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Neues Thema
Falschberatung Steuerberater
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burmacat
20.06.2013 18:08
Habe gestern eine Rechnung (rund 160€) meiner alten Steuerberaterin erhalten, über eine "Leistung", die mehr als 1 Jahr zurückliegt. Habe die Dame nach meiner Existenzgründung 2x zu Beratungszwecken aufgesucht. Für den ersten Termin habe ich zeitnah eine Rechnung erhalten und beglichen. So weit, so gut!Die zweite Rechnung kam erst jetzt.
Der zweite Termin kam damals zustande, da ich Auskünfte zur Anstellung einer Minijobberin benötigte. Es verlief so, dass ich persönlich als kompletter Laie bzgl. Berechnung Entgelt und Sozialabgaben etc. bereits informierter war, als die Steuerberaterin (das fand ich damals so erschreckend, dass ich die Kanzlei gewechselt habe). Die Steuerberaterin hat damals mit mir zusammen das Internet durchforstet. Teilweise saß ich an ihrem Rechner, um Informationen über die Umlagen etc. einzuholen (das meiste hatte ich vorher schon in Eigenarbeit recherchiert). Dann schickte sie mir später eine Berechnungstabelle per E-Mail, die ich bereits aus dem Internet gezogen hatte. Obendrein sagte sie mir, dass ich eine Umlage nicht zahlen bräuchte. Später habe ich zum Glück eigenständig recherchiert und die Umlage doch gezahlt (das war laut meiner neuen Steuerberaterin auch korrekt). Die zweite Falschberatung erfolgte in Bezug auf meine Fahrtkostenabrechnung. Mir wurde gesagt, dass ich mein Fahrzeug prozentual so viel beruflich nutze, dass ausschließlich die 1%-Regelung bei mir greifen würde (und ich keine andere Wahl hätte) und dass ich kein Fahrtenbuch mehr führen müsse. Jetzt sieht es aber so aus, dass ich mein Fahrzeug heute wie damals zu 90% beruflich nutze. Meine aktuelle Steuerkanzlei rät mir zum Fahrtenbuch, dass steuerlich für mich günstiger sei, je mehr ich beruflich fahren würde. Das Problem: Im vergangen Jahr habe ich dank der Falschauskunft von Dame Nr. 1 keinerlei Dokumentation über Fahrten und Tankbelege im Zeitraum von ca. 4 Monaten und kann diese auch nicht steuerlich absetzen. Da ich pro Arbeitstag über 80km beruflich verheize, finde ich das nicht unerheblich.

Das alles ist schon ärgerlich genug, und dann habe ich mich jetzt natürlich sehr über diese dreiste Rechnung aufgeregt. Mich würde interessieren, ob ich dagegen angehen kann. Würde mich jetzt schriftlich äußern, dass ich die Rechnung nicht bezahlen werde. Schließlich haben mir die sogen. "Leistungen" eher geschadet. Inwiefern sich das finanziell auswirkt, kann ich nicht wirklich einschätzen. Eigentlich müsste ich sogar noch eine Art Schadenersatz beanspruchen können. Sicherlich ist das alles kein Weltuntergang, aber geschadet hat es mir trotzdem. Da ich bis gestern keine Rechnung für diesen katastrophalen Termin erhalten hatte, habe ich es bisher auf sich beruhen lassen. Aber jetzt auch noch für das Desaster zu zahlen? Mir geht es eigentlich nur darum, dass ich diese Rechnung nicht begleichen möchte!!!

Vielleicht hatte schon mal jemand ein ähnliches Problem? Freue mich über jeden sachlichen und brauchbaren Tipp!

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Habe gestern eine Rechnung (rund 160€) meiner alten Steuerberaterin erhalten, über eine "Leistung", die mehr als 1 Jahr zurückliegt. Habe die Dame nach meiner Existenzgründung 2x zu Beratungszwecken aufgesucht. Für den ersten Termin habe ich zeitnah eine Rechnung erhalten und beglichen. So weit, so gut!Die zweite Rechnung kam erst jetzt. Der zweite Termin kam damals zustande, da ich Auskünfte zur Anstellung einer Minijobberin benötigte. Es verlief so, dass ich persönlich als kompletter Laie bzgl. Berechnung Entgelt und Sozialabgaben etc. bereits informierter war, als die Steuerberaterin (das fand ich damals so erschreckend, dass ich die Kanzlei gewechselt habe). Die Steuerberaterin hat damals mit mir zusammen das Internet durchforstet. Teilweise saß ich an ihrem Rechner, um Informationen über die Umlagen etc. einzuholen (das meiste hatte ich vorher schon in Eigenarbeit recherchiert). Dann schickte sie mir später eine Berechnungstabelle per E-Mail, die ich bereits aus dem Internet gezogen hatte. Obendrein sagte sie mir, dass ich eine Umlage nicht zahlen bräuchte. Später habe ich zum Glück eigenständig recherchiert und die Umlage doch gezahlt (das war laut meiner neuen Steuerberaterin auch korrekt). Die zweite Falschberatung erfolgte in Bezug auf meine Fahrtkostenabrechnung. Mir wurde gesagt, dass ich mein Fahrzeug prozentual so viel beruflich nutze, dass ausschließlich die 1%-Regelung bei mir greifen würde (und ich keine andere Wahl hätte) und dass ich kein Fahrtenbuch mehr führen müsse. Jetzt sieht es aber so aus, dass ich mein Fahrzeug heute wie damals zu 90% beruflich nutze. Meine aktuelle Steuerkanzlei rät mir zum Fahrtenbuch, dass steuerlich für mich günstiger sei, je mehr ich beruflich fahren würde. Das Problem: Im vergangen Jahr habe ich dank der Falschauskunft von Dame Nr. 1 keinerlei Dokumentation über Fahrten und Tankbelege im Zeitraum von ca. 4 Monaten und kann diese auch nicht steuerlich absetzen. Da ich pro Arbeitstag über 80km beruflich verheize, finde ich das nicht unerheblich. Das alles ist schon ärgerlich genug, und dann habe ich mich jetzt natürlich sehr über diese dreiste Rechnung aufgeregt. Mich würde interessieren, ob ich dagegen angehen kann. Würde mich jetzt schriftlich äußern, dass ich die Rechnung nicht bezahlen werde. Schließlich haben mir die sogen. "Leistungen" eher geschadet. Inwiefern sich das finanziell auswirkt, kann ich nicht wirklich einschätzen. Eigentlich müsste ich sogar noch eine Art Schadenersatz beanspruchen können. Sicherlich ist das alles kein Weltuntergang, aber geschadet hat es mir trotzdem. Da ich bis gestern keine Rechnung für diesen katastrophalen Termin erhalten hatte, habe ich es bisher auf sich beruhen lassen. Aber jetzt auch noch für das Desaster zu zahlen? Mir geht es eigentlich nur darum, dass ich diese Rechnung nicht begleichen möchte!!! Vielleicht hatte schon mal jemand ein ähnliches Problem? Freue mich über jeden sachlichen und brauchbaren Tipp!
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burmacat schrieb:

Habe gestern eine Rechnung (rund 160€) meiner alten Steuerberaterin erhalten, über eine "Leistung", die mehr als 1 Jahr zurückliegt. Habe die Dame nach meiner Existenzgründung 2x zu Beratungszwecken aufgesucht. Für den ersten Termin habe ich zeitnah eine Rechnung erhalten und beglichen. So weit, so gut!Die zweite Rechnung kam erst jetzt.
Der zweite Termin kam damals zustande, da ich Auskünfte zur Anstellung einer Minijobberin benötigte. Es verlief so, dass ich persönlich als kompletter Laie bzgl. Berechnung Entgelt und Sozialabgaben etc. bereits informierter war, als die Steuerberaterin (das fand ich damals so erschreckend, dass ich die Kanzlei gewechselt habe). Die Steuerberaterin hat damals mit mir zusammen das Internet durchforstet. Teilweise saß ich an ihrem Rechner, um Informationen über die Umlagen etc. einzuholen (das meiste hatte ich vorher schon in Eigenarbeit recherchiert). Dann schickte sie mir später eine Berechnungstabelle per E-Mail, die ich bereits aus dem Internet gezogen hatte. Obendrein sagte sie mir, dass ich eine Umlage nicht zahlen bräuchte. Später habe ich zum Glück eigenständig recherchiert und die Umlage doch gezahlt (das war laut meiner neuen Steuerberaterin auch korrekt). Die zweite Falschberatung erfolgte in Bezug auf meine Fahrtkostenabrechnung. Mir wurde gesagt, dass ich mein Fahrzeug prozentual so viel beruflich nutze, dass ausschließlich die 1%-Regelung bei mir greifen würde (und ich keine andere Wahl hätte) und dass ich kein Fahrtenbuch mehr führen müsse. Jetzt sieht es aber so aus, dass ich mein Fahrzeug heute wie damals zu 90% beruflich nutze. Meine aktuelle Steuerkanzlei rät mir zum Fahrtenbuch, dass steuerlich für mich günstiger sei, je mehr ich beruflich fahren würde. Das Problem: Im vergangen Jahr habe ich dank der Falschauskunft von Dame Nr. 1 keinerlei Dokumentation über Fahrten und Tankbelege im Zeitraum von ca. 4 Monaten und kann diese auch nicht steuerlich absetzen. Da ich pro Arbeitstag über 80km beruflich verheize, finde ich das nicht unerheblich.

Das alles ist schon ärgerlich genug, und dann habe ich mich jetzt natürlich sehr über diese dreiste Rechnung aufgeregt. Mich würde interessieren, ob ich dagegen angehen kann. Würde mich jetzt schriftlich äußern, dass ich die Rechnung nicht bezahlen werde. Schließlich haben mir die sogen. "Leistungen" eher geschadet. Inwiefern sich das finanziell auswirkt, kann ich nicht wirklich einschätzen. Eigentlich müsste ich sogar noch eine Art Schadenersatz beanspruchen können. Sicherlich ist das alles kein Weltuntergang, aber geschadet hat es mir trotzdem. Da ich bis gestern keine Rechnung für diesen katastrophalen Termin erhalten hatte, habe ich es bisher auf sich beruhen lassen. Aber jetzt auch noch für das Desaster zu zahlen? Mir geht es eigentlich nur darum, dass ich diese Rechnung nicht begleichen möchte!!!

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Meitao
20.06.2013 20:35
Schilder der Tante das genau so wie hier!

MFG
Meitao
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Meitao schrieb:

Schilder der Tante das genau so wie hier!

MFG
Meitao

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Shakespeare
21.06.2013 11:50
Grundsätzlich haften Steuerberater für Schäden, die durch falsche Auskünfte entstehen, wenn sie verbindliche Auskünfte erteilen (BGH). Verlangt der Berater ein Honorar, kann man von einer Verbindlichkeit der Auskünfte ausgehen.
Im beschriebenen Fall ist jedoch kein Schaden entstanden.
Lediglich die Honorarforderung könnte man als finanziellen Schaden betrachten. Der Berater hat jedoch Zeit und Aufwand gehabt und sicherlich nicht absichtlich oder fahrlässig falsche Auskünfte erteilt. Man müsste vermutlich vor Gericht den Einzelfall klären und dann ggf. das Honorar kürzen oder verweigern, wenn man nachweisen kann, dass die gesamte Beratung fehlerhaft und inkompetent war. Einfach nicht zu bezahlen, weil man woanders andere Auskünfte erhalten hat, wird vermutlich nicht funktionieren.
Du müsstest es wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (hast du Beweise für die Auskünfte?). In so fern hat Meitao wohl nicht unrecht, wenn er empfiehlt zunächst das Gespräch mit der Steuerberaterin zu suchen. Viel Erfolg, S.

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Grundsätzlich haften Steuerberater für Schäden, die durch falsche Auskünfte entstehen, wenn sie verbindliche Auskünfte erteilen (BGH). Verlangt der Berater ein Honorar, kann man von einer Verbindlichkeit der Auskünfte ausgehen. Im beschriebenen Fall ist jedoch kein Schaden entstanden. Lediglich die Honorarforderung könnte man als finanziellen Schaden betrachten. Der Berater hat jedoch Zeit und Aufwand gehabt und sicherlich nicht absichtlich oder fahrlässig falsche Auskünfte erteilt. Man müsste vermutlich vor Gericht den Einzelfall klären und dann ggf. das Honorar kürzen oder verweigern, wenn man nachweisen kann, dass die gesamte Beratung fehlerhaft und inkompetent war. Einfach nicht zu bezahlen, weil man woanders andere Auskünfte erhalten hat, wird vermutlich nicht funktionieren. Du müsstest es wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (hast du Beweise für die Auskünfte?). In so fern hat Meitao wohl nicht unrecht, wenn er empfiehlt zunächst das Gespräch mit der Steuerberaterin zu suchen. Viel Erfolg, S.
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Shakespeare schrieb:

Grundsätzlich haften Steuerberater für Schäden, die durch falsche Auskünfte entstehen, wenn sie verbindliche Auskünfte erteilen (BGH). Verlangt der Berater ein Honorar, kann man von einer Verbindlichkeit der Auskünfte ausgehen.
Im beschriebenen Fall ist jedoch kein Schaden entstanden.
Lediglich die Honorarforderung könnte man als finanziellen Schaden betrachten. Der Berater hat jedoch Zeit und Aufwand gehabt und sicherlich nicht absichtlich oder fahrlässig falsche Auskünfte erteilt. Man müsste vermutlich vor Gericht den Einzelfall klären und dann ggf. das Honorar kürzen oder verweigern, wenn man nachweisen kann, dass die gesamte Beratung fehlerhaft und inkompetent war. Einfach nicht zu bezahlen, weil man woanders andere Auskünfte erhalten hat, wird vermutlich nicht funktionieren.
Du müsstest es wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (hast du Beweise für die Auskünfte?). In so fern hat Meitao wohl nicht unrecht, wenn er empfiehlt zunächst das Gespräch mit der Steuerberaterin zu suchen. Viel Erfolg, S.

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burmacat
21.06.2013 16:12
Danke euch!
@Shaekespeare: Na ja, durch die Fahrtkosten, die ich nicht nachweisen kann, ist mir schon ein finanzieller Schaden entstanden.
Werde es erstmal schriftlich bei der Steuerberaterin versuchen. Könnte mich vielleicht noch damit anfreunden, dass sie mit dem Rechnungsbetrag runtergeht.

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Danke euch! @Shaekespeare: Na ja, durch die Fahrtkosten, die ich nicht nachweisen kann, ist mir schon ein finanzieller Schaden entstanden. Werde es erstmal schriftlich bei der Steuerberaterin versuchen. Könnte mich vielleicht noch damit anfreunden, dass sie mit dem Rechnungsbetrag runtergeht.
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burmacat schrieb:

Danke euch!
@Shaekespeare: Na ja, durch die Fahrtkosten, die ich nicht nachweisen kann, ist mir schon ein finanzieller Schaden entstanden.
Werde es erstmal schriftlich bei der Steuerberaterin versuchen. Könnte mich vielleicht noch damit anfreunden, dass sie mit dem Rechnungsbetrag runtergeht.



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