Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Die Situation ist folgende.Bei uns in der Praxis kann jeder fest angestellte Therapeut seine Arbeitszeit selbst bestimmen.
z.Bsp. arbeitet eine Kollegin einen 20 Std.Job an 2,5 Tagen
Fallen auf diese Arbeitstage Feiertage würden ja pro Tag das doppelte an Stunden bezahlt.Also sozusagen werden dann am bezahlten Feiertag Überstunden aufgebaut , die ja bei gleichmäßiger Stundenverteilung ( 4Std./Tag) nicht auftauchen würden.
Die eigentliche Frage lautet. Wieviel Stunden müssen in so einem Fall bezahlt werden, umverlegt, oder wie auch immer gehandhabt werden?
Ich hoffe, die Situation verständlich beschrieben zu haben und würde mich über eine Klärung total freuen.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nach immer wiederkehrenden Diskussionen würde ich so gerne mal arbeitsrechtliche Hilfe bekommen.
Die Situation ist folgende.Bei uns in der Praxis kann jeder fest angestellte Therapeut seine Arbeitszeit selbst bestimmen.
z.Bsp. arbeitet eine Kollegin einen 20 Std.Job an 2,5 Tagen
Fallen auf diese Arbeitstage Feiertage würden ja pro Tag das doppelte an Stunden bezahlt.Also sozusagen werden dann am bezahlten Feiertag Überstunden aufgebaut , die ja bei gleichmäßiger Stundenverteilung ( 4Std./Tag) nicht auftauchen würden.
Die eigentliche Frage lautet. Wieviel Stunden müssen in so einem Fall bezahlt werden, umverlegt, oder wie auch immer gehandhabt werden?
Ich hoffe, die Situation verständlich beschrieben zu haben und würde mich über eine Klärung total freuen.
"Das doppelte an Stunden bezahlt. "
Ist nicht wahr, oder??
Unabhängig von der Wochenarbeitszeit sind Feiertage bezahlte freie Tage.
Ich verstehe deine Frage nicht wirklich.
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tom1350 schrieb:
Der Angestellten wird 2/5 ihrer Wochenarbeitszeit für Montag und Dienstag gutgeschrieben. Eine faire Regelung. Ansonsten sind die Stunden anzusetzen, die regelmäßig an diesem Tag gearbeitet wird. Bei einem freien Tag Pech für die Angestellte. Das wäre nach gesetzlicher Regelung.
.......und anonym stellt man eine Frage,die dann auch noch sehr sachlich ist aus dem einfachen Grund.
Es gibt halt Leute, die so antworten wie du.Also eben nicht sachlich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dass Feiertage bezahlt werden ist schön klar.
.......und anonym stellt man eine Frage,die dann auch noch sehr sachlich ist aus dem einfachen Grund.
Es gibt halt Leute, die so antworten wie du.Also eben nicht sachlich.
vielen Dank,das hilft uns schon sehr weiter.Wichtig wäre halt,dass der rechtliche Hintergrund gesichert ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Tom 1350,
vielen Dank,das hilft uns schon sehr weiter.Wichtig wäre halt,dass der rechtliche Hintergrund gesichert ist.
"Das doppelte an Stunden bezahlt." Ich verstehe deine Frage nicht wirklich.
Hallo AN, ich verstehe Deine Frage leider auch nicht wirklich.
Ich vermute mal, dass Du einfach nur wissen möchtest, wie arbeitsrechtlich und vergütungstechnisch ein Feiertag zu bewerten ist.
Hier die klare Antwort: Ist ein Arbeitstag ein Feiertag, so ist der Lohn für die auf den Feiertag fallenden Arbeitsstunden voll zu bezahlen. Punkt. So sieht es das Gesetz vor.
Da muss man nicht rumrechnen, querrechnen, verteilen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
RoFo schrieb am 20.12.17 09:00: Wie kann man an einem Feiertag Überstunden machen??
"Das doppelte an Stunden bezahlt." Ich verstehe deine Frage nicht wirklich.
Hallo AN, ich verstehe Deine Frage leider auch nicht wirklich.
Ich vermute mal, dass Du einfach nur wissen möchtest, wie arbeitsrechtlich und vergütungstechnisch ein Feiertag zu bewerten ist.
Hier die klare Antwort: Ist ein Arbeitstag ein Feiertag, so ist der Lohn für die auf den Feiertag fallenden Arbeitsstunden voll zu bezahlen. Punkt. So sieht es das Gesetz vor.
Da muss man nicht rumrechnen, querrechnen, verteilen.
Gruß von Monique
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RoFo schrieb:
Wie kann man an einem Feiertag Überstunden machen??
"Das doppelte an Stunden bezahlt. "
Ist nicht wahr, oder??
Unabhängig von der Wochenarbeitszeit sind Feiertage bezahlte freie Tage.
Ich verstehe deine Frage nicht wirklich.
Andersrum betrachtet, wenn ein Feiertag auf einen "nichtarbeitstag" fällt, was machst du dann? Dem Kollegen erzählen: sorry wir geben dir bei feiertagen an denen du arbeitest nur anteilig geld und an denen, an welchen du nicht arbeitest nichts?
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also wenn jemand immer montags frei hat bekommt er dieses jahr für mo 25.12. auch keine stunden gut geschrieben
wer regulär an dem tag gearbeitet hätte, jetzt aber feiertag hat weil feiertag ist, bekommt die zeit bezahlt die er normal gearbeitet hätte (wenn es unklar ist wieviele stunden es wären nimmt man den schnitt der letzten 3 Monate)
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Esra Luise schrieb:
wenn der Feiertag auf einen "nicht arbeitstag" fällt bekommt der AN auch keine überstunden dafür gut geschrieben -
also wenn jemand immer montags frei hat bekommt er dieses jahr für mo 25.12. auch keine stunden gut geschrieben
wer regulär an dem tag gearbeitet hätte, jetzt aber feiertag hat weil feiertag ist, bekommt die zeit bezahlt die er normal gearbeitet hätte (wenn es unklar ist wieviele stunden es wären nimmt man den schnitt der letzten 3 Monate)
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MeFe89 schrieb:
Genau das sag ich ja, wenn aber der anonyme nu 1/5 der gesamtwochenzeit gut schreiben möchte, dann müsste ee dies auch für feiertagetage machen an denen der AN nicht arbeitet
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MeFe89 schrieb:
Natürlich muss ein Feiertag komplett bezahlt werden, egal wieviele stunden er hat, haben die AN ihre Arbeitstage auf Mo und Do gelegt ist das ziemlich clever, soweit sollte man aber als AG denken können...
Andersrum betrachtet, wenn ein Feiertag auf einen "nichtarbeitstag" fällt, was machst du dann? Dem Kollegen erzählen: sorry wir geben dir bei feiertagen an denen du arbeitest nur anteilig geld und an denen, an welchen du nicht arbeitest nichts?
ich persönlich finde googlen gar nicht so schwer :kissing_closed_eyes:
Da findet man - bei richtiger Fragestellung - eigentlich auf alles Antworten. Welche am glaubwürdigsten sind, muss dann jeder selbst raus finden.
Ich glaube denen mal
Teilzeitarbeit: Besonderheiten bei Entgeltfortzahlung, Urlaub und Beteiligung des Betriebsrats | Personal Office Premium | Perso
Schönen Abend
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gängige Praxis bei uns: Alle haben einen Wochenschnitt, der auf 5 Tage die Woche verteilt wird, z. B. tgl. 4 h b. Teilzeit.
Entsprechend der Arbeitstage wird mit +-Stunden verrechnet. So ist es aus meiner Sicht am fairsten und der, der die typischen Feiertage immer frei hat, ist nicht übervorteilt.
Ist arbeitsrechtlich meines Wissens korrekt, den Link mag ich jetzt nicht lesen, aber hat sich bewährt.
LG Asima :wink:
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asima schrieb:
Hi,
gängige Praxis bei uns: Alle haben einen Wochenschnitt, der auf 5 Tage die Woche verteilt wird, z. B. tgl. 4 h b. Teilzeit.
Entsprechend der Arbeitstage wird mit +-Stunden verrechnet. So ist es aus meiner Sicht am fairsten und der, der die typischen Feiertage immer frei hat, ist nicht übervorteilt.
Ist arbeitsrechtlich meines Wissens korrekt, den Link mag ich jetzt nicht lesen, aber hat sich bewährt.
LG Asima :wink:
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MeFe89 schrieb:
Gerade das ist eben laut oberen link nicht rechtens ;) sonst müsste ja auch ein feiertag an welxhem der AN nicht arbeitet prozentual vergütet werden
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arosa81 schrieb:
Hallo AT
ich persönlich finde googlen gar nicht so schwer :kissing_closed_eyes:
Da findet man - bei richtiger Fragestellung - eigentlich auf alles Antworten. Welche am glaubwürdigsten sind, muss dann jeder selbst raus finden.
Ich glaube denen mal
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Schönen Abend
Bei mir sind Therapeuten Angestellte mit einer fixen Wochenarbeitszeit und einem festen Monatsgehalt. Da rechne ich doch keine Stunden nach. Egal ob gearbeitet oder frei. so hat ein Monat eben mal 19 (Dez.) mal 22 (Nov.) Arbeitstage. Das ändert doch am Monatsgehalt nichts. :tired_face:
Den Arbeitstagsdurchschnitt brauche ich nur zur Urlaubsberechnung.
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M0nique schrieb:
Nun, AN meldet sich nicht mehr...
Tom hat ja alles soo toll erklärt und war ja soo hilfreich. Vor allem rechtlich....
:confused:
Wozu braucht es dann noch kompetente sachliche Antworten auf verwirrte Fragen??
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RoFo schrieb:
Nö. Warum auch?
Tom hat ja alles soo toll erklärt und war ja soo hilfreich. Vor allem rechtlich....
:confused:
Wozu braucht es dann noch kompetente sachliche Antworten auf verwirrte Fragen??
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Udo schrieb:
Ich verstehe die Unklarheiten auch nicht??
Bei mir sind Therapeuten Angestellte mit einer fixen Wochenarbeitszeit und einem festen Monatsgehalt. Da rechne ich doch keine Stunden nach. Egal ob gearbeitet oder frei. so hat ein Monat eben mal 19 (Dez.) mal 22 (Nov.) Arbeitstage. Das ändert doch am Monatsgehalt nichts. :tired_face:
Den Arbeitstagsdurchschnitt brauche ich nur zur Urlaubsberechnung.
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