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Ausrichtung, die sehr eng mit den
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Lies weiter und lass dich
überzeugen, dass du bei uns
richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
...
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ist die Fahrzeit von daheim zum ersten Hausbesuch des Tages Arbeitszeit?
Konkreter noch-die Entfernung zum ersten Hausbesuch kann ja enorm variieren und viel Zeit zusätzlich erfordern.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ist die Fahrzeit von daheim zum ersten Hausbesuch des Tages Arbeitszeit?
Konkreter noch-die Entfernung zum ersten Hausbesuch kann ja enorm variieren und viel Zeit zusätzlich erfordern.
Danke
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nein, grundsätzlich ist der Heimarbeitsweg Privatvergnügen; egal wo die Einsatzstelle ist.
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kvet schrieb:
Du musst erst zur Arbeitsstelle fahren, und dann zum 1 Hausbesuch Dann ist es auch Arbeitszeit. Das ist auch der korrekte Weg.
Arbeitsweg zum auswärtigen Einsatzort ist in vielen Branchen üblich, warum denn auch nicht in der Therapie?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wieso sollte das der korrekte Weg sein???
Arbeitsweg zum auswärtigen Einsatzort ist in vielen Branchen üblich, warum denn auch nicht in der Therapie?
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Inche schrieb:
Weil es dann eine sogenannte Einsatzwechseltätigkeit sein müsste ist es aber nicht da als fester Arbeitsplatz die Praxis da ist und man eigentlich dort zuerst die Patientenakten holen müsste wegen dem Datenschutz und dann zum Hb dann wäre die Fahrt zum Hb Arbeitszeit
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Wonderwoman schrieb:
UNSINN!!!
Die Suchfunktion benutzen wäre auch eine Möglichkeit lieber „Anonymer Teilnehmen“, weil hier sonst immer wieder eine endlose Diskusion beginnt.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Ist ein Kindergarten hier, immer wieder die gleichen Fragen. Nur weil PI sich rechtlich nicht auskennen und die rechtliche Lage nicht wahrhaben wollen.
Die Suchfunktion benutzen wäre auch eine Möglichkeit lieber „Anonymer Teilnehmen“, weil hier sonst immer wieder eine endlose Diskusion beginnt.
Gruß redvine
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Inche schrieb:
Nein der hin und Rückweg zu Arbeitsstelle sind Privat egal ob du zur Praxis oder zum Hb fährst.
Hallo,
ist die Fahrzeit von daheim zum ersten Hausbesuch des Tages Arbeitszeit?
Konkreter noch-die Entfernung zum ersten Hausbesuch kann ja enorm variieren und viel Zeit zusätzlich erfordern.
Danke
Die Arbeitszeit beginnt mit dem HB. Du fragst dich ja auch hoffentlch nicht , ob die Fahrt von daheim zur Arbeitsstätte ( Praxis ) schon zur Arbeitszeit zählt .
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Leni C. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.9.14 14:26:
Hallo,
ist die Fahrzeit von daheim zum ersten Hausbesuch des Tages Arbeitszeit?
Konkreter noch-die Entfernung zum ersten Hausbesuch kann ja enorm variieren und viel Zeit zusätzlich erfordern.
Danke
Die Arbeitszeit beginnt mit dem HB. Du fragst dich ja auch hoffentlch nicht , ob die Fahrt von daheim zur Arbeitsstätte ( Praxis ) schon zur Arbeitszeit zählt .
Was faktisch bleibt ist also eine versicherungsrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers für die Gesamtstrecke und ein evtl. zeitlicher und/oder streckenmäßiger Mehraufwand, für den der Arbeitgeber zahlen müsste. Das ist übrigens für alle Betriebe in allen Branchen vollkommen üblich und normal, hier einen Mehraufwand zu vergüten. In manchen Therapiepraxen scheint man aber der Meinung zu sein, dass man hier auf Kosten der Arbeitnehmer sich seinen Verpflichtungen entziehen kann, indem man sich nicht gründlich informiert, genaue vertragliche Regelungen macht und lieber auf sein persönliches Rechtsempfinden zum eigenen Vorteil setzt...
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Wonderwoman schrieb:
Kann man alles rechtssicher durch die Formulierung "... mit Schwerpunkt Hausbesuche..." machen.
ich bin dieser unsitte auch schon begegnet. unter anderem der fall, das der hb direkt auf dem nachhauseweg liegt. dann hiess es, macht dem an ja keine mehraufwände und -umwege, ist ja arbeitsweg, bekommt von der praxis also auch keinen cent erstattet. was ich eine frechheit finde. die kasse erstattet ganz klar den weg zum und vom hb, und diese pauschale kassiert dann der arbeitgeber. das der an auch mal nen anderen nachhauseweg hat, zb zum sport, zur freundin etc interessiert nicht, an hat sich unterzuordnen.
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reima schrieb:
shakespeare ist wie immer konstruktiv, gefällt mir sehr gut.
ich bin dieser unsitte auch schon begegnet. unter anderem der fall, das der hb direkt auf dem nachhauseweg liegt. dann hiess es, macht dem an ja keine mehraufwände und -umwege, ist ja arbeitsweg, bekommt von der praxis also auch keinen cent erstattet. was ich eine frechheit finde. die kasse erstattet ganz klar den weg zum und vom hb, und diese pauschale kassiert dann der arbeitgeber. das der an auch mal nen anderen nachhauseweg hat, zb zum sport, zur freundin etc interessiert nicht, an hat sich unterzuordnen.
Also lieber AN... nicht alles, wo hier gemeint wird, dass der böse AG dieses einfach so macht, ist auch rechtswidrig.
Ich finde es immer wieder schön, dass sich manche ANs immer das raussuchen, was ihnen am Besten passt. Aber das ist auch ein Grund, weswegen ihr ANs bleibt... da kann man am besten rummaulen. :angry:
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Wonderwoman schrieb:
Das ist keine Unsitte, sondern kann vereinbart werden.
Also lieber AN... nicht alles, wo hier gemeint wird, dass der böse AG dieses einfach so macht, ist auch rechtswidrig.
Ich finde es immer wieder schön, dass sich manche ANs immer das raussuchen, was ihnen am Besten passt. Aber das ist auch ein Grund, weswegen ihr ANs bleibt... da kann man am besten rummaulen. :angry:
Aber rechtswirksam ist nur das, was gegenüber den Gesetzen und der Rechtsprechung günstiger für den Arbeitnehmer ist.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Vereinbart kann alles werden. Gemacht kann auch alles werden.
Aber rechtswirksam ist nur das, was gegenüber den Gesetzen und der Rechtsprechung günstiger für den Arbeitnehmer ist.
Gruß redvine
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Ramona Völlkopf schrieb:
Quelle? !
(Mit Tarifverträgen verhält es sich etwas komplizierter.)
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Das ist der Sinn des „Arbeitsrechts“: Den „schwächeren“ Arbeitnehmer zu schützen.
(Mit Tarifverträgen verhält es sich etwas komplizierter.)
Gruß redvine
Es herrscht immer noch Vertragsfreiheit in D... und solange etwas nicht irgendeinem Gesetz o.ä. entgegensteht, dass kann ich auch vereinbaren. Und deshalb stelle ich mit Schwerpunkt für Hausbesuche ein und gut ist.
Aber ich kann ja mal einführen, dass der AN an mich zahlt, wenn die Strecke zum HB kürzer ist als der Weg in die Praxis. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Aha... also den, den ich einfach feuern kann, weil ich ein Kleinbetrieb bin?
Es herrscht immer noch Vertragsfreiheit in D... und solange etwas nicht irgendeinem Gesetz o.ä. entgegensteht, dass kann ich auch vereinbaren. Und deshalb stelle ich mit Schwerpunkt für Hausbesuche ein und gut ist.
Aber ich kann ja mal einführen, dass der AN an mich zahlt, wenn die Strecke zum HB kürzer ist als der Weg in die Praxis. :smile:
(Deshalb habe ich „schwächeren“ auch in Anführungszeichen gesetzt.)
Endlose Diskussion,
und nächste Woche wieder von vorne,
aber wenn Ihr keine Patienten zum Behandeln habt,
bitte schön
redvine
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redvine schrieb:
Nein, liebe Wonderwoman, Du kannst Deine Mitarbeiter nicht so einfach feuern, weil Du nämlich gute, selbstbewusste Mitarbeiter benötigst und nicht nur Dumpfbacken, die alles mit sich machen lassen.
(Deshalb habe ich „schwächeren“ auch in Anführungszeichen gesetzt.)
Endlose Diskussion,
und nächste Woche wieder von vorne,
aber wenn Ihr keine Patienten zum Behandeln habt,
bitte schön
redvine
,,Aber ich kann ja mal einführen, dass der AN an mich zahlt, wenn die Strecke zum HB kürzer ist als der Weg in die Praxis,,
hab aber grad bock auf diese diskussion, vor allem wenn ich so einen bullshit lesen muss.
entschuldigung, aber was genau machst dann du hier grad?
du wirst mir ja wohl nicht erzählen wollen, das du auf dem rezept dann auch die kürzere strecke, die dein an fährt, dann auch so angibst, oder?
nein, abgerechnet wird natürlich die pauschale praxis-hb-praxis. nett vom an, wenn er grad günstig fährt...noch netter, wenn man ihm dann nix erstattet, obwohl er vermutlich seinen sprit verfährt und seine unterhaltskosten hat. dann spart man ja gleich doppelt...
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reima schrieb:
,,Ich finde es immer wieder schön, dass sich manche ANs immer das raussuchen, was ihnen am Besten passt,,
,,Aber ich kann ja mal einführen, dass der AN an mich zahlt, wenn die Strecke zum HB kürzer ist als der Weg in die Praxis,,
hab aber grad bock auf diese diskussion, vor allem wenn ich so einen bullshit lesen muss.
entschuldigung, aber was genau machst dann du hier grad?
du wirst mir ja wohl nicht erzählen wollen, das du auf dem rezept dann auch die kürzere strecke, die dein an fährt, dann auch so angibst, oder?
nein, abgerechnet wird natürlich die pauschale praxis-hb-praxis. nett vom an, wenn er grad günstig fährt...noch netter, wenn man ihm dann nix erstattet, obwohl er vermutlich seinen sprit verfährt und seine unterhaltskosten hat. dann spart man ja gleich doppelt...
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Rianne schrieb:
Wie gut das wir drei praxisautos haben- keine fahrtkostendiskussionen.
Meine Arbeitszeit beginnt in der Praxis/Betrieb und endet da !
Von dort starte ich den HB und beende in auch da. Als FM mag das anders sein.
Wenn der AG keine Dienstreisversicherung für mein zum HB benutztes eig.Fahrzeug hat, bin ich immer mit seinem gefahren bzw. mit einem Praxisfahrzeug.
Warum kommt hier im Forum nicht eine Ausarbeitung/Darstellung zu dem vorgenannten Thema z.Bsp. von den Verbandsjuristen zum Abdruck ?
Gute Zeit. Für die GUTEN,
aber auch die wuselnden haben ihre Daseinsberechtigung, auch wenn man sie nicht erkennen kann.Gemeint sind hier die "Bestabrechner"
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Muskelfreak schrieb:
Die bis dato bekannte Rechtslage im Versicherungsfall ( hier Verunfallung mit bleibenden körperlichen Schäden bei Abweichung vom direkten Weg hin/zurück von der Dienststelle) ist laut dazu ergangenen Urteilen: Ansprüche an BG abgeschmettert.
Meine Arbeitszeit beginnt in der Praxis/Betrieb und endet da !
Von dort starte ich den HB und beende in auch da. Als FM mag das anders sein.
Wenn der AG keine Dienstreisversicherung für mein zum HB benutztes eig.Fahrzeug hat, bin ich immer mit seinem gefahren bzw. mit einem Praxisfahrzeug.
Warum kommt hier im Forum nicht eine Ausarbeitung/Darstellung zu dem vorgenannten Thema z.Bsp. von den Verbandsjuristen zum Abdruck ?
Gute Zeit. Für die GUTEN,
aber auch die wuselnden haben ihre Daseinsberechtigung, auch wenn man sie nicht erkennen kann.Gemeint sind hier die "Bestabrechner"
Im Rahmen der Arbeitszeit sind HB-Fahrten selbstverständlich mitversichert.
Bezüglich des ersten Absatzes erübrigen sich alle weiteren Diskussionen. :sunglasses:
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dhammann1 schrieb:
Die BG bezahlt im Schadenfall nur, wenn nachweislich der direkte Weg vom AN-Wohnort zur Arbeitsstätte gefahren wurde.
Im Rahmen der Arbeitszeit sind HB-Fahrten selbstverständlich mitversichert.
Bezüglich des ersten Absatzes erübrigen sich alle weiteren Diskussionen. :sunglasses:
Die bis dato bekannte Rechtslage im Versicherungsfall ( hier Verunfallung mit bleibenden körperlichen Schäden bei Abweichung vom direkten Weg hin/zurück von der Dienststelle) ist laut dazu ergangenen Urteilen Ansprüche an BG abgeschmettert.
Meine Arbeitszeit beginnt in der Praxis/Betrieb und endet da !
Ich weiss nicht, wo du das her hast, aber lt. Gesetz (Par. 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) ist die unmittelbaren Wegstrecke zwischen Wohung und Ort der versicherten Tätigkeit im Rahmen der gesetzl. Unfallversicherung versichert. Zu diese Konstellation gibt es eindeutige bejahende Rechtsprechung des BVG.
Als Ort der versicherten Tätigkeit gilt daher auch die Wohnung eines HB-Patienten. Es ist dann auch nicht zwingend notwendig, dass die Arbeit in der Praxis zu beginnen hat.
Die von dir erwähnte Rechtsprechung hat sich mit Fällen beschäftigt in dem mehr als nur geringfügig von der unmittelbaren Arbeitsweg abgewichen wurde.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Muskelfreak schrieb am 24.9.14 12:22:
Die bis dato bekannte Rechtslage im Versicherungsfall ( hier Verunfallung mit bleibenden körperlichen Schäden bei Abweichung vom direkten Weg hin/zurück von der Dienststelle) ist laut dazu ergangenen Urteilen Ansprüche an BG abgeschmettert.
Meine Arbeitszeit beginnt in der Praxis/Betrieb und endet da !
Ich weiss nicht, wo du das her hast, aber lt. Gesetz (Par. 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) ist die unmittelbaren Wegstrecke zwischen Wohung und Ort der versicherten Tätigkeit im Rahmen der gesetzl. Unfallversicherung versichert. Zu diese Konstellation gibt es eindeutige bejahende Rechtsprechung des BVG.
Als Ort der versicherten Tätigkeit gilt daher auch die Wohnung eines HB-Patienten. Es ist dann auch nicht zwingend notwendig, dass die Arbeit in der Praxis zu beginnen hat.
Die von dir erwähnte Rechtsprechung hat sich mit Fällen beschäftigt in dem mehr als nur geringfügig von der unmittelbaren Arbeitsweg abgewichen wurde.
Der AN ist auf dem direkten Weg vom Wohnort zum Arbeitsort und vom Arbeitsort zum Wohnort versichert.
das ist aber nicht gleichzusetzen mit: die Fahrzeit ist auch Arbeitszeit. Das ist sie eben im Normalfall nicht!
Ist im Arbeitsvertrag explizit festgehalten, dass auch Hausbesuche und Besuche in sozialen Einrichtungen zu den Arbeitsorten gehören, sind auch die Fahrten auf dem direkten Weg von der Arbeitsstelle bzw. dem Wohnort und zurück versichert - aber auch hier keine Arbeitszeit.
In vielen Tarifverträgen die z.B. auch das Handwerk betreffen, gibt es extra Vergütungsvereinbarungen, die nur die Fahrzeiten betreffen.
So etwas gibt es aber für PTs nicht, oder?
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JHE schrieb:
Ich würde es, ohne es aus rechtlicher Sicht jetzt detailliert recherchiert zu haben, folgendermaßen beschreiben:
Der AN ist auf dem direkten Weg vom Wohnort zum Arbeitsort und vom Arbeitsort zum Wohnort versichert.
das ist aber nicht gleichzusetzen mit: die Fahrzeit ist auch Arbeitszeit. Das ist sie eben im Normalfall nicht!
Ist im Arbeitsvertrag explizit festgehalten, dass auch Hausbesuche und Besuche in sozialen Einrichtungen zu den Arbeitsorten gehören, sind auch die Fahrten auf dem direkten Weg von der Arbeitsstelle bzw. dem Wohnort und zurück versichert - aber auch hier keine Arbeitszeit.
In vielen Tarifverträgen die z.B. auch das Handwerk betreffen, gibt es extra Vergütungsvereinbarungen, die nur die Fahrzeiten betreffen.
So etwas gibt es aber für PTs nicht, oder?
Fahrzeiten zum/vom HB werden mit pauschal €10,- bzw. €5,- vergütet. Wie weit man damit kommt ist jeder PTs eigene Sache...
Ansonsten ist mir kein regelmäßig großflächig für PTs angewandter Tarifvertrag bekannt (oft wird an den TVöD angelehnt); aber das will bei mir diesmal nichts heißen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
So etwas gibt es aber für PTs nicht, oder?
Fahrzeiten zum/vom HB werden mit pauschal €10,- bzw. €5,- vergütet. Wie weit man damit kommt ist jeder PTs eigene Sache...
Ansonsten ist mir kein regelmäßig großflächig für PTs angewandter Tarifvertrag bekannt (oft wird an den TVöD angelehnt); aber das will bei mir diesmal nichts heißen ;)
Ich meinte jetzt nicht die 29933/-34 Positionen - oder haben wir uns da falsch verstanden?
Ja, eine reine betriebswirtschaftliche Betrachtung - zeitlicher Aufwand und Ertrag.
Einzelne HBs :thumbsup:, mehrere im nahen Umfeld :thumbsdown:, viele in sozialen Einrichtungen :thumbsdown:.
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JHE schrieb:
Fahrzeiten zum/vom HB werden mit pauschal €10,- bzw. €5,- vergütet.
Wie weit man damit kommt ist jeder PTs eigene Sache...
Ich meinte jetzt nicht die 29933/-34 Positionen - oder haben wir uns da falsch verstanden?
Ja, eine reine betriebswirtschaftliche Betrachtung - zeitlicher Aufwand und Ertrag.
Einzelne HBs :thumbsup:, mehrere im nahen Umfeld :thumbsdown:, viele in sozialen Einrichtungen :thumbsdown:.
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Papa Alpaka schrieb:
Mangels großflächig greifender für PTs gültiger Tarifverträge gibt's leider nur die Abrechnungspositionen 29933/-34 auf die man regelmäßig zur Vergütung von HB-Fahrten zurückgreifen kann. In der Regel werden die Fahrzeiten wohl mit dem allgemeinen Arbeitslohn abgegolten; manch AG schießt dann noch €0,30 pro mit Privatauto gefahrenem Kilometer dazu :)
Ich hab das Gefühl, wir reden von zwei Dingen.
War die Ausgangsfrage nicht darauf bezogen, ob für den AN Fahrten zum/vom HB bei Arbeitsbeginn oder -ende als Arbeitszeit gelten oder nicht?
Das hat doch nichts mit den Positionen 29933/-34 und dem Leistungsentgelt dafür zu tun.
Es geht doch um die Fahrten vom/zum Wohnort zu einen/von einem HB und um die Frage, ist es Arbeitszeit oder nicht?
Ich denke NEIN, es ist keine Arbeitszeit genau wie die Fahrten zwischen Wohnort und Praxis keine Arbeitszeit sind.
Fahrzeiten über den Tag, z.B. von Praxis zum HB, zum nächsten HB und zurück in die Praxis hingegen sind Arbeitszeit.
Das ist doch keine Frage der Großzügigkeit mancher AGs.
Das ist eine Selbstverständlichkeit wenn ein AN seinen eigenen PKW nutzt. Und abhängig von den gefahrenen Kilometern gibt es alle 3-6 Monate noch einen Tankgutschein vom PI obendrauf (weil 30Cent/km kaum kostendeckend sind).
Ich würde mich weigern mit dem privaten Pkw zu fahren, wenn das nicht so wäre!
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JHE schrieb:
Hallo,
In der Regel werden die Fahrzeiten wohl mit dem allgemeinen Arbeitslohn abgegolten;
manch AG schießt dann noch €0,30 pro mit Privatauto gefahrenem Kilometer dazu
Ich hab das Gefühl, wir reden von zwei Dingen.
War die Ausgangsfrage nicht darauf bezogen, ob für den AN Fahrten zum/vom HB bei Arbeitsbeginn oder -ende als Arbeitszeit gelten oder nicht?
Das hat doch nichts mit den Positionen 29933/-34 und dem Leistungsentgelt dafür zu tun.
Es geht doch um die Fahrten vom/zum Wohnort zu einen/von einem HB und um die Frage, ist es Arbeitszeit oder nicht?
Ich denke NEIN, es ist keine Arbeitszeit genau wie die Fahrten zwischen Wohnort und Praxis keine Arbeitszeit sind.
Fahrzeiten über den Tag, z.B. von Praxis zum HB, zum nächsten HB und zurück in die Praxis hingegen sind Arbeitszeit.
Das ist doch keine Frage der Großzügigkeit mancher AGs.
Das ist eine Selbstverständlichkeit wenn ein AN seinen eigenen PKW nutzt. Und abhängig von den gefahrenen Kilometern gibt es alle 3-6 Monate noch einen Tankgutschein vom PI obendrauf (weil 30Cent/km kaum kostendeckend sind).
Ich würde mich weigern mit dem privaten Pkw zu fahren, wenn das nicht so wäre!
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Shakespeare schrieb:
Tatsächlich ist der Weg von zuhause zu einem auswärtigen Termin (HB) grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeit wenn vertraglich hierzu keine speziellen Regelungen definiert wurden. Ebenso ist es aber "Gesetz", dass die Wegezeit (also normaler Arbeitsweg von zuhause zum Betriebsstandort) keine vergütungspflichtige Arbeitszeit ist. Diese kann und wird i.d.R. also vom Arbeitgeber von der o.g. Strecke abgezogen.
Was faktisch bleibt ist also eine versicherungsrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers für die Gesamtstrecke und ein evtl. zeitlicher und/oder streckenmäßiger Mehraufwand, für den der Arbeitgeber zahlen müsste. Das ist übrigens für alle Betriebe in allen Branchen vollkommen üblich und normal, hier einen Mehraufwand zu vergüten. In manchen Therapiepraxen scheint man aber der Meinung zu sein, dass man hier auf Kosten der Arbeitnehmer sich seinen Verpflichtungen entziehen kann, indem man sich nicht gründlich informiert, genaue vertragliche Regelungen macht und lieber auf sein persönliches Rechtsempfinden zum eigenen Vorteil setzt...
> jeder HB- Weg ist Arbeitszeit und wird auch so vergütet wie es möglich ist d.h. HB - Pauschale der KK minus meinen AG Anteilen Sozialversicherung geht auf das Brutto meines AN
> das km - Geld der KK wird 1:1 ausgezahlt.
Dabei ist es mir egal von wo aus die AN startet, ob er bei Freunden übernachtet oder auf dem Heimweg noch ein Date hat - das ist Privatsache. Wenn der HB auf dem Heimweg liegt - schön für ihn/sie. Würde nie anfangen zu rechnen.
Eine andere Sache ist sicher die Versicherung auf dem Weg vom privaten Ausgangspunkt zum 1. HB . Da gilt der direkte Weg zwischen gemeldeter Adresse und Arbeitseinsatzort ( also HB) als versicherter Arbeitsweg - richtig !?
LG CZ
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Für die BG ist sowohl der Arbeitsweg Zuhause zum Praxisstandort wie auch Zuhause zum Einsatzort "HB" versichert.
Für Unfallschäden am privaten KFZ des Arbeitnehmers ist dieser selbst verantwortlich, wenn ein solcher auf dem Weg von Zuhause zum Praxisstandort stattfindet (Wegezeit). Ist der Einsatzort nicht Praxisstandort sondern z.B. der erste HB gilt, dass dieser Weg in den Verantwortungsbereich des AG fällt, d.h. dass dieser die Schäden die dem AN durch den Unfall am KFZ geschehen und nicht durch Versicherungen abgedeckt sind, zu tragen hat. Das gilt genauso wie für HB Wege von und zur Praxis sowie zwischen den einzelnen HB solange hier keine grobe Fahrlässigkeit des AN zu dem Unfall geführt hat. Dieses betrifft also v.a. Eigenanteile, Wertverlust und die Beitragserhöhungen, die mit einem Schaden verbunden sind. Hierfür kann der AG eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen.
Das gilt für alle normalen Arbeitsverträge wo ein Betriebsstandort definiert ist, an dem der AN seine Tätigkeit hauptsächlich ausführt, also keine anderen Einsatzorte explizit definiert wurden.
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Shakespeare schrieb:
Eine andere Sache ist sicher die Versicherung auf dem Weg vom privaten Ausgangspunkt zum 1. HB . Da gilt der direkte Weg zwischen gemeldeter Adresse und Arbeitseinsatzort ( also HB) als versicherter Arbeitsweg - richtig !?
Für die BG ist sowohl der Arbeitsweg Zuhause zum Praxisstandort wie auch Zuhause zum Einsatzort "HB" versichert.
Für Unfallschäden am privaten KFZ des Arbeitnehmers ist dieser selbst verantwortlich, wenn ein solcher auf dem Weg von Zuhause zum Praxisstandort stattfindet (Wegezeit). Ist der Einsatzort nicht Praxisstandort sondern z.B. der erste HB gilt, dass dieser Weg in den Verantwortungsbereich des AG fällt, d.h. dass dieser die Schäden die dem AN durch den Unfall am KFZ geschehen und nicht durch Versicherungen abgedeckt sind, zu tragen hat. Das gilt genauso wie für HB Wege von und zur Praxis sowie zwischen den einzelnen HB solange hier keine grobe Fahrlässigkeit des AN zu dem Unfall geführt hat. Dieses betrifft also v.a. Eigenanteile, Wertverlust und die Beitragserhöhungen, die mit einem Schaden verbunden sind. Hierfür kann der AG eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen.
Das gilt für alle normalen Arbeitsverträge wo ein Betriebsstandort definiert ist, an dem der AN seine Tätigkeit hauptsächlich ausführt, also keine anderen Einsatzorte explizit definiert wurden.
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C.Zimmermann schrieb:
Ich handhabe es so :
> jeder HB- Weg ist Arbeitszeit und wird auch so vergütet wie es möglich ist d.h. HB - Pauschale der KK minus meinen AG Anteilen Sozialversicherung geht auf das Brutto meines AN
> das km - Geld der KK wird 1:1 ausgezahlt.
Dabei ist es mir egal von wo aus die AN startet, ob er bei Freunden übernachtet oder auf dem Heimweg noch ein Date hat - das ist Privatsache. Wenn der HB auf dem Heimweg liegt - schön für ihn/sie. Würde nie anfangen zu rechnen.
Eine andere Sache ist sicher die Versicherung auf dem Weg vom privaten Ausgangspunkt zum 1. HB . Da gilt der direkte Weg zwischen gemeldeter Adresse und Arbeitseinsatzort ( also HB) als versicherter Arbeitsweg - richtig !?
LG CZ
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