Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Es war alles in Ordung, aber mit der Rezeptgebühr gibt es große Probleme.
Es stimmen die Quittungen nicht mit den Angaben der OPTA DATA überein.
Demnach müßte ich mehr Geld an der Rezeption eingenommen haben. Die Kassenbücher aus den Jahren gibt es nicht mehr. Ich mache nichts an der Anmeldung und muß mich drauf verlassen das dort korrekt gearbeitet wird.
Daraufhin hat das Finanzamt eine Schätzung veranlasst. Ich soll nun einige Tausende Euro nachbezahlen. Aber meine Angaben sind absolut korrekt,ich nehme 1 x im Quartal die Quittungen mit nach Hause und am Jahresende geht alles zum Steuerberater. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten. An der Anmeldung wird nicht richtig angerechnet, Die Anmeldekraft von damals ist seit 2 Jahren weg. Nun will das Finanamt die OPTA DATA UNterlegen mit Namen mit den Quittungen vergleichen um zu sehen welche Namen fehlen. Fällt das nicht unter Datenschutz ?? Darf das Finanamt sich die Unterlagen von der OPTA DATA ansehen ? Da stehen doch die Namen drin. Bitte um Unterstützung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir hatten vom Finanzamt eine Prüfung der Jahre 2006,2007,2008
Es war alles in Ordung, aber mit der Rezeptgebühr gibt es große Probleme.
Es stimmen die Quittungen nicht mit den Angaben der OPTA DATA überein.
Demnach müßte ich mehr Geld an der Rezeption eingenommen haben. Die Kassenbücher aus den Jahren gibt es nicht mehr. Ich mache nichts an der Anmeldung und muß mich drauf verlassen das dort korrekt gearbeitet wird.
Daraufhin hat das Finanzamt eine Schätzung veranlasst. Ich soll nun einige Tausende Euro nachbezahlen. Aber meine Angaben sind absolut korrekt,ich nehme 1 x im Quartal die Quittungen mit nach Hause und am Jahresende geht alles zum Steuerberater. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten. An der Anmeldung wird nicht richtig angerechnet, Die Anmeldekraft von damals ist seit 2 Jahren weg. Nun will das Finanamt die OPTA DATA UNterlegen mit Namen mit den Quittungen vergleichen um zu sehen welche Namen fehlen. Fällt das nicht unter Datenschutz ?? Darf das Finanamt sich die Unterlagen von der OPTA DATA ansehen ? Da stehen doch die Namen drin. Bitte um Unterstützung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Lektion Nr. 2: Das FA hat auch ein Einsagerecht in Patientenunterlagen.
[bearbeitet am 31.05.13 19:37]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
was ist ein Einsagerecht ?
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gabriele639 schrieb:
Lars meinte sicher "das Recht auf Einsichtnahme". :blush:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Lektion Nr. 1: Kasssenbücher 10 Jahre aufheben.
Lektion Nr. 2: Das FA hat auch ein Einsagerecht in Patientenunterlagen.
[bearbeitet am 31.05.13 19:37]
> Die Kassenbücher aus den Jahren gibt es nicht mehr. Ich mache
> nichts an der Anmeldung und muß mich drauf verlassen das dort
> korrekt gearbeitet wird.
Die Kassenbücher aus diesen jahren müsstest Du aber noch aufbewahren.
Und wie kommst Du drauf, dass Du Deine MA an Tresen, bzw. deren Arbeit nicht kontrollieren musst? Du bist als Unternehmer für die Arbeit Deiner MA verantwortlich. Und Du musst auch dafür sorgen dass die Kassenbücher, bzw. die ausgestellten Quittungen mit den tatsächlichen Einnahmen übereinstimmen. Das muss doch schon in Deinem eigenen Interesse sein, dass das was eingenommen wird auch korrekt ist.
Und es ist übrigens total egal ob die Anmeldekraft von damals noch da ist oder nicht. Es ist Dein Betrioeb und nicht der Betrieb Deiner Anmeldekraft.
Hint: Verbringe mit Schreibarbeit genauso viel Zeit wie am Patienten, und kümmer Dich um Dein Unternehmen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe sehr viel Lehrgeld bezahlt. Seit 2012 geht das so nicht mehr bei uns. Ich war aber ein Mensch , der seinen Mitarbeitern bedingungslos vertraut hat. Das ist nun nicht mehr
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Helmut Fromberger schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Die Kassenbücher aus den Jahren gibt es nicht mehr. Ich mache
> nichts an der Anmeldung und muß mich drauf verlassen das dort
> korrekt gearbeitet wird.
Die Kassenbücher aus diesen jahren müsstest Du aber noch aufbewahren.
Und wie kommst Du drauf, dass Du Deine MA an Tresen, bzw. deren Arbeit nicht kontrollieren musst? Du bist als Unternehmer für die Arbeit Deiner MA verantwortlich. Und Du musst auch dafür sorgen dass die Kassenbücher, bzw. die ausgestellten Quittungen mit den tatsächlichen Einnahmen übereinstimmen. Das muss doch schon in Deinem eigenen Interesse sein, dass das was eingenommen wird auch korrekt ist.
Und es ist übrigens total egal ob die Anmeldekraft von damals noch da ist oder nicht. Es ist Dein Betrioeb und nicht der Betrieb Deiner Anmeldekraft.
Hint: Verbringe mit Schreibarbeit genauso viel Zeit wie am Patienten, und kümmer Dich um Dein Unternehmen.
Aufbewahrungspflichten gehörsenzu den basics!!!
Ist nirgenwo erfasst, wieviel befreite Pat. es gab??
Warte 'mal ab, was passiert, wenn das FA wegen Steuerbetrugs ermittelt. Wie Hoeness wirst Du zwar wohl nicht in die Deutsche Presse kommen, aber das zieht Blasen.
Dringe Empfehlung: Beratung zur wirtschaftlichen Praxisführung!!
mfg hgb
:hushed:
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Wenn mab weniger eingenommen hat, ist das nur schlecht für ihn und nicht für das FA. Deshalb halte ich eine Kontrolle des PI (ob Kassenbuch oder anders) für sehr wichtig.
Es stimmt, es war sehr naiv von mab alles der Rezeptionskraft zu überlassen.
Aber es ist genauso naiv von dir, hier Panik zu machen und von Steuerbetrug zu sprechen. Das ist totaler Quatsch.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das ist doch Unsinn. Weshalb sollte das FA wegen Steuerbetrugs ermitteln? Wenn ich es richtig verstanden habe, rechnet mab über Opta Data ab und die weisen (wie jedes Abrechnungszentrum) die genauen Zuzahlungen aus und diese gelten für das FA.
Wenn mab weniger eingenommen hat, ist das nur schlecht für ihn und nicht für das FA. Deshalb halte ich eine Kontrolle des PI (ob Kassenbuch oder anders) für sehr wichtig.
Es stimmt, es war sehr naiv von mab alles der Rezeptionskraft zu überlassen.
Aber es ist genauso naiv von dir, hier Panik zu machen und von Steuerbetrug zu sprechen. Das ist totaler Quatsch.
Gruß Britt
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hgb schrieb:
Als nur im Nebenerwerb Sebstständiger bin ich ob soviel Unkenntnis und Naivität platt!
Aufbewahrungspflichten gehörsenzu den basics!!!
Ist nirgenwo erfasst, wieviel befreite Pat. es gab??
Warte 'mal ab, was passiert, wenn das FA wegen Steuerbetrugs ermittelt. Wie Hoeness wirst Du zwar wohl nicht in die Deutsche Presse kommen, aber das zieht Blasen.
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mfg hgb
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hast du einen Steuerberater? Dann sollte der sich der Sache annehmen, und hoffentlich hat er Eier in der Hose... ich meine, er sollte sich darum kümmern, dass du zu deinem Recht kommst. Wieso sollst du Steuern zahlen für Geld, dass du nicht eingenommen hast?
Hast du eine Einzelfirma als Heilberufler und bist kein Kaufmann? Dann musst du meines Wissens nach gar kein Kassenbuch führen. Ich führe keines, weil mir mehrere Steuerberater gesagt haben, dass ich das nicht muss.
Goggle mal:
"WER MUSS EIN KASSENBUCH FÜHREN?
Alle buchführungspflichtigen Unternehmen müssen ein Kassenbuch führen. Handelsrechtlich buchführungspflichtig ist jeder gewerbliche Unternehmer, dessen Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister. Anhaltspunkte für
einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (kaufmännische Organisation) sind u. a.
•
ein hoher Umsatz
•
eine hohe Mitarbeiterzahl
•
ein umfangreiches Warenangebot"
Das alle trifft für Physiopraxen oft nicht zu.
Außerdem:
Es ist natürlich möglich, dass deine Anmeldekraft gar keine Zuzahlung eingezogen hat (dann hat du auch keine zu versteuernde Einnahme), oder sie könnte sie sogar gestohlen haben. Ich denke nicht, dass das Finanzamt dir da einen Strick draus drehen kann. Sicher kommt es aber drauf an, wie hoch die Abweichung ist. Die Zuzahlung im Jahresabschluss nicht anzugeben ist ja im Grunde unsere einzige Möglichkeit, Einnahmen nicht zu deklarieren, und da schaut das FA halt genau hin.
Viel erfolg!
Gruß, heropas
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Daher rät jeder guter Steuerberater, der sich in der Branche auskennt, zur Führung desselbigen. Egal ob Plicht oder nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Natürlich MUSS man bei eine kleine Praxis kein Kassenbuch führen, aber dann kann genau das passieren, was mab passiert ist.
Daher rät jeder guter Steuerberater, der sich in der Branche auskennt, zur Führung desselbigen. Egal ob Plicht oder nicht.
Ich habe alle Quittungen über Zuzahlungen sowie über Einkauf oder Entnahme für Baranschaffungen etc.darin abgeheftet und jeweils aufgeschrieben.Du mußt ja nicht wie bei anderen Geschäften immer abends einen Kassenabschluß machen ,aber schon monatlich zusammenzählen und dann auf nächsten Monat übertragen .
So hat man auch seine Bareinnahmen und Entnahmen ganz gut im Blick.
Das ist nicht Aufgabe des STB sondern des Unternehmers.
Ansonsten wurden meine Unterlagen mit Quittungen und Kassenbuch Jahrgangsmäßig angelegt und gelagert .
Dadurch gabs bei Überprüfungen keine Probleme.
Ordnung ist das halbe Leben und erleichtert einem viel.
Ein großer Verdienst daran kommt allerdings auch meiner StB. zu,die mich immer über wichtige und relevante Sachen auf dem Laufenden hielt und mir auch wertvolle Tips gab.
Wenn du Pech hast dann mußt du zahlen :smile: :smile: :smile:
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eim schrieb:
Also inzwischen sollte es sich auch bei Physios rumgesprochen haben dass es sinnvoll ist ein Kassenbuch fürs FA zu führen.Auch wenn kein Zwang besteht bist du damit immer auf der besseren Seite.(Hat mir meine Steuerberaterin nahegelegt ,da die FA immer öfter danach fragen)
Ich habe alle Quittungen über Zuzahlungen sowie über Einkauf oder Entnahme für Baranschaffungen etc.darin abgeheftet und jeweils aufgeschrieben.Du mußt ja nicht wie bei anderen Geschäften immer abends einen Kassenabschluß machen ,aber schon monatlich zusammenzählen und dann auf nächsten Monat übertragen .
So hat man auch seine Bareinnahmen und Entnahmen ganz gut im Blick.
Das ist nicht Aufgabe des STB sondern des Unternehmers.
Ansonsten wurden meine Unterlagen mit Quittungen und Kassenbuch Jahrgangsmäßig angelegt und gelagert .
Dadurch gabs bei Überprüfungen keine Probleme.
Ordnung ist das halbe Leben und erleichtert einem viel.
Ein großer Verdienst daran kommt allerdings auch meiner StB. zu,die mich immer über wichtige und relevante Sachen auf dem Laufenden hielt und mir auch wertvolle Tips gab.
Wenn du Pech hast dann mußt du zahlen :smile: :smile: :smile:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir hatten immer ein Kassenbuch , aber es stand mal irgendwo,das man die nicht aufbewahren bzw. überhaupt eins haben muß. Seit 2011 habe ich nun alles aufbewahrt.
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morpheus-06 schrieb:
So schnell kann man einer Fehlinfo aufsitzen :unamused:
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Helmut Fromberger schrieb:
Sorry, aber Du schreibst hier ziemlichen Käse. Hoffentlich nimmt das niemand ernst.
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eim schrieb:
Dem kann man nur zustimmen :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:
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heropas schrieb:
Hallo mab,
hast du einen Steuerberater? Dann sollte der sich der Sache annehmen, und hoffentlich hat er Eier in der Hose... ich meine, er sollte sich darum kümmern, dass du zu deinem Recht kommst. Wieso sollst du Steuern zahlen für Geld, dass du nicht eingenommen hast?
Hast du eine Einzelfirma als Heilberufler und bist kein Kaufmann? Dann musst du meines Wissens nach gar kein Kassenbuch führen. Ich führe keines, weil mir mehrere Steuerberater gesagt haben, dass ich das nicht muss.
Goggle mal:
"WER MUSS EIN KASSENBUCH FÜHREN?
Alle buchführungspflichtigen Unternehmen müssen ein Kassenbuch führen. Handelsrechtlich buchführungspflichtig ist jeder gewerbliche Unternehmer, dessen Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister. Anhaltspunkte für
einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (kaufmännische Organisation) sind u. a.
•
ein hoher Umsatz
•
eine hohe Mitarbeiterzahl
•
ein umfangreiches Warenangebot"
Das alle trifft für Physiopraxen oft nicht zu.
Außerdem:
Es ist natürlich möglich, dass deine Anmeldekraft gar keine Zuzahlung eingezogen hat (dann hat du auch keine zu versteuernde Einnahme), oder sie könnte sie sogar gestohlen haben. Ich denke nicht, dass das Finanzamt dir da einen Strick draus drehen kann. Sicher kommt es aber drauf an, wie hoch die Abweichung ist. Die Zuzahlung im Jahresabschluss nicht anzugeben ist ja im Grunde unsere einzige Möglichkeit, Einnahmen nicht zu deklarieren, und da schaut das FA halt genau hin.
Viel erfolg!
Gruß, heropas
Meines Wissens darf nur drei Jahre rückwirkend geprüft werden. Wieso dann 2006, 07, und 08?
gruß jytte
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Zu dir Map:
Also wir haben Kassenbuch, auch zur Kontrolle,wöchentlich die bezahlten Zuzahlungen summieren, Monat , vierteljährlich etc.
Am Jahresende sollte die Summe dann einigermaßen gleich mit dem der opta Data sein.
Nicht das du eine "Elstern"in deiner Praxis hast!
Schon mal daran gedacht??
Manchmal werden bei uns Stichproben bezüglich Zuzahlungen gemacht, ob kassiert wurde.
Toi toi toi.
Hoffe geht gut aus für dich
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mario29 schrieb:
Das glaube ich nicht,denke 10 Jahre, daher auch die zehn Jahre Aufbewahrungspflicht
Zu dir Map:
Also wir haben Kassenbuch, auch zur Kontrolle,wöchentlich die bezahlten Zuzahlungen summieren, Monat , vierteljährlich etc.
Am Jahresende sollte die Summe dann einigermaßen gleich mit dem der opta Data sein.
Nicht das du eine "Elstern"in deiner Praxis hast!
Schon mal daran gedacht??
Manchmal werden bei uns Stichproben bezüglich Zuzahlungen gemacht, ob kassiert wurde.
Toi toi toi.
Hoffe geht gut aus für dich
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morpheus-06 schrieb:
die meisten EKS-Bescheide werden unter Vorbehalt erteilt. Daher kann ein 3 Jahres-Zeitraum überprüft werden der länger zurück liegt.
gruß jytte
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Jytte schrieb:
O.K. danke für den Hinweis... man lernt doch nie aus.
gruß jytte
>>.....wieso soll dann auf die Rezeptgebühr Steuer gezahlt (bzw. nachgezahlt) werden, vor allem welche?<<
...könnte dies etwa Einkommen sein und man muß dies zur Einkommenssteuererlkärung als Einkommen deklarieren und dadurch "Steuern" zahlen :flushed:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 04.06.13 18:11]
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JürgenK schrieb:
Hallo urmel,
>>.....wieso soll dann auf die Rezeptgebühr Steuer gezahlt (bzw. nachgezahlt) werden, vor allem welche?<<
...könnte dies etwa Einkommen sein und man muß dies zur Einkommenssteuererlkärung als Einkommen deklarieren und dadurch "Steuern" zahlen :flushed:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 04.06.13 18:11]
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Jytte schrieb:
Wann war denn die Prüfung?
Meines Wissens darf nur drei Jahre rückwirkend geprüft werden. Wieso dann 2006, 07, und 08?
gruß jytte
urmel
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RoFo schrieb:
Liegt doch auf der Hand: Je höher der Gewinn, umso höher die Einkommenssteuer :wink:
Einfach ein Buch aus dem Schreibwarenladen und dann immer eintragen...ganz schnell erledigt und danach ist ruhe.
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TheStonie schrieb:
Wir haben immer wieder große differenzen gejabt, nachdem wir scharf das Kassenbuch fürhen und jeden Abend Kassensturz machen, gibt es kaum noch abweichungen.
Einfach ein Buch aus dem Schreibwarenladen und dann immer eintragen...ganz schnell erledigt und danach ist ruhe.
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eim schrieb:
Die Rezeptgebühren sind ebenso wie Zahlungen für ein Rezept nur von der UMsatzsteuer (MWST)befreit zählen aber insgesammt als deine Einnahmen und werden nach abzug deiner Betriebsausgaben zum zu versteuernden Einlommen gezählt
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urmel schrieb:
Ich weiss nicht, ob ich gerade einem Denkfehler unterliege. Wenn aber die Einnahmen, die aufgrund der ärztlichen Verordnung erfolgen steuerfreie Leistungen sind, wieso soll dann auf die Rezeptgebühr Steuer gezahlt (bzw. nachgezahlt) werden, vor allem welche?
urmel
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