlicher Steuersatz- war auch gefragt - kam erst so ca nach 1,4 Stunden.... :sunglasses:
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ali schrieb:
hgb schrieb am 12.7.19 15:35:
Hallo @MikeL,
das ist wirklich spannend. In diesem Thread war die Antwort nach 33 min. da
Einspruch Euer Ehren. Die Antwort war zwar schon nach 33 min da, aber der Hinweis auf das tatsächlich monitäre Volumen (pwrsönlicher Steuersatz- war auch gefragt - kam erst so ca nach 1,4 Stunden.... :sunglasses:
Der andere Aspekt ist, daß mit jedem absetzbaren Euro das Einkommen zur nächst niedrigeren Grenze kommt und es ist nützlich, sich auf eine niedrigere Stufe des Steuersatzes zu hangeln.
Daher war auch mein Rat, den Steuerberater zu fragen. :thumbsdown:
Zur Berechnung Link hier: Steuersatz berechnen: So hoch ist Ihr persönlicher Steuersatz!
mfg hgb - ach so, fertig auf der Leiter! :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. hatte ich nicht so verstanden, ist auch nur ein Aspekt, besonders, wenn man dicht über einer Grenze liegt. Dann ist die Verlagerung von steuermindernden Kosten in jedes zweite Jahr ganz nützlich.
Der andere Aspekt ist, daß mit jedem absetzbaren Euro das Einkommen zur nächst niedrigeren Grenze kommt und es ist nützlich, sich auf eine niedrigere Stufe des Steuersatzes zu hangeln.
Daher war auch mein Rat, den Steuerberater zu fragen. :thumbsdown:
Zur Berechnung Link hier: Steuersatz berechnen: So hoch ist Ihr persönlicher Steuersatz!
mfg hgb - ach so, fertig auf der Leiter! :sunglasses:
Ich bin mal gespannt, wer von Euch in diesem Endlossinnlosfreizeitvergeudungsthread das letzte Wort behält! :hushed:
ich hätt den ja eher als Klugscheißerprofilierungsthread betitelt
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mbone schrieb:
MikeL schrieb am 12.7.19 15:24:
Ich bin mal gespannt, wer von Euch in diesem Endlossinnlosfreizeitvergeudungsthread das letzte Wort behält! :hushed:
ich hätt den ja eher als Klugscheißerprofilierungsthread betitelt
Ich bin mal gespannt, wer von Euch in diesem Endlossinnlosfreizeitvergeudungsthread das letzte Wort behält! :hushed:
ich hätt den ja eher als Klugscheißerprofilierungsthread betitelt
Werte Kollegen, darf ich freundlichst darauf hinweisen, dass in diesem Faden - wie so oft - mährere auf einmal verhandelt werden. Sicherlich kann Mann - oder Frau, oder Divers - auch darüber streiten, ob der dezidierte Erkenntnisgewinn - oder die Positionserläuterung in Relation zu irgendwas VERNÜNFTIGEN steht...aber BITTE...
ich hätte noch Genderaneinandervorbeimissverstehensfaden im Angebot...Wer bietet mähr ?
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ali schrieb:
mbone schrieb am 12.7.19 18:40:
MikeL schrieb am 12.7.19 15:24:
Ich bin mal gespannt, wer von Euch in diesem Endlossinnlosfreizeitvergeudungsthread das letzte Wort behält! :hushed:
ich hätt den ja eher als Klugscheißerprofilierungsthread betitelt
Werte Kollegen, darf ich freundlichst darauf hinweisen, dass in diesem Faden - wie so oft - mährere auf einmal verhandelt werden. Sicherlich kann Mann - oder Frau, oder Divers - auch darüber streiten, ob der dezidierte Erkenntnisgewinn - oder die Positionserläuterung in Relation zu irgendwas VERNÜNFTIGEN steht...aber BITTE...
ich hätte noch Genderaneinandervorbeimissverstehensfaden im Angebot...Wer bietet mähr ?
Wenn sich jemend zu Fortbildungskosten informieren will, gibt es dazu viele Möglichkeiten, eine habe ich eingangs genannt und gut isses! Der REST ist wieder das übliche Beharken. <<
.. meine Worte vom 11.7.19; 11.19 Uhr
Many thanks! Ufg hgb :smile:
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hgb schrieb:
>>Das sind aber alles Wortklaubereien, typisch in diesem Forum.
Wenn sich jemend zu Fortbildungskosten informieren will, gibt es dazu viele Möglichkeiten, eine habe ich eingangs genannt und gut isses! Der REST ist wieder das übliche Beharken. <<
.. meine Worte vom 11.7.19; 11.19 Uhr
Many thanks! Ufg hgb :smile:
Anklicken: 1-3 :sunglasses:
So ist das halt .....
@ ali: hast du heute vermährt mit Schwaben gesprochen, oder wohär die Affinität zum Umlaut?
@ hgb: alles schön und gut - aber wer in diesem thread sind "die Damen? Außer Monique hab ich keine gefunden :unamused:
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Susulo schrieb:
Dilbert, Peanuts & Co. - Wer hat recht? - Kultur - Süddeutsche
Anklicken: 1-3 :sunglasses:
So ist das halt .....
@ ali: hast du heute vermährt mit Schwaben gesprochen, oder wohär die Affinität zum Umlaut?
@ hgb: alles schön und gut - aber wer in diesem thread sind "die Damen? Außer Monique hab ich keine gefunden :unamused:
@ hgb: alles schön und gut - aber wer in diesem thread sind "die Damen? Außer Monique hab ich keine gefunden :unamused:
Disch hab isch misch auch gefragt..... :unamused:
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ali schrieb:
Susulo schrieb am
@ hgb: alles schön und gut - aber wer in diesem thread sind "die Damen? Außer Monique hab ich keine gefunden :unamused:
Disch hab isch misch auch gefragt..... :unamused:
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Plural majestatis!? :stuck_out_tongue:
mfg hgb :wink:
Gruß redvine
Aber leider bin ich nicht das Finanzamt
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redvine schrieb:
Ich bekomme von Dir 500,- € und dann gebe ich Dir 400,- €. Dann habe ich Dir 400,- € erstattet. Können wir gerne so machen.
Gruß redvine
Aber leider bin ich nicht das Finanzamt
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Richtwert ist Dein Steuersatz, den Du Dir anhand Deines letzten Steuerbescheid ausrechnen kannst. Kursgebühren, Fahrtkosten, Hotel und Verpflegungspauschale kann man geltend machen. Beispiel bei Gesamtkosten von 500€ und bei einem Steuersatz von 20%, übernimmt das Finanzamt 100€. Nicht umwerfend, aber immerhin...
Ich habe etwas darüber nachdenken müssen… Soll ich noch etwas dazu zu schreiben? Aber irgendwie lässt es mir keine Ruhe. Also besser was schreiben als Magengrimmen am Abend.
Ist jetzt ein gaaaanz schlechter Scherz, den Du nun zum zweiten Mal bringst!
Habe ich durch das Betreiben einer Privatpraxis weniger Recht mich in meinen Pausen (manchmal 45-60 Minuten unfreiwillig durch kurzfriste Absagen von Patienten wegen Busausfall, Auto kaputt, Kind krank) gemütlich auf dem sonnigen Balkon sitzend und Tee trinkend oder in meiner Freizeit (ja, auch ich arbeite nicht 24 Stunden am Tag und bin nicht 7 Tage die Woche 24 Stunden auf Fobis) hier im Forum zu äußern? Meine 5-10 Beiträge pro Woche halten mich ganz gewiss nicht von meiner gewissenhaften Vollzeittätigkeit als Physio ab.
Rofo schreibt: Vom FA bekommt man nix. Es verringert sich lediglich das zu versteuernde EK!
Ich schreibe: Faktisch mindert sich der Gewinn durch die Ausgaben, zu denen auch Fobis gehören. Und nur der Gewinn ist zu versteuern.
hgb schreibt: Es (das Finanzamt) erstattet nicht direkt die Fortbildungskosten, aber es ist der Gewinn mindernde Anteil, der dann nicht besteuert wird. Das sind aber alles Wortklaubereien, typisch in diesem Forum.
= exakt gleiche Aussagen nur anders formuliert = Auch Du bist ja offensichtlich den „Wortklaubereien“ nicht ganz abgeneigt.
Hallo??? AN leisten zwangsweise monatlich ihre Vorauszahlungen, denn vom monatlichen Gehalt wird die Steuer direkt vom AG ans FA abgeführt.
Auf RoFos Antwort
AN hat nur eine (1) Frage gestellt, auf deren Antwort Du von zwei anderen und mir direkt ein gelbes Sternchen erhalten hast, weil Dein Beitrag wirklich hilfreich war.
RoFo wird hier von Dir zurechtgewiesen: Andere dürfen nichts mehr zum Thema beitragen, weil signore hgb meint, dass mit seinem Beitrag bereits alles Wichtige gesagt sei?
hgb, selbst mit dem Plural majestatis ist eine solche Aussage total frauenfeindlich.
Hast Du ein Frauenprobem?
Hast Du ein Problem mit oder ein Problem ohne Frauen?
Ich (Dame Plural majestatis) habe geantwortet, und bitte, was war an meiner Antwort falsch: „diese (Fobi)Kosten verringern die Abgaben ans Finanzamt.“ Was daran war keine Antwort?
Mit Verlaub, ich bin schon zu lange in diesem Forum unterwegs und habe 20 Jahre lang unzählige Fragen nett und hilfreich beantwortet. Da muss ich mir von Dir – hgb – so eine dreiste frauenfeindliche Aussage zumindest nicht unkommentiert gefallen lassen. Eigentlich bin ich bei diesem Thema eher mega entspannt und eher mal hart im Nehmen, aber das war ne Nummer zu deutlich: "Unsere Damen wissen immer und zu allen Zeiten alles besser, ohne auf die eigentliche Frage zu antworten".
Nur mal so für die Damen-die-immer-alles-besser-wissen-Statistik:
Es gab 23 Antworten, davon 19 männliche Antworten, davon 8 von hgb, 4 von „unseren Damen“, drei davon von mir.
Rein aus dieser Statistik ergibt sich, wer hier meint etwas besser zu wissen:
19 Männerantworten : 4 Frauenantworten
15 Antworten von anderen : 8 Antworten von hgb
Gruß von Monique
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RoFo schrieb:
MOnique :thumbsdown:
Dein :thumbsdown: hat mir richtig gut getan - und das gebe ich gerne zu.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Danke RoFo,
Dein :thumbsdown: hat mir richtig gut getan - und das gebe ich gerne zu.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@hgb
hgb schrieb: nach 19 J. P-Praxis bist Du da sicher wie in allen anderen Dingen, zu denen Du Dich zu allen möglichen Tageszeiten äußerst, viel schlauer. Wann arbeitest Du und wann bildest Du Dich fort??
hgb schrieb: Bei AN ist diese Erstattung noch deutlicher, da sie mehrheitlich keine Vorausszahlungen leisten...
hgb schrieb: Du hast natürlich nicht einen Unwissenden aufgeklärt, sondern @Shake. korrigieren wollen. Du nimmst Dir raus zu wissen, was ich wollte? Na bravo! Nö, ich habe lediglich den Teil „das Finanzamt übernimmt“ richtiggestellt. Warum Shakes da so angepisst reagiert hat, das ist mir ein Rätsel. Ich habe Shakes in meinem nächsten Beitrag geschrieben: „Deine Beispielrechnung fand ich sehr hilfreich!“
Vom FA bekommt man nix. Es verringert sich lediglich das zu versteuernde EK! schreibst Du: Aber Dein freundlicher Schnellschuß beantwortet keine der Fragen. Das wollten wir doch aber im Forum im respektvollen Ton miteinander so halten? Oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden?? .
In diesem Thread war die Antwort nach 33 min. da. Und dann kommen wieder unsere Damen, die immer und zu allen Zeiten alles besser wissen, ohne auf die eigentliche Frage zu antworten. Der letzte Satz ist der, der mich letztendlich zu diesem Beitrag motiviert hat.
Ich habe etwas darüber nachdenken müssen… Soll ich noch etwas dazu zu schreiben? Aber irgendwie lässt es mir keine Ruhe. Also besser was schreiben als Magengrimmen am Abend.
Ist jetzt ein gaaaanz schlechter Scherz, den Du nun zum zweiten Mal bringst!
Habe ich durch das Betreiben einer Privatpraxis weniger Recht mich in meinen Pausen (manchmal 45-60 Minuten unfreiwillig durch kurzfriste Absagen von Patienten wegen Busausfall, Auto kaputt, Kind krank) gemütlich auf dem sonnigen Balkon sitzend und Tee trinkend oder in meiner Freizeit (ja, auch ich arbeite nicht 24 Stunden am Tag und bin nicht 7 Tage die Woche 24 Stunden auf Fobis) hier im Forum zu äußern? Meine 5-10 Beiträge pro Woche halten mich ganz gewiss nicht von meiner gewissenhaften Vollzeittätigkeit als Physio ab.
Rofo schreibt: Vom FA bekommt man nix. Es verringert sich lediglich das zu versteuernde EK!
Ich schreibe: Faktisch mindert sich der Gewinn durch die Ausgaben, zu denen auch Fobis gehören. Und nur der Gewinn ist zu versteuern.
hgb schreibt: Es (das Finanzamt) erstattet nicht direkt die Fortbildungskosten, aber es ist der Gewinn mindernde Anteil, der dann nicht besteuert wird. Das sind aber alles Wortklaubereien, typisch in diesem Forum.
= exakt gleiche Aussagen nur anders formuliert = Auch Du bist ja offensichtlich den „Wortklaubereien“ nicht ganz abgeneigt.
Hallo??? AN leisten zwangsweise monatlich ihre Vorauszahlungen, denn vom monatlichen Gehalt wird die Steuer direkt vom AG ans FA abgeführt.
Auf RoFos Antwort
AN hat nur eine (1) Frage gestellt, auf deren Antwort Du von zwei anderen und mir direkt ein gelbes Sternchen erhalten hast, weil Dein Beitrag wirklich hilfreich war.
RoFo wird hier von Dir zurechtgewiesen: Andere dürfen nichts mehr zum Thema beitragen, weil signore hgb meint, dass mit seinem Beitrag bereits alles Wichtige gesagt sei?
hgb, selbst mit dem Plural majestatis ist eine solche Aussage total frauenfeindlich.
Hast Du ein Frauenprobem?
Hast Du ein Problem mit oder ein Problem ohne Frauen?
Ich (Dame Plural majestatis) habe geantwortet, und bitte, was war an meiner Antwort falsch: „diese (Fobi)Kosten verringern die Abgaben ans Finanzamt.“ Was daran war keine Antwort?
Mit Verlaub, ich bin schon zu lange in diesem Forum unterwegs und habe 20 Jahre lang unzählige Fragen nett und hilfreich beantwortet. Da muss ich mir von Dir – hgb – so eine dreiste frauenfeindliche Aussage zumindest nicht unkommentiert gefallen lassen. Eigentlich bin ich bei diesem Thema eher mega entspannt und eher mal hart im Nehmen, aber das war ne Nummer zu deutlich: "Unsere Damen wissen immer und zu allen Zeiten alles besser, ohne auf die eigentliche Frage zu antworten".
Nur mal so für die Damen-die-immer-alles-besser-wissen-Statistik:
Es gab 23 Antworten, davon 19 männliche Antworten, davon 8 von hgb, 4 von „unseren Damen“, drei davon von mir.
Rein aus dieser Statistik ergibt sich, wer hier meint etwas besser zu wissen:
19 Männerantworten : 4 Frauenantworten
15 Antworten von anderen : 8 Antworten von hgb
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