ür unsere Abteilung Physiotherapie
am Standort Horb suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlungsplanung,
Durchführung und Dokumentation
unserer
stationären Patienten im
Fachbereich Geriatrie
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherapien
Selbsthilfetraining in den
Bereiche...
am Standort Horb suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
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Selbsthilfetraining in den
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Ich habe vor einen Kollegen bei mir einzustellen. Er arbeitet Teilzeit (Sozialversicherungspflichtig) in zwei verschiedenen Praxen. In meiner Praxis bräuchte für wenige Stunden in der Woche Unterstützung.
1) Kann ich ihn als FM beschäftigen? Wie viel darf er dann verdienen? Werden die beiden anderen Arbeitgeber als Auftraggeber gesehen, oder bin dann nur ich sein Auftraggeber und es würde sich dann um Scheinselbständigkeit handeln?
2) Oder auf 450,- € : Muss ich ihm monatlich ein festes Gehalt (z.B. 300€) garantieren , egal ob er soviele Arbeitsstunden leistet? Oder werden dann + oder - Stunden geschrieben? Oder können am Ende des Monats nur die Stunden abgerechnet werden, die tatsächlich geleistet wurden?
3) Was bezahlt ihr euren Minijobern pro Stunde ( im Nordbayern) ungefähr?
Viele Fragen, aber es wäre das erste Mal , dass ich jemanden anstelle.
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Maximilian Öller schrieb:
Habe einige Fragen zu diesem Thema und hoffe auf Antworten:
Ich habe vor einen Kollegen bei mir einzustellen. Er arbeitet Teilzeit (Sozialversicherungspflichtig) in zwei verschiedenen Praxen. In meiner Praxis bräuchte für wenige Stunden in der Woche Unterstützung.
1) Kann ich ihn als FM beschäftigen? Wie viel darf er dann verdienen? Werden die beiden anderen Arbeitgeber als Auftraggeber gesehen, oder bin dann nur ich sein Auftraggeber und es würde sich dann um Scheinselbständigkeit handeln?
2) Oder auf 450,- € : Muss ich ihm monatlich ein festes Gehalt (z.B. 300€) garantieren , egal ob er soviele Arbeitsstunden leistet? Oder werden dann + oder - Stunden geschrieben? Oder können am Ende des Monats nur die Stunden abgerechnet werden, die tatsächlich geleistet wurden?
3) Was bezahlt ihr euren Minijobern pro Stunde ( im Nordbayern) ungefähr?
Viele Fragen, aber es wäre das erste Mal , dass ich jemanden anstelle.
2. Es gelten für einen Minijobber die gleichen Arbeitsvertragsregeln wie für einen "normalen" Arbeitnehmer. Inkl. Krankheit, Urlaub usw usw; lediglich die SV Abgaben sind anders geregelt.
3. s.2.
[bearbeitet am 25.07.13 12:54]
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Für diese Fälle gilt ganz einfach: Wird der FM ordentlich umgesetzt, gibt es kaum Probleme. Das einzige wird die ordentliche Umsetzung sein!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Eine andere Sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle begründet keinesfalls eine Scheinselbstständigkeit. Auch nur ein Auftraggeber begründet keine Scheinselbstständigkeit.
Für diese Fälle gilt ganz einfach: Wird der FM ordentlich umgesetzt, gibt es kaum Probleme. Das einzige wird die ordentliche Umsetzung sein!
MFG
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Stephen Ziegler schrieb:
1. Du wärst der einzige Auftraggeber, da Du ja selbst schon festgestellt hast, das die anderen Arbeitgeber sind (SV-pflichtig) -> Scheinselbstständig
2. Es gelten für einen Minijobber die gleichen Arbeitsvertragsregeln wie für einen "normalen" Arbeitnehmer. Inkl. Krankheit, Urlaub usw usw; lediglich die SV Abgaben sind anders geregelt.
3. s.2.
[bearbeitet am 25.07.13 12:54]
Das heißt, daß auch der Mini-Jobber nicht nur für geleistete TEs bezahlt werden darf, sondern auch für abgesagte TEs oder Lücken im Plan.
Allerdings kann man mit dem Mini-Jobber einen reinen Aushilfs-Arbeitsvertrag abschließen. Dann zählen tatsächlich nur die erbrachten TEs. Hier wird der MA nur gerufen, wenn Arbeit anfällt. Wichtig allerdings (!!!!): Aushilfen MÜSSEN nicht auf Anruf kommen (wenn sie grad was anderes vorhaben), sondern dürfen dann auch absagen. Dafür haben sie ja auch keine festen Arbeitszeiten..
Infos gibt es in der Minijobzentrale!
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chipchap schrieb:
Für Mini-Jobber gelten die gleichen Arbeitsrecht-Gesetze, wie für jeden Vollzeitangestellten. Sie sind einfach nur so "auf Teilzeit", daß der Staat es steuerlich begünstigt.. :kissing_closed_eyes:
Das heißt, daß auch der Mini-Jobber nicht nur für geleistete TEs bezahlt werden darf, sondern auch für abgesagte TEs oder Lücken im Plan.
Allerdings kann man mit dem Mini-Jobber einen reinen Aushilfs-Arbeitsvertrag abschließen. Dann zählen tatsächlich nur die erbrachten TEs. Hier wird der MA nur gerufen, wenn Arbeit anfällt. Wichtig allerdings (!!!!): Aushilfen MÜSSEN nicht auf Anruf kommen (wenn sie grad was anderes vorhaben), sondern dürfen dann auch absagen. Dafür haben sie ja auch keine festen Arbeitszeiten..
Infos gibt es in der Minijobzentrale!
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